10560 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs-Gesetz – BTG) erlassen wird

Die Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 4. Februar 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Corona-Pandemie ist eine der größten Herausforderungen der österreichischen Volkswirtschaft seit Jahrzehnten. Die österreichische Bundesregierung verfolgt das Ziel, komplementär zur Impfstrategie eine Teststrategie zu institutionalisieren und auf betrieblicher Ebene zu forcieren, um die Pandemie­entwicklung unter Kontrolle zu halten, bis der von allen erwartete Impfschutz der österreichischen Bevölkerung eine nachhaltige Wirkung entfaltet. Es ist von zentraler Bedeutung, dass die österreichische Wirtschaft entsprechende Maßnahmen institutionalisiert, damit die ökonomischen Abläufe, insbesondere Wertschöpfungs- und Lieferketten, intakt bleiben und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschützt werden. Die österreichische Bundesregierung will die Unternehmen mit Sitz und/oder Betriebsstätte in Österreich sowie gesetzliche Interessensvertretungen dabei unterstützen, umfangreiche, möglichst flächendeckende, regelmäßige Testungen aller in Österreich lebenden und arbeitenden Personen durchzuführen, um die weitere Ausbreitung des SARS-CoV-2 Virus und seiner Mutationen einzu­dämmen. Die Förderung soll einen aktiven Beitrag zur frühen Erkennung von Infektionsketten durch COVID-19-Infizierte sowie deren rechtzeitige Absonderung zur Verhinderung weiterer Infektionen leisten. Dieses Bundesgesetz geht als lex specialis der Verordnungs-Ermächtigung in § 12 Abs. 3a letzter Satz des COVID-19-Maßnahmengesetzes vor.

Zu den Förderungswerbern: Förderungswerber für die Förderung für betriebliches Testen sind Unter­nehmen iSd § 1 Abs 2 UGB, sohin auf Dauer angelegte Organisationen, die eine selbständige wirt­schaftliche Tätigkeit ausüben. Da dieses Kriterium insbesondere bei gesetzlichen Interessensvertretungen nicht (in jedem Fall) gegeben ist, werden diese ausdrücklich im Gesetz genannt. Da es sich bei Industriellen­vereinigung und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund nicht um gesetzlich eingerichtete Interessensvertretungen handelt, werden diese zusätzlich explizit aufgenommen.

Testungen können bereits ab 15. Februar 2021 durchgeführt werden und sind bei der Förderstelle quartalsmäßig einzureichen, sodass eine Beantragung für Testungen auch im Nachhinein ermöglicht wird.“

 

Im Zuge der Debatte im Finanzausschuss des Nationalrates haben die Abgeordneten Peter Haubner und Dr. Elisabeth Götze einen Abänderungsantrag eingebracht, der beschlossen und wie folgt begründet wurde:

„Zu Z 1 (§ 2 Abs. 1 erster Satz):

Die österreichische Bundesregierung will die Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich sowie bestimmte Interessensvertretungen dabei unterstützen, umfangreiche, möglichst flächendeckende, regelmäßige Testungen aller in Österreich lebenden und arbeitenden Personen durchzuführen, um die weitere Ausbreitung des SARS-CoV-2 Virus und seiner Mutationen einzudämmen. Neben den öffentlichen Teststraßen soll eine weitere Testungsstruktur bei Betrieben eingerichtet werden. Dabei sollen nicht nur die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des jeweiligen Betriebes getestet werden können, sondern auch Angehörige, Kunden oder Einwohnerinnen und Einwohner aus der Umgebung des Betriebes.

Zu Z 2 (§ 2 Abs. 1 letzter Satz):

Mit der Abänderung des Initiativantrags soll die gesetzliche Klarstellung erfolgen, dass der Förderungswerber den Pauschalbetrag für die durchgeführten Tests erst im Nachhinein bei der Förderstelle beantragen kann. Das dient der Beschleunigung der Durchführung der Förderung, bei der ein möglichst rascher Start von betrieblichen Testungen angesichts der gegenwärtigen Virusmutationen in der Corona-Pandemie dringend geboten ist.

Zu Z 3 (§ 2 Abs. 2 ):

Die COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen soll eine Unterstützung für die österreichische Wirtschaft darstellen, damit die ökonomischen Abläufe, insbesondere Wertschöpfungs- und Lieferketten, intakt bleiben und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschützt werden. Förderwerber können daher alle Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich sein. Als Förderwerber kommen weiters bestimmte berufliche Interessensvertretungen in Betracht.

Zu Z 4 (§ 4a):

Die Förderung dient dem Ziel, umfangreiche, möglichst flächendeckende, regelmäßige Testungen aller in Österreich lebenden und arbeitenden Personen über betriebliche Strukturen durchzuführen, um die weitere Ausbreitung des SARS-CoV-2 Virus und seiner Mutationen einzudämmen. Um dabei gleichzeitig den Überblick über das Pandemiegeschehen zu behalten, ist vorgesehen, dass Betriebe, die mehr als 50 Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer beschäftigen, die Testergebnisse täglich in eine Testplattform des Bundes, die vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betrieben wird, einmelden. Für die Förderungsabwicklung und zur Prüfung der Angaben der Förderungswerber ist daher eine automatisierte Datenübermittlung zur Förderstelle einzurichten. Personenbezogene Daten der getesteten Personen oder gar Gesundheitsdaten sollen nicht an die Förderstelle bekannt gegeben werden.

Um zu überprüfen, ob Förderwerber zur Erlangung der Förderung eine Verpflichtung trifft, in die Testplattform des Bundes einzumelden – also ob sie mehr als 50 Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer beschäftigen – haben die gesetzlichen Sozialversicherungen der Förderstelle die entsprechenden Aus­künfte zu erteilen.“

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 9. März 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Otto Auer.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Andrea Kahofer, Sonja Zwazl, Ingo Appé, MMag. Elisabeth Kittl, BA, Otto Auer, Doris Hahn, MEd MA und Robert Seeber.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, S, G, dagegen: F).

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Otto Auer gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2021 03 09

                                      Otto Auer                                                                           Ingo Appé

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzender