10382 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Energieeffizienzgesetz geändert wird

Im Hinblick auf die begründete Stellungnahme der Kommission vom 25.07.2019 C(2019) 4677 final sind Anpassungen des § 15 des Bundes-Energieeffizienzgesetzes (EEffG), BGBI. I Nr. 72/2014, notwendig, um negative Folgen für die Republik Österreich im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens (vgl. dazu begründete Stellungnahme der EK – Vertragsverletzung Nr. 2018/2257) abzuwenden. Es erfolgt daher mittels des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrats eine Angleichung des Wortlautes von § 15 EEffG an den Wortlaut des Art. 6 Abs. 1 iVm. Anhang III Buchstabe f der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz. Im Rahmen von § 15 EEffG wird ausschließlich der dem Bundesvergabegesetz 2018 (BVerG 2018), BGBl. I 65/2018 in seiner derzeit geltenden Fassung, nicht unterliegende Teil des Art. 6 der Richtlinie 2012/27/EU im Bereich der Gebäude oder Gebäudeteile umgesetzt.

 

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 14. Juli 2020 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Marco Schreuder.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Marco Schreuder gewählt.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 14. Julie 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2020 07 14

                               Marco Schreuder                                                                   Sonja Zwazl

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende