10522 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Justizausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verbraucherkreditgesetz und das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz geändert werden
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass der EuGH entschieden hat, dass Art. 16 Abs. 1 der Verbraucherkredit-Richtlinie dahin auszulegen ist, dass das Recht des Verbrauchers auf die Ermäßigung der Gesamtkosten des Kredits bei vorzeitiger Kreditrückzahlung sämtliche dem Verbraucher auferlegten Kosten umfasst. § 16 Abs. 1 VKrG nennt hingegen nur die laufzeitabhängigen Kosten.
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates umfasst daher insbesondere folgende Maßnahmen:
- Zur Sicherstellung einer richtlinienkonformen Rechtslage soll § 16 Abs. 1 VKrG im Sinne des EuGH-Urteils angepasst werden.
- Parallel dazu soll auch der wortgleiche § 20 Abs. 1 Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG) geändert werden.
Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 15. Dezember 2020 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Dr. Peter Raggl.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky und Stefan Schennach.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Dr. Peter Raggl gewählt.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2020 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2020 12 15
Dr. Peter Raggl Claudia Hauschildt-Buschberger
Berichterstatter Vorsitzende