10381 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort genehmigt wird und ein Bundesgesetz über eine COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen (Investitionsprämiengesetz – InvPrG) erlassen wird

Mit der mittels des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates vorgesehenen COVID-19 Investitionsprämie wird ein Anreiz für Unternehmensinvestitionen geschaffen, um der gegenwärtig zurückhaltenden Investitionsneigung von österreichischen Unternehmen entgegenzuwirken. Gefördert werden materielle und immaterielle Neuinvestitionen des abnutzbaren Anlagevermögens, die in einer Betriebsstätte in Österreich realisiert werden. Explizit ausgenommen sind vor allem klimaschädliche Neuinvestitionen, unbebaute Grundstücke, Finanzanlagen, Unternehmensübernahmen und aktivierte Eigenleistungen. Die Förderung erfolgt durch die Gewährung einer Investitionsprämie in Form eines Zuschusses in Höhe von 7 % der förderfähigen Kosten. Es erfolgt eine Verdopplung des Zuschusses, wenn die Investition im Zusammenhang mit Digitalisierung, Ökologisierung, Gesundheit/Life Science in Verbindung steht.

Das Förderungsprogramm „COVID-19 Investitionsprämie“ startet mit 1. September 2020, Anträge können bis 28. Februar 2021 gestellt werden. Für das Förderprogramm steht ein Budget in Höhe von 1 Mrd. Euro zur Verfügung.

 

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 14. Juli 2020 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Robert Seeber.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Rudolf Kaske und Sonja Zwazl.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Robert Seeber gewählt.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 14. Juli 2020 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2020 07 14

                                  Robert Seeber                                                                     Sonja Zwazl

                                   Berichterstatter                                                                         Vorsitzende