10318 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr

über den Beschluss des Nationalrates vom 22. April 2020 betreffend Luftverkehrsabkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika als erster Partei, der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten als zweiter Partei, Island als dritter Partei und dem Königreich Norwegen als vierter Partei

Das umfassende EU-USA Luftverkehrsabkommen wurde am 25. und 30. April 2007 unterzeichnet. In diesem Abkommen wurde der Luftverkehr zwischen den EU-Mitgliedsstaaten und den USA liberalisiert. Dieses Abkommen wurde durch ein Protokoll abgeändert, welches am 24. Juni 2010 unterzeichnet wurde.

Artikel 2 des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates legt fest, dass das EU-USA Luftverkehrsabkommen in der geänderten Fassung für alle Parteien des Abkommens nach Maßgabe des Anhangs gilt. Die Bestimmungen des EU-USA Luftverkehrsabkommens finden Anwendung auf Island und Norwegen, so dass diese die gleichen Rechte und Pflichten wie die Mitgliedsstaaten erhalten.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

 

Der Ausschuss für Verkehr hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Mai 2020 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Andreas Lackner.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Horst Schachner.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Andreas Lackner gewählt.

Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Mai 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2020 05 04

                               Andreas Lackner                                                            Markus Leinfellner

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender