10684 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012, das KommAustria-Gesetz, das Presseförderungsgesetz 2004, das Publizistikförderungsgesetz 1984 und das ORF-Gesetz geändert werden

Die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 20. Mai 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Es ist weiterhin erforderlich, die Funktionsfähigkeit der im Parteien- und Medienrecht in den betreffenden Materien- und Organisationsgesetzen vorgesehenen behördlichen Kollegialorgane und der zur Beratung und Beschlussfassung eingerichteten Gremien unter den durch die COVID-19-Pandemie nach wie vor erschwerten Bedingungen zu gewährleisten. Aus diesem Grund wird der Geltungszeitraum der mit der Novelle BGBl. I Nr. 10/2021 eingefügten Regelungen (zu den Motiven für die Bestimmungen zur Beratung und Entscheidungsfindung in Videokonferenzen und mittels Umlaufbeschlüssen wie auch zur befristeten Aufhebung des Kumulationsverbots im KOG vgl die Begründung in IA 968/A, XXVII. GP) bis Ende des Jahres 2021 verlängert.“

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. Juni 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Heike Eder, BSc MBA.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, S, G, dagegen: F).

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Heike Eder, BSc MBA gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2021 06 22

                          Heike Eder, BSc MBA                                                              Karl Bader

                                  Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender