10391 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Auslandsösterreicher-Fonds (AÖF-G) geändert wird

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass im Regierungsprogramm 2020 – 2024 die Bedeutung der professionellen konsularischen Serviceleistungen für alle Österreicherinnen und Österreicher im Ausland und Bewirkung einer Verfahrensbeschleunigung im Zusammenhang mit der Abwicklung von Zuwendungen aus dem AÖF, welche über die österreichischen Vertretungsbehörden erfolgt, hervorgehoben wird.

Der gegenständliche Beschluss sieht daher unter Bedachtnahme auf die Preisentwicklung seit 2006 eine Änderung der Betragsgrenze für das vereinfachte Genehmigungsverfahren gemäß § 8 Abs. 4 AÖF-G auf maximal € 1.500,- pro Jahr und Zuwendungsempfänger bzw. -empfängerin vor.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 14. Juli 2020 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Dr. Peter Raggl.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Bernd Saurer und Stefan Schennach.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Dr. Peter Raggl gewählt.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 14. Juli 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2020 07 14

                                 Dr. Peter Raggl                                                                Ing. Eduard Köck

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender