10344 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Mai 2020 betreffend ein Bundesgesetz über Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren durch ionisierende Strahlung (Strahlenschutzgesetz 2020 – StrSchG 2020)

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates dient primär der Umsetzung der Richtlinie 2013/59/Euratom zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung und zur Aufhebung der Richtlinien 89/618/Euratom, 90/641/Euratom, 96/29/Euratom, 97/43/Euratom und 2003/122/Euratom, in österreichisches Recht. Diese Richtlinie legt grundlegende Sicherheitsstandards zum Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, der Bevölkerung, Patientinnen und Patienten und anderer Personen vor den Gefahren durch ionisierende Strahlung fest.

Weiters werden folgende Richtlinien umgesetzt:

–      Richtlinie 2009/71/Euratom über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen, sowie Richtlinie 2014/87/Euratom zur Änderung der Richtlinie 2009/71/Euratom über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen,

–      Richtlinie 2006/117/Euratom über die Überwachung und Kontrolle der Verbringungen radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente,

–      Richtlinie 2011/70/Euratom über einen Gemeinschaftsrahmen für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle, sowie

–      Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme.

Neben der Umsetzung dieser Richtlinien werden mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates weitere Regelungen zur laufenden Verbesserung des Schutzes vor Gefahren durch ionisierende Strahlung getroffen, die den internationalen Stand der Technik widerspiegeln.

Obwohl viele der derzeit geltenden Bestimmungen aufrecht bleiben, erfolgt keine Novellierung des derzeit in Kraft befindlichen Strahlenschutzgesetzes – StrSchG, BGBl. Nr. 227/1969, sondern eine Neufassung. Primär wird damit eine bessere Übersichtlichkeit und Lesbarkeit durch die Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender erzielt.

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 2. Juni 2020 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Marco Schreuder.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Andrea Kahofer, Dr. Peter Raggl, Günther Novak und Wolfgang Beer.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Marco Schreuder gewählt.


Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 2. Juni 2020 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2020 06 02

                               Marco Schreuder                                                                 Günther Novak

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender