10735 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Entschließungsantrag der Bundesräte Marlies Steiner-Wieser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Modell Hundecampus (304/A(E)-BR/2021)

Die Bundesräte Marlies Steiner-Wieser, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 14. Juli 2021 im Bundesrat eingebracht und wie folgt begründet:

Die Internetseite „Herz für Tiere“ bringt es auf den Punkt:

Hundehalter mit „Corona-Hund“: Diese 5 Dinge sind auch nach der Pandemie wichtig

Während der Corona-Pandemie haben sich sehr viele Menschen einen Hund angeschafft. Diese fünf Aspekte sind auch nach der Pandemie grundlegend für die Hundehaltung und sollten von allen mit „Corona-Hund“ beachtet werden.

Während der Corona-Pandemie kam es zu einem regelrechten Haustier-Boom. Sehr viele Menschen hatten plötzlich viel Zeit und legten sich deshalb ein Haustier zu. Manche gut überlegt - manche nicht. Dabei sollte bedacht werden, dass die Anschaffung eines Haustiers Verantwortung über die Dauer der Pandemie hinaus bedeutet.

Auch wenn das eigentlich auf der Hand liegt, ist das vielen bei der Anschaffung nicht bewusst. Schon nach dem ersten Lockdown landeten sehr viele Tiere in Tierheimen oder wurden ausgesetzt - Tierheime befürchten einen weiteren Anstieg der abgegebenen Tiere nach der Pandemie, wenn das „normale“ Leben wieder weitergeht und das Haustier nicht mehr dazu passt. Daher sollte jedem bewusst sein, dass vor allem diese fünf Punkte auch nach der Pandemie bei der Haltung eines Hundes wichtig sind:

1. Lebenslange Verantwortung für den Hund

Das Wichtigste sei gleich zuerst gesagt: Wer sich einen Hund zulegt, der verpflichtet sich damit, bis ans Lebensende des Hundes für ihn Verantwortung zu tragen. Und das ist länger als ein Lockdown. Hunde können, je nach Rasse und Größe, bis zu 15 Jahre oder älter werden. In dieser Zeit muss der Hundehalter bedingungslos für den Hund da sein: Sich über artgerechte Ernährung, Haltung und Pflege informieren, Tierarztkosten in Kauf nehmen und den Hund pflegen, wenn er krank wird.

2. Zeit für den Hund nehmen

Ein grundlegender Punkt, der auch nach der Pandemie sehr wichtig für die artgerechte Hundehaltung ist, ist die Zeit. Während des Lockdowns, mit Kontakt- und Reisebeschränkungen sowie Homeoffice, haben alle genug Zeit für lange, ausgedehnte Spaziergänge und ausgiebige Spiel- und Kuschelstunden mit ihrem Hund.

Doch das ist auch nach der Pandemie noch wichtig - auch wenn dann der „normale“, hektische Alltag zurückkehrt. Dann ist für lange Spaziergänge vielleicht keine Zeit mehr und der tägliche Auslauf beschränkt sich auf die Runde um den Häuserblock. Damit das nicht eintritt, sollten sich Hundehalter mit „Corona-Hund“ darüber bewusst werden, dass Sie sich diese Zeit für den Hund nach der Pandemie ganz bewusst nehmen müssen. Denn wer seinen Hund aufgrund von Corona angeschafft hat, hat den „normalen“ Alltag mit Hund schließlich noch gar nicht erlebt.

3. Hund und Arbeit vereinbaren

Es war wohl noch nie so einfach, Beruf und Hund zu vereinbaren, wie während der Corona-Pandemie. Durch Homeoffice kann der Hund ständig dabei sein, muss nicht alleine gelassen werden. Doch früher oder später wird der Büroalltag zurückkommen und Hunde können nicht acht bis neun Stunden am Stück alleine bleiben. Wenn Sie es noch nicht gemacht haben, machen Sie sich jetzt Gedanken darüber, wie Sie die Hundehaltung mit Ihrem Beruf nach der Pandemie vereinbaren können. Gibt es die Möglichkeit, den Hund vielleicht an einigen Tagen mit ins Büro zu nehmen oder auch nach der Pandemie (zum Teil) im Homeoffice zu arbeiten? Fragen Sie ansonsten Freunde oder Familienmitglieder um Hilfe oder suchen Sie sich einen professionellen Hundesitter.

4. Training mit dem Hund

Gerade Welpen sind während des Lockdowns gefragter gewesen denn je. Doch mit der Anschaffung eines Welpen ist besonders viel Zeit verbunden. Denn er muss von Grund auf erzogen werden und es muss besonders viel Zeit in das Training investiert werden. Die Prägungsphase, in der die Welpen z.B. auch den Umgang mit anderen Hunden erlernen, dauert länger als nur ein paar Wochen und auch länger als ein Lockdown. Das muss jedem Hundehalter mit „Corona-Hund“ bewusst sein. Auch ältere Hunde wollen natürlich gefordert werden.

5. Gebunden an Urlaub in der Region

Während der Corona-Pandemie wurden Flugreisen ins Ausland durch Urlaub mit Wohnmobil oder Auto in der Region ausgetauscht. Für Hundehalter hat sich dabei gar nicht so viel verändert, denn die Reiseziele, die mit Hund möglich sind, beschränken sich ohnehin auf die Regionen, die mit dem Auto oder der Bahn erreichbar sind. Denn Flugreisen bedeuten großen Stress für Tiere und sollten daher vermieden werden.

Hundehalter, die sich während der Pandemie einen Hund zugelegt haben, sollten sich daher darüber im Klaren sein, dass sie auch nach der Corona-Krise Einschränkungen hinsichtlich ihrer Reiseziele haben werden - außer sie geben den Hund für diese Zeit in eine Tierpension.

Hundehalter mit „Corona-Hund“: Diese 5 Dinge sind auch nach der Pandemie wichtig I herz-fuer-tiere.de

Verschiedene fachliche Angebote reagieren bereits auf diese neuen Herausforderungen, und bieten etwa Werkstagsbetreuung, Wochenende- und Feiertagsbetreuung und Urlaubsbetreuung für Hunde an. Ein Vorzeige-Modell ist hier etwa das Betreuungsmodell „Hundecampus“ in der Nähe von Salzburg. Bei diesem Modell wird eine artgerechte Betreuung der in Pflege genommenen Hunde an die oberste Stelle gestellt:

•     Spielen, rennen und toben mit sozialverträglichen, ausgeglichenen Artgenossen

•     24 Stunden durch Fachpersonal betreut, um die Sicherheit ihres Hundes gewährleisten zu können. • Regelmäßiger Auslauf in die Natur, d.h. Waldspaziergänge direkt vor Ort mit freiem Auslauf:

•     Um den Aufenthalt Ihres Hundes stressfrei zu gestalten, sind aggressive Hunde von der allgemeinen Betreuung ausgeschlossen wie auch läufige Hündinnen.

•     Liebevolle, zuverlässige Hundebetreuung und gewaltfreie Erziehung

•     Jederzeit und überall freier Zugang in Haus und Garten

•     Individuelle Fütterung (trocken/nass/barf)

•     Sehr individuelle Betreuung ihres Lieblings mit Familienanschluss durch sehr kleine Hundegruppen

•     Keine Zwinger/Boxenhaltung, keine Massenhundehaltung

www.hundecampus.at

Um zu verhindern, dass Hundebesitzer vor allem nach Corona ihre Vierbeiner wegen Problemen mit der Betreuung einfach aussetzen oder verwahrlosen lassen, sollte es österreichweit ein niederschwelliges Angebot solcher Hundebetreuungseinrichtungen nach dem Vorbild des Modells „Hundecampus“ geben. Für sozial schwache Hundebesitzer sollte es in diesem Zusammenhang auch finanzielle Förderungen geben, um Besitzer und Hund zu unterstützen.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 5. Oktober 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Marlies Steiner-Wieser, Martin Preineder, Claudia Hauschildt-Buschberger, MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky, Korinna Schumann und Sonja Zwazl.

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Modell Hundecampus (304/A(E)-BR/2021) keine Mehrheit (dafür: F, dagegen: V, S, G).

Aufgrund eines ausreichend unterstützten Verlangens gemäß § 32 Abs. 6 GO-BR ist ein Ausschussbericht zu erstatten.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser gewählt.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung mit Stimmenmehrheit den Antrag, dem Entschließungsantrag der Bundesräte Marlies Steiner-Wieser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Modell Hundecampus (304/A(E)-BR/2021) keine Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2021 10 05

                         Marlies Steiner-Wieser                                                        Christoph Steiner

                                  Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender