BKA – 405.710/0008 – IV/5/2005

 

 

Bericht des Bundeskanzlers an das Parlament

zum Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2005

und zum

operativen Jahresprogramm des Rates für 2005

 

 

Einleitung

 

Am 22. November 2004 wurde vom Ministerrat ein Bericht zustimmend zur Kenntnis genommen, demzufolge jedes Mitglied der Bundesregierung dem Parlament unter anderem einen Bericht zum jährlichen Legislativ und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission (EK) und zum Jahresprogramm des Rates - aus der Sicht des jeweiligen Wirkungsbereiches – übermittelt.

 

Das Legislativ- und Arbeitsprogramm der EK für 2005 (COM (2005)15) basiert auf der bereits am 25. Februar 2004 veröffentlichten jährlichen Strategieplanung (COM (2004) 133) und wurde am 26. Jänner 2005 angenommen. Das operative Jahresprogramm basiert auf dem dreijährigen Strategieprogramm des Europäischen Rates (Dok. 15896/03). Es wird von den jeweiligen Präsidentschaften in deren Verantwortung erstellt und muß vom Rat nicht formal angenommen werden. Das Jahresprogramm 2005 (Dok. 16299/04) wurde beim Rat Allgemeine Angelegenheiten am 13. 12. 2004 beraten.

 

Entsprechend dem Beschluss des Ministerrates findet sich nachstehend eine Darstellung der im Jahresprogramm der EK oder des Rates angesprochenen Themen, die in den Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramtes fallen.

 

 

Überblick

 

A)       Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2005

a)        Verfahren

b)       Inhalte

I. Kohäsionspolitik

       II.            Kulturbereich und Audiovisuelle Medien

       III.           Informationsgesellschaft

       IV.          Lissabon-Strategie

       V.           Menschenrechtsagentur

       VI.          Datenschutz

 

B)      Operatives Jahresprogramm des Rates (Präsidentschaften Luxemburg, Großbritannien)

a)        Verfahren

b)       Inhalte

      I.   Kohäsionspolitik

      II.                Kulturbereich und Audiovisuelle Medien

      III.                Elektronische Kommunikation und die Informationsgesellschaft

      IV.              Reform des Regelwerks/Lissabon-Strategie

      V.               Datenschutz

      VI.              Ratifikation des Verfassungsvertrages

                        VII. Vertrag über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumänien   zur EU; Ratifikation

          VIII. Wichtige Themen der Europäischen Räte/insbesondere Lissabon -Strategie


A)            Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2005

 

a)     Verfahren

 

Das Jahresprogramm der EK für 2005 basiert auf der bereits am 25. Februar 2004 veröffentlichten jährlichen Strategieplanung (COM (2004) 133)  der alten Kommission, die im Lichte des Strategischen Programms 2005-2009 der neuen EK angepasst wurde. Das Jahresprogramm 2005 (COM (2005) 15) wurde am 26. Jänner 2005 angenommen und war Gegenstand einer öffentlichen Aussprache beim Rat Allgemeine Angelegenheiten am 31. 1. 2005. Hinzuweisen ist auf das ebenfalls am 26.Jänner 2005 angenommene EK-Strategieprogramm 2005 – 2009 (COM(2005)12), das aus Sicht der EK einen ersten Schritt in Richtung einer gemeinsamen strategischen Zielbestimmung durch die Institutionen Rat/Europäisches Parlament (EP)/EK bilden soll. Die EK strebt in Anlehnung an das im Verfassungsvertrag vorgesehene Verfahren[1] die Annahme einer gemeinsamen Erklärung vor dem Ende des luxemburgischen Vorsitzes über die strategischen Ziele der Union an.

 

 

b)     Inhalte

 

Im Arbeitsprogramm der EK für 2005 werden folgende Themen, die in die Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes fallen, angesprochen.

 

                                 I.            Kohäsionspolitik

                               II.            Kulturbereich und Audiovisuelle Medien

                              III.            Informationsgesellschaft

                           IV.            Lissabon-Strategie

                             V.            Menschenrechtsagentur

                           VI.            Datenschutz

 

 

Ad. I. Kohäsionspolitik

 

Im Sinne des Vorschlags der EK, die Kohäsionspolitik in Hinkunft stärker an den strategischen Zielen der Union, d.s. dzt. v.a. die Ziele der Europäischen Räte von Lissabon und Göteborg, auszurichten[2], sollen als gemeinsames Referenz­dokument für die Interventionen der beiden Strukturfonds und des Kohäsionsfonds strategische Leitlinien von der EK ausgearbeitet und vom Rat beschlossen werden.

 

Die EK möchte ihren Entwurf bis Juli 2005 vorlegen. Die Beschlussfassung im Rat soll (gemäß Entwurf der diesbezüglichen Verordnung) innerhalb von 3 Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung erfolgen.

 

Die diesbezüglichen Bestimmungen im Verordnungsentwurf sind allerdings im Rahmen der Verhandlungen im Rat noch umstritten. Bedenken gibt es (auch aus Sicht Österreichs) sowohl hinsichtlich der Praktikabilität und Zweckmäßigkeit der vorgeschlagenen Verfahren als auch hinsichtlich der grundsätzlichen Berechtigung der EK, auf diesem Wege auf die eigenverantwortliche Politik der Mitgliedstaaten verstärkt Einfluss zu nehmen.

 

 

Ad. II. Kulturbereich und Audiovisuelle Medien

 

Im Annex 2 des Legislativ- und Arbeitsprogramms listet die EK Vorschläge auf, die derzeit im Rat bzw. EP behandelt werden. In dieser Liste sind folgende Vorschläge aus dem Bereich Kultur und Audiovisuelles angeführt:

 

a.           Vorschlag für einen Beschluss des EP und des Rates zur Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007

b.           Vorschlag für eine Empfehlung des europäischen Parlamentes und des Rates zum Filmerbe und zur Wettbewerbsfähigkeit der einschlägigen Industriezweige

c.            Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Jugendlichen, der Menschenwürde und dem Recht auf Gegendarstellung hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen audiovisuellen Medien und der europäischen Informationsdiensteindustrie

d.           Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm „Kultur 2007“ (2007-2013)

e.           Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses 1419/1999/EG über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ für die Jahre 2005 bis 2019

 

 

Eine detaillierte Darstellung der Inhalte und des Stands des Verfahrens der einzelnen Vorschläge findet sich im Abschnitt zum Jahresprogramm des Rates.

 

Weiters muss der Rechtsrahmen im audiovisuellen Sektor aktualisiert werden. (Fernsehrichtlinie; siehe Arbeitsprogramm des Rates)

 

 

Ad. III. Informationsgesellschaft

 

Eine breitere Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien bewirkt ein größeres Wachstum durch Produktivitätssteigerung und ermöglicht die Erschließung neuer Märkte sowie die Verbesserung öffentlicher Dienstleistungen. Deshalb wird von Seiten der EK ein Vorschlag für eine umfassende Strategie für die Entwicklung der europäischen Informationsgesellschaft bis 2010 vorgelegt werden.

 

Mitteilung der EK: „i2010“ – Europäische Informationsgesellschaft 2010“

 

Die eEurope Initiative hat einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung der Informationsgesellschaft in Europa geleistet. Die Initiative endet 2005, daher besteht die Notwendigkeit der Planung von Folgemaßnahmen. Form und Inhalt einer zukünftigen eEurope Initiative bedarf einer breiten Diskussion in den nächsten Monaten, auch im Kontext mit der Halbzeitbewertung des Lissabonner Prozesses und auf Basis der Konsultationen mit einer breiten Gruppe von Interessensbeteiligten. Die EK wird die Ergebnisse dieses Konsultationsprozesses in eine Mitteilung einfließen lassen.

 

Basierend auf den jüngsten Erfahrungen mit der Informationsgesellschafts-Politik der EU hat die EK eine Reihe von Schlüsselthemen herausgearbeitet, denen besondere Bedeutung für die zukünftige Politik im Rahmen der Informationsgesellschaft zugemessen wird:

 

-            Content und Dienste

-           e-Inclusion und Bürger

-            öffentliche Dienste (e-Government)

-           IT-Fähigkeiten und Arbeitsleben

-           IKT als Schlüsselsektor der Industrie

-            Interoperabilität

-            Vertrauen und Verlässlichkeit

-           IKT für Geschäftsanwendung

 

Die EK hat drei Möglichkeiten für die Zeit nach eEurope2005 aufgezeigt: Entweder ohne Nachfolgeprogramm weiterzumachen, das bestehende System mit einigen Adaptierungen zu verlängern oder ein neues System basierend auf einer Top-Level-Strategie und einem generellen Aktionsplan mit flexiblen Zeitplänen einzuführen. Die Präferenzen gehen klar in Richtung der dritten Variante.

 

Neben den Diskussionen auf Ebene der eEurope Advisory Group und einer Studie unter niederländischer Präsidentschaft wurde mittlerweile eine öffentliche Online-Befragung durchgeführt, deren Ergebnisse im Frühjahr ausgewertet werden. Zudem wurden die Mitgliedstaaten mittels eines eigenen Fragebogens aufgefordert, ihre Stellungnahme zu den Hauptpunkten einer zukünftigen Initiative und den zu wählenden Implementierungsmodus abzugeben.

 

Die Evaluierung des Aktionsplans eEurope2005 wird von Experten unterstützt, darüber hinaus wird die EK eine bereichsübergreifende Arbeitsgruppe aus allen beteiligten Generaldirektionen einberufen.

 

Im Rahmen der bisherigen Konsultationen hat sich Österreich für die Etablierung einer weiteren Initiative für die Zeit nach 2005 eingesetzt. Zu den von der Kommission vorgeschlagenen Prioritäten wird vorgeschlagen, diese stärker zu fokussieren und vor allem den Aspekt der Stärkung der Europäischen Unionsbürgerschaft als eine der wesentlichen Leitlinien der Gemeinschaftspolitik in diesem Sektor hervorzuheben. Darüber hinaus stellt besonders die Frage der Interoperabilität eine unabdingbare Voraussetzung für jede getroffene Maßnahme dar, die daher die Richtschnur für den gesamten Aktionsplan darstellen muss.

 

Österreich hat darauf hingewiesen, dass Innovation eine wesentliche Rolle spielen muss, im Sinne der Entwicklung neuer Technologien, neuer Dienste und Inhalte sowie neuer Arbeitsformen. Zusätzlich sollten bestehende Dienste und Inhalte aufgewertet werden. Innovation wird vor allem im öffentlichen Sektor gefordert sein, wo noch großes Potential auch in Einzelbereichen besteht (etwa öffentliches Sicherheitswesen, Reaktion auf Notfälle und Krisen, Gesundheitsdienste, Erziehung und Bildung…).

 

Als Top-Prioritäten werden gefordert:

 

-           Pan-europäische Dienste und Inhalte

-            Interoperabilität, Vertrauen und Sicherheit der Dienste

-           IKT-Fähigkeiten (der Bürger) und e-Inclusion unter dem Stichwort             „Informationsgesellschaft für alle“

 

Der von der EK vorgeschlagene Implementierungsmodus im Sinne einer „General-Strategie“ und einzelnen Ziel-Ebenen, die auch jährlich einer Überprüfung zugänglich sein sollen, wird von Österreich positiv gesehen, wobei jedoch ein Monitoring-System hinsichtlich des Nutzens und der weiteren Entwicklung von Nöten ist und darüber hinaus die Kommunikation und Koordination zwischen Einzelprogrammen und –projekten im Sinne der Vermeidung von Doppelinvestitionen und der Stärkung des Wissens-Austausches verbessert werden muss.

 

Das Jahresprogramm des Rates nennt es auch als ein Ziel der sektorenspezifischen Politik im Bereich der Informationsgesellschaft, im Laufe des Jahres 2005 über mögliche Folgemaßnahmen zum Aktionsplan eEurope zu beraten.

 

Ad. IV. Lissabon-Strategie

 

Die Europäische Kommission möchte den Schwerpunkt in der Lissabon-Strategie auf Wachstum und Beschäftigung verlagern, um damit auch die Modernisierung und Förderung des europäischen Sozialmodels und die ökologischen Ziele zu erreichen. Die Beschlussfassung über eine Fokussierung  der Lissabon-Strategie bzw. die Entscheidung über Schwerpunktsetzungen für die nächsten Jahre erfolgt  durch den Europäischen Rat im März.

 

Als alles überragendes Ziel verweist die Kommission auf die Nachhaltigkeit: die Lissabon-Strategie wird dadurch zu einem bedeutenden Teil der im Verfassungsvertrag als Unionsziel festgelegten nachhaltigen Entwicklung (Art. I-3). Diese Fokussierung entspricht auch der Dreiteilung der Ziele in den „Strategischen Zielsetzungen der Kommission für 2005 – 2009“ in Wohlstand, Solidarität und Sicherheit. Der wirtschaftliche Teil (Wachstum und Beschäftigung) der Lissabon-Agenda wird in dieser Mitteilung unter dem Titel Wohlstand zusammengefasst.

 

Schwerpunkte in diesem Bereich sind die Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts, der Ausbau der transeuropäischen Netze im Rahmen der Wachstumsinitiative, eine neue Generation an Forschungsprogrammen um den Rückstand Europas zu verringern, die Erreichung der Ziele für lebenslanges Lernen, die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit durch Ausschöpfen der Potentiale des Binnenmarkts und die Produktivitätssteigerung durch die Nutzung neuer Kommunikationstechnologien. Zu den wichtigsten laufenden Aktionen in den genannten Bereichen zählt die EK unter anderem:

 

 -             Konkrete Maßnahmen im Anschluss an die Wachstumsinitiative

-            Vollendung des Aktionsplanes für Finanzdienstleistungen (2000-2005)

 -             Entwicklung einer europäischen Weltraumpolitik

 -             Weiterentwicklung der Politik in Schlüsselbereichen des Binnenmarktes, z.B. öffentliches Beschaffungswesen

 

Die Einbindung der Zivilgesellschaft in die Konzeption der politischen Maßnahmen stellt laut Arbeitsprogramm eine wichtige Voraussetzung für die Verbesserung der Qualität und Effektivität der Unionspolitik und deren Akzeptanz in der Bevölkerung dar. Die Schaffung eines europäischen öffentlichen Raumes, die Partizipation der nationalen Parlamente, Sozialpartner, Behörden, Zivilgesellschaft und Interessensverbände bei den Gesetzgebungsinitiativen zählt auch in den strategischen Zielsetzungen bis 2009 als vordringliches Anliegen für die Europäische Kommission.

 

Delivery and Better Regulation

 

In Anbetracht der Tatsache, dass die qualitative Verbesserung der Rechtsetzung ein wesentlicher Faktor für Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum sowie bessere Wettbewerbsfähigkeit ist, wird die EK im 1. Quartal 2005 ihre Strategie zur Vereinfachung und Verbesserung des Regelungsumfelds wieder aufgreifen. In diesem Zusammenhang wird sie zu Beginn des Jahres 2005 über die Fortschritte bei der Implementierung ihrer Vorschläge zur Vereinfachung des acquis und ihrer diesbezüglichen Zukunftsvorstellungen berichten.

 

Weiters will die EK in Zukunft ihre legislative Arbeit einer genauen Kontrolle in Hinblick auf die Beachtung des Subsidiaritäts- und des Verhältnismäßigkeitsprinzips unterziehen sowie eine ausreichende Beteiligung der Zivilgesellschaft sicherstellen.

 

Zentraler Bestandteil des Kommissionskonzepts betreffend „Better Regulation“ ist - nach wie vor - das Instrument der Folgenabschätzung (Impact Assessment), das 2005 verstärkt zum Einsatz kommen soll. Besonderes Augenmerk soll bei den Folgenabschätzungen auf die Frage der Wettbewerbsfähigkeit gelegt werden. Die EK fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, auf nationaler Ebene ein ähnliches System der Folgenabschätzung wie auf Gemeinschaftsebene zu implementieren.

 

Auch im Jahr 2005 sieht die Kommission eine ihrer Hauptaufgaben darin, für die Umsetzung des Gemeinschaftsrechts zu sorgen. Diesbezüglich kündigt sie an, Verletzungen des Gemeinschaftsrechts rigoros ahnden zu wollen.

 

 

Ad. V. Menschenrechtsagentur

 

Zum Zweck der Schaffung einer Europäischen Menschenrechtsagentur soll das Mandat der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in Wien erweitert werden. Hauptaufgabe der Menschenrechtsagentur wird sein, menschenrechtlich relevante Informationen zu sammeln, aufzubereiten und damit die EU Institutionen und Mitgliedstaaten zu unterstützen.

 

Mit einer Mitteilung der EK vom 25. Oktober 2004 wurde ein öffentlicher Konsultationsprozess eingeleitet, der mit einem öffentlichen Hearing am 25. Jänner 2005 abgeschlossen wurde. Mit dem Verordnungsvorschlag der EK ist im Mai/Juni 2005 zu rechnen.

 

Die beiden Vorsitze des Jahres 2005 werden den Prozess weiterverfolgen und den Verordnungsvorschlag der Kommission in den entsprechenden Ratsgremien behandeln. Österreich wird sich diesem Projekt, das auf diesbezügliche langjährige österreichische Initiativen zurückgeht, besonders intensiv und engagiert widmen.

 

 

Ad. VI. Datenschutz

 

Von den im Annex I des Arbeitsprogramms der EK aufgelisteten Voschlägen ist aus datenschutzrechtlicher Sicht im Bereich der Sicherheit der Vorschlag für einen Rahmenbeschluß des Rates hinsichtlich angemessener Standards für die Übermittlung personenbezogener Daten für Zwecke der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (Proposal for a Council framework decision on adequate standards for the transfer or personal data for the purpose of police and judicial cooperation in criminal matters) von besonderer Bedeutung.[3]

 

 

 


B)  Operatives Jahresprogramm des Rates (Präsidentschaften Luxemburg, Großbritannien) für 2005

 

a)     Verfahren

 

Das operative Jahresprogramm wird in Umsetzung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates Sevilla (Verbesserung der Arbeitsweise des Rates) erstellt. Es basiert auf dem dreijährigen Strategieprogramm des Europäischen Rates (Dok. 15896/03). Es wird von den jeweiligen Präsidentschaften in deren Verantwortung erstellt und muß vom Rat nicht formal angenommen werden. Das Jahresprogramm 2005 (Dok. 16299/04) wurde beim Rat Allgemeine Angelegenheiten am 13. Dezember 2004 beraten und war Gegenstand einer öffentlichen Aussprache beim Rat Allgemeine Angelegenheiten am 31. Jänner 2005.

 

 

b)     Inhalte

 

Im Jahresprogramm des Rates werden folgende Themenbereiche, die in die Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes fallen, angesprochen.

 

                         I.                     Kohäsionspolitik

                        II.                     Kulturbereich und Audiovisuelle Medien

                      III.                     Elektronische Kommunikation und die Informationsgesellschaft

                    IV.                     Reform des Regelwerks/Lissabon-Strategie

                     V.                     Datenschutz

                    VI.                     Ratifikation des Verfassungsvertrages

                  VII.                     Vertrag über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumänien zur EU; Ratifikation

 

                 VIII.                   Wichtige Themen der Europäischen Räte/insbesondere Lissabon -Strategie

 

 

Ad. I Kohäsionspolitik - Legislativvorhaben im Rat

 

Die derzeitigen Rechtsgrundlagen und Finanzrahmen für die EU-Kohäsionspolitik (Strukturfonds und Kohäsionsfonds; dzt. Haushaltsrubrik 2, geplante neue Haushalts­gliederung: Rubrik 1b) gelten bis Ende 2006. Die entsprechenden Grundlagen für die Zeit nach 2006 müssen im Zusammenwirken zwischen EK, Rat und EP neu verhandelt und beschlossen werden. Die Entscheidung des Rates muss nach derzeitiger Rechtslage einstimmig erfolgen.

 

Die Neuregelung der Kohäsionspolitik steht – wegen des finanziellen Gewichts der Fonds (rund 1/3 des gesamten EU-Budgets) – in engem Zusammenhang mit der Finanziellen Vorausschau (= mittelfristiger Budgetplan) für die Jahre 2007-2013. Für beide Bereiche hat die EK im Februar 2004 ihre Vorschläge für die Periode 2007-2013 in allgemeiner Form (Finanzielle Vorausschau, 3. Kohäsionsbericht mit Vorschlägen zur Neugestaltung der Kohäsionspolitik) präsentiert. Im Juli 2004 wurden von der Kommission folgende Verordnungsentwürfe vorgelegt:

 

-          Verordnung des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds

-          Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung

-          Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Sozialfonds

-          Verordnung des Rates zur Errichtung des Kohäsionsfonds

-          Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates bezüglich der Schaffung eines Europäischen Verbunds für grenzüberschreitende Zusammenarbeit

 

Die ersten vier Verordnungen ersetzen gleichartige bestehende Verordnungen. Mit der fünften Verordnung soll eine genuin gemeinschaftsrechtliche Grundlage für Institutionen zur grenzüberschreitenden Zusammen­arbeit geschaffen werden.

 

Stand des Verfahrens

 

Im September 2004 haben zu diesen 5 Legislativvorhaben die Verhandlungen im Rat begonnen. Im gemeinsamen Jahresprogramm für 2005 der Präsidentschaften (Luxemburg und Großbritannien) sind zu deren weiterer Behandlung keine näheren Angaben enthalten. Der Fahrplan der Luxemburgischen Präsidentschaft für die weitere Behandlung im Rat sieht eine Klärung der Finanziellen Vorausschau beim Gipfel im Juni 2005 und einen Beschlussfassung der Verordnungen bis Ende 2005 vor. In Anbetracht der äußerst komplexen finanziellen Interessen werden an diesem eher ambitionierten Zeitplan jedoch vielfach Zweifel geäußert.

 

Kernelemente des Vorschlags der Kommission

 

Für die beiden Strukturfonds und den Kohäsionsfonds sind für die Periode 2007-2013 insg. 336,3 Mrd. € vorgesehen, d.s. 0,41% des BNE der EU.

 

Maßnahmen zur Ländlichen Entwicklung sollen in Hinkunft zur Gänze aus der neuen Rubrik 2 (Agrarförderung) finanziert werden.

 

Der Mitteleinsatz soll auf 3 Ziele mit klarem Bezug zu den strategischen Zielen der Europäischen Räte von Lissabon und Göteborg konzentriert werden:

 

1.      Konvergenz (bisheriges Ziel 1 - Förderung von Wachstum und Beschäftigung in den rückständigsten Mitgliedstaaten und Regionen zur Heranführung der Wirtschaft an den EU-Durchschnitt)
ca. 78% der Kohäsionsmittel
Fördergebiete:
A. Regionen mit BIP/KKS pro Kopf unter 75% des Durchschnitts EU-25,
B. Regionen, die vom „statistischen Effekt“ betroffen sind (BIP/KKS pro Kopf über 75% von EU-25, aber unter 75% von EU-15 – „statistisches Phasing-out“)
C. ultraperiphere Gebiete
D. Kohäsionsländer (MS mit BNE<90% des EU-Durchschnitts)
Förderschwerpunkte:
Förderpalette entspricht weitgehend bisherigem Ziel 1 (Förderung aus EFRE und ESF) plus Kohäsionsfonds in Kohäsionsländern

 

2.      Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (Zusammenfassung der bisherigen Ziele 2+3)
ca. 18% der Kohäsionsmittel
Fördergebiete:
A. ehem. Ziel-1-Regionen, deren BIP/KKS über 75% der EU-15 angestiegen ist (mit degressiver Anpassung des Förderniveaus von Ziel-1- an Ziel-2-Niveau: „natürliches Phasing-out“)
B. alle übrigen Regionen (je nach institutionellen Gegebenheiten in den MS auf Ebene NUTS I oder NUTS II)
“Individuelle territoriale Besonderheiten“ (z.B. städtische Erneuerungsprobleme, Berggebiete) sollen im Rahmen der o.e. Zielprogramme flexibel berücksichtigt werden.
Förderschwerpunkte:
EFRE: Regionalprogramme zur Verbesserung der regionalen Wettbewerbs­fähigkeit (Modernisierung der Wirtschaft, Innovation & Wissensgesellschaft), Verbesserung des Zugangs zu Diensten von allg. Interesse sowie Umwelt­verbesserung und Risiko­prävention
ESF: nationale Programme mit Bezug zur EU-Beschäftigungs­strategie

 

3.      Europäische territoriale Zusammenarbeit (Aufwertung der bisherigen Gemeinschafts­initiative INTERREG)
ca. 4% der Mittel
A. grenzüberschreitende Kooperation (Grenzregionen Ebene NUTS III),
B. transnationale Kooperation (dzt. Kooperationsräume sollen überprüft und ggf. angepasst werden);
erleichtert durch folgende verbesserte Rechtsinstrumente:
- Schaffung der Rechtsform einer „Europäischen Vereinigung für grenzüber­schreitende Zusammenarbeit“ (EVGZ)
- Neues Nachbarschaftsinstrument für Regionen an der EU-Außengrenze

Weiters schlägt die Kommission einige Änderungen in den Abwicklungsstrukturen vor:

-     Stärkere strategische Ausrichtung auf die Prioritäten der Union (Ziele von Lissabon       und Göteborg): Verabschiedung eines Strategiepapiers des Rates nach Stellungnahme des EP; Jährliche Berichterstattung und       Diskussion in den EU-Organen; Nationale Strategiepapiere der MS als       Grundlage für die Programmplanung

-      Administrative Änderungen: nur ein Fonds pro Programm; verstärkte nationale Regelung der Zuschussfähigkeit; Vereinfachung der operationellen Programme (keine Maßnahmendetails); Spezifische Rahmenbedingungen für grenzüberschreitende Kooperation.

 

Voraussichtliche Auswirkungen für Österreich

 

Die Verordnungsentwürfe sind noch Gegenstand der Verhandlungen im Rat. Einige Eck­punkte sind jedoch weitgehend unbestritten. Demnach kann Österreich mit folgenden Rahmenbedingungen in der kommenden Programmperiode rechnen:

 

-           Das Burgenland hat – dank einer günstigen Wirtschaftsentwicklung - die 75%-            Grenze überschritten und wird in der nächsten Periode den Ziel-1-Status             verlieren. Es kann jedoch mit einer Übergangsunterstützung gerechnet             werden.

 

-           Es wird für jedes Bundesland ein Regionalprogramm zur Stärkung der             regionalen Wettbewerbsfähigkeit geben. Wie viele Mittel dafür zur Verfügung             stehen werden, ist noch offen.

 

-            Ähnlich dem bisherigen Ziel-3-Programm wird es ein nationales

Beschäftigungs­programm geben.

 

-           Die Programme zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit werden beibehalten.

 

Kernpunkte der österreichischen Position

 

-            Österreich tritt (gemeinsam mit Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Niederlande und Schweden) dafür ein, die Ausgaben             im EU-Haushalt  bei 1% des BNE zu begrenzen und stärker auf die             wirtschaftsschwächsten Mitgliedstaaten zu konzentrieren. Das von der Kommission vorgeschlagene finanzielle Gesamtvolumen für die Kohäsionspolitik ist mit dieser Zielsetzung nicht kompatibel.

 

-           Die Vorschläge hinsichtlich der Reduktion der Ziele und der klareren             inhaltlichen Schwerpunkt­setzung werden von Österreich als Schritt in die            richtige Richtung begrüßt. Es muss allerdings ausreichend Spielraum für eine     flexible Berücksichtigung der Gegebenheiten und Erfordernisse vor Ort in den             einzelnen Mitgliedstaaten und Regionen erhalten bleiben.

 

-           Die von der Kommission vorgeschlagene und von Österreich grundsätzlich             unterstützte stärkere Fokussierung der Strukturfondsmittel im Ziel „regionale             Wettbewerbsfähigkeit“ (d.h. in den reicheren Teilen der EU) setzt voraus, dass             für eigene regionalpolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten ausreichend             Handlungs­spielraum im EU-Beihilfen­recht erhalten bleiben muss. Die von der             Kommission (GD WETTBEWERB) beabsichtigte fast vollständige Beseitigung             der Möglichkeiten für regionale Unternehmens­beihilfen in den reichen             Mitgliedstaaten ab 2007 wird daher von Österreich abgelehnt.

 

-           Die Aufwertung der grenzüberschreitenden Kooperation (bisher INTERREG) zu einem eigenen Ziel ist grundsätzlich zu begrüßen. Ein wesentlicher  finanzieller Schwerpunkt soll bei der grenzüber­schreitenden Kooperation der Grenz­regionen (bisher INTERREG A) gesetzt werden.

 

-        Eine stärkere Ausrichtung der Kohäsionspolitik an den strategischen Zielen          der Lissabon-Strategie wird grundsätzlich befürwortet.

 

 

 

Ad. II. Kulturbereich und Audiovisuelle Medien

 

Überblick

 

Ein ganz besonderes Augenmerk wird auf den neuen Arbeitsplan für die Jahre 2005-2006 (s. u. unter a.) gerichtet, der unter dem niederländischen Vorsitz im November 2004 verabschiedet wurde. Für Österreich hat der zweijährige Arbeitsplan demzufolge große Bedeutung, da die österreichische Präsidentschaft in Kooperation mit Luxemburg, Großbritannien und Finnland für dessen Umsetzung verantwortlich sein wird. Diese Regelung setzt somit eine laufende Koordinierungsarbeit zwischen den vier Ländern voraus.

 

Im Mittelpunkt des vorgelegten Jahresprogramms des Rates stehen Bemühungen um eine Einigung über die neue Generation von EU-Programmen im Bereich Kultur und audiovisueller Sektor im Zeitraum 2007-2013 (s.u. unter b. und c.). Der Vorschlag zur Modifikation des Beschlusses „Kulturhauptstädte Europas“ betreffend die Einbeziehung der neuen Mitgliedstaaten wird unter der Präsidentschaft Luxemburgs finalisiert werden (s.u. unter d.). Der Rat hat unter niederländischem Vorsitz die Kommission durch einen Beschluss per Mandatserteilung dazu ermächtigt, im Namen der Gemeinschaft in Zukunft an den UNESCO-Verhandlungen über die Konvention zum Schutz der Vielfalt kultureller Inhalte und künstlerischer Ausdrucksformen teilzunehmen. Der Rat möchte 2005 das Fortschreiten der laufenden Verhandlungen weiterhin beobachten (s.u. unter e.).

 

Unter niederländischer Präsidentschaft wurde eine allgemeine Ausrichtung bezüglich der Empfehlungen zum Filmerbe sowie zum Jugendschutz beschlossen. Für eine weitere Behandlung im Rat ist die Stellungnahme des EP abzuwarten, die im ersten Halbjahr 2005 erfolgen soll. Danach könnte der Rat unter luxemburgischem Vorsitz die erste Lesung abschließen und gegebenenfalls auf dem Ministerrat im Mai 2005 die beiden Empfehlungen verabschieden (s.u. unter f. und g.)

 

Der Rat möchte 2005 die Vorarbeiten für eine Revision der Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ fortsetzen, die in einem konstruktiven Meinungsaustausch auf der Ratstagung im November 2005 münden sollen. Ein diesbezüglicher Vorschlag des Rates soll voraussichtlich erst im Jahr 2006 unterbreitet werden. (s.u. unter h.)

 

 

a. Schwerpunkte des Arbeitsplans im Kulturbereich 2005-2006

 

Im neuen Arbeitsplan im Kulturbereich - beschlossen unter NL-Präsidentschaft - für die Jahre 2005-2006 wurden in Form einer „rolling agenda“ fünf Prioritäten festgelegt: Überlegungen, wie der Kulturbereich zum europäischen Wirtschaftswachstum, zur Beschäftigung und zur Kohäsion beitragen kann (vor allem im Lichte der Lissabonner Strategie), Digitalisierung des Kulturerbes, Erweiterung des Kulturportals, Mobilität von Kunstwerken, Kunstsammlungen und Ausstellungen sowie von Kulturschaffenden (Beseitigung von Mobilitätshindernissen, die durch die Doppelbesteuerung von Künstlern entstehen).

 

Unter luxemburgischem Vorsitz sollen erste einleitende Schritte zu den genannten Themen erfolgen. Dazu gehören die Erstellung konkreter Aktionspläne hinsichtlich der Digitalisierung des Kulturerbes und der Aktualisierung des europäischen Kulturportals, diverse Expertenseminare zu den Themen Kulturtourismus, Förderung europäischer Kulturindustrien, kulturelle Vielfalt und interkultureller Dialog sowie die Evaluierung des Berichts zum Thema Mobilität von Kunstwerken und Sammlungen.

 

Im Bereich der audiovisuellen Medien sollen unter luxemburgischer Präsidentschaft ein Expertenseminar zur Revision der Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ und eine Konferenz mit dem Titel „High Definition Television“ stattfinden. 

 

Im Laufe der britischen Präsidentschaft, also im zweiten Halbjahr 2005, soll dem Rat von der EK eine ausführliche Studie vorgelegt werden, in deren Rahmen untersucht wird, inwieweit die Kulturindustrie im allgemeinen und die kulturelle Kreativität im speziellen bereits zum wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Potenzial Europas und damit zum Erreichen der Ziele von Lissabon beitragen. Das Ziel in weiterer Folge ist die Vorlage eines Grundsatzpapiers für den Europäischen Rat mit der Empfehlung fördernder Maßnahmen und Lösungen im Bereich der Kulturwirtschaft, einschließlich des audiovisuellen Sektors.

 

Ein Bericht, der sich mit der Mobilität von europäischen Kulturschaffenden und der Beseitigung von Hindernissen, die sich durch die Doppelbesteuerung von Künstlern ergeben, befasst, soll aller Voraussicht nach erst im Anfang 2006 abgeschlossen und anschließend dem Rat zur Stellungnahme vorgelegt werden.

 

 

b. MEDIA 2007 (Vorschlag für einen Beschluss des EP und des Rates zur Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor)

 

Das MEDIA-Programm ist das Förderungsprogramm der EU zur Unterstützung der audiovisuellen Industrie in Europa. Ziele dieses Förderungsprogramms sind vor allem die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Film- und Fernsehwirtschaft sowie die Verbreitung europäischer Werke und die kulturelle Vielfalt. MEDIA I arbeitete von 1991 bis 1995, MEDIA II von 1996 bis 2000. Die aktuellen Programme MEDIA PLUS und MEDIA Fortbildung haben eine Laufzeit von sechs Jahren (2001 bis 2006) und verfügen über ein Gesamtbudget von € 513 Mio.

 

MEDIA 2007 soll eine Laufzeit von sieben Jahren haben (2007 – 2013) und über ein Budget von € 1 055 Mio. verfügen. Rechtsgrundlagen für MEDIA 2007 sind Art. 157 Abs. 3 (Industrie-Artikel) bzw. Art. 150 Abs. 4 (Bildungs-Artikel) EG-V, das anzuwendende Verfahren ist das Mitentscheidungsverfahren (Art. 251 EG-V).

 

 

MEDIA 2007 verfolgt insbesondere folgende Ziele:

 

- Zusammenführung der aktuellen Programme Media Plus und Media Fortbildung in ein Programm

- Fortführung der Konzentration auf die Vor- und Postproduktionsphase (Fortbildung/ Entwicklung - Vertrieb/ Promotion) samt Integration von i2i av

- Beteiligung der EU an der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle: Statistiken, finanzielle/ juristische Infos im AV-Bereich, Evaluierung MEDIA

- Verwaltungsvereinfachung: Vereinfachung der Antragsverfahren, Transparenz bei den Auswahlverfahren

 

Der Vorschlag der EK im Detail:

Wie bisher:

-                     Training: Unterstützung für Fortbildungseinrichtungen in den Bereichen Drehbuch/Stoffentwicklung - Management - Digitale Technologien;

-                      Entwicklung: Förderung der Entwicklung von

Einzelprojekten (Spiel-, Dokumentar- und Animationsfilme für Kino oder Fernsehen sowie Multimedia-Projekte)

Projektpaketen ("slate funding")

-            Vertrieb: Förderung von

Verleihern (selektive und automatische Verleihförderung)

Weltvertrieben; Kinobetreibern; TV-Vertrieb (Fernsehfilmproduzenten),Offline-Vertrieb (VHS, DVD),Online-Vertrieb (Internet, pay-per-view)

-      Promotion: Förderung von internationalen

Filmmärkten - Filmfestivals - Filmpreisen

-      Pilotprojekte: Unterstützung von

Pilotprojekten in Bereichen, die von der Einführung und Nutzung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien betroffen sind

 

Wesentliche Neuerungen:

-           Training: Stärkere Einbeziehung der Ausbildung (und nicht wie bisher Fokus auf Fortbildung): Unterstützung für Filmschulen;     Stipendien für Fachleute aus den neuen Mitgliedstaaten

-           Entwicklung: Zuschüsse zu den indirekten Kosten von AV-Produktionen, wie z.B. Finanzierungskosten, Versicherungskosten, Fertigstellungsgarantien („i2i av“); Unterstützung des Zugangs für KMUs zu Finanzierungsgesellschaften, die im Bereich der Erstellung von Investitionsplänen für AV-Produktionen tätig sind

-           Vertrieb: Unterstützung für Sendeanstalten bei der Synchronisierung und Untertitelung europäischer AV-Werke (in jeglicher Vertriebs- und Ausstrahlungsform); Förderung von Fernsehvertriebsgesellschaften (auf der Grundlage eines Markterfolgs innerhalb eines Referenzzeitraums und der Verpflichtung, die Förderung in den Erwerb/ die Promotion neuer europäischer Werke zu investieren)

  Bei der TV-Herstellung werden nunmehr drei Sendeanstalten (statt zwei) aus mehreren Mitgliedstaaten und unterschiedlichen Sprachräumen verlangt.

Zuschüsse zu den indirekten Kosten (z.B. Finanzierungskosten,Versicherungskosten, Fertigstellungs-garantien) für: internationale Vertriebsaktivitäten (z.B. Erwerb europäischer Filmkataloge); AV-Produktionen mit mindestens drei Sendeanstalten; Kinobetreiber, bei Investitionen in die digitale Technik;

-           Promotion: Verstärkte Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen;      Unterstützung für Veranstaltungen, die das AV-Erbe promoten (z. B. Cinedays)

 

 

Stand des Verfahrens

 

Die Europäische Kommission hat am 14. Juli 2004 die diesbezüglichen Vorschläge vorgelegt. Mit der Diskussion der Vorschläge wurde unter der niederländischen Präsidentschaft begonnen, wobei im Rahmen einer Orientierungsaussprache am Rat im November 2004 die weiteren Verhandlungleitlinien geklärt werden konnten. Im Mittelpunkt der Aussprache standen Fragen im Zusammenhang mit positiv diskriminierenden Maßnahmen zugunsten von Unternehmen aus Märkten mit geringer audiovisueller Produktionskapazität und die Einbindung von Fernsehanstalten in das Programm. In Abhängigkeit von der Stellungnahme des EP (erwartet für September 2005) und den Verhandlungsfortschritten in Bezug auf die finanzielle Vorausschau soll 2005 eine „Allgemeine Ausrichtung“ erreicht werden beziehungsweise der gemeinsame Standpunkt des Rates festgelegt werden.

 

Österreichische Position

 

Ö begrüßte die Fortsetzung des Media-Programms, insbesondere da es sich um das einzige Förderprogramm im Bereich der audiovisuellen Medien auf EU-Ebene handelt. Auch die vorgeschlagenen Schwerpunkte des Programms - nämlich Fortführung der Konzentration auf die der eigentlichen Produktion vor- und nachgelagerten Bereiche (Training/ Entwicklung, Vertrieb/ Promotion) ist sinnvoll, da diese Förderungen die nationalen Förderungssysteme ergänzen und somit der europäische Mehrwert gegeben ist. Ö sprach sich jedoch für keine Ausdehnung des Programms auf neue Förderbereiche aus, solange das Gesamtbudget nicht feststeht.

 

 

 

c.   Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm „Kultur 2007“ (2007-2013)

 

 

KULTUR 2000, das aktuelle Gemeinschaftsprogramm zur Förderung künstlerischer und kultureller Aktivitäten mit europäischer Dimension, soll ab 2007 von einem neuen EU-Kulturprogramm abgelöst werden.  Ziel des neuen Programms ist es, durch den Ausbau der kulturellen Zusammenarbeit in Europa zur Entwicklung einer europäischen Identität beizutragen. Mit „Kultur 2007“ soll ein kohärentes, globales und vollständiges Instrument für die kulturelle multilaterale Zusammenarbeit in Europa bereitgestellt werden.

 

„Kultur 2007“ soll eine Laufzeit von sieben Jahren haben (2007 – 2013) und über ein Budget von € 408 Millionen verfügen. Rechtsgrundlage sind die Artikel 151 Abs. 5 (Kulturartikel) und Art. 251 EGV.

 

Das Nachfolgeprogramm „Kultur 2007“ soll folgende Schwerpunkte haben:

 

-            Zusammenführung des Programms „Kultur 2000“ und des „Aktionsprogramms zur Förderung von auf Europäischer Ebene tätigen kulturellen Einrichtungen“ in ein Programm „Kultur 2007“.

-            Reduktion der Programmziele auf die Förderung der Mobilität von Kulturschaffenden und Kunstwerken sowie auf die Unterstützung des interkulturellen Dialogs

-            Öffnung des Programms für alle kulturellen Sparten

-            Öffnung des Programms für die westlichen Balkanländer. „Kultur 2007“ soll mehr Offenheit für Teilnehmer aus Drittländern (vor allem für die Länder der neuen Nachbarschaftspolitik) bieten und auch Projekte, die außerhalb der Grenzen der EU durchgeführt werden, ermöglichen.

-            Verwaltungsvereinfachung: Vereinfachung der Antragsverfahren sowie größere Transparenz bei den Auswahlverfahren werden angestrebt.

 

Der Vorschlag der EK im Detail:

Wie bisher: Unterstützung kultureller Projekte

-            Kooperationsnetze: Unterstützung für fünf Jahre (in der Anfangs- und Aufbauphase; Ziel: dauerhafte Basis und finanzielle Unabhängigkeit); Mindestens 6 Akteure aus 6 Teilnehmerländern; Gemeinschaftsunterstützung von max. 50 % und € 500.000 pro Jahr; 36 % des Programmbudgets

 

-            Kooperationsprojekte: Unterstützung für höchstens 12 Monate (Anforderung: Kreativität und Innovation/neue Kooperationsmöglichkeiten); mindestens 4 Akteure aus 3 Teilnehmerländern; Gemeinschaftsunterstützung von max. 50 % und nicht weniger als € 60.000 und nicht mehr als € 200.000; 24 % des Programmbudgets

-            Besondere Projekte: Große Breitenwirkung, Außenwirkung, sichtbare Aktionen für die europäischen BürgerInnen; Preisverleihungen, Kulturhauptstädte Europas, Kooperationsprojekte mit Drittländern und internationalen Organisationen, etc.; Gemeinschaftsunterstützung von max. 60 %; 17 % des Programmbudgets

 

Wesentliche Neuerungen:

 

-            Unterstützung (Betriebskostenzuschüsse) von auf europäischer Ebene tätigen  kulturellen Einrichtungen: Tätigkeit auf europäischer Ebene, die mindestens 7 Länder abdeckt; Zuschuss von max. 80 %

-            Unterstützung von Maßnahmen zur Erhaltung der wichtigsten mit Deportationen in Verbindung stehenden Schauplätze und Archive und ihrer Mahnmalfunktion

-            Unterstützung von Analysen sowie von Informationssammlung und -verbreitung im Bereich der kulturellen Zusammenarbeit

 

 

Stand des Verfahrens auf europäischer Ebene:

 

Der Rat führte am 16. November 2004 eine Orientierungsaussprache auf Grundlage eines vom NL- Vorsitz erstellten Fragenkatalogs. Im Mittelpunkt der Diskussionen standen die Öffnung des Programms für alle Kultursparten, die Einbeziehung der westlichen Balkanländer sowie die Förderung von größeren, dauerhaften Strukturen einerseits und kleineren, innovativeren Projekten andererseits. Die große Mehrheit der Delegationen begrüßte den Vorschlag der EK, im neuen Programm keine spezifischen Kultursparten zu nennen und dadurch ein für alle Sektoren offenes Programm zu schaffen. Seitens Ö wurden die Kooperationsmöglichkeiten für westliche Balkanländer begrüßt.

 

In Abhängigkeit von der Stellungnahme des EP (erwartet für September 2005) und den Verhandlungsfortschritten in Bezug auf die finanzielle Vorausschau soll 2005 eine „Allgemeine Ausrichtung“ erreicht werden beziehungsweise der gemeinsame Standpunkt des Rates festgelegt werden.

 

 

d.   Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses 1419/1999/EG über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ für die Jahre 2005 bis 2019

 

Die Kommission hat am 17. November 2003 einen Vorschlag zur Änderung des Beschlusses 1419/1999/EG über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ für die Jahre 2005 bis 2019 unterbreitet. Dieser Vorschlag sieht als einzige Änderung vor, dass ab 2009 je eine Stadt aus einem „alten“ und einem „neuen“ Mitgliedstaat zur Kulturhauptstadt ernannt werden können. Nach dem neuen System sollen also ab 2009 jedes Jahr zwei Mitgliedstaaten berechtigt sein, eine Kulturhauptstadt zu benennen. Für Österreich würde dies 2009 eine Kooperation mit Litauen bedeuten, wobei seitens Litauen die Stadt Vilnius vorgesehen ist, seitens Österreich wurde die Stadt Linz nominiert.

 

Das Europäische Parlament unterstützte zwar in seiner Stellungnahme in 1. Lesung den EK-Vorschlag betreffend die Integration der neuen Mitgliedstaaten, trat aber zusätzlich für weitreichendere Änderungen ein (höhere Dotierung sowie ein stärkeres Wettbewerbsprinzip ein, d.h. Bewerbung von mindestens zwei Städten, außer der MS kann nicht mehr als eine Stadt benennen). 

 

Seitens der Europäischen Kommission konnten mit Ausnahme der zusätzlichen Budgetmittel keine Änderungswünsche des EP akzeptiert werden, da ohnehin eine umfassende Revision des Beschlusses auf Basis einer von der EK in Auftrag gegebenen Studie geplant ist. In einem ersten Schritt soll die frühzeitige Integration der neuen MS erfolgen und erst in einem zweiten Schritt die weitergehende Überarbeitung des Beschlusses.

 

Der Rat der Minister für Kultur und audiovisuelle Medien unterstützte den Vorschlag der EK und einigte sich am 27. Mai 2004 auf einen Gemeinsamen Standpunkt. Der Gemeinsame Standpunkt des Rates wurde vom EP im Februar 2005 im Kulturausschuss gebilligt und soll demnächst in 2. Lesung verabschiedet werden.

 

 

e.  UNESCO-Verhandlungen über die Konvention zum Schutz der    Vielfalt kultureller Inhalte und künstlerischer Ausdrucksformen

 

 

Mit Resolution 32C/34 wurde die UNESCO, während der 32. Generalkonferenz der UNESCO, im Oktober 2003 beauftragt, ein internationales Rechtsinstrument „zum Schutz der Vielfalt kultureller Inhalte und des künstlerischen Ausdrucks“ innerhalb von zwei Jahren auszuarbeiten und den Entwurf zur Verabschiedung bei der 33. Generalkonferenz im Oktober 2005 vorzulegen. Generaldirektor Matsura nominierte 15 unabhängige Experten, die in drei Treffen zwischen Dezember 2003 und Mai 2004 einen ersten Konventionsentwurf erarbeitetet haben, welcher den Mitgliedstaaten der UNESCO am 15. Juli 2004 zur Stellungnahme bis 15. November 2004 übermittelt wurde. Der vorgelegte Expertenentwurf wurde bei der 1. zwischenstaatlichen Tagung für Regierungsexperten (20.-24.September 2004, Paris) erstmals diskutiert und stellt nunmehr die Basis für die weiteren Verhandlungen dar.

 

Im Zusammenhang mit der Erarbeitung der UNESCO-Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt hat die EK im September 2004 eine Empfehlung vorgelegt, in welcher der Rat um die Erteilung eines Mandats an die EK ersucht wurde. Der Rat hat am 16. November 2004 einen dementsprechenden Beschluss verabschiedet, der die Kommission dazu ermächtigt, im Namen der EU an den UNESCO-Verhandlungen teilzunehmen.  Grundsätzlich wurde festgelegt, dass die Koordinierung des gemeinsamen EU-Standpunktes durch die Ständigen Vertretungen zur UNESCO unter Leitung jenes Mitgliedstaates erfolgt, der die Präsidentschaft inne hat und in Abstimmung mit Vertretern der Kommission in Paris. Das 2. Treffen der Regierungsexperten hat vom 31. Januar bis 12. Februar 2005 stattgefunden. Voraussichtlich wird es noch ein 3. zwischenstaatliches Treffen im Spätsommer 2005, vor der 33. Generalkonferenz im Oktober 2005 in Paris geben. Ausschlaggebend für den Erfolg der Konvention wird die Lösung der Konflikte mit den bestehenden internationalen Regelungen für den Austausch von Gütern und Dienstleistungen im Kulturbereich (vor allem bei Handel und Urheberrechten).

 

Das Jahresprogramm des Rates sieht eine Beobachtung der laufenden UNESCO-Verhandlungen vor. Unter dem luxemburgischen Vorsitz wurden  Verhaltensrichtlinien ausgearbeitet, welche die konkrete Anwendung des EK-Mandats erleichtern sollen. Die britische Präsidentschaft wird sich dann im letzten Jahresquartal mit den Endergebnissen der Verhandlungen beschäftigen und deren Auswirkungen auf der EU-Ebene erörtern.

 

f.    Vorschlag für eine Empfehlung des europäischen Parlamentes und des Rates zum Filmerbe und zur Wettbewerbsfähigkeit der einschlägigen Industriezweige

Der EK-Vorschlag enthält eine Reihe von Empfehlungen zum Erhalt des europäischen Filmerbes und deckt verschiedene Aspekte des Filmerbes (Kinofilme betreffend) ab: Erfassung, Katalogisierung, Einrichtung von Datenbanken, Bewahrung, Restaurierung und Verwendung im Bildungs-, Hochschul-, Forschungs-, und Kulturbereich sowie Zusammenarbeit zwischen den verantwortlichen Einrichtungen auf Europäischer Ebene.  

Vorschlag der EK

Mit der Empfehlung soll auf die Förderung einer entsprechenden Politik in den Bereichen Innovation, Forschung und technologische Entwicklung auf dem Gebiet der Erhaltung und Restaurierung von Kinofilmen auf eine bessere Nutzung des industriellen und kulturellen Potentials des europäischen Films hingewirkt werden.

Rechtgrundlage für die Empfehlung ist der Artikel 157 EGV, da die Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der industriellen Aktivitäten auch im Zusammenhang mit dem Filmerbe verbessert werden müssen, insbesondere hinsichtlich der besseren Nutzung von technischen Neuerungen (z.B. Digitalisierung).

Die Mitgliedstaaten sollen geeignete Maßnahmen ergreifen, die Bedingungen für die Erhaltung, Restaurierung und Nutzung des Filmerbes zu verbessern und die Hemmnisse für die Entwicklung und volle Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Filmindustrie beseitigen.

Stand des Verfahrens

Der Ministerrat für Kultur und audiovisuelle Medien bestätigte in seiner Sitzung am 16. November 2004 die „Allgemeine Ausrichtung“ zum Filmerbe. Für eine weitere Behandlung im Rat ist die erste Lesung im EP abzuwarten, die für April 2005 erwartet wird. Die erste Lesung im Rat könnte unter der Präsidentschaft Luxemburgs  abgeschlossen werden, gegebenenfalls ist bereits die Verabschiedung der Empfehlung möglich.

 

 

 

 

 

g.  Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Jugendlichen, der Menschenwürde und dem Recht auf Gegendarstellung hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen audiovisuellen Medien und der europäischen Informationsdiensteindustrie

 

Die EU beschäftigt sich schon seit einigen Jahren mit dem Themenbereich „Jugendschutz“ in den audiovisuellen Medien und in der Informationsgesellschaft. Auf der Grundlage eines umfangreichen Konsultationsprozesses zu einem „Grünbuch“ zu diesem Thema wurde 1998 die Ratsempfehlung (Empfehlung zum Jugendschutz und Schutz der Menschenwürde in den audiovisuellen und den Informationsdiensten, 98/560/EG) angenommen.

Die Ratsempfehlung war das erste Rechtsinstrument, das den Inhalt von Internetdiensten zum Thema hatte und alle audiovisuellen Medien abdeckte:

-      Aufforderung an die Fernsehsender zum Testen von Kontrollmöglichkeiten für die Eltern in Verbindung mit dem Digitalfernsehen (Zugangscodes, Filter-Software oder V-Chips), ohne freilich die Verantwortlichkeit der Fernsehsender für Inhalte in Frage zu stellen;

-      Aufforderung an die Betreiber von Internetdiensten, Verhaltensrichtlinien zu entwickeln.

In Österreich war die Empfehlung u. a. auch ein wichtiger Anstoß zur Einrichtung des Beirats für Internet und Neue Medien. Und auch die von der ISPA im Zuge der Diskussion zur Umsetzung der Empfehlung ausgearbeiteten Verhaltensrichtlinien lassen sich auf diese Empfehlung zurückführen.

Seither hat die Kommission Evaluierungsberichte zur Umsetzung der Maßnahmen der MS durchgeführt, und Herarings veranstaltet, die sich u. a. mit technischen Schutzvorrichtungen (Stichwort V-Chip) zum Schutz Minderjähriger vor der Gewalt im Fernsehen, im Internet und in Videospielen beschäftigt haben.

Am 30. April 2004 hat die EK diese weitere Empfehlung vorgelegt, wobei insbesondere folgende Bereiche thematisiert bzw. vertieft wurden:

-         Medienkompetenz: Im Vorschlag erhebt die Forderung, etwas zu unternehmen, damit Jugendliche das Online-Angebot verantwortlich nutzen können (insbesondere durch Aufklärung über die Möglichkeiten der neuen Dienste unter Eltern und Lehrern) - Medienkompetenz- oder Medienschulungsprogramme;

-         Bewertung und Klassifizierung audiovisueller Inhalte: Der Vorschlag fordert mehr Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch zwischen Gremien der Selbstkontrolle und Regulierungsbehörden, die sich mit der Bewertung und Klassifizierung audiovisueller Inhalte befassen;

-         Bekämpfung von Diskriminierungen in allen Medien: Der Vorschlag regt an, alle Arten von Diskriminierungen (auf Grund von Geschlecht, Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Orientierung) in allen Medien verstärkt zu bekämpfen;

-         Recht auf Gegendarstellung in den Medien: Als erster Schritt zu einem wirksamen Recht auf Gegendarstellung in allen Medien, beispielsweise in Fällen, wo die betreffende Behauptung in einem anderen Land veröffentlicht wurde, wird im Vorschlag von den MS die Einführung eines Rechts auf Gegendarstellung in die AV-Diensten und Online-Informationsdiensten gefordert.

 

 

Stand des Verfahrens

 

Hinsichtlich des Kommissionsvorschlags bestätigte der Rat am 16. November 2004 als Ergebnis der vorhergehenden Diskussionen in der Ratsarbeitsgruppe "Audiovisuelles" die „Allgemeine Ausrichtung“ der Empfehlung.  Die NL-Präsidentschaft stellte zusammenfassend fest, dass der Rat einstimmig einen allgemeinen Ansatz für diesen Vorschlag gefunden hat.

 

Die Stellungnahme des EP in erster Lesung wird für Mai 2005 erwartet, die Festlegung des ersten gemeinsamen Standpunktes des Rates soll unter der Präsidentschaft Großbritanniens erfolgen.

 

 

Auswirkungen auf die österreichische Gesetzeslage

 

Die in der Empfehlung angeregte Maßnahme das Recht auf Gegendarstellung auch auf den Online-Bereich zu erweitern, wird innerstaatlich insofern Rechnung getragen, als am 21. Dezember 2004 eine diesbezügliche Regierungsvorlage zur Novellierung des Mediengesetzes (BlgNR. 784 XXII. GP) beschlossen wurde. Nach Abschluss des gegenwärtigen Notifikationsverfahrens vor der EK wird diese der weiteren parlamentarischen Behandlung zugeführt, mit einem Inkrafttreten ist bis zum Sommer 2005 zu rechnen.

 

 

h.  Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“

 

Das Arbeitsprogramm des Rates sieht vor, im Jahre 2005 jene bereits laufenden Arbeiten fortzusetzen, die zu einem Legislativ-Vorschlag am Beginn des Jahres 2006 führen sollen.

 

Die „Fernsehrichtlinie“, die den rechtlichen Bezugsrahmen für den freien Dienstleistungsverkehr von Fernsehdiensten innerhalb der Europäischen Union bildet und dadurch die Entwicklung eines europäischen Marktes für Fernsehdienste und verwandte Aktivitäten (z.B. Fernsehwerbung, Produktion von audiovisuellen Programmen) fördert, soll an die geänderten wirtschaftlichen und technologischen Gegebenheiten angepasst werden.

 

Nach den jüngsten Angaben der Europäischen Kommission werden die im Jahr 2004 begonnenen Expertenrunden im Lauf des Jahres 2005 weitergeführt. Die Ergebnisse dieser Expertenmeetings werden den Arbeiten der Kommission zugrunde gelegt werden. In diesen drei Fokusgruppen werden derzeit folgende Themen behandelt:

 

-      Regulierung des audiovisuellen Content

-      Regulierungsdichte bei den Vorschriften betreffend Werbung

-     Recht auf Zugang zu Information und Recht auf Kurzberichterstattung

 

Nicht abschließend geklärt ist die Frage, in welchem Ausmaß die bestehenden Regeln der Fernsehrichtlinie auf die Verbreitung von audiovisuellem Content auf andere Weise als durch Rundfunk anzuwenden sein sollen. Zentral sind dabei Überlegungen zur Schaffung eines gemeinsamen technologieneutralen Rahmens für alle Dienste und Anwendungen, die auf elektronischem Weg audiovisuellen Content bereitstellen.

Die Kommission hat weiters einige Studien in Auftrag gegeben deren Resultate Einfluss auf den Vorschlag haben werden. So ist im ersten Quartal 2005 mit den Ergebnissen einer vergleichenden Studie zu den Auswirkungen von Kontrollmechanismen auf die Werbemärkte zu rechnen. Am Ende des zweiten Quartals soll eine Studie über die Auswirkungen von Maßnahmen zur Förderung von Vertrieb und Produktion  von Fernsehprogrammen abgeschlossen sein. Schließlich ist im ersten Halbjahr 2006 eine Studie zu „Koregulierungsmaßnahmen im Mediensektor“ zu erwarten sowie eine Studie zur Regulierung des interaktiven (digitalen) Fernsehens.

 

In diesem Zusammenhang wird die UK-Präsidentschaft am 20./21. September 2005 eine „Broadcasting Conference“, in Liverpool abhalten:

 

Die Konferenz wird in Zusammenarbeit mit der Kommission vorbereitet und soll einen inhaltlichen Beitrag zur Revision der RL „Fernsehen ohne Grenzen“ leisten. Die etwa 400 TeilnehmerInnen sollen hochrangige Experten (Vertreter der Rundfunkanstalten bzw. aus der „Broadcasting Industry“, von Regulierungsbehörden und den Regierungen) aus den Mitgliedstaaten, den EFTA/EWR-Ländern und Beitrittskandidatenländern sein. Die Kommission wird voraussichtlich im Vorfeld Arbeitsdokumente ausarbeiten, die als Grundlage für die Diskussionen dienen sollen. Folgende Themen sollen im Mittelpunkt stehen:

 

-     Die künftige Ausgestaltung der Regulierung audiovisueller Dienste (Geltungsbereich, Ursprungslandprinzip);

-            Werbung: Ausgleich zwischen sozialer Verantwortung und kommerziellen Interessen;

-      Kulturelle Vielfalt: Erhalt und Förderung (Quoten);

-      Medien – Pluralismus und Demokratie (media ownership issues);

-     Public policy goals (media literacy);

-      Management von Rechten im digitalen Umfeld.

 

Natürlich sollen auch die Ergebnisse der Konferenz in den Vorschlag der Kommission für eine Revision der Richtlinie einfließen. Nicht ausgeschlossen ist, dass die Kommission auch noch eine weitere Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung eines Entwurfes einsetzt. Dieser Entwurf soll – so nach aktueller Auskunft der Kommission – bis Ende 2005 vorgelegt werden. Einzelne Stimmen signalisieren, dass die Revision auch erst Ende 2006 oder Anfang 2007 vorgelegt werden könnte.

 

Mit Legislativmaßnahmen auf diesem Gebiet ist im Jahr 2005 nicht zu rechnen.

 

 

 

Ad. III. Elektronische Kommunikation und die Informationsgesellschaft

 

 

Im Bereich des Rates kommt es im Sektor „Elektronische Kommunikation und die Informationsgesellschaft“ (S. 17 des Programms) u.a. zu folgenden Schwerpunktsetzungen:

 

 

a. „i2010“ – Europäische Informationsgesellschaft 2010“

 

Die Mitteilung der Kommission wird auch im Rat behandelt werden. i2010 bzw. eEurope wurden unter Maßnahmen der Kommission beschrieben. Auf eine weitere Darstellung kann hier daher verzichtet werden.

 

 

b. World Summit on Information Society - WSIS

 

Vom 16. – 18. November 2005 findet der zweite Gipfel des „UN - World Summit on Information Society – WSIS“ in Tunis statt. Wie bereits auf dem ersten Gipfel in Genf (2003) stehen auch in Tunis Strategien zur Verringerung des Information-Gaps im Mittelpunkt.

 

EU-Positionierung

 

An der Vorbereitung bzw. an gemeinsamen Positionen wird in gemeinsamen Sitzungen der Ratsarbeitsgruppen Telekommunikation und Entwicklungszusammenarbeit gearbeitet. Der Diskussionsschwerpunkt liegt zur Zeit auf den Themen „Finanzierungsmechanismus“ für den bereits in Genf beschlossenen Aktionsplan und „Internet-Governance“. Da die erste internationale Vorbereitungssitzung erst vom 17. –25. Februar 2005 stattfindet bzw. von den tunesischen Organisatoren bisher noch keine inhaltlich relevanten Papiere vorgelegt wurden, ist der derzeitige Diskussionsstand noch sehr unkonkret.

 

Österreichische Vorbereitung

 

Die Erfahrungen der ersten Phase in Genf (2003) haben gezeigt, dass es für ein kleines Land effektiver ist, sich auf ein Thema zu konzentrieren und dieses konsequent zu „besetzen“. Da der Themenkomplex „Content“ auch im Rahmen der Österreichischen EU-Ratspräsidentschaft im Bereich Audiovisuelles und Informationsgesellschaft verstärkt thematisiert werden wird, wurde auch der österreichische Schwerpunkt für Tunis auf den Themenbereich „Kreativitätswirtschaft - Content“ gelegt.

 

 

c. Safer Internet plus

 

Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zur Förderung der sichereren Nutzung des Internet und neuer Online –Technologien KOM(2004) 91 end 2004/0023 (COD)

 

Das Programm „Safer Internet“ baut auf dem Ziel seines Vorgängers auf, die sichere Nutzung des Internet und neuer Online-Technologien zu fördern, und ergänzt es um den neuen Schwerpunkt, den Endnutzern - insbesondere Eltern, Erziehern und Kindern - entsprechende Mittel an die Hand zu geben.

 

Die vier Aktionsbereiche des Programms werden Folgendes umfassen:

 

-            Bekämpfung illegaler Inhalte: Meldestellen, die Berichte der Bürger über             illegale Inhalte entgegennehmen und sie an die Stellen weiterleiten, die             entsprechende Maßnahmen treffen können. Das Programm wird einzelne             Meldestellen und die Koordinierung des Netzes finanziell unterstützen und auf             Stellen erweitert werden, bei denen sich Kinder melden können, die durch             illegale und schädliche Inhalte verängstigt wurden.

-            Bekämpfung unerwünschter und schädlicher Inhalte: Zuschüsse für             Technologien, die es den Nutzern ermöglichen, den Eingang unerwünschter           und schädlicher Inhalte mengenmäßig zu begrenzen bzw. die Wirksamkeit             vorhandener Filter zu beurteilen. Ferner soll die Bekämpfung von Spam             gefördert werden.

-            Förderung eines sichereren Umfelds: Die EU unterstützt die Selbstregulierung,     die Flexibilität bietet und ein Verständnis der Bedingungen des Mediums in         einem Bereich ermöglicht, in dem Spitzentechnologie, rascher Wandel und             grenzüberschreitende Aktivität zusammenspielen. Die Kommission wird ein             Forum „Sichereres Internet“ (Safer Internet Forum) für den             Erfahrungsaustausch zwischen nationalen Mitregulierungs- und             Selbstregulierungsgremien einrichten.

-            Sensibilisierung: Die Kommission wird den Informationsaustausch über die             sicherere Nutzung des Internet - insbesondere in Verbindung mit             personalisierten, interaktiven und mobilen Anwendungen – unterstützen.

 

Stand des Verfahrens

 

Das Programm Safer Internet plus wurde am 2. Dezember 2004 vom Europäischen Parlament beschlossen. Am 9. Dezember 2004 wurde am Telekomrat eine politische Einigung erzielt. Die formale Annahme durch den Rat bzw. die Unterschriften durch die Präsidenten des Europäischen Parlaments und des Rates sind noch ausständig. Mit der Veröffentlichung im offiziellen Journal wird etwa Ende März gerechnet. Im Anschluss wird die Kommission das konkrete Arbeitsprogramm und Vorschläge für die Ausschreibungen ausarbeiten.

 

 

Ad. IV. Reform des Regelwerks/Lissabon-Strategie

 

Eines der zentralen Themen des Rates im Jahr 2005 stellt die Weiterentwicklung der Initiative zur Reform des Regelwerks dar. Schwerpunkt wird in diesem Zusammenhang auch weiterhin die Überprüfung bestehender Rechtsvorschriften sowie Etablierung einer glaubwürdigen Folgenabschätzung sein.

 

Zu diesem Zweck wird die vollständige Umsetzung des Aktionsplans zur Vereinfachung und Verbesserung des Regelungsumfelds angestrebt. Weiters wird  auf Basis der Vorarbeiten der irischen und der niederländischen Präsidentschaft die Überprüfung bestehender Rechtsvorschriften in Hinblick auf Vereinfachungspotential und auf ihre wirtschaftlichen Auswirkungen intensiviert.

 

Um dafür zu sorgen, dass die potenziellen Auswirkungen neuer Rechtsvorschriften auf die Wettbewerbsfähigkeit umfassend und transparent untersucht werden, planen die beiden Vorsitze des Jahres 2005 darauf hinwirken, dass das Instrument der Folgenabschätzung in allen Ratsformationen verwendet wird und eine gemeinsame europäische Methodik zur Messung des durch EU-Rechtsvorschriften verursachten Verwaltungsaufwands befolgt wird.

 

 

Ad. V. Datenschutz

 

Im Zusammenhang mit der Lissabon Strategie greift der Rat auch den Bereich des Datenschutzes auf. Hier werden sich die Vorsitze mit dem Schutz personenbezogener Daten von Arbeitnehmern beschäftigen[4].

 

 

Ad. VI. Ratifikation des EU-Verfassungsvertrags

 

Die Ratifikation des Verfassungsvertrags wird folgende Schritte erfordern:

 

-            Erlassung eines Ermächtigungs-B-VG (Regierungsvorlage am 18.1.05 vom Ministerrat angenommen; am 20.1.05 im Parlament eingelangt und am 17.2.05 vom Verfassungsausschuss des Nationalrates angenommen).

 

-            Genehmigung der Ratifikation des Verfassungsvertrags: Regierungsvorlage zum Verfassungsvertrag soll im März von der BReg angenommen und dem Parlament zugeleitet werden.

 

-            Anpassungen des B-VG an Bestimmungen des Verfassungsvertrages sind bis zum Inkrafttreten des Vertrags vorzunehmen.

 

 

Ad. VII. Vertrag über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumänien zur Europäischen Union; Ratifikation

 

Der Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur Europäischen Union soll am 1.1.2007 erfolgen. Die Verhandlungen zum Beitrittsvertrag (BV) wurden im Dezember 2004 abgeschlossen, der BV-Text im ASTV am 3. Feb. Beschlossen. Für Anfang März ist der  finale Avis der EK vorgesehen, für den 13. April ist das Zustimmungsvotum des EP vorgesehen. Die Unterzeichnung des Beitrittsvertrags soll am 25. April 2005 beim RAA/AB in Luxemburg erfolgen. Im Anschluss daran erfolgen die einzelstaatlichen Ratifikationen.

 

 

Ad. VIII. Vorschau auf die Europäischen Räte

 

Entsprechend den Schlussfolgerungen des ER Sevilla, sind für das Jahr 2005 vier Europäische Räte geplant. Diese werden am 22./23. März, 16./17. Juni, 27./28. Oktober und 15./16. Dezember stattfinden. Die Schwerpunktsetzungen des Europäischen Rates ergeben sich auch aus den Fortschritten in den einzelnen Ratsformationen. Nachstehend wird daher eine vorläufige  Übersicht über wichtige Themen der Europäischen Räte im Jahr 2005 gegeben.

 

 

Europäischer Rat am 22./23. März

 

Am 15. Februar wurde die annotierte Tagesordnung für den Europäischen Rat am 22./23. März vorgelegt (Dok. 6316/05 POLGEN 6). Dieser Europäische Rat wird sich größtenteils der Halbzeitbewertung der Lissabon-Strategie widmen, in welcher sich die Union im Jahr 2000 das strategische Ziel gesetzt hat, bis 2010 zum „wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt“ zu werden. Die Halbzeitbewertung bietet dabei eine gute Möglichkeit erstens die Ergebnisse der bisher gesetzten Maßnahmen zu bewerten und zweitens notwendige Korrekturen durchzuführen, um die im Jahr 2000 gesetzten Ziele zu erreichen. Lt. Kok-Bericht, der dem Europäischen Rat am 4. November 2004 vorgelegt wurde, ist die Lissabon-Strategie zum einen „zu sehr ausgeufert“, zum anderen wurde die Umsetzung durch die mangelnde Kohärenz und Konsistenz zwischen den Politiken und den Teilnehmern verlangsamt.

 

In diesem Zusammenhang wird auf europäischer Ebene die Einführung nationaler „Lissabon-Aktionspläne“ diskutiert, in denen die Mitgliedstaaten unter Beachtung der jeweiligen nationalen Gegebenheiten konkrete Reformmaßnahmen festlegen sollen. Damit soll die Umsetzung der Strategie verbessert werden. Mit der Erstellung der Nationalen Aktionsplänen soll auch eine Vereinfachung und Straffung des Berichtswesens einhergehen, die im Detail jedoch noch verhandelt werden muss.

 

Der Tripartite Sozialgipfel kurz vor dem Europäischen Rat am 22. und 23. März 2005 – auf höchster Eben treffen sich der Kommissionspräsident, der Vorsitzende des Rates gemeinsam mit den zwei nachfolgenden Präsidentschaften und die Spitzen der europäischen Sozialpartnerschaft – wird dann auf europäischer Ebene die Anliegen der Interessensverbände für den Frühjahrsgipfel diskutieren.

 

Die demografische Entwicklung in Europa wird als große Herausforderung angesehen. Ein Pakt für die Jugend, der auf einem Vorschlag Deutschlands, Frankreichs, Schwedens und Spaniens gründet, soll nicht nur der Überalterung unserer Gesellschaft durch proaktive Initiativen entgegenwirken, sondern durch gezielte Maßnahmen den speziellen Bedürfnissen der europäischen Jugend in den Bereichen Beschäftigung und Aus- und Weiterbildung Rechnung tragen.

 

Neben der Halbzeitbewertung der Lissabon-Strategie stehen auch die Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts, die EU-Nachhaltigkeitsstrategie sowie Außenbeziehungen auf der Tagesordnung des Europäischen Rates.

 

 

 

 

Europäischen Rat am 16./17. Juni 2005

 

Ein wichtiges Thema des Europäischen Rates am 16./17. Juni wird die nächste Finanzielle Vorausschau 2007 – 2013 (derzeitige Finanzielle Vorausschau läuft 2000 – 2006) sein. Nach dem Zeitplan im mehrjährigen Strategieprogramms soll im Juni 2005 politische Einigung über das Finanzpaket erzielt werden, Die Annahme der Legislativvorschläge soll bis Ende  2005 erfolgen, sodass im Jahr 2006 die

Programme ausgearbeitet und die Mittel rechtzeitig mit Beginn 2007 abgerufen werden können. Dieser Zeitplan wurde in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 16./17. Dezember 2004 (Dok. 16238/04) bekräftigt. Die Erfolgsaussichten, im Juni 2005 eine politische Einigung zu erzielen, lassen sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur schwer abschätzen.

 

Ende 2004 ist das vom Europäischen Rat 1999 in Tampere beschlossene Programm zur Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, das sog. Tampere-Programm, ausgelaufen. Unter niederländischer Präsidentschaft wurden beim Europäischen Rat am 5. November 2004 in Fortsetzung des Tampere-Programms die Arbeiten an einem Mehrjahresprogramm zur Schaffung eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts 2005-2009 (sog. „Den Haag Programm“; Dok. 14292/04) abgeschlossen. Die EK wird im Mai 2005 einen Aktionsplan zur Umsetzung der im Haager Programm enthaltenen Maßnahmen vorlegen, der vom Europäischen Rat bei seiner Tagung am 16./17. Juni 2005 angenommen werden soll.

 

Den Schlussfolgerungen des Europäischen Rats vom Juni 2004 (Dok. 10679/04)

entsprechend wird der luxemburgische Vorsitz für den Europäischen Rat im Juni 2005 einen Fortschrittsbericht über die Strategische Partnerschaft für das Mittelmeer und den Nahen Osten vorlegen.

 

Darüber hinaus wird der Europäische Rat die Durchführung des Aktionsplans/Fahrplans zur Terrorismusbekämpfung überprüfen. Auf der Grundlage eines Sachstandsberichts über die erzielten Fortschritte im Kampf gegen den Terrorismus sollen Empfehlungen zur Verbesserung der Umsetzung und/oder für weitere Anstrengungen und Initiativen ergehen. Auch wird im Rahmen der Terrorismusbekämpfung ein Fortschrittsbericht von GS/HV Solana, insbesondere zur besseren Zusammenarbeit zwischen der Polizei und Sicherheitsdiensten, erwartet.

 

Der Europäische Rat am 16./17. Juni wird sich auch mit der Vorbereitung des im September stattfindenden Major Event der Vereinten Nationen (ME 05) zur Überprüfung der Fortschritte bei der Erreichung der Millenium Entwicklungsziele (MDG) und dem Fragenkomplex Entwicklungsfinanzierung befassen.

 

 

Bei den unter unter britischer Präsidentschaft stattfindenden Europäischen Räte (27./28. Oktober 2005, 15./16. Dezember 2005) werden nach heutigem Stand unter anderem Klimawandel, WTO-Verhandlungen und Better Regulation (darüber hinaus abhängig von den Verhandlungsfortschritten eventuell Finanzielle Vorausschau, Chemikalienrichtlinie, Dienstleistungsrichtlinie) und Terrorismusbekämpfung Themen sein. Bis Ende 2005 wird neben der Erörterung der alle externen Aspekte der Unionspolitik für Freiheit, Sicherheit und Recht umfassenden Strategie auch die Behandlung der langfristigen Strategie betreffend Maßnahmen gegen Radikalisierung und Rekrutierung für terroristische Aktivitäten erwartet. Der ER hat für Ende 2005 auch die Vorlage eines Berichts über Fortschritte und Erfolge hinsichtlich der Zusammenarbeit mit Nachbarländern in Asyl- und Einwanderungsfragen sowie eines strategischen Plans der EK zur legalen Zuwanderung gefordert.

 

 

 

 



[1] Art. I-26 Abs 1

[2] Eine detaillierte Darstellung der Inhalte und des Stands des Verfahrens der Legislativvorschläge findet sich im Abschnitt zum Jahresprogramm des Rates.

 

[3] Darüber hinausgehende Initiativen zur Schaffung eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, die unter anderem die Übermittlung personenbezogener Daten vorsehen, unterliegen der Zuständigkeit anderer Ressorts und werden daher hier nicht näher erörtert.

 

[4] Die Ausgestaltung der Europäischen Union zu einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts umfasst auch zahlreiche Initiativen, die unter anderem den Austausch personenbezogener Daten vorsehen. Derartige Maßnahmen in den Bereichen Asyl und Migration, Zusammenarbeit im Bereich der Strafverfolgung, Bekämpfung des Terrorismus sowie justizielle Zusammenarbeit fallen grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereiche anderer Ressorts und werden daher hier nicht näher ausgeführt.