10315 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sanitätergesetz geändert wird (13. COVID-19-Gesetz)

Die Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegende Initiativantrag am 22. April 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Durch die eingefügte Z 3b wird klargestellt, dass die Blutentnahme aus der Kapillare zur Bestimmung von Antikörpern auf Grund einer SARS-CoV-2-Infektion zur Bekämpfung der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 (COVID- 19) von Sanitätern/-innen durchgeführt werden darf.

Die durch § 9 Abs. 1 Z 3b eingeräumte Berechtigung besteht auch nach Ende der gegenwärtigen Pandemie bis längstens 31. März 2021 weiter, um einerseits die medizinische Versorgung auch einige Monate nach Ende der Krise aufrechtzuerhalten und andererseits für die betroffenen Sanitäter/innen eine gesetzliche Grundlage für die Weiterführung der Tätigkeit zu schaffen.“

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Mai 2020 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger gewählt.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Mai 2020 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2020 05 04

                 Claudia Hauschildt-Buschberger                                                Christoph Steiner

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender