10448 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 20. November 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997 geändert wird

Die Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 15. Oktober 2020 im Nationalrat eingebracht und – auszugsweise – wie folgt begründet:

„Der vorliegende Entwurf passt das Berufsrecht der Genossenschaftsrevisoren in einigen Punkten dem im Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 (WTBG 2017) geregelten Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer an. Ein weitgehender Gleichlauf zwischen den beiden Berufsrechten ist vor allem in Ausbildungsfragen sachgerecht, weil auch die Tätigkeit beider Berufsgruppen ähnlich ist. Revisoren werden bei abschlussprüfungspflichtigen Genossenschaften als Abschlussprüfer tätig. Die grundsätzlich nur für Abschlussprüfer von Kapitalgesellschaften und von Kreditinstituten gleich welcher Rechtsform geltenden europäischen Vorgaben sind in vielen Fällen auch auf Genossenschaftsrevisoren direkt anwendbar, denn sie prüfen Genossenschaftsbanken, aus Genossenschaftsbanken hervorgegangene Aktienbanken und, soweit es sich um gemeinnützige Wohnbaugesellschaften handelt, auch andere Kapitalgesellschaften.

Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer wurde 2017 geändert. Mit dem vorliegenden Entwurf soll das Berufsrecht der Revisoren nachgezogen und der Entwicklung anpasst werden.“

 

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 1. Dezember 2020 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Robert Seeber.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Robert Seeber gewählt.


Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Dezember 2020 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2020 12 01

                                  Robert Seeber                                                                     Sonja Zwazl

                                   Berichterstatter                                                                         Vorsitzende