10532 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Jänner 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 21. Dezember 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Dokumentation und Erfassung der Durchimpfungsrate ist aus epidemiologischer Sicht ein wesentliches Anliegen. Eine verlässliche Datenerhebung dazu kann nur auf elektronischem Wege, durch Eintragung in das elektronische Impfregister (Elektronischer Impfpass) erfolgen. Um die Erfassung der durchgeführten Impfungen im Elektronischen Impfpass nutzerfreundlich zu gestalten und dabei auf breite Mitwirkung der Ärzteschaft zu setzen, müssen die unterschiedlichen, bereits bestehenden Softwaresysteme im niedergelassenen Bereich entsprechend adaptiert werden. Die Kosten für die Softwareimplementierung werden vom Bund übernommen, wobei die ersetzbaren Kosten gegen Nachweis der Aufwendungen mit maximal 1 300 Euro begrenzt sind.

Beschränkt ist der Kostenersatz auf jene Ärztinnen und -ärzte, Gruppenpraxen bzw. Primärversorgungseinheiten, die in einem Vertragsverhältnis zur Österreichischen Gesundheitskasse oder zu einem anderen Krankenversicherungsträger (dies sind die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen sowie die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau) stehen.

Die konkrete Abwicklung der Finanzierung soll durch die Österreichische Gesundheitskasse im übertragenen Wirkungsbereich erfolgen, wobei dieser die ausgewiesenen tatsächlichen Kosten durch den Bund zu ersetzen sind. Die dafür erforderliche Finanzierung bis zu einem Betrag von 5,28 Mio. EUR soll aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds bedeckt werden, aus Mitteln des BMSGPK in der UG 24.01.01 werden 2 Mio. EUR finanziert.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 15. Jänner 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Mag. Daniela Gruber-Pruner.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger gewählt.


Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Jänner 2021 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2021 01 15

                Claudia Hauschildt-Buschberger                                              Christoph Steiner

                                  Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender