10321 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag der Bundesräte Marlies Steiner-Wieser, Kolleginnen und Kollegen betreffend endlich mehr Tierschutz im Bereich Lebendtiertransporte (272/A(E)-BR/2020)

Die Bundesräte Marlies Steiner-Wieser, Kolleginnen und Kollegen haben den Entschließungsantrag betreffend endlich mehr Tierschutz im Bereich Lebendtiertransporte am 12. März 2020 eingebracht und – auszugsweise – wie folgt begründet:

„Österreich nimmt im Bereich des Tierschutzes eine Vorreiterrolle ein. In keinem anderen Land gab es in den letzten Jahren dermaßen viele Anpassungen, um das Tierwohl zu verbessern- sei es im allgemeinen Bereich, aber auch speziell im Bereich der Landwirtschaft. Jedoch gibt es nach wie vor Praktiken, die weder zeitgemäß, noch tierschutzkonform oder aus wirtschaftlichen Gründen nachzuvollziehen sind. Vor allem im Bereich der Lebendtiertransporte gibt es Handlungsbedarf.

In Österreich herrscht eine strenge Gesetzeslage in Bezug auf die Tiertransporte. Auch auf EU-Ebene hat man mittlerweile eingesehen, dass hier dringender Reformbedarf besteht, jedoch wurde bis dato nur davon gesprochen und wenig bis gar nichts umgesetzt.

Wir sprechen uns in Bezug auf den Transport von Tieren über die österreichische Landesgrenze hinaus, welche zur Schlachtung vorgesehen sind, für ein Verbot aus. Den Tieren soll durch dieses Verbot tagelange Fahrten erspart werden und unnötiges Tierleid verhindert werden. So muss hier auch ein Konzept erarbeitet werden, den inländischen Transport von Schlachttieren so kurz wie nur möglich zu halten, ohne damit der Landwirtschaft und unseren Bäuerinnen und Bauern wirtschaftlich zu schaden. Denn diese haben bis dato bei allen Maßnahmen, die in der Landwirtschaft in Bezug auf Tierschutz getroffen wurden, die Hauptlast getragen und wurden so teilweise dazu gezwungen aus wirtschaftlichen Gründen ihren Betrieb aufzulösen.

Bei Verstößen gegen einschlägige Tiertransportregelungen sollen Mindeststrafen eingeführt werden, um zu gewährleisten, dass die Normadressaten dieser Regegelungen auch tatsächlich dazu angehalten sind, sich gesetzeskonform zu verhalten.“

Der Gesundheitsausschuss hat diesen Antrag in seiner Sitzung am 4. Mai 2020 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Marlies Steiner-Wieser, Dr. Karlheinz Kornhäusl und Ing. Eduard Köck.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Bundesrat die Annahme des gegenständlichen Antrages zu empfehlen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Bernhard Rösch gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratung, stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Bundesrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2020 05 04

                            Ing. Bernhard Rösch                                                           Christoph Steiner

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender