10658 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Juni 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Passgesetz 1992, das Gebührengesetz 1957 und das Bundeskriminalamt-Gesetz geändert werden (Passgesetz-Novelle 2021)

Am 20. Juni 2019 wurde die Verordnung (EU) 2019/1157 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben, beschlossen und findet diese ab dem 2. August 2021 Anwendung. Mit dieser Verordnung werden auf europäischer Ebene insbesondere einheitliche Mindestsicherheitsmerkmale für den Personalausweis festgelegt. Wesentlich ist dabei die Integration eines elektronischen Datenträgers, wie sie bereits für Reisepässe vorgesehen ist. Wie dem Erwägungsgrund 17 der Verordnung (EU) 2019/1157 zu entnehmen ist, sind Sicherheitsmerkmale notwendig, um ein Dokument auf seine Echtheit hin zu überprüfen und die Identität einer Person festzustellen. Die Festlegung von Mindestsicherheitsstandards und die Aufnahme biometrischer Daten in Personalausweisen sollen die Verwendung dieser Dokumente in der Union sicherer machen. Zudem soll Bürgern gemäß Art. 4 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2019/1157 ab 2. August 2021 ermöglicht werden, vergleichbar mit dem sogenannten Notpass gemäß § 4a einen Personalausweis mit verkürzter Gültigkeitsdauer zu beantragen, wenn die Abnahme der Fingerabdrücke vorübergehend nicht möglich ist.

Wenngleich diese EU-Verordnung unmittelbare Geltung erlangt, bedarf es jedoch im Bereich des Passgesetzes 1992 auf innerstaatlicher Ebene einiger Anpassungen: Insbesondere soll die Aufbewahrungsdauer der Papillarlinienabdrücke, die für Personalausweise bereits unionsrechtlich geregelt ist, auch für Reisepässe gelten.

Da die aktuell ausgegebenen Reisepässe seit 2006 kaum verändert wurden, dient der gegenständliche Beschluss des Nationalrates auch dazu, das Sicherheitsniveau der Reisepässe zu verbessern, um auch künftigen Angriffen von Fälschern standzuhalten. Die neuen Reisepässe sollen jedoch erst ab 1. Juli 2023 ausgestellt werden, da die Neukonzeption aufwändiger und zeitintensiver ist als die Überarbeitung der Personalausweise. Sollten die technischen und organisatorischen Voraussetzungen wider Erwarten zu einem anderen Zeitpunkt vorliegen, besteht die Möglichkeit, diesen durch Verordnung des Bundesministers für Inneres festzulegen.

Die durch die Änderungen entstehenden Mehrkosten sollen aufgrund der vorgeschlagenen Änderung des Gebührengesetzes 1957 nicht zu einer Gebührenerhöhung für den Antragsteller führen, sondern werden zur Hälfte zwischen dem Bund einerseits und den ausstellenden Behörden (das sind die Länder und einige Gemeinden) andererseits aufgeteilt.

Mit diesem Beschluss des Nationalrates sollen zudem die erforderlichen Adaptierungen des Bundeskriminalamt-Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1153 zur Festlegung von Vorschriften zur Erleichterung der Nutzung von Finanz- und sonstigen Informationen für die Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung bestimmter Straftaten und zur Aufhebung des Beschlusses 2000/642/JI vorgenommen werden. Dabei handelt es sich um geringfügige Anpassungen, welche zwingend erforderlich sind, um die Richtlinie (EU) 2019/1153 hinsichtlich des Aufgabenbereichs der im Bundeskriminalamt eingerichteten Geldwäschemeldestelle umzusetzen.

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. Juni 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Elisabeth Mattersberger.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Otto Auer.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Elisabeth Mattersberger gewählt.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2021 06 22

                        Elisabeth Mattersberger                                                          Robert Seeber

                                  Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender