10700 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft

über den Entschließungsantrag der Bundesräte Bettina Lancaster, Kolleginnen und Kollegen betreffend Agrarfördermitteleinsatz zur Erreichung des Endes der Vollspaltenböden-Haltung von Schweinen in Österreich (298/A(E)-BR/2021)

Die Bundesräte Mag. Bettina Lancaster, Kolleginnen und Kollegen haben am 24. Juni 2021 einen Entschließungsantrag eingebracht und wie folgt begründet:

„Sowohl die derzeitige, als auch die geplante Förderkulisse der Vergabe der Agrarfördermittel der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) bringt nur marginale Verbesserungen bei der Haltung von Schweinen. Der weit überwiegende Teil der Schweine in Österreich fristet sein Leben auf Vollspaltenböden, leidet deshalb unter gesundheitlichen Problemen und wird keineswegs seinen Bedürfnissen entsprechend gehalten.

Im Zuge der Behandlung des Tierschutzvolksbegehrens im Gesundheitsausschuss des Nationalrats wurde von Expertenseite der notwendige Mitteleinsatz zur Umrüstung der österreichischen Schweineställe in artgerechte Stelle mit 250 Mio. € beziffert.

Der Topf der Investfördermittel („Investition in materielle Vermögenswerte“) der GAP-Periode von 2014 bis 2020 betrug insgesamt 906 Mio. €, für die Jahre 2021 und 2022, die sogenannten „Übergangsjahre“, sind rund 420 Mio. € geplant. Diese außerordentliche Budgeterhöhung sollte dazu verwendet werden, dass nur mehr tatsächlich tiergerechte zukunftsfähige Systeme gefördert werden.

Sie müssen schwerpunktmäßig und vor allem zielgerecht in die Erhöhung der Standards für die Haltung von Tieren, insbesonders von Schweinen eingesetzt werden. Auch den landwirtschaftlichen Betrieben ist nicht damit gedient, wenn wiederum nur marginale Verbesserungen mit den Fördermitteln erreicht werden müssen. Kosmetische Veränderungen wie das Verschließen eines Teils der Spalten ohne tatsächlich ausreichend große eingestreute Liegeflächen anzubieten, dienen weder den Tieren, noch sind sie im Sinne der SteuerzahlerInnen eingesetzt, die sich erwarten, dass die Politik mit diesen Geldern sinnvolle Maßnahmen ergreift. KonsumentInnen, die einen Mehrpreis für Tierwohlprodukte zahlen, wollen echte Veränderungen.“

 

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 13. Juli 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Nicole Riepl.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Nicole Riepl, Otto Auer und Michael Bernard.

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag der Bundesrätin Mag. Bettina Lancaster, Kolleginnen und Kollegen betreffend Agrarfördermitteleinsatz zur Erreichung des Endes der Vollspaltenböden-Haltung von Schweinen in Österreich keine Mehrheit (dafür: S, dagegen: V, F, G).

Aufgrund eines ausreichend unterstützten Verlangens gemäß § 32 Abs. 6 GO-BR ist ein Ausschussbericht zu erstatten.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Nicole Riepl gewählt.

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung mit Stimmenmehrheit den Antrag, dem Entschließungsantrag 298/A(E)-BR/2021 keine Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2021 07 13

                                    Nicole Riepl                                                                  Martin Preineder

                                  Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender