10406 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Innovation, Technologie und Zukunft

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Finanzierung von Forschung, Technologie und Innovation (Forschungsfinanzierungsgesetz – FoFinaG) erlassen wird sowie das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz, das Forschungs- und Technologieförderungsgesetz, das Forschungsförderungsgesellschaftsgesetz, das Forschungsorganisationsgesetz, das IST-Austria-Gesetz, das OeAD-Gesetz und das ÖAW-Gesetz geändert werden (Forschungsfinanzierungsnovelle 2020)

Investitionen in Forschung, Technologie und Innovation sind wesentliche Faktoren für die Sicherung des Wohlstandes und die wirtschaftliche Entwicklung Österreichs. Es ist das Ziel der Bundesregierung zur Gruppe der europäischen Innovation-Leader aufzusteigen. Dafür braucht es eine enge Kooperation zwischen Staat, Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung. Im Zeitverlauf betrachtet befindet sich Österreich hinsichtlich der Forschungsausgaben auf einem guten Weg. Von 2005 bis 2019 haben sich die Forschungsausgaben mehr als verdoppelt, die F&E-Quote konnte von 2,37 Prozent auf 3,19 Prozent gesteigert werden. In der EU 28 hat Österreich im Hinblick auf die Höhe der Forschungsausgaben in Relation zum Bruttoinlandsprodukt hinter Schweden die zweithöchste F&E-Quote, weltweit die siebthöchste. Um in die Gruppe der europäischen und weltweiten Spitzenreiter, insbesondere auch in Bezug auf die Ergebnisse und Wirkungen von FTI (Outcome und Impact), vorzustoßen, bedarf es neben der Bereitstellung ausreichender Mittel auch einer Erhöhung der Effizienz und Treffsicherheit dieses Mitteleinsatzes. Das Regierungsprogramm 2017-2022 sah daher eine Gesamtforschungsstrategie mit einem Pakt für Forschung, Technologie und Innovation (FTI-Pakt) sowie die Optimierung der Governance-Struktur vor, mit einem Forschungsfinanzierungsgesetz und der Erhöhung der Forschungsausgaben des Bundes als Kernelemente. Mit dem Vortrag an den Ministerrat 25/63 wurde die Ausarbeitung eines Entwurfs für ein Forschungsfinanzierungsgesetz (FoFinaG) eingeleitet. Das Regierungsprogramm 2020-2024 setzte die Bestrebungen zur Normierungen eines Forschungsfinanzierungsgesetzes intensiv fort. Der nunmehr vorliegende Beschluss des Nationalrats trägt diesen Bestrebungen Rechnung, indem er im Sinne einer langfristigen Finanzierungs- und Planungssicherheit folgende Ebenen normiert:

1.      die Definition der zentralen Forschungs- und Forschungsförderungseinrichtungen,

2.      die Einführung eines FTI-Pakts, der insbesondere die strategischen Schwerpunkte der zentralen Einrichtungen in Form eines Beschlusses der Bundesregierung festlegt und insofern zentral zur Umsetzung der FTI-Strategie beiträgt. Der FTI-Pakt wird nach Beschlussfassung des für die dreijährige Paktperiode geltenden Bundesfinanzrahmengesetzes beschlossen,

3.      der Abschluss von dreijährigen Leistungs- bzw. Finanzierungsvereinbarungen mit den zentralen Forschungs- und Forschungsförderungseinrichtungen.

 

Der Ausschuss für Innovation, Technologie und Zukunft hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 14. Juli 2020 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Marco Schreuder.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Christian Buchmann und Korinna Schumann.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Marco Schreuder gewählt.

Der Ausschuss für Innovation, Technologie und Zukunft stellt nach Beratung der Vorlage am 14. Juli 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2020 07 14

                               Marco Schreuder                                                              Stefan Schennach

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender