10390 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2020 betreffend eine Satzung der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien (IRENA) samt Erklärung der Konferenz

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass die Satzung der IRENA (International Renewable Energy Agency/Internationale Organisation für Erneuerbare Energien) am 26. Jänner 2009 im Rahmen der Gründungskonferenz in Bonn von Botschafterin Irene Freudenschuss-Reichl in Vertretung des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten Michael Spindelegger unterzeichnet wurde. Die Satzung trat am 30. Tag nach Hinterlegung der 25. Ratifizierungsurkunde am 8. Juli 2010 in Kraft. Gegenwärtig haben 183 Staaten die Satzung unterzeichnet und 161 Staaten haben die Satzung ratifiziert.

Laut Regierungsprogramm 2020-2024 gehört der Beitritt zu IRENA zu den inhaltlichen Schwerpunkten der österreichischen Außenpolitik, um die Position Österreichs als internationaler „Energy Hub“ auszubauen. Mit Inkrafttreten der IRENA-Satzung in Österreich geht die Federführung vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) auf das innerösterreichisch für Energie zuständige Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) über. Ab diesem Zeitpunkt ist auch für die Bedeckung der IRENA-Mitgliedsbeiträge im Budget des BMK Sorge zu tragen.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Da durch das Abkommen keine Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereichs der Länder geregelt werden, bedarf es keiner Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 14. Juli 2020 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Marlene Zeidler-Beck, MBA.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Stefan Schennach.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Marlene Zeidler-Beck, MBA gewählt.


Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 14. Juli 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2020 07 14

                Mag. Marlene Zeidler-Beck, MBA                                               Ing. Eduard Köck

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender