10383 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Arbeitsmarktförderungsgesetz geändert werden

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates leistet einen Beitrag, Nachteile infolge der Covid-19 Krise besser bewältigen zu können. So wird arbeitslosen Personen eine zusätzliche finanzielle Abgeltung gewährt. Weiters wird jenen Personen, die eine konkrete berufliche Ausbildung während der Pandemie nicht abschließen konnten, eine Nachholung des Abschlusses erleichtert, in dem befristet für diesen Zweck die gewährte finanzielle Existenzgrundlage (Fachkräftestipendium bzw. Weiterbildungsgeld) verlängert werden kann. Mit diesem Beschluss des Nationalrates werden Familien finanziell gefördert und dadurch deren Kaufkraft gestärkt werden. Die Mittel für den Corona-Familienhärtefonds wird auf 60 Millionen € erhöht werden.

Der gegenständliche Beschluss setzt zudem entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 589/2016 über ein Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES) das national zu regelnde Zulassungsverfahren betreffend den Zugang von Arbeitnehmern zu mobilitätsfördernden Diensten und die weitere Integration der Arbeitsmärkte um. Die Verordnung (EU) Nr. 589/2016 strebt eine stärkere gemeinsame Zusammenarbeit auf dem europäischen Arbeitsmarkt sowie eine Erhöhung der Mobilität der Arbeitskräfte innerhalb Europas an.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 14. Juli 2020 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Dr. Karlheinz Kornhäusl.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Andrea Michaela Schartel, Andreas Lackner, Ing. Bernhard Rösch, Marlies Steiner-Wieser, Dr. Andrea Eder-Gitschthaler und Korinna Schumann.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Dr. Karlheinz Kornhäusl gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 14. Juli 2020 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2020 07 14

                         Dr. Karlheinz Kornhäusl                                                      Korinna Schumann

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende