10759 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Handelsstatistische Gesetz 1995 geändert wird

Das Bundesgesetz über die statistische Erhebung des Warenverkehrs (Handelsstatistisches Gesetz 1995 – HStG 1995), BGBl. Nr. 173/1995, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 104/2019, regelt, dass Waren, die zwischen Österreich und den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union verbracht werden, und Waren, die über die Zollgrenze der Europäischen Union in das statistische Erhebungsgebiet eingeführt oder aus diesem ausgeführt werden, für die Zwecke der amtlichen Handelsstatistik anzumelden sind.

Die Verordnung (EG) Nr. 638/2004 über die Gemeinschaftsstatistiken des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten regelt zurzeit die statistische Erhebung zwischen den Mitgliedstaaten auf Unionsebene. Diese unionsrechtlichen Vorgaben werden auf nationaler Ebene durch das Handelsstatistische Gesetz 1995 und durch die auf Grundlage dieses Gesetzes erlassenen nationalen Verordnungen (Handelsstatistikverordnung 2009 – HStatVO 2009, BGBl. II Nr. 306/2009) ergänzt. Die Verordnung (EG) Nr. 638/2004 wird durch die Verordnung (EU) 2019/2152 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken (European Business Statistics/EBS) mit 1. Jänner 2022 aufgehoben.

Die Verordnung (EU) 2019/2152 verfolgt das Ziel der Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Unternehmensstatistiken und bedingt die Anpassung zahlreicher nationaler Rechtsakte. Das Ziel der gegenständlichen Novellierung ist die Anpassung des Handelsstatistischen Gesetzes 1995 an diese neuen unionsrechtlichen Vorgaben in den Unternehmensstatistiken durch die Aktualisierung von Verweisen und Begrifflichkeiten sowie Änderungen für die handelsstatistischen Anmeldungen. Ein weiteres Ziel ist die Erhöhung der Datenqualität durch die gänzliche Umstellung der handelsstatistischen Anmeldungen auf die elektronische Meldeschiene. Das Bundesministeriengesetz – BMG, BGBl. Nr. 76/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 30/2021, sowie die Adaptierung der Funktionsbezeichnung der Bundesministerinnen und Bundesminister in weiblicher und männlicher Form bedingen formale Anpassungen.

Die im Kapitel V der Verordnung (EU) 2019/2152 enthaltenen Bestimmungen sehen als bedeutendste Änderung im Bereich der Außenhandelsstatistik die Modernisierung der Intra-EU-Handelsstatistik (Intrastat) vor. Kernelement ist hierbei der verpflichtende Mikrodatenaustausch über Intra-EU-Exporte (inklusive zweier zusätzlich zu erhebender Variablen, nämlich der individuellen Identifikationsnummer des Handelspartners im Bestimmungsmitgliedstaat sowie des Ursprungslands) und die Möglichkeit für die importierenden Mitgliedstaaten, diese Daten für die Kompilierung ihrer Intra-EU-Importe zu verwenden und nach einem mehrjährigen Übergangszeitraum (auszugehen ist von drei Jahren) teilweise oder zur Gänze auf die primäre Erhebung der Intra-EU-Importe zu verzichten.

 

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Oktober 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Ing. Isabella Kaltenegger.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Andrea Kahofer und Sonja Zwazl.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Ing. Isabella Kaltenegger gewählt.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2021 10 19

                       Ing. Isabella Kaltenegger                                                           Sonja Zwazl

                                  Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende