10676 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Juni 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Landarbeitsgesetz 2021 und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden

Die Abgeordneten Tanja Graf, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 26. Mai 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Änderung des ABGB und des LAG 2021:

Mit den vorgeschlagenen Änderungen im ABGB und LAG 2021 wird in Folge der COVID-19 Krisensituation und der dazu getroffenen gesetzlichen Maßnahmen vorgesehen, dass die mit BGBl. I Nr. 153/2017 getroffene Angleichung der Kündigungsfristen der Arbeiter an jene der Angestellten um drei Monate verschoben wird und erst mit 1. Oktober 2021 in Kraft treten soll und auf Kündigungen Anwendung findet, die nach dem 30. September 2021 ausgesprochen werden.

Änderung des AlVG 1977:

Mit der vorgeschlagenen Regelung soll die Notstandshilfe auch in den Monaten Juli bis September 2021 auf das Niveau des Arbeitslosengeldes angehoben werden. Wie schon seit Mitte März 2020 soll mit dieser Maßnahme allen Personen, die in diesen Monaten Notstandshilfe beziehen, ein finanzieller Ausgleich für die zusätzliche Belastung aufgrund der COVID-19-Pandemie gewährt werden. Die Regelung soll mit 1. Juli 2021 in Kraft treten.“

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. Juni 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Korinna Schumann.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, F, G, dagegen: S).

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2021 06 22

                  Mag. Christine Schwarz-Fuchs                                              Korinna Schumann

                                  Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende