10845 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014, das Wirtschaftskammergesetz 1998, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das Ziviltechnikergesetz 2019 und das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert wird

Die Abgeordneten August Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 19. November 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Zu Artikel 1 (Änderung des Bilanzbuchhaltungsgesetzes 2014)

Seit dem 1.7.2021 können Unternehmen erstmals umfassende grenzüberschreitende Umsatzsteuermeldungen und -zahlungen über das neu eingerichtete EU-OSS Portal vornehmen, ohne sich wie bisher in jedem Mitgliedsstaat einzeln dafür registrieren zu müssen. Aufgrund der Komplexität dieser Meldungen ist für eine gesetzeskonforme Abwicklung die Durchführung durch einen fachkundigen Vertreter/eine fachkundige Vertreterin von Vorteil.

Die bisherige gesetzliche Regelung bietet keine ausreichende Klarheit darüber, ob vom Berechtigungsumfang der Bilanzbuchhalter und Buchhalter die grenzüberschreitende Umsatzsteuermeldung mitumfasst ist.

Durch die gesetzlichen Anpassungen im gegenständlichen Initiativantrag soll eindeutig geregelt werden, dass entsprechende Meldungen von Angehörigen der Berufsgruppen Bilanzbuchhalter und Buchhalter vorgenommen werden können.

Zu Artikel 2 bis Artikel 5

Die vorgeschlagenen Änderungen dienen der Beseitigung von Redaktionsversehen.“

 

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 20. Dezember 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Elisabeth Wolff, BA.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, S, G, dagegen: F).

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Elisabeth Wolff, BA gewählt.


Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2021 12 20

                            Elisabeth Wolff, BA                                                               Sonja Zwazl

                                  Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender