10479 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr

über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 und das Unfalluntersuchungsgesetz geändert werden

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

-       Einführung einer Genehmigung für das Inverkehrbringen von Schienenfahrzeugen durch die Eisenbahnagentur oder im Falle eines nur nationalen Einsatzes eines Schienenfahrzeuges durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie;

-       Ersatz der bisherigen Sicherheitsbescheinigung durch eine einheitliche Sicherheitsbescheinigung;

-       Einschränkung der Möglichkeit zur Erlassung nationaler Sicherheitsvorschriften;

-       Regelungen über Anforderungen und Funktionen des Instandhaltungssystems von für die Instandhaltung von Schienenfahrzeugen zuständigen Stellen;

-       Regelung der Befugnisse der Eisenbahnbehörden im Zuge einer Überprüfung und Überwachung;

-       Ermöglichung für Organe der Volksanwaltschaft und des Bundesheeres, Eisenbahnanlagen ohne Erlaubniskarte zu betreten, wenn und solange dies zur Ausübung ihrer Dienstobliegenheiten erforderlich ist.

Der Ausschuss für Verkehr hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 15. Dezember 2020 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Martin Preineder.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Dr. Peter Raggl und Michael Bernard.

Zum Berichterstatte für das Plenum wurde Bundesrat Martin Preineder gewählt.


Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2020 12 15

                               Martin Preineder                                                       Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzender