10721 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschulgesetz, das Privathochschulgesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, das Hochschulgesetz 2005, das Bundesgesetz über die „Diplomatische Akademie Wien“ und das COVID-19-Hochschulgesetz geändert werden

Die im gegenständlichen Beschluss des Nationalrates enthaltenen Änderungen sind insbesondere zwei Schwerpunkten gewidmet: der Neuordnung der Fort- und Weiterbildung an den Universitäten und Hochschulen sowie der Verlängerung der Bestimmungen über die Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP) und über die Aufnahmeverfahren.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Studien zur hochschulischen Weiterbildung sollen über alle Hochschulsektoren hinweg vereinheitlicht werden. Alle Universitäten und Hochschulen sollen bei Weiterbildungslehrgängen den gleichen rechtlichen Rahmen hinsichtlich Zulassung, Anerkennung und Validierung von beruflichen und außerberuflichen Qualifikationen, akademischen Graden, Durchlässigkeit und Qualitätssicherung erhalten. Auch ein neues Studienformat „Weiterbildungsbachelor“ soll gesetzlich verankert werden. Die außerordentlichen Bachelor- und Masterstudien sollen den Vorgaben der „Bologna-Architektur“ entsprechen und ordentlichen Studien gleichwertig sein. Die Terminologie der Studien zur Weiterbildung soll vereinheitlicht und die Zahl der in der Weiterbildung vergebenen akademischen Grade verringert werden.

Aufgrund der Ergebnisse der Evaluierung der Regelungen des § 66 UG über die StEOP bzw der §§ 71a ff UG über die Zugangsregelungen in den kapazitär besonders belasteten Studien sollen die entsprechenden Regelungen bis 31. Dezember 2027 verlängert werden; gleichzeitig soll wieder eine Evaluierungsverpflichtung festgelegt werden. Die Bestimmungen über die StEOP sollen durch ein verpflichtendes Monitoring ergänzt werden. Im Bereich der Zugangsregelungen sollen ua kostenlose Unterstützungsangebote zur Vorbereitung auf das Aufnahme- oder Auswahlverfahren im Bereich Medizin vorgesehen sowie für Studienwerberinnen und -werber mit Behinderung geeignete Ausgleichsmaßnahmen zur Unterstützung in den Aufnahmeverfahren zur Verfügung gestellt werden. Die Mindestzahl der Studienplätze für Studienanfängerinnen und -anfänger im Studienfeld Pharmazie soll reduziert werden.

Weitere vorgeschlagene Maßnahmen haben die Erleichterung des Quereinstiegs in den Beruf der Lehrerin oder des Lehrers für die Sekundarstufe (Allgemeinbildung) sowie in den Beruf der Elementarpädagogin oder des Elementarpädagogen zum Ziel. Die Änderungen im DAK-Gesetz 1996 dienen insbesondere der Klarstellung der Gleichwertigkeit der an der Diplomatischen Akademie angebotenen Masterstudien mit Masterstudien im Sinne des „Bologna-Prozesses“. Die Änderung des COVID-19-Hochschulgesetzes sieht eine nochmalige Verlängerungsmöglichkeit der Frist für die Fertigstellung von Forschungsprojekten vor.

 


 

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 13. Juli 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Bernhard Hirczy.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Doris Hahn, MEd MA, Otto Auer und Mag. Daniela Gruber-Pruner.

Der Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, wurde infolge Stimmengleichheit abgelehnt (dafür: V, G, dagegen: S, F).

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Bernhard Hirczy gewählt.

Ein Beschluss über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, ist infolge Stimmengleichheit nicht zu Stande gekommen.

Wien, 2021 07 13

                               Bernhard Hirczy                                                Mag. Dr. Doris Berger-Grabner

                                   Berichterstatter                                                                         Vorsitzende