10458 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bundesgesetz, mit dem das 1. COVID‑19‑Justiz‑Begleitgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das Gesellschaftsrechtliche COVID‑19‑Gesetz und die Rechtsanwaltsordnung geändert werden
Änderungen in der Plenarsitzung des Nationalrates
Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand folgende Änderungen beschlossen:
In Artikel 3 Z 4 lautet der zweite Satz des § 4 Abs. 2:
„§ 1 sowie § 2 Abs. 1, 2 und 3 treten mit Ablauf des 31. Dezember 2021, § 2 Abs. 4 und 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 24/2020 mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.“