10369 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert wird

Durch den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates wird eine Regulatory Sandbox bei der FMA eingerichtet (konzessionspflichtige Finanz-Start-Ups können ihr Geschäftsmodell in enger Zusammenarbeit mit FMA erarbeiten und so Konzessionen erwerben). Die Sandbox ist ein Aufsichtskonzept, das den Test innovativer Geschäftsmodelle im Einklang mit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen ermöglicht. Dadurch werden Innovationen begünstigt und der Standort Österreich gestärkt. Die Sandbox steht Unternehmen zur Erprobung von Geschäftsmodellen offen, die Finanzdienstleistungen im Zusammenhang mit den in § 2 Abs. 1 bis 4 FMABG angeführten Bundesgesetzen erbringen. Die Sandbox dient auch der Aufsicht, die damit einen besseren Einblick in laufende technologische Entwicklungen erhält. Dafür ist eine behördliche Abklärung neuer, innovativer Geschäftsmodelle im Einklang mit unionsrechtlichen und nationalen Anforderungen durch die FMA im Rahmen von Tests vorgesehen. Die Tests werden anhand bestimmter Testparameter durchgeführt, welche die FMA unter Mitwirkung des Sandbox-Teilnehmers gestaltet. Ein wesentliches Prinzip der Sandbox ist, dass es zu keiner Herabsetzung regulatorischer beziehungsweise aufsichtsrechtlicher Anforderungen kommt.

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates setzt kein Unionsrecht um, ergeht aber in Entsprechung des FinTech Aktionsplans der Europäischen Kommission (COM/2018/0109 final), der die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten einlädt, Initiativen zu setzten, um Sandboxes zu schaffen. Aufgrund der oben dargestellten Ausgestaltung entspricht die Sandbox auch der Konzeption bereits bestehender Sandboxes in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 14. Juli 2020 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Eduard Köck.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Mag. Reinhard Pisec, BA MA.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Eduard Köck gewählt.

 

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 14. Juli 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2020 07 14

                                Ing. Eduard Köck                                                                      Ingo Appé

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender