10333 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Mai 2020 betreffend Übereinkommen zur Gründung des Europäischen Büros für Kommunikation (ECO) Den Haag, den 23. Juni 1993, geändert in Kopenhagen am 9. April 2002 und in Kopenhagen am 23. November 2011

Österreich ist Vertragspartei des Übereinkommens zur Gründung des Europäischen Büros für Funkangelegenheiten, dem Österreich am 6. März 1998 beigetreten ist. Da die Türkei die Beitragseinheiten von 10 auf 5 Einheiten reduziert hat, ist eine Ratifikation der Änderung des gegenständlichen Übereinkommens durch den Nationalrat erforderlich.

Das Übereinkommen hat gesetzesändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher auch bei einer Änderung der Genehmigung durch den Nationalrat gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG. Es enthält keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen und hat keinen politischen Charakter. Es ist der unmittelbaren Anwendbarkeit im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass die Erlassung von Gesetzen zur Erfüllung dieses Staatsvertrages gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG nicht erforderlich ist. Da durch das geänderte Übereinkommen keine Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, bedarf es keiner Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50. Abs. 2 Z 2 B-VG.

Die mit der Durchführung dieses Abkommens verbundenen Kosten finden ihre Bedeckung in den Budgets des/der zuständigen Ressorts.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 2. Juni 2020 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Dr. Peter Raggl.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Dr. Peter Raggl gewählt.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 2. Juni 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2020 06 02

                                 Dr. Peter Raggl                                                                Ing. Eduard Köck

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender