10317 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr

über den Beschluss des Nationalrates vom 22. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (38. KFG-Novelle)

Die Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 11. Dezember 2019 im Nationalrat eingebracht und – auszugsweise – wie folgt begründet:

„Zu § 47 Abs. 4d:

Bei Einsätzen der Feuerwehr zur Menschenrettung nach Verkehrsunfällen und zur Fahrzeugbergung ist es von Vorteil, wenn Daten über das konkrete Fahrzeug vorhanden sind. Dadurch kann der Einsatz vereinfacht und beschleunigt und eine allfällige Gefährdung der Einsatzkräfte hintangehalten werden, da die Einsatzkräfte der Feuerwehr bereits vor dem konkreten Angriff eine Beurteilung der Lage vornehmen können. Durch den vermehrten Einsatz von alternativen Antrieben (z.B. Lithium-Batterien, Wasserstoff, Erdgas flüssig oder komprimiert) im Straßenverkehr und der Tatsache, dass moderne Fahrzeugtechnik immer komplexer wird, müssen Feuerwehren bei technischen und bei Brandeinsätzen vermehrt auf Datenbanklösungen mit Rettungs- und Deaktivierungsinformationen zurückgreifen. Die Identifizierung der verunfallten Fahrzeuge vor Ort mit Marke, Type, Baujahr, Motorisierung, etc. ist schwierig und fehleranfällig. Mit Hilfe des Kfz-Kennzeichens können die Identifizierungsparameter der Fahrzeuge abgefragt und so der richtige Datensatz in kürzester Zeit zur Verfügung stehen, um einen optimalen Einsatz der Feuerwehren zu gewährleisten; auch im Hinblick auf die eigene Sicherheit der Feuerwehr-Einsatzkräfte. Andere Länder wie z.B. Niederlande, Schweden, Norwegen, Dänemark, England und Schweiz haben diese Möglichkeiten der Fahrzeug-Identifizierung über das Kfz-Kennzeichen ihren Einsatzkräften bereits zur Verfügung gestellt. Die Abfrage der technischen Daten muss direkt durch die Feuerwehr vor Ort über einen Web-Service möglich sein. Technisch wird die Abfrage über den Serviceanbieter der Datenbanklösung für Feuerwehren abgewickelt, d.h. die Feuerwehr gibt vor Ort das KFZ Kennzeichen in eine Abfragemaske ein, dieses wird per mobilen Internetanschluss an den Datenbankbetreiber übermittelt und dort fragt die Datenbank beim Zulassungsregister die technisch notwendigen Daten ab und ermittelt daraus den richtigen Datensatz in der Datenbank, der dann bei der Feuerwehr angezeigt wird. Es werden keinerlei personenbezogene Daten benötigt, nur technische Daten vom Fahrzeug, wie z.B. Marke, Type, Baujahr, Motorisierung, Antrieb, Zugriffspunkte ...“

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates sieht ein Inkrafttreten mit 1. Oktober 2020 vor.

 

Der Ausschuss für Verkehr hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Mai 2020 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Andreas Lackner.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Michael Bernard, Dr. Peter Raggl und Andreas Arthur Spanring.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Andreas Lackner gewählt.

Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Mai 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2020 05 04

                               Andreas Lackner                                                            Markus Leinfellner

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender