10513 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das Ziviltechnikergesetz 2019 und das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 geändert werden

Die Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 20. November 2020 im Nationalrat eingebracht und auszugsweise (ohne Textgegenüberstellung) wie folgt begründet:

Zu Artikel 1 (Änderung des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes 2017)

Die anhaltende Covid 19-Pandemie macht eine Verlängerung der diesbezüglichen Maßnahmen erforderlich. Damit soll sichergestellt werden, dass Wirtschaftstreuhändern und jenen, die einen Wirtschaftstreuhandberuf anstreben, keine Nachteile aufgrund der Covid-19-Pandemie entstehen.

§ 239a Abs. 1 enthält die Ermächtigung zur Verlängerung der angeführten Fristen mittels Verordnung durch den Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftssandort.

Die Abs. 3 und 5 verlängern die Möglichkeit, dass mündliche Prüfungen und Eidesabnahmen per Videokonferenz durchgeführt werden können. Abs. 4 enthält Regelungen hinsichtlich Kurzarbeit.

Zu Artikel 2 (Änderung des Ziviltechnikergesetzes 2019)

Die anhaltende Covid 19-Pandemie macht eine Verlängerung der diesbezüglichen Maßnahmen erforderlich. Damit soll sichergestellt werden, dass Ziviltechnikern und jenen, die einen Ziviltechnikerberuf anstreben, keine Nachteile aufgrund der Covid 19-Pandemie entstehen.

§ 119 Abs. 1 enthält die Ermächtigung zur Verlängerung der angeführten Fristen mittels Verordnung durch den Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftssandort. Abs. 2 und 3 verlängern die Möglichkeit, dass mündliche Prüfungen und Eidesabnahmen per Videokonferenz durchgeführt werden können.

Zu Artikel 3 (Änderung des Bilanzbuchhaltungsgesetzes 2014)

§ 75 enthält eine Ermächtigung zur Verlängerung der angeführten Fristen durch den Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort. Ziel der Regelung ist es sicherzustellen, dass Personen und Gesellschaften, die einen Bilanzbuchhaltungsberuf ausüben, keine Nachteile aufgrund der COVID-19-Pandemie entstehen.

Durch § 75 Abs. 2 wird die Fortbildungsverpflichtung der Berufsberechtigten für das Kalenderjahr 2021 um die Hälfte reduziert. Diese beträgt für gewöhnlich 30 Lehreinheiten für Bilanzbuchhalter und gewerberechtliche Geschäftsführer für Bilanzbuchhaltung und mindestens je 15 Lehreinheiten für Buchhalter und Personalverrechnung bzw. gewerberechtliche Geschäftsführer für Buchhaltung und Personalverrechnung. Diese Lehreinheiten werden durch den Besuch von Seminaren und Workshops erbracht; Selbststudium wird nicht akzeptiert. Da gegenwärtig diese Seminare nicht in ausreichendem Maß angeboten werden, ist eine Reduktion der Fortbildungsverpflichtung gerechtfertigt.“

 

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 15. Dezember 2020 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Ing. Isabella Kaltenegger.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Sonja Zwazl.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Ing. Isabella Kaltenegger gewählt.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2020 12 15

                       Ing. Isabella Kaltenegger                                                           Sonja Zwazl

                                  Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende