10679 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds (Härtefallfondsgesetz) geändert wird

Die Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 20. Mai 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Durch die Einführung des § 2a wird eine redaktionelle Anpassung der §§ 4 und 5 notwendig, da diese Bestimmungen erstgenannten Paragraphen noch nicht berücksichtigt hatten. Zudem wurde in § 5 „Härtefonds“ auf „Härtefallfonds“ geändert, um die Einheitlichkeit der Begriffsverwendungen sicherzustellen.“

Im Zuge der Debatte im Budgetausschuss des Nationalrates haben die Abgeordneten Gabriel Obernosterer und Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA einen Abänderungsantrag eingebracht, der beschlossen wurde und wie folgt begründet war:

„Durch die genauere Definition in § 1 Abs. 1 Satz 2 bis Satz 4, welche Versicherungsverhältnisse förderungsbegründend sind, wird die Rechtssicherheit verstärkt. Die Umschreibung vermeidet unsachliche Benachteiligungen von Förderwerbern und entspricht der bisherigen Förderpraxis. Ausdrücklich klargestellt wird auch, dass bei der Gruppe der mehrfach geringfügig bzw. fallweise Beschäftigten der pandemiebedingte Verlust eines Gesamteinkommens über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze nicht zum Verlust der Anspruchsberechtigung führt.

Mit dem Bundesgesetz über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds, BGBl. I 49/2020 wurde eine eigene Rechtsgrundlage für die Unterstützung der NPOs geschaffen, weshalb die Unterstützung derselben nicht über den Härtefallfonds erfolgt. Es erfolgt daher eine Bereinigung des Gesetzestextes.

Die Budgetaufstockung wird aufgrund der Verlängerung und Ausweitung des potentiellen Förderkreises in den Novellierungen der Härtefallfondrichtlinie erforderlich.“

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. Juni 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Otto Auer.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrätin Elisabeth Mattersberger.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Otto Auer gewählt.


Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2021 06 22

                                      Otto Auer                                                                           Ingo Appé

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzender