10551 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz - K-SVFG und das 22. COVID-19-Gesetz geändert werden

Die Abgeordneten Maria Großbauer, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 20. Jänner 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Allgemeiner Teil

Die Covid-19-Pandemie betrifft alle gesellschaftlichen Gruppen, insbesondere aber auch jene der Künstlerinnen und Künstler in Österreich. Durch die Verlängerung des Lockdowns bis zum 7. Februar 2021 sowie den Entfall von Veranstaltungen im Kunst-und Kulturbereich bis jedenfalls Ende Februar wird es zu weiteren Einnahmenausfällen für die Zielgruppe der Künstlerinnen und Künstler kommen. Daher ist es erforderlich, die Dotierung der bereits etablierten Instrumente der Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie des Covid-19-Fonds im Künstler-Sozialversicherungsfonds, die zur Abfederung von Corona bedingten Einnahmenausfällen von Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturvermittlerinnen und Kulturvermittlern eingerichtet wurden, zu erhöhen.

Die derzeit vorgesehene Dotierung des Covid-19-Fonds im Künstler-Sozialversicherungsfonds soll von bis zu 20 Mio. Euro auf bis zu 40 Mio. Euro erhöht werden und die derzeit vorgesehene Dotierung des Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler soll von bis zu 110 Mio. Euro auf bis zu 120 Mio. Euro erhöht werden.

Besonderer Teil

Zu Artikel 1 (Änderung des Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetzes)

Zu Z 1 (§ 25c Abs. 3a):

Die derzeit vorgesehene Dotierung soll von bis zu 20 Mio. Euro auf bis zu 40 Mio. Euro erhöht werden, um die Beihilfetätigkeit des Covid-19-Fonds auch im betroffenen Zeitraum im Jahr 2021 zuverlässig sicherstellen zu können.

Zu Artikel 2 (Änderung Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler)

Zu Z 1 (§ 1 Abs. 3):

Durch die Änderung der Bestimmung wird die ausreichende Dotierung des Fonds für das Jahr 2021 sichergestellt. Es handelt sich dabei um einen Maximalbetrag, der bei einem Andauern der Krise über das gesamte Jahr 2021 benötigt wird.

Zu Z 3 (§ 11 Abs. 3):

Die Bestimmung regelt das In- und Außerkrafttreten. Durch ein redaktionelles Versehen wurde diesem Paragrafen durch die Novelle BGBl. I Nr. 4/2021 ein weiterer Absatz (3) angefügt. Dieser soll nun die richtige Bezeichnung (4) bekommen und ein Absatz (5) angefügt werden.“

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 9. März 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky, Mag. Bettina Lancaster, Heike Eder, BSc MBA und Mag. Elisabeth Grossmann.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2021 03 09

                        Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross                                                             Karl Bader

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzender