10393 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus
über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Presseförderungsgesetz 2004 geändert wird
Die wirtschaftliche Lage der österreichischen Medienlandschaft wurde durch die COVID-19-Krise stark beeinträchtigt. Zur Sicherung der Anbietervielfalt werden die bereits veranlassten Unterstützungsmaßnahmen auf bisher nicht berücksichtigte Medienformate ausgeweitet. Durch den vorliegenden Beschluss werden Wochen-, Regional- und Online-Zeitungen sowie Zeitschriften für das Jahr 2020 ebenso eine außerordentliche Förderung zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19 Krisensituation erhalten. Dafür werden insgesamt 3 Mio. € einmalig zur Verfügung gestellt.
Der Ausschusses für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 14. Juli 2020 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Robert Seeber.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Stefan Schennach und Klara Neurauter.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Robert Seeber gewählt.
Der Ausschusses für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 14. Juli 2020 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2020 07 14
Robert Seeber Karl Bader
Berichterstatter Vorsitzender