10615 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 22. April 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz, das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 und das Bundesfinanzgerichtsgesetz geändert werden

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass Justizbedienstete sich in zunehmendem Maße übergriffigem oder gar bedrohendem Verhalten ausgesetzt sehen. Die geltende Sicherheitsrichtlinie des Bundesministeriums für Justiz regelt zwar bereits die – von Justizbediensteten auszuübende – Funktion der Sicherheitsbeauftragten, jedoch fehlt bislang eine gesetzliche Verankerung dieser Funktion. Ebenso fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage für die Einrichtung von zentralen Anlaufstellen in Bedrohungsfällen, die künftig wichtige Aufgaben im Bereich des Bedrohungsmanagements wahrnehmen sollen.

Die bereits seit einigen Jahren bei mehreren Gerichten und Staatsanwaltschaften eingerichteten Justiz-Servicecenter (JSc) sind erste Anlaufstellen der rechtsuchenden Bevölkerung und ein bewährtes Instrument eines zeitgemäßen und effektiven Bürgerservice. Derzeit ist die Zuständigkeit der einzelnen JSc jedoch auf jene Dienststelle oder Dienststellen beschränkt, für die es errichtet ist. Mit der Einrichtung zentraler JSc, die unabhängig vom Standort alle Gerichte und Staatsanwaltschaften betreuen, könnte das Bürgerservice noch weiter verbessert werden.

Die Hauptgesichtspunkte des gegenständlichen Beschlusses sind daher

-       die gesetzliche Verankerung der in der Praxis bereits bewährten Funktion der Sicherheitsbeauftragten sowie die Schaffung einer Grundlage für die Einrichtung zentraler Anlaufstellen in Bedrohungsfällen und

-       die Schaffung einer Grundlage für die Einrichtung zentraler Justiz-Servicecenter.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Mai 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Otto Auer.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Dr. Peter Raggl, Mag. Elisabeth Grossmann und Sebastian Kolland.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Otto Auer gewählt.


Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2021 05 04

                                      Otto Auer                                                      Claudia Hauschildt-Buschberger

                                   Berichterstatter                                                                         Vorsitzende