10422 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Familie und Jugend

über den Beschluss des Nationalrates vom 23. September 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (353 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird, hat der Ausschuss für Familie und Jugend des Nationalrates am 21. September 2020 auf Antrag der Abgeordneten Norbert Sieber, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen dem gegenständlichen Beschluss zugrundeliegenden Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Kinderbetreuungsgeldgesetz zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Die COVID-19-Krise führt zu existenzgefährdenden Situationen für Eltern, die die Rückzahlung von Krediten enorm erschwert. Mit der vorgeschlagenen Regelung sollen Familien, die vor Jahren einen Zu-schuss zum Kinderbetreuungsgeld (eine Art Familienkredit) in Anspruch genommen haben, entlastet werden, indem von einer Festsetzung des Rückforderungsanspruchs von Zuschüssen zum Kinderbetreu-ungsgeld für die Kalenderjahre 2015 und 2016 Abstand genommen wird. Bereits bescheidmäßig festge-setzte Abgaben, die die Jahre 2015 oder 2016 betreffen, werden von Amts wegen rückabgewickelt.

 

Die Bestimmungen betreffend Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld (KBG) traten gemäß § 49 Abs. 23 KBGG mit 31.12. 2009 außer Kraft, sind aber auf Geburten bis zum 31.12.2009 weiterhin anzuwenden. Aufgrund des siebenjährigen Beobachtungszeitraums sind diese Regelungen bis zum Veranlagungsjahr 2016 anzuwenden und kommen nun im Jahr 2020 und (abschließend) im Jahr 2021 zur Rückforderung.

Die Problematik dabei ist, dass die Rückzahlungsbeträge aufgrund des im Veranlagungsjahr 2015 bzw. 2016 erzielten Einkommens berechnet werden, die Rückzahlungsbeträge jedoch aus dem laufenden Einkommen 2020/2021 zu bezahlen sind. Dies würde aufgrund der durch die COVID-19-Krise bedingten Einkommensausfälle für die meisten Familien eine nicht vertretbare Härte und finanzielle Belastung darstellen. Das Rückforderungsvolumen, von dem nun Abstand genommen werden soll, beträgt pro Jahr 2 Mio Euro, insgesamt 4 Mio Euro.“

Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 6. Oktober 2020 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Elisabeth Mattersberger.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Mag. Daniela Gruber-Pruner.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Elisabeth Mattersberger gewählt.


Der Ausschuss für Familie und Jugend stellt nach Beratung der Vorlage am 25. September 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2020 10 06

                        Elisabeth Mattersberger                                       Mag. Marlene Zeidler-Beck, MBA

                                  Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende