10377 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Julie 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (Geldwäschenovelle 2020)

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates wird die Richtlinie (EU) 2018/843 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Richtlinien 2009/138/EG und 2013/36/EU, die so genannte 5. Geldwäscherichtlinie, umgesetzt.

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates berücksichtigt weiters, dass die Bundesregierung im Regierungsprogramm 2020-2024 beschlossen hat, als Maßnahme zur Aufwertung des handwerklichen Meisters diesen als eintragungsfähigen Titel für offizielle Dokumente zu schaffen (Aus Verantwortung für Österreich. Regierungsprogramm 2020 – 2024; S. 301).

 

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 14. Juli 2020 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Marco Schreuder und Sonja Zwazl.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs gewählt.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 14. Juli 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2020 07 14

                   Mag. Christine Schwarz-Fuchs                                                       Sonja Zwazl

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende