10354 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 18. Juni 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz (1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz – 1. COVID-19-JuBG), das 2. Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz (2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz – 2. COVID-19-JuBG), die Rechtsanwaltsordnung, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter und das Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz geändert werden (619/A und 206 d.B.)

Die Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 29. Mai 2020 im Nationalrat eingebracht und ua. wie folgt begründet:

„1. Da die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Krise noch andauern, sollen verschiedene der durch das 2. COVID-19-JuBG geänderten Fristen nochmals um einige Monate verlängert werden.

2. Im Bereich des rechtsanwaltlichen Berufsrechts soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die gebotenen Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 der Durchführung der Plenarversammlungen der Rechtsanwaltskammern entgegenstehen könnten, von diesen aber verschiedene Angelegenheiten der rechtsanwaltlichen Selbstverwaltung zu erledigen sind, die keinen längerfristigen Aufschub dulden. Zur Bewältigung dieser besonderen Situation sollen die bereits bestehenden Möglichkeiten der Erledigung dieser Aufgaben mittels Briefwahl bzw. Briefabstimmung vorübergehend erweitert werden.

3. Im COVID-19-GesG soll klargestellt werden, dass die Hauptversammlung einer Europäischen Gesellschaft (SE) entsprechend der Verordnung (EU) 2020/699 über befristete Maßnahmen in Bezug auf die Hauptversammlungen Europäischer Gesellschaften (SE) und die Generalversammlungen Europäischer Genossenschaften (SCE), ABl. Nr. L 165 vom 27.05.2020 S. 25, im Jahr 2020 nicht innerhalb der ersten sechs, sondern innerhalb der ersten zwölf Monate des Geschäftsjahrs abzuhalten ist.“

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 24. Juni 2020 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ernest Schwindsackl.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Elisabeth Grossmann, MMag. Dr. Michael Schilchegger, Mag. Christine Schwarz-Fuchs und Dr. Peter Raggl.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ernest Schwindsackl gewählt.


Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. Juni 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2020 06 24

                            Ernest Schwindsackl                                             Claudia Hauschildt-Buschberger

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende