10376 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Investitionskontrollgesetz erlassen und das Außenwirtschaftsgesetz 2011 geändert wird

Die Verordnung (EU) 2019/452 zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union (in weiterer Folge als „EU-FDI-Screening-Verordnung“ bezeichnet) ist ab 11. Oktober 2020 in vollem Umfang anzuwenden. Bis dahin müssen auch die nationalen gesetzlichen Voraussetzungen für die Anwendung des neuen Mechanismus zur Zusammenarbeit und zum Informationsaustausch geschaffen werden.

Im Hinblick auf zunehmende Direktinvestitionen aus Drittstaaten, die eine Bedrohung für die Sicherheit oder öffentliche Ordnung darstellen können, werden mittels des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates die geltenden österreichischen Bestimmungen, die derzeit im Außenwirtschaftsgesetz 2011 – AußWG 2011 enthalten sind, geändert und in einem neuen Gesetz, dem Gesetz über die Kontrolle von ausländischen Direktinvestitionen (Investitionskontrollgesetz – InvKG, Artikel 1) zusammengefasst. Dies erfordert auch Änderungen des AußWG 2011, die in Artikel 2 vorgenommen werden.

Die sicherheitsrelevanten Bereiche sind in § 25a AußWG 2011 nur sehr allgemein umschrieben. Im Sinne der Transparenz und der Rechtssicherheit ist es jedoch geboten, die Kriterien für eine mögliche Gefährdung der Sicherheit oder öffentlichen Ordnung wesentlich detaillierter zu formulieren und dabei insbesondere die Bereiche Hoch- und Sicherheitstechnologie umfassend zu berücksichtigen.

Nach derzeitigem Recht können Erwerbsvorgänge im Hinblick auf eine Gefährdung der Sicherheit oder öffentlichen Ordnung nur geprüft werden, wenn die erwerbende natürliche oder juristische Person ein inländisches Unternehmen oder eine Beteiligung an einem inländischen Unternehmen erwirbt, welche ihr die Kontrolle über mindestens 25 Prozent der Stimmrechte sichert. In einzelnen Fällen kann jedoch ein Prüfbedarf auch unterhalb dieser Schwelle bestehen. Es erfolgt eine Absenkung der Prüfeintrittsschwelle von derzeit 25 Prozent auf 10 Prozent insbesondere bei besonders verteidigungsrelevanten Unternehmen sowie bei Beteiligungserwerben an Unternehmen, die bestimmte, besonders sicherheitsrelevante zivile Infrastrukturen betreiben. Unabhängig von einem konkreten Schwellenwert sollen auch andere Fälle des Erwerbs eines Einflusses sowie sogenannte „asset deals“ erfasst werden, bei denen nicht Anteile am ganzen Unternehmen, sondern einzelne Vermögenswerte des Unternehmens erworben werden. Dabei sollen in Zukunft neben unmittelbaren auch mittelbare Erwerbsvorgänge erfasst werden, um Umgehungen wirksam vorzubeugen.

Wie schon bisher im AußWG 2011 wird auch im neuen Gesetz ein Beirat (Komitee für Investitionskontrolle) zur Beratung des führend zuständigen Mitglieds der Bundesregierung, derzeit die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, eingerichtet. Dessen Zusammensetzung orientiert sich an jener des Außenwirtschaftsbeirats. Bei den Mitgliedern aus dem Bereich der Bundesregierung wird jedoch eine flexiblere Gestaltung gewählt, die vom konkreten Tätigkeitsbereich des österreichischen Unternehmens abhängt.

 

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 14. Juli 2020 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Ing. Isabella Kaltenegger.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Andrea Kahofer, Mag. Reinhard Pisec, BA MA, Mag. Christian Buchmann und Michael Bernard.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Ing. Isabella Kaltenegger gewählt.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 14. Juli 2020 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2020 07 14

                         Ing. Isabella Kaltenegger                                                            Sonja Zwazl

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende