10358 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 18. Juni 2020 betreffend Änderung des Bundesgesetzes über das Inverkehrbringen von Mund-Nasen-schnellmasken während der Corona COVID-19-Pandemie)

Die Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegende Initiativantrag am 29. Mai 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Es soll weiterhin gewährleistet werden, dass – da zur Zeit noch nicht absehbar ist, wann die Verpflichtung zum Tragen vom MNS-Masken ausläuft solche Masken in ausreichendem Maße hergestellt werden können und zur Verfügung stehen und im Lichte des Umstandes, dass es dabei nicht um medizinische Anwendung, sondern lediglich um eine ausreichende Zusatzbarriere im Alltagsgebrauch geht, ist es angemessen, die für diesen Zweck eingesetzten Masken von den strengen Zertifizierungskriterien des Medizinproduktegesetzes (MPG) und des Maschinen–Inverkehrbringungs- und Notifizierungsgesetzes (MING) auszunehmen.“

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. Juni 2020 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Dr. Peter Raggl.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Reinhard Pisec, BA MA, Ingo Appé und Dr. Peter Raggl.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Dr. Peter Raggl gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 2020 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2020 06 30

                                 Dr. Peter Raggl                                                                       Ingo Appé

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender