10394 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (Ärztegesetz-Novelle 2020)

Die Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Gabriela Schwarz, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 18. Juni 2020 im Nationalrat eingebracht und – auszugsweise - wie folgt begründet:

1. Hauptgesichtspunkte:

Die vorliegende Novelle dient vor allem der Umsetzung des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs vom 13. März 2019. Dieser hat in seinem Erkenntnis G 242/2018-16, kundgemacht in BGBl. I Nr. 28/2019, die Aufhebung des § 27 Abs. 10, des § 59 Abs. 3 Z 2 sowie von Wort- und Zeichenfolgen in § 59 Abs. 3 Z 1, § 117c Abs. 1 Z 6 und § 125 Abs. 4 des Ärztegesetzes 1998 (ÄrzteG 1998), BGBl. I Nr. 169/1998, ausgesprochen. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. August 2020 in Kraft, weshalb rechtzeitig die erforderlichen Regelungen im ÄrzteG 1998 zu treffen sind.

Da das ÄrzteG 1998 normiert, dass der Präsident der Österreichischen Ärztekammer die Eintragung in die und die Streichung aus der Ärzteliste – als eine Angelegenheit des Gesundheitswesens – nur unter Bindung an Weisungen des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vollzieht, umgeht es den in Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung zentralen Landeshauptmann. Dies wäre nur mit Zustimmung der beteiligten Länder gemäß Art. 102 Abs. 4 B-VG zulässig. Da diese Zustimmung nicht erteilt wurde, erweist sich diese vom Gesetzgeber gewählte Konstruktion als ein Eingriff in das System der mittelbaren Bundesverwaltung gemäß Art. 102 B-VG.

Die vorliegende Novelle wurde auf breiter Basis mit dem Verfassungsdienst, den Vertreterinnen und Vertretern der Ämter der Landesregierungen und der Österreichischen Ärztekammer umfassend diskutiert.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 14. Juli 2020 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Andrea Michaela Schartel und Dr. Karlheinz Kornhäusl.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger gewählt.


Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 14. Juli 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2020 07 14

                 Claudia Hauschildt-Buschberger                                                Christoph Steiner

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender