10435 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Entschließungsantrag der Bundesräte Günther Novak, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Abwälzung der EU-Plastikabgabe auf SteuerzahlerInnen statt Plastikhersteller (280/A(E)-BR/2020)

Die Bundesräte Günther Novak, Kolleginnen und Kollegen haben am 8. Oktober 2020 einen Entschließungsantrag eingebracht und – auszugsweise - wie folgt begründet:

„Mit 1. Jänner 2021 soll eine neue EU-Plastikabgabe auf nicht wiederverwerteten Plastikmüll eingehoben werden. Diese soll 80 Cent pro Kilo betragen. Auf Österreich umgerechnet wären dies laut Berechnungen des Finanzministeriums jährlich rund 142 Millionen Euro. Die EU-Plastikabgabe muss Österreich an die EU überweisen und fließt in den EU-Haushalt ein.

Das Ministerium von Finanzminister Blümel hat angekündigt, dass die Kosten für die EU-Plastikabgabe aus dem staatlichen Budget entnommen werden sollen während andere Länder überlegen, die Kosten an die Plastikhersteller weiterzugeben. Das BMF begründet dies mit der Absicht, weder Plastikhersteller noch Konsumentlnnen belasten zu wollen. Doch schlussendlich fallen diese Pläne erst recht auf die Steuerzahlerlnnen zurück. 80% der Steuern werden von Arbeiterlnnen, Angestellten, Pensionistlnnen und Konsumentlnnen geleistet, wodurch auch sie den Großteil der EU-Plastikabgabe stemmen müssen, während Plastikhersteller vergleichsweise unbelastet bleiben.

Am 7. September 2020 hat Umweltministerin Leonore Gewessler einen 3-Punkte-Plan vorgestellt, mit dem sie gegen die Plastikflut in Österreich vorgehen will. Teil dieses Plans ist auch - anders als von Finanzminister Blümel gewollt - eine Herstellerabgabe auf Plastikverpackungen.“

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 3. November 2020 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Stefan Schennach.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Michael Bernard, Ing. Eduard Köck, Andreas Arthur Spanring, Stefan Schennach, Otto Auer, Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross, Dr. Peter Raggl und Andrea Kahofer.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Bundesrat die Annahme des gegenständlichen Entschließungsantrages zu empfehlen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Stefan Schennach gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Bundesrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2020 11 03

                               Stefan Schennach                                                               Günther Novak

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzender