10415 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
über den Beschluss des Nationalrates vom 23. September 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert wird
Um Eltern auch für das kommende Schuljahr die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Kinder in der Zeit der Schließung von Schulen oder Kinderbetreuungseinrichtungen zu betreuen, wird durch den vorliegenden Beschluss des Nationalrates die Maßnahme der Sonderbetreuungszeit verlängert. Gleiches gilt für die schon bisher vom Abs. 1 erfassten weiteren Personengruppen. Die Sonderbetreuungszeit kann aber auch während der Schulferien gewährt werden, wenn die Notwendigkeit der Betreuung des Kindes durch die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer gegeben ist. Diese betrifft die Herbstferien (schulautonome Tage), die Weihnachtsferien und die Semesterferien.
Die Sonderbetreuungszeit kann im Rahmen einer COVID-19-Kurzarbeit auch für die Zeiten der tatsächlichen Beschäftigung gewährt werden. Die Sonderbetreuungszeit darf allerdings nicht auf die Ausfallstunden angerechnet werden.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 25. September 2020 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Dipl.-Ing. Andrea Holzner.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Andrea Michaela Schartel, Ing. Bernhard Rösch, Dipl.-Ing. Andrea Holzner, Dr. Andrea Eder-Gitschthaler und Korinna Schumann.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Dipl.-Ing. Andrea Holzner gewählt.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 25. September 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2020 09 25
Dipl.-Ing. Andrea Holzner Korinna Schumann
Berichterstatterin Vorsitzende