10816 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Dezember 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Verwaltungsrechtliche COVID 19-Begleitgesetz und das COVID 19 Begleitgesetz Vergabe geändert werden

Die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 19. November 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Zu Artikel 1 (Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes):

Zu Z 1 (Art. 151 Abs. 65) und Z 2 (Art. 151 Abs. 66):

Verlängerung der Geltungsdauer der derzeitigen Fassung der Art. 69 Abs. 3 und 117 Abs. 3 um weitere sechs Monate bis zum Ablauf des 30. Juni 2022.

Zu Artikel 2 (Änderung des Verwaltungsrechtlichen COVID-19-Begleitgesetzes):

Zu Z 1 (§ 9 Abs. 7) und Z 2 (§ 9 Abs. 9):

Verlängerung der Geltungsdauer des Verwaltungsrechtlichen COVID-19-Begleitgesetzes um weitere sechs Monate bis zum Ablauf des 30. Juni 2022.

Zu Artikel 3 (Änderung des COVID‑19 Begleitgesetzes Vergabe):

Zu Z 1 (§ 7 Abs. 3):

Der zeitliche Geltungsbereich des Gesetzes soll bis 30. Juni 2022 befristet verlängert werden, da die Regelungen abhängig vom weiteren Verlauf der COVID‑19-Pandemie weiter notwendig sein können.“

Dieser Beschluss des Nationalrates ist ein Fall des Artikels 44 Absatz 2 B-VG und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 20. Dezember 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Sebastian Kolland.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen,

1.     gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, S, G, dagegen: F),

2.     dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen (dafür: V, S, G, dagegen: F).

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Sebastian Kolland gewählt.


Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1.     gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.     dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungs-mäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2021 12 20

                              Sebastian Kolland                                                                  Karl Bader

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzender