10670 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Juni 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz geändert wird

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates dient der Anpassung des nationalen Rechts an unionsrechtliche Vorgaben.

Die Verwendung der Standarddatenformate dient gem. Art. 39f Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 dazu, die von der Lebensmittelsicherheitsbehörde gem. Art. 38 Abs. 1 lit. c dieser Verordnung öffentlich zugänglich zu machenden Dokumente betreffend wissenschaftliche Daten, Studien, Gutachten und sonstige Informationen zur Stützung von Anträgen unter Berücksichtigung des Schutzes vertraulicher Informationen und personenbezogener Daten gemäß den Artikeln 39 bis 39e der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 effizienter verarbeiten zu können.

Gemäß Art. 39f Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 schlägt die Lebensmittelsicherheitsbehörde für die verschiedenen Zulassungsverfahren und relevanten Ersuchen des Europäischen Parlaments, der Kommission und der Mitgliedstaaten um wissenschaftliche Ergebnisse die Verwendung von bestimmten Standarddatenformaten vor. Diese werden von der Kommission im Wege von Durchführungsrechtsakten erlassen. Sobald die Standarddatenformate auf der Website der Lebensmittelsicherheitsbehörde zur Verfügung gestellt sind, dürfen Anträge und Ersuchen um ein wissenschaftliches Ergebnis oder Gutachten nur noch in Übereinstimmung mit diesen Standarddatenformaten übermittelt werden.

Gleichzeitig mit der Einführung der Standarddatenformate werden auch die Bestimmungen über die Vertraulichkeit gemäß Art. 25 der Richtlinie 2001/18/EG idF der Verordnung (EU) Nr. 2019/1381 umgesetzt.

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. Juni 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Martin Preineder.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger gewählt.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2021 06 22

                Claudia Hauschildt-Buschberger                                              Christoph Steiner

                                  Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender