10537 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Jänner 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (Bundesministeriengesetz-Novelle 2021)

Die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 13. Jänner 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Zu Z 1 (§ 1 Abs. 1 Z 4) sowie 3, 4, und 7 (Abschnitt A, D und M des Teiles 2 der Anlage zu § 2):

Durch die anhaltende COVID-19-Pandemie bestehen große Herausforderungen unter anderem auf dem Gebiet des Arbeitsmarktes und Arbeitsrechts.

Es erscheint daher sinnvoll, (aus Anlass des aktuellen Ministerwechsels) den Aufgabenbereich „Familie und Jugend“ von dem der „Arbeit“ zu trennen und wieder (wie vor dem Jahr 2020) dem Bundeskanzleramt zuzuweisen.

Zu Z 6 (Abschnitt L Z 9a des Teiles 2 der Anlage zu § 2):

Die Ausbildung für Berufe in der Land- und Forstwirtschaft (dzt. 15 Berufe) im Rahmen der dualen Berufsausbildung ist eng verknüpft mit den im BMLRT angesiedelten inhaltlichen Agenden der Land- und Forstwirtschaft. Zudem besteht eine inhaltliche Nähe zu den land- und forstwirtschaftlichen Schulen bzw. Höheren Schulen, die ebenso im BMLRT angesiedelt sind. Daher soll die Kompetenz für die Berufsausbildung für land- und forstwirtschaftliche Arbeiterinnen und Arbeiter wegen dieser Sachnähe im BMLRT liegen.“

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 26. Jänner 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Heike Eder, BSc MBA.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates MMag. Dr. Michael Schilchegger, Mag. Elisabeth Grossmann, MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky und Elisabeth Grimling.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, F, G, dagegen: S).

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Heike Eder, BSc MBA gewählt.


Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 26. Jänner 2021 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2021 01 26

                          Heike Eder, BSc MBA                                                              Karl Bader

                                  Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender