10417 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Familie und Jugend

über den Beschluss des Nationalrates vom 23. September 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird

 

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:

-       Erhöhung der Einkommensgrenze für die Zuverdienstmöglichkeit

-       Erhöhung der Fördermittel für den Corona-Familienhärtefonds

Durch den vorliegenden Beschluss des Nationalrates werden die Einkommensgrenze für die Zuverdienstmöglichkeit ab dem Kalenderjahr 2020 auf 15.000 € sowie die Fördermittel des Corona-Familienhärtefonds auf 100 Millionen € erhöht.

Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 25. September 2020 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Ing. Isabella Kaltenegger.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Claudia Hauschildt-Buschberger, Doris Hahn, MEd MA, Mag. Dr. Doris Berger-Grabner, Marlies Steiner-Wieser und Mag. Daniela Gruber-Pruner.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Ing. Isabella Kaltenegger gewählt.

Der Ausschuss für Familie und Jugend stellt nach Beratung der Vorlage am 25. September 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2020 09 25

                       Ing. Isabella Kaltenegger                                      Mag. Marlene Zeidler-Beck, MBA

                                  Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende