10677 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Juni 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Tanja Graf, Alois Stöger, diplômé, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 20. Mai 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Arbeitskräfteüberlassung ist ein Bereich mit vielen Besonderheiten und daher in einem eigenen Gesetz, dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, geregelt. Das Gesetz berücksichtigt den besonderen Bedarf der Überlasserbetriebe sowie der Arbeitskräfte an Flexibilität, gleichzeitig enthält es Regelungen zur Beendigung von Dienstverhältnissen, um diese abzusichern.

So sieht das Gesetz grundsätzlich eine Kündigungsfrist von 14 Tagen vor. Gleichzeitig ver-bietet es die Befristung ohne sachlichen Grund und verpflichtet den Überlasser, der Arbeitskraft mindestens 14 Tage im Vorhinein das Ende der Überlassung mitzuteilen. Zusätzlich sieht der Kollektivvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter eine Frist von einer Woche zwischen dem Ende der Überlassung und dem Ausspruch einer allfälligen Kündigung vor.

Die für Arbeiterinnen und Arbeiter mit Bundesgesetz BGBl. I Nr. 153/2017 erfolgte Regelung des § 1159 ABGB zu Kündigungen wird diesen Bedürfnissen und Besonderheiten nicht gerecht. Um diesen Rechnung zu tragen, soll der Kollektivvertrag ermächtigt werden, von § 1159 ABGB abweichende Regelungen zu treffen. Die Regelung orientiert sich an der Textierung der Regelung in § 1159 ABGB für Saisonbranchen.“

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. Juni 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2021 06 22

                  Mag. Christine Schwarz-Fuchs                                              Korinna Schumann

                                  Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende