BMWA-20.150/0006-C2/4/2005

 

 

 

 

EU-ARBEITSPROGRAMM 2005:

 

Bericht des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit

an das österreichische Parlament

 

 

 

 

Lissabon-Strategie............................................................... 2

Außenhandel....................................................................... 3

Binnenmarkt..................................................................... 10

Industrie und Unternehmen.............................................. 13

Innovation und Forschung.................................................. 15

Energie............................................................................. 17

Beschäftigung.................................................................... 22

Arbeitnehmerschutz.......................................................... 26

Arbeitsrecht...................................................................... 28

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 21. Februar 2005


LISSABON-STRATEGIE

 

 

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ist aufgrund seiner Zuständigkeiten für viele Bereiche der Lissabon-Strategie verantwortlich. Die Federführung des Dossiers hat das Bundeskanzleramt. 

 

Die durch den Europäischen Rat im März 2000 beschlossene Lissabon-Strategie wird am Europäischen Frühjahrsrat 2005 einer Halbzeitüberprüfung unterworfen werden. Grundlage dieser Überprüfung werden unter anderem der im November 2004 vorgelegte Expertenbericht einer hochrangigen Gruppe unter dem Vorsitz von Wim Kok ("Kok-Bericht") sowie die im Jänner 2005 vorgelegte Mitteilung der Europäischen Kommission sein. Der Kok-Bericht schlägt eine Fokussierung der Lissabon-Strategie auf die Bereiche Wachstum und Beschäftigung vor und entwickelt darauf aufbauend einen Maßnahmenkatalog in fünf ausgewählten Kernbereichen (neben dem prozeduralen Teil sind dies: Wissensgesellschaft; Binnenmarkt; unternehmerisches Klima; Arbeitsmärkte; Nachhaltigkeit im Umweltbereich). Darüber hinaus werden mehrere prozedurale Reformen empfohlen, die im gesamten auf eine Erhöhung der Verbindlichkeit der Strategie abzielen.

 

Die im Kok-Bericht klar ausgesprochene Bekräftigung der Gültigkeit und Bedeutung des Lissabon-Prozesses wurde in den Schlussfolgerungen des letzten Europäischen Rats am 4./5.11.2004 ausdrücklich begrüßt. Darüber hinaus gaben mehrere Arbeitsgruppen und Ratsformationen sowie zahlreiche Mitgliedsstaaten positive Stellungnahmen ab, die in der Schwerpunktsetzung zum Teil variieren, die Grundlinien der Strategie und des Berichts aber voll anerkennen. Auf Grundlage dieser Situation ist davon auszugehen, dass die im Bericht ausgesprochenen Empfehlungen auch während der österreichischen Präsidentschaft ein Kernstück der Agenden in den verschiedenen europäischen Politikfeldern darstellen werden. Auch Österreich bekennt sich zu den Zielen der Lissabon-Strategie und den Grundlinien des Kok-Berichts; da zahlreiche Empfehlungen in die Kern- oder Mitzuständigkeit des BMWA fallen, wird das BMWA in seinen Beiträgen zur Präsidentschaft einen Schwerpunkt auf die Vorantreibung entsprechender Maßnahmen legen. Das BMWA wird weiters auch die Implementierung verbindlichkeitserhöhender Maßnahmen, wie etwa der Schaffung gezielter Anreize, unterstützen.

 

Der Kok-Bericht sieht im Zuge des Frühjahrsgipfels 2005 eine Verpflichtung der Mitgliedsstaaten auf die vereinbarten Reformen und eine Vorlage entsprechender nationaler Aktionsprogramme bis Ende 2005 vor, die einen Zeitraum von zwei Jahren umfassen sollen. Der Frühjahrsgipfel 2006 unter österreichischem Vorsitz hätte sich dann auf Grundlage eines Syntheseberichts und entsprechender Empfehlungen der Europäischen Kommission mit diesen Aktionsplänen zu beschäftigen.

 

Nach dem zur Zeit gültigen Prozedere würde weiters die Annahme neuer beschäftigungspolitischer Leitlinien unter die österreichische Präsidentschaft fallen (gemäß der ersten Annahme von Leitlinien 2003 und der Adoption eines Drei-Jahres-Zyklus). Der Kok-Bericht sieht jedoch hier neben der Annahme der Grundzüge der Wirtschaftspolitik auch eine Annahme neuer beschäftigungspolitischer Leitlinien bereits bis spätestens Juli 2005 durch den Rat auf Empfehlung des Europäischen Rates vor. Die diesbezüglichen Agenden der österreichischen Präsidentschaft sind hier also zur Zeit noch nicht abzusehen.


AUSSENHANDEL

 

 

 

     Multilaterale Handelspolitik - WTO

 

Ziel ist Fortsetzung der Bemühungen um Fortschritte in der WTO-Verhand-lungsrunde („Doha-Development-Agenda“), wobei die Vorbereitung der WTO-Ministerkonferenz in Hongkong (13.-18.12.2005) im Vordergrund steht. Dabei sollen insbesondere die Verhandlungsmodalitäten (z.B. betreffend Marktzugang bei nicht-agrarischen Produkten, Landwirtschaft) weiter konkretisiert werden und auch in anderen Verhandlungsbereichen Fortschritte erzielt werden, um ausgewogene Ergebnisse zu erreichen und einen Abschluss der WTO-Verhand-lungsrunde in absehbarer Zeit zu ermöglichen.

 

Stand: Mit der Einigung der WTO-Mitglieder am 1.8.2004 in Genf über das sogenannte „Juli-Paket“ wurde ein wichtiger Schritt für die Bestimmung der grundlegenden Verhandlungsmodalitäten gesetzt und die nächste WTO-Minis-terkonferenz Ende 2005 in Hongkong festgelegt. Die genauen Zielvorgaben in den einzelnen Verhandlungsbereichen für diese Konferenz werden erst im Laufe des Jahres erarbeitet werden.

 

Österreichische Position: Österreich stimmt im dem bereits 1999 beschlossenen und in der Folge weiter entwickelten umfassenden EU-Konferenz für die WTO-Verhandlungsrunde überein, worin insbesondere weitere Handelsliberalisierung durch Senkung von Zöllen und Reduktion von nicht-tarifären Handelshemmnissen sowie effizienten Handelsregeln, eine bessere Integration der Entwicklungsländer in das Welthandelssystem und nachhaltige Entwicklung verfolgt werden. Die Positionierung des BMWA während der Verhandlungen erfolgt in Abstimmung mit den betroffenen Ressorts und Sozialpartnern; auch das Parlament (insbesondere im Wege der Übermittlung der Berichte gemäß Artikel 23e B-VG) regelmäßig informiert.

 

 

 

     Bilaterale Handelspolitik

 

(1) USA: Im Jahr 2005 stehen grundlegende Diskussionen über Verbesserungsmöglichkeiten der aus 1995 stammenden New Transatlantic Agenda (NTA) EU-intern wie auch gemeinsam mit den USA an (eventuelle Aushandlung eines EU-US-Partnerschaftsabkommen, welches die NTA ab 2007 ersetzen könnte). Weiters wird auch eine Verbesserung beim Dialog der Regulierungsbehörden und hinsichtlich der Einrichtung eines Frühwarnsystems zwischen den beiden Seiten angestrebt.

 

Grundsätzlich ist 2005 ein gesteigertes Interesse an wirtschaftlicher Harmonisierung zu verzeichnen. So werden gerade im Zuge des sogenannten Stakeholder´s Dialogue Überlegungen angestellt, die Transatlantic Economic Partnership (TEP) neu aufzusetzen. Die Erkenntnisse aus diesem Diskussionspapier, in welchem die am signifikantesten erlebten Hürden im transatlantischen Handel identifiziert wurden, sollen dann in einer gemeinsamen EU-US-Strategie münden und beim nächsten Gipfeltreffen (voraussichtlich im Juni 2005) beschlossen werden. Ebenso könnte 2005 möglicherweise der Beschluss zur Verhandlung eines Trade and Investment Framework Agreement (TIFA) oder eines Bilateral Investment Treaty (BIT) erfolgen.

 

(2) Kanada: Verstärkte Aktivitäten im wirtschaftlichen Bereich werden sich 2005 aufgrund des Beginns der Verhandlungen über ein Trade and Investment Enhancement Agreement (TIEA) sowie die beschlossene Schaffung eines freiwilligen "Framework for Regulatory Co-operation" ergeben, welches als Herzstück des TIEA zu sehen ist und die Struktur zur Zusammenarbeit der verschiedenen Regulatoren etablieren soll. Am nächsten EU-Kanada Gipfel im April 2005 sollen die Verhandlungen formell lanciert werden.

 

(3) Mercosur: Nachdem die Verhandlungen um ein Assoziations-/Freihandelsab-kommen EU-Mercosur nicht wie ursprünglich vorgesehen im Oktober 2004 abgeschlossen werden konnten, soll das heurige Jahr eine neue Dynamik in die Verhandlungen bringen. Der konkrete Fortschritt der Verhandlungen wird insbesondere von den Ergebnissen des für April 2005 in Aussicht genommenen EU-Mercosur-Ministertreffens abhängen (technisches Vorbereitungstreffen im März 2005).

 

(4) Zentralamerika/Andengemeinschaft: Im Laufe des Jahres 2005 wird eine gemeinsame Evaluierung vor allem hinsichtlich der wirtschaftlichen Voraussetzungen (insbesondere intra-regionale Integration) für den Abschluss von allfälligen Freihandelsabkommen der EU mit diesen beiden Regionen stattfinden.

 

(5) Asien: Im Jahr 2005 wird der bestehende Dialog mit einzelnen asiatischen Staaten routinemäßig fortgeführt. Mit China werden insbesondere die Beratungen über den Marktwirtschaftsstatus fortgesetzt. Mit Indien werden die Verhandlungen über einen gemeinsamen Aktionsplan weitergehen, der beim EU-Indien Gipfel im zweiten Halbjahr verabschiedet werden soll. Weiters besteht ein Mandatsentwurf der Europäischen Kommission für die Aushandlung eines Marktzugangsabkommens mit Vietnam. Auf Basis des im November des Vorjahres verabschiedeten Mandates für Rahmenabkommen mit Thailand, Indonesien, Singapur, Philippinen, Malaysia und Brunei, das eine verstärkte wirtschaftliche Kooperation, aber keine Freihandelsregelung beinhaltet, werden diesbezügliche Verhandlungen beginnen bzw. soweit Thailand betroffen ist, fortgesetzt werden. Für Oktober/November 2005 ist ein ASEM-Wirtschaftsministertreffen in den Niederlanden vorgesehen.

 

(6) Mediterrane Staaten: Im heurigen Jubiläumsjahr des zehnjährigen Bestehens des Barcelona/Euromed-Prozesses wird es zu einer Ausweitung des paneuropäischen Systems der Kumulierung der Ursprungsregeln kommen. Das Bestreben der Europäischen Union eine intraregionale Integration der mediterranen Staaten (Ausweitung des Agadir-Abkommens, bilaterale Freihandelsabkommen) zu fördern und den Abschluss bzw. die Implementierung der Aktionspläne im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik voranzutreiben wird fortgesetzt werden. Für das zweite Halbjahr 2005 ist ein Euromed-Handelsministertreffen vorgesehen.

 

(7) Iran: Die Verhandlungen über ein Handels- und Kooperationsabkommen EU-Iran werden fortgeführt. Die nächste Verhandlungsrunde ist für Anfang März 2005 vorgesehen.

 

(8) Golf-Kooperationsrat (GKR): Die bis dato schleppenden Verhandlungen über ein Handels- und Kooperationsabkommen EU-GKR werden fortgesetzt. Die nächste Verhandlungsrunde steht noch nicht fest, könnte aber allenfalls nach dem EU-GKR-Ministertreffen im April 2005 stattfinden.

 

(9) AKP: Die Verhandlungen von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit sechs Regionalzusammenschlüssen der AKP-Staaten (4 afrikanische, 1 pazifische, 1 karibische Gruppe/n) werden mit dem Ziel eines Abschlusses 2007 auch 2005 fortgeführt werden.

 

 

 

     Anträge auf Einräumung des Marktwirtschaftsstatus in Antidumpingverfahren

 

Ziel: Fünf Länder, die derzeit im Rahmen von Antidumpingverfahren noch nicht uneingeschränkt wie Länder mit Marktwirtschaftsstatus behandelt werden und einen entsprechenden Antrag gestellt haben (Ukraine, Volksrepublik China, Kasachstan, Vietnam, Mongolei), sollen den vollen Marktwirtschaftsstatus erhalten, sobald sie fünf dafür relevante Kriterien erfüllen. Diese Kriterien betreffen den Einfluss des Staates auf die Führung der Unternehmen, vor allem auf deren Preisgestaltung, die Aufgabe nichtmarktwirtschaftlicher Handelsformen wie Barter-Trade, ein allgemein gültiges nicht diskriminierendes Unternehmensrecht, ein allgemein gültiges nicht diskriminierendes Insolvenzrecht sowie die Existenz eines unabhängigen Finanzsektors.

 

Stand: In den Verfahren betreffend Ukraine und Volksrepublik China hat die Europäische Kommission jeweils einen umfassenden Bericht erstellt, in dem der Ukraine die Erfüllung von drei und der Volksrepublik China die Erfüllung eines Kriteriums bescheinigt wird. Die weiteren Fortschritte in beiden Ländern werden laufend evaluiert, mit der Volksrepublik China im Rahmen einer formalisierten Arbeitsgruppe, mit der Ukraine in einem formlosen Dialog. Der Ukraine wurde dabei nun auch die Erfüllung eines vierten Kriteriums bescheinigt.

 

Die erst in der zweiten Hälfte 2004 gestellten Anträge der anderen drei Länder werden derzeit einer eingehenden Prüfung durch die Europäische Kommission unterzogen.

 

Möglicherweise werden im Laufe des Jahres 2005 weitere Länder, z.B. Georgien oder Armenien, Anträge auf Zuerkennung des Marktwirtschaftsstatus stellen.

 

Österreichische Haltung: Österreich unterstützt sowohl die laufende Zusammenarbeit mit der Ukraine und der Volksrepublik China zur Evaluierung der weiteren Entwicklung als auch die eingehende Analyse der anderen Anträge und spricht sich für eine Zuerkennung des Marktwirtschaftsstatus an ein betroffenes Land aus, sobald dieses die Kriterien in vollem Umfang erfüllt.

 

 

 

     Neuregelung des allgemeinen Präferenzsystems (APS) für den Zeitraum 2006-2008

 

Ziel: Verabschiedung der APS-Grundverordnung, die den präferenziellen Zugang der Entwicklungsländer und der am wenigsten entwickelten Länder (LDCs) zum Gemeinschaftsmarkt regelt. Darüber hinaus sind auch Bestimmungen im Zusammenhang mit einer Förderung der nachhaltigen Entwicklung (sogenanntes APS+) in den Entwicklungsländern enthalten. Die Verordnung soll am 1.4.2005 in Kraft treten und bis Ende 2008 Gültigkeit haben.

 

Stand: Die Europäische Kommission legte Ende Oktober 2004 einen Vorschlag vor, der im Zuge der Ereignisse der Flutkatastrophe (Dezember 2004) Anfang Februar 2005 abgeändert wurde, damit die am schwersten von der Flutkatastrophe betroffenen Entwicklungsländer (Sri Lanka, Indonesien, Thailand, Indien) rasch in den Genuss der vorgesehenen Präferenzen kommen können. Die noch offenen wesentlichen Problembereiche (Graduierung, APS+, Schutzklausel, Produktabdeckung) sollen bis Mitte März ausgeräumt sein. Die Verabschiedung des Vorschlages ist durch den Rat Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen am 16./17.3.2005 geplant.

 

Österreichische Position: Österreich kann im Wesentlichen den Vorschlag der Europäischen Kommission einschließlich der Abänderungen vom Februar 2005 akzeptieren (in Diskussion stehende Verbesserungen des Vorschlages unter anderem bei der Schutzklausel werden unterstützt).

 

 

 

    EU-Aktionsplan zu Agrarrohstoffproduktionsketten und EU-Afrika-Part-nerschaft im Baumwollsektor

 

Ziel: Der Aktionsplan dient mehreren Zielen:

- Unterstützung der vom Rohstoffhandel abhängigen Länder bei der Ausarbeitung und Durchführung von Produktionskettenstrategien auf der Grundlage bestehender Initiativen und im Rahmen nationaler Entwicklungsstrategien, insbesondere von Strategien zur Armutsbekämpfung

- Intensivierung der Anstrengungen zur Entwicklung regionaler Märkte, Strategien und Dienstleistungen zur Unterstützung der Rohstoffsektoren im Rahmen der Förderung der regionalen Integration, sowohl durch die Entwicklungsarbeit als auch durch Handelsverhandlungen

- Erweiterung des Zugangs zu marktgestützten Instrumenten für den Umgang mit Rohstoffpreisrisiken

- Entwicklung koordinierter Anstrengungen zur Förderung von zukunftsfähigen Unternehmenspraktiken

 

Die EU-Afrika-Partnerschaft im Baumwollsektor stellt eine wesentliche sektorale Initiative zur Verbesserung der Situation in den vom Rohstoff Baumwolle abhängigen afrikanischen Ländern dar.

 

Stand: Seitens der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten wurde ein Arbeitsplan für die Implementierung des EU-Aktionsplanes zu den Agrarrohstoffketten ausgearbeitet. Es wurden dabei folgende Themenschwerpunkte festgelegt: “Rohstoffstrategien in rohstoffabhängigen Entwicklungsländern“, „Diversifizierung“, „Regionale Zusammenarbeit“, „Umgang mit den Rohstoffpreisrisiken“, „Internationaler Handel“, „Zukunftsfähige Unternehmenspraktiken” und “Internationale Rohstoffgremien”.

Demnächst sollen thematisch orientierte Task Forces und eine koordinierende Steering Group eingerichtet werden.

 

Österreichische Haltung: Österreich hält den Aktionsplan und die sektorale Partnerschaft im Baumwollsektor für äußerst wichtige handels- und entwicklungspolitische Initiativen der Europäischen Union. Im Rahmen der Implementierung des Aktionsplans kündigte Österreich seine Bereitschaft zur Mitarbeit in der Task Force betreffend die Internationalen Rohstoffgremien an. Diese Arbeitsgruppe soll die Effizienz der einzelnen Rohstoffgremien im Hinblick auf die Ziele des Aktionsplans analysieren und Wege zur Verbesserung dieser Effizienz aufzeigen.

 

 

 

     II. Welt-Kaffee-Konferenz

 

Ziel: Aus- und Einfuhrmitgliedsländer der Internationalen Kaffeeorganisation treffen sich in angemessenen Abständen (etwa ein Treffen pro Jahr) mit Vertretern des privaten Sektors und Teilnehmern aus Nichtmitgliedsstaaten zur Förderung der Ziele des Internationalen Kaffee- Übereinkommens von 2001.

 

Stand: Die erste Tagung der Internationalen Kaffeekonferenz fand von 17.-19.5.2001 statt. Es wurde ein sogenanntes World Coffee Conference Programme Committee errichtet, das Empfehlungen an den Internationalen Kaffeerat abgeben kann. Zuletzt wurde über die Probleme des Preisverfalls bei Kaffee und über Möglichkeiten zur Bewältigung dieser Krise diskutiert. Überdies wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Qualitäts- und Gesundheitsstandards entwickelt.

 

Österreichische Position: Österreich unterstützt alle Maßnahmen, die zur Erhöhung der Kaffeepreise beitragen und den Kaffeebauern, vor allem jenen in den weniger entwickelten Ländern, zugute kommen.

 

 

 

     Verhandlungen über ein neues Internationales Tropenholzübereinkommen

 

Ziel: Die Laufzeit des derzeit geltenden Internationalen Tropenholz-Überein-kommens von 1994 endet am 31.12.2006. Es wird angestrebt, dass ein neues Internationales Übereinkommen in diesem Bereich unmittelbar nach dem Auslaufen des bestehenden in Kraft treten kann.

 

Stand: Vor dem oben genannten zeitlichen Hintergrund werden schon seit längerer Zeit harte Verhandlungen zwischen Produzenten- und Konsumentenstaaten über ein Nachfolgeübereinkommen geführt. Eine wesentliche Annäherung der Positionen dieser beiden Staatengruppen konnte bis jetzt nicht erzielt werden. Derzeit werden die Verhandlungen im Rahmen einer UNCTAD-Konferenz in Genf (14.-18.2.2004) statt. Sollten die Verhandlungen im Rahmen der UNCTAD-Konferenz im Februar 2005 nicht abgeschlossen werden können, sind weitere Verhandlungsrunden in Genf geplant.

 

Österreichische Position: Wesentliche Verhandlungspunkte sind die Ziele des Übereinkommens, die Stimmrechtsverteilung zwischen den Produzentenstaaten und den Konsumentenstaaten, die Frage der Finanzierung sowohl der Organisation als auch von deren Aktivitäten sowie die Frage der Einbeziehung neuer Bereiche in das Übereinkommen, wie z.B. tropische Nadelhölzer, Umweltdienstleistungen und andere Waldprodukte als Holz.

 

Österreich teilt die Verhandlungsposition aller anderen Mitgliedstaaten. Demnach werden eine wesentliche finanzielle Mehrbelastung der Konsumentenstaaten, eine von den finanziellen Beiträgen entkoppelte Stimmrechtsverteilung sowie die Einbeziehung von Umweltdienstleistungen und von anderen Waldprodukten strikt abgelehnt und eine Erfassung tropischer Nadelhölzer nur als Kompromisslösung in Erwägung gezogen. Wie die meisten anderen Mitgliedstaaten ist Österreich der Auffassung, dass das neue Übereinkommen wie das bisherige den Charakter eines „Gemischten Übereinkommens“ haben sollte, da es sowohl Angelegenheiten betrifft, die in die ausschließliche Gemeinschaftszuständigkeit fallen, als auch solche, die in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen.

 

 

 

    Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Rates betreffend den Handel mit bestimmten Ausrüstungsgegenständen und Produkten, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden können COM (2004) 731

 

Ziel: Der Vorschlag dient der Einführung von Handelsbeschränkungen mit den oben genannten Gegenständen in Form von Export- und Importverboten und Genehmigungspflichten für Exporte. Die Verbote sollen auch technische Unterstützung im Zusammenhang mit diesen Gegenständen betreffen. Der Vorschlag ist ein wesentlicher Beitrag zur praktischen Umsetzung der vom Rat am 29.7.1998 angenommenen „Leitlinien über die Politik der Europäischen Union gegenüber Drittstaaten betreffend die Todesstrafe“ und der vom Rat am 9.4.2001 angenommenen „Leitlinien für die Politik der Europäischen Union gegenüber Drittstaaten betreffend Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe“.

 

Stand: Die Beratungen im Rahmen der Ratsarbeitsgruppe Handelsfragen sind bereits sehr weit fortgeschritten, sodass die entsprechende Verordnung voraussichtlich unter der luxemburgischen Präsidentschaft angenommen werden wird.

 

Österreichische Position: Österreich hatte wie alle anderen Mitgliedstaaten kein grundsätzliches Problem mit einer derartigen Regelung, es gab aber in den ersten Entwürfen eine Reihe von Problemen, die eine effiziente Vollziehung einer solchen Verordnung in Frage stellten. In der letzten Sitzung der Ratsarbeitsgruppe Handelsfragen am 16.2.2005 legte die luxemburgische Präsidentschaft nun einen neuen Kompromissvorschlag vor, der aus der Sicht Österreichs und der anderen Mitgliedstaaten nur mehr wenige ungelöste Fragen offen lässt. Diese betreffen insbesondere

- die Erfassung der Durchfuhr vor dem Hintergrund der Diskussionen über dieses Thema im Zusammenhang mit der EG-Dual-Use-Verordnung,

- die Ausgestaltung des Informationsaustausches zwischen der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten einschließlich des Schutzes vertraulicher Informationen und

- die genaue Formulierung der Listen der Gegenstände, die vom Verbot oder der Genehmigungspflicht erfasst sind.


    Steigerung der Wirksamkeit des EU-Ausfuhrkontrollsystems

 

Ziel: Im Rahmen des auf seiner Tagung im Juni 2003 in Thessaloniki vom Europäischen Rat gebilligten Aktionsplanes gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen wurden 2004 in Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, den Kommissionsdienststellen und des Generalsekretariates des Rates sogenannte Peer Reviews abgehalten. Davon ausgehend wurden Empfehlungen für Folgemaßnahmen im Jahre 2005 ausgesprochen, um die EU-Ausfuhrkontrollen noch weiter zu verbessern und dadurch die Mitgliedstaaten in die Lage zu versetzen, zu verhindern, dass unerwünschte Endverwender Zugang zu Gütern mit doppeltem Verwendungszweck erhalten, die für Massenvernichtungswaffen relevant sind.

 

Stand: 2005 wird daher versucht werden, nachstehende Steigerungen der Wirksamkeit des EU-Ausfuhrkontrollsystems zu erzielen:

 

- Sicherstellung der Transparenz der Rechtsvorschriften und Vermittlung dieser Rechtsvorschriften gegenüber der Öffentlichkeit

- Minimierung von Unterschieden bei Verfahren und Vorgangsweisen der einzelnen Mitgliedstaaten

- Untersuchung der Möglichkeiten, ergänzende Kontrollen bei Durchfuhr und Umladung einzuführen

- Unterstützung bei der Erkennung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck

- Verbesserung der Weitergabe von Informationen

- Vereinbarung bestmöglicher Verfahren für die Durchsetzung der Kontrollen

- Verbesserung des Dialogs mit der Exportwirtschaft

 

Österreichische Position: Österreich hält die Zielsetzungen des Aktionsplanes für eine äußerst wichtige Initiative und unterstützt uneingeschränkt alle Maßnahmen, die der Erhöhung der Sicherheit und der Bekämpfung des Terrorismus dienen.

 


BINNENMARKT

 

 

 

     Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt

    

     Ziel des Richtlinienvorschlages ist es, einen Rechtsrahmen zu schaffen, durch den die Hindernisse für die Niederlassungsfreiheit von Dienstleistungserbringern und für den freien Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten beseitigt werden und der den Dienstleistungserbringern ebenso wie den Dienstleistungsempfängern die notwendige Rechtssicherheit bietet. Inhaltliche Streitpunkte sind der Anwendungsbereich der Rahmenrichtlinie in Bezug auf Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, die Anwendung des Herkunftsland-prinzips und die Funktionsweise von Behördenkooperationen.

 

Stand: Die Beschlussfassung ist für Ende 2005 vorgesehen (möglich, dass Ab-schluss unter österreichischer Präsidentschaft erfolgt) - Mehrheitsentscheidung.

Luxemburg und Großbritannien versichern, dass die Richtlinie, deren Zielrich-tung von allen Mitgliedstaaten grundsätzlich positiv gesehen wird, unter ihren Vorsitzen höchste Priorität haben wird.

 

Österreichische Haltung: Im Hinblick auf die Vollendung des Binnenmarktes für Dienstleistungen, mit einem EU-Potential von 70 % des Bruttoinlandsprodukts und der Arbeitsplätze, unterstützt Österreich die Zielrichtung der Richtlinie, sowie die systematische Beseitigung von Hindernissen im grenzüberschreiten-den Dienstleistungsverkehr.

 

Österreich akzeptiert das Herkunftslandprinzip grundsätzlich als Baugesetz der Richtlinie, spricht sich aber ausdrücklich für effiziente Kontrollmöglichkeiten und die Gewährleistung einer lückenlosen Rechtsverfolgung aus (Durchführung von Verwaltungshandlungen und Vollstreckung von Verwaltungsstrafen).

 

In besonders sensiblen Bereichen der Daseinsvorsorge (Gesundheitsdienstleis-tungen, soziale Dienstleistungen) sind Ausnahmen vom Herkunftslandprinzip und klare Abgrenzungen bezüglich des Anwendungsbereiches der Richtlinie unverzichtbar.

 

Grundsätzlich ist die Dienstleistungsrichtlinie mit der Berufsanerkennungs-richtlinie und der Entsenderichtlinie abzustimmen. Eine Ausnahme vom Herkunftslandprinzip wird auch für die Implementierung privatrechtlicher Aspekte angestrebt.

 

 

 

     Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise

 

     Ziel: Dieser Richtlinienvorschlag ist eine Spezialregelung zur geplanten Dienstleistungsrichtlinie. Es wird der bisherige Rechtsbesitzstand über zwingend vorgeschriebene Berufsqualifikationen in einem Rechtsakt konsolidiert. Eine wesentliche Neuerung besteht in der Einführung des Herkunftslandprinzips bei vorübergehender Dienstleistung.

 

Stand: Die zweite Lesung im Europäischen Parlament begann im Februar 2005, der Abschluss der Richtlinie wird im Laufe des Jahres erwartet. Nur im eher unwahrscheinlichen Falle eines Vermittlungsverfahrens oder bei Verzögerungen wegen der Übersetzungen ist zu erwarten, dass die Verhandlungen sich bis in die österreichische Präsidentschaft erstrecken werden.

 

Österreichische Haltung: Im Zusammenhang mit der Einführung des Herkunftslandsprinzips bei vorübergehender Dienstleistung konnte im Rat in erster Lesung ein für Österreich akzeptabler Kompromiss mit zusätzlichen Ausnahme- und Kontrollmöglichkeiten für den Aufnahmestaat gefunden werden. Österreich tritt dafür ein, den bei der ersten Lesung erreichten Kompromiss beizubehalten. Die Europäische Kommission setzt sich für mehr Liberalisierung ein.

 

 

 

     Better Regulation

 

     Ziel: Durch Verbesserung des Regelungsumfeldes soll die europäische Wettbewerbsfähigkeit gesteigert werden. Bereits im Jahr 2002 verabschiedete die Europäische Kommission ein Paket von Maßnahmen zur Regulierungsreform, wodurch das Gesetzeswerk der Europäischen Union einfacher, effektiver und leichter verständlich werden; Dezentralisierung und klare Festlegung von Kompetenzen werden ebenfalls hervorgehoben. Wichtige Maßnahmen umfassen Mindeststandards der Konsultation, Folgeabschätzungen für wichtige legislative und politische Initiativen, Vereinfachung und Straffung des Gemeinschaftsrechts usw.

 

Stand: Der luxemburgische Vorsitz will, aufbauend auf die Arbeiten seiner Vorgänger und der Europäischen Kommission sowie nach Einbeziehung der Mitgliedstaaten unter anderem folgende Themen behandeln:

-    Verbesserung der Folgenabschätzungen der Europäischen Kommission

-    weitere Arbeiten zur Frage von Folgenabschätzungen für bedeutende Abänderungsanträge bei Regulierungsvorhaben

-    Fortführung der unter niederländischem Vorsitz erstmals durchgeführten Vereinfachungsübung von Gemeinschaftsregelungen usw.

 

Österreichische Haltung: Österreich unterstützt das Ziel, die europäische Wettbewerbsfähigkeit durch Verbesserung des Regulierungsumfeldes zu stärken. In diesem Sinne ist auch die Unterzeichnung der gemeinsamen Initiative der irischen, niederländischen, luxemburgischen, britischen, österreichischen und finnischen Ratspräsidentschaften Ratsvorsitze zur Regulierungsreform in der Europäischen Union durch Bundesminister Dr. Bartenstein und Bundesminister Mag. Grasser am 7.12.2004 zu sehen.[1] Vorgeschlagen werden folgende Maßnahmen:

 

(a) Wettbewerbsfähigkeitstests bei Folgenabschätzungen: Der Rat Wettbewerbsfähigkeit soll Vorschläge auf ihre möglichen Auswirkungen auf die europäische Wettbewerbsfähigkeit untersuchen, weil z.B. REACH oder Regulierungen im Bereich der Arbeitszeitflexibilisierung bedeutende Auswirkungen auf die europäische Wettbewerbsfähigkeit haben.

(b) Schaffung einer einheitlichen europäischen Messmethode zur Reduzierung von Verwaltungskosten, um den Verwaltungsaufwand neuer Vorschläge der Kommission beurteilen und reduzieren zu können.

(c) Umsetzung der im Rat identifizierten Prioritäten zur Vereinfachung bestehender EU-Regulierungen und Änderung der Arbeitsweisen im Rat und im Europäischen Parlament, damit künftige Vereinfachungsübungen in einfacherer und effizienterer Weise als bisher durchgeführt werden können. Behandlung von möglichen weiteren Bereichen im Rat Wettbewerbsfähigkeit, wo die europäische Wettbewerbsfähigkeit durch Vereinfachung von Regulierungen verbessert werden kann.

(d) Verbesserung des Europäischen Regulierungsrahmens durch bessere Kontrolle der Ergebnisse der Folgenabschätzungen der Europäischen Kommission, Indikatoren zur Messung der Regulierungsqualität, Betonung von Konsultationen vor Präsentationen von Regulierungsvorschlägen sowie verstärkte Abwägung, ob Regulierungen überhaupt benötigt werden.

 

 

 

     Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinien 84/450/EWG, 97/7/EG und 98/27/EG (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken)

 

Ziel: Die Richtlinie regelt das Verbot der unlauteren (irreführenden und aggressiven) Geschäftspraktiken, die das wirtschaftliche Verhalten der Verbraucher wesentlich beeinflussen. Die unterschiedlichen Bestimmungen der Mitgliedstaaten über unlautere Geschäftspraktiken im Verhältnis Unternehmer-Verbraucher sollen auf denselben Stand gebracht werden.

 

Stand: Der Rat Wettbewerbsfähigkeit plant die Richtlinie bei seiner Tagung am 8.3.2005 anzunehmen.

 

Österreichische Haltung: Österreich stimmt der Richtlinie grundsätzlich zu, da gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission wichtige Änderungen durchgesetzt werden konnten. Kritisch werden allerdings folgende Punkte gesehen:

- Definition des Durchschnittsverbrauchers im Erwägungsgrund 3

- Einschränkung der Umsetzungsfreiheit der im Anhang befindlichen Liste von absolut unlauteren Geschäftspraktiken in Artikel 5 (5).

- Verpflichtung der Unternehmer zur Übernahme auch von ortsüblichen Porto- und Telefonkosten bei der Inanspruchnahme von Gewinnen


INDUSTRIE UND UNTERNEHMEN

 

 

 

     Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe sowie zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und der Verordnung (EG) {über persistente organische Schadstoffe}

 

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 67/548/EWG des Rates im Hinblick auf ihre Anpassung an die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe

 

Ziel: Die neue EU-Chemiestrategie geht in die Richtung einer Verein­heitlichung der chemiepolitischen Maßnahmen in der Gemeinschaft. Den Kern der geplanten Verordnung für marktpräsente und neue Substanzen bildet das System „REACH" (Registration - Evaluation - Authorisation of Chemicals). Es sieht die Registrierung grundlegender Informationen von rund 30.000 Substanzen (Produktionsvolumen von mehr als einer Tonne pro Jahr und Hersteller) in einer zentralisier­ten Datenbank vor. Bewer­tet - und hinsichtlich des Bedarfs an zusätzlichen Tests geprüft - werden müssen alle Substan­zen, deren Produktion 100 Tonnen übersteigt. Dies soll den Behörden der Mitgliedstaaten übertragen werden. Die dritte Stufe (Zulassungsverfahren) soll nur besonders gefährliche Chemikalien erfassen. Die operative Umsetzung des Systems soll die zukünftige Europäische Chemikalienagentur über­nehmen.

 

Stand: Gemeinsam mit dem BMFLUW werden die laufenden Verhandlungen zur Chemikalienverordnung "REACH" fortgesetzt. Ein Abschluss unter österreichischem Vorsitz scheint aus heutiger Sicht nicht möglich: Erste Lesung im Europäischen Parlament erst im Herbst 2005, noch Prüfvorbehalte aller Mitgliedstaaten, das weitere Vorgehen der Europäischen Kommission kann nicht abgeschätzt werden.

 

Österreichische Haltung: Grundsätzlich werden die im Rahmen der REACH-Verordnung angestrebten Ziele in den Bereichen Umwelt- und Gesundheitsschutz bei gleichzeitiger Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen unterstützt. Es sind jedoch umfassende Verbesserungen und Vereinfachungen des vorliegenden Entwurfes notwendig, um dies zu gewährleisten. Die wesentlichsten betreffen: Vereinfachung der Registrierung, bessere Abgrenzung des Geltungsbereiches, eine zentrale Rolle der Europäischen Chemikalienagentur bei der Evaluierung, Optimierungen im Bereich der Informationsweitergabe und Verbesserungen im Bereich der Zulassung.

 

 

 

     Europäische Charta für Kleinunternehmen

 

Ziel: Im Zuge der Umsetzung der im Jahr 2000 verabschiedeten "Europäischen Charta für Kleinunternehmen" sieht die Europäische Kommission seit dem Jahr 2002 vor, jährlich im ersten Halbjahr (idealerweise mit der jeweiligen Ratspräsidentschaft) eine EU-Fortschrittskonferenz über die Implementierung der „Europäischen Charta für Kleinunternehmen“ (einschließlich Präsentationen von best practices) zu veranstalten.

 

Stand: Die Konferenz über die Europäische Charta für Kleinunternehmen findet in diesem Jahr am 15./16.6.2005 statt. Themen sind unter anderem Erziehung zur unternehmerischen Initiative, bessere Rechts- und Verwaltungsvorschriften (insbesondere Folgenabschätzung), Konkursrecht, Verfügbarkeit von Fertigkeiten (insbesondere Maßnahmen zur Bekämpfung des Mangels an ausgebildeten Technikern und Ingenieuren).

 

Österreichische Haltung: Im Juni 2004 hat Bundesminister Dr. Bartenstein dem damaligen Kommissar Jan Figl zugesagt, dass Österreich auch eine solche Konferenz im Rahmen der österreichischen Ratspräsidentschaft (gemeinsam mit der Europäischen Kommission) auszurichten bereit ist. Die 5. Umsetzungskonferenz wird am 13./14.6.2006 in Wien stattfinden.

 

 

 

     Aktionsplan für Umwelttechnologie

 

Ziel: Der per 28.1.2004 im Rahmen einer Mitteilung der Europäischen Kommission verabschiedete Umwelttechnologieaktionsplan dient zur Sicherstellung der Innovation und Marktdurchdringung von Umwelttechnologien.

 

Stand: Das BMWA arbeitet an der Umsetzung dieses Aktionsplans, insbesondere auch durch Herstellung von Synergien zwischen Umweltschutz und der Sicherstellung einer erhöhten Wettbewerbsfähigkeit im Hinblick auf Win-Win-Strategien aktiv mit. Insbesondere wird vom BMWA auch eine sogenannte "Metadatenbank" als Basis für ein breites diesbezügliches Informationsspektrum forciert.

 

Österreichische Haltung: Durch den vermehrten Einsatz von Umwelttechnologien soll ein Wachstumsschub durch die Gewinnung neuer Märkte erzeugt werden. Eine starke exportträchtige Umwelttechnologieindustrie liefert daher einen wichtigen Beitrag für Wachstumsimpulse der Wirtschaft.


INNOVATION UND FORSCHUNG

 

 

 

     EU-Aktionsplan für Innovation

 

Ziel: Innovation ist eines der wichtigsten Elemente des Lissabon-Prozesses und Hauptfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum. Der Bericht der High Level Group betreffend die Überprüfung der Lissabon Strategie und der jüngste EU-Innovationsanzeiger machen deutlich, dass die Europäische Union einen neuen Anstoß zur Forcierung von Innovation benötigt. Mit dem neuen EU-Aktionsplan für Innovation schlägt die Europäische Kommission eine Reihe von Maßnahmen vor, die zur Verbesserung der Innovationsentwicklung in der Europäischen Union führen sollen.

 

Stand: Die Mitgliedstaaten sind angehalten bis Ende 2005 entsprechende Zielsetzungen und Strategien festzulegen und mit der Europäischen Kommission einen Rahmen gemeinsamer innovationspolitischer Zielsetzungen zu entwickeln. Die Fortschritte sollen durch entsprechende Bewertungs- und Berichtsmechanismen dargestellt werden.

 

Österreichische Haltung: In Österreich wird die im BMWA eingerichtete Plattform Innovation bis Frühjahr 2005 entsprechende Eckpunkte einer österreichischen Innovationsstrategie herausarbeiten, die dann in Abstimmung mit dem Rat für Forschung und Technologieentwicklung (der ein Update des „Nationalen Forschungs- und Innovationsplans“ vornimmt) in ein innovationspolitisches Konzept der Bundesregierung münden soll.

 

 

 

     EU-Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

 

Ziel: Mit diesem Programm soll vor allem die Bedeutung von Innovation im Wettbewerbsfähigkeits- und Industriepolitikkontext hervorgehoben werden. Im Besonderen sollen ab 2007 Innovationsmaßnahmen auf Gemeinschaftsebene über dieses Programm finanziert werden. Weiters soll eine bessere Koordinierung der innovationsbezogenen Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen erreicht werden.

 

Stand: Laut derzeitigen Informationen soll ein erster Entwurf in der ersten Hälfte 2005 (vermutlich Mai/Juni) - zusammen mit dem Entwurf des 7. EU-Forschungsrahmenprogramms - vorgelegt werden. Die Beschlussfassung könnte daher unter der österreichischen EU-Präsidentschaft erfolgen.

 

Österreichische Haltung: Die Vorlage bleibt abzuwarten.

 

 

 

     Mitwirkung im Bereich Forschung

 

Ziel: Die Dossiers im Bereich Forschung werden federführend vom BMBWK unter Mitwirkung von BMWA und BMVIT betreut. Die EU-Programme im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation sollen dazu beitragen, dass die Rahmenbedingungen für Forschung und Entwicklung optimiert werden, wobei ein besonderes Augenmerk auf die Kooperation Wirtschaft und Wissenschaft, auf den Technologietransfer und die Investition in Zukunftsfelder gelegt wird. Einen zentralen Schwerpunkt bilden dabei die Verhandlungen über das 7. Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung (2006-2010).

 

Stand: Das 7. Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung (2006-2010) wird von der Europäischen Kommission voraussichtlich im April 2005 vorgelegt werden. Danach könnten erste Orientierungsdebatten unter luxemburgischer Präsidentschaft erfolgen sowie eine weitere Behandlung unter britischem Vorsitz. Österreich wird unter seinem Vorsitz die Arbeiten zum 7. Rahmenprogramm (einschließlich Vorbereitung der Beschlüsse zu den Spezifischen Programmen) abzuschließen haben. 

 

 


 ENERGIE

 

 

 

     Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Endenergieeffizienz und zu Energiedienstleistungen (Nachfragesteuerung)

 

Ziel: Der Richtlinienvorschlag hat die Erhöhung der Effizienz der Endenergienutzung zum Ziel, das mit einer Reihe operationeller Maßnahmen verfolgt werden soll. Zweck des Vorschlags ist es, die Kostenwirksamkeit und Effizienz der Endenergienutzung in den Mitgliedstaaten zu steigern. Dies soll durch die Bereitstellung der nötigen Zielvorgaben, Mechanismen und Anreize sowie des institutionellen, finanziellen und rechtlichen Rahmens zur Beseitigung vorhandener Markthindernisse und -unvollkommenheiten, die der effizienten Endenergienutzung entgegenstehen sowie durch die Entwicklung eines Markts für Energiedienstleistungen und für die Bereitstellung von Energieeffizienzprogrammen und anderen Energieeffizienzmaßnahmen für Endverbraucher erfolgen.

 

Die Entwicklung eines reibungslos funktionierenden, kommerziell bestandsfähigen und von Wettbewerb geprägten Markts für kostenwirksame Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz soll somit das Ziel sein. Einzelstaatliche Subventionen und Unterstützungsmaßnahmen sollen daher einer rein kommerziell motivierten Durchführung von Energiedienstleistungen, Energieeffizienzprogrammen und anderen Energieeffizienzmaßnahmen weichen.

 

Die Richtlinie soll somit für die Verteilung und den Einzelhandelsverkauf von Energie an Endkunden angewendet werden.

 

Stand: Am 27.1.2004 wurde von der Europäischen Kommission der Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Endenergieeffizienz und zu Energiedienstleistungen in die Ratsarbeitsgruppe "Energie" zur Behandlung eingebracht. Am 17.2.2004 erfolgte bereits eine erste öffentliche Anhörung im Europäischen Parlament. Vor den Europawahlen ist allerdings keine Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu diesem Vorschlag abgegeben worden. Anlässlich des Rates Verkehr, Telekommunikation und Energie am 10.6.2004 wurde den Ministern ein Bericht über den bisherigen Stand der Arbeiten rund um diesen Richtlinienvorschlag unterbreitet, welcher von diesem zur Kenntnis genommen wurde.

 

Im zweiten Halbjahr 2004 wurde der Richtlinienvorschlag in der Ratsarbeitsgruppe "Energie" zweimalig behandelt. Da es für die weitere Behandlung dieses Richtlinienvorschlags allerdings notwendig erschien, grundsätzliche Fragen für die weitere Behandlung der Richtlinie abzuklären bzw. die politische Sichtweise der einzelnen Mitgliedsstaaten zu diesen Fragen zu hören, erarbeitete die Präsidentschaft ein "key-issue"-Papier mit den noch wichtigsten offenen Fragen. Die Diskussion bei diesem Rat Verkehr, Telekommunikation und Energie soll die weitere Behandlung des Richtlinienvorschlags erleichtern um anlässlich des Rates Verkehr, Telekommunikation und Energie am 27./28.6.2005 eine politische Einigung erzielen zu können.

 

Österreichische Haltung: Österreich begrüßt grundsätzlich den vorliegenden Richtlinienvorschlag, da mit diesem die gemeinschaftlichen Rahmenbedingungen durch sinnvolle Maßnahmen im Bereich Energieeffizienz und Marktentwicklung verbessert werden können. Dabei muss jedoch die Vereinbarkeit mit marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Allgemeinen und einem liberalisierten Energiemarkt im Besonderen gegeben sein.

 

 

 

     Abkommen zur Errichtung der Energiegemeinschaft Südosteuropa

 

Ziel: Es handelt sich um ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen (gemeinschaftsseitig gemäß Artikel 300 EGV zu verhandeln) mit zweifacher Zielsetzung: (i) Errichtung eines Energiebinnenmarktes in Südosteuropa nach dem Muster jenes der Europäischen Gemeinschaft, (ii) Integration dieser beiden Energiebinnenmärkte.

 

Stand: Der offizielle Verhandlungsbeginn erfolgte unter österreichischem Vorsitz im Herbst 2004 (Anmerkung: gesonderter Prozess zur Errichtung der Energiegemeinschaft Südosteuropa). Gleichfalls unter österreichischem Vorsitz konnte anlässlich der Ministerkonferenz vom 13.12.2004 in Kernfragen eine Einigung erzielt werden, die Klärung der noch offenen Punkte ist seitens der Europäischen Kommission für zwei weitere Verhandlungsrunden (Februar und März 2005) geplant.

 

Österreichische Haltung: Österreich begrüßt in Rede stehenden Prozess ausdrücklich und konnte in einschlägigen Verhandlungen einen wesentlichen Erfolg für sich verbuchen: Anlässlich der von Bundesminister Dr. Bartenstein geleiteten Ministerkonferenz vom 13.12.2004 wurde Wien der Zuschlag als Sitz des Sekretariates der Energiegemeinschaft Südosteuropa erteilt. Damit ist Wien um eine weitere wichtige internationale Energieorganisation reicher, die in ihrer Endausbaustufe bis zu etwa 70 Personen Arbeit bieten und neben Energiebelangen (abhängig vom Integrationsfortschritt in den Ländern Südosteuropas) auch noch andere Politikbereiche abdecken soll. Betreffendes Sekretariat wird seine Tätigkeit (bis zum Inkrafttreten in Rede stehenden völkerrechtlich verbindlichen Abkommens: auf interimistischer Basis) im Frühjahr 2005 aufnehmen. Zu seinen Kernkompetenzen zählen neben administrativen Aufgaben die Überwachung der Einhaltung der sich aus dem Abkommen ergebenden Pflichten durch die Vertragspartner sowie auch koordinative Tätigkeiten im Hinblick auf Förderaktivitäten internationaler Finanzinstitutionen in der Region.

 

 

 

     Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Leitlinien für die transeuropäischen Energienetze und zur Aufhebung der Entscheidungen Nr. 96/391/EG und 1229/2003/EG

 

Ziel: Diese Entscheidung legt Art und Umfang der Gemeinschaftsaktion zur Erstellung von Leitlinien im Bereich der transeuropäischen Energienetze fest. Sie stellt eine Reihe von Leitlinien auf, in denen die Ziele, die Prioritäten und die Grundzüge der Gemeinschaftsaktion im Bereich der transeuropäischen Energienetze erfasst werden. In diesen Leitlinien werden darüber hinaus Vorhaben von gemeinsamem Interesse, einschließlich vorrangiger Vorhaben, im Bereich der transeuropäischen Elektrizitäts- und Gasnetze ausgewiesen.

 

Stand: Österreich hat aktiv an der Erarbeitung der Entscheidung mitgearbeitet und Ergänzungen erwirkt (wie z.B. die Aufnahme des Projektes einer Strom-Leitungsverbindung im Brenner Basis Tunnel). Der Text der allgemeinen Ausrichtung wurde vom Rat am 10.6.2004 gebilligt. Die Liste der Projekte in den Anhängen ist bereits finalisiert worden. Die Berichterstatterin Laperrouze des Europäischen Parlaments wird ihren Bericht im Februar/März 2005 dem ITRE-Ausschuss (Ausschuss des Europäischen Parlaments für Industrie, Forschung und Energie) vorlegen. Eine Einigung in erster Lesung wird als durchaus möglich erachtet.

 

Österreichische Haltung: Österreich kann der Entscheidung so wie derzeit vorliegend zustimmen.

 

 

 

     Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Elektrizitätsversorgung und von Infrastrukturinvestitionen

 

Ziel: Die Richtlinie soll Maßnahmen festlegen, die im Hinblick auf die Gewährleistung der Elektrizitätsversorgungssicherheit das ordnungsgemäße Funktionieren des Elektrizitätsbinnenmarktes sicherstellen sollen. Die Richtlinie soll einen Rahmen vorgeben, innerhalb dessen die Mitgliedsstaaten transparente und diskriminierungsfreie Konzepte für die Sicherheit der Elektrizitätsversorgung erstellen, die mit den Erfordernissen eines wettbewerbsorientierten Elektrizitätsmarktes vereinbar sind. Es sollen eine ausreichende Erzeugungskapazität, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen Nachfrage und Angebot und eine für den Binnenmarkt entsprechend hohe Verbindungskapazität zwischen Mitgliedstaaten sichergestellt werden.

 

Stand: Österreich hat aktiv an der Erarbeitung eines gemeinsamen Standpunktes mitgewirkt, wobei gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission für Österreich wichtige Änderungen erzielt werden konnten. Vor allem wurde der sehr dirigistische Ansatz des Vorschlages der Europäischen Kommission in Richtung einer Verantwortung der Unternehmen verändert. Nach der Behandlung im Rat Verkehr, Telekommunikation und Energie am 29.11.2004 sind noch Details offen, die derzeit in der Ratsarbeitsgruppe behandelt werden. Der Text ist jedoch unter den Mitgliedstaaten schon weitgehend akkordiert. Lediglich die Europäische Kommission hat noch einen Prüfvorbehalt zu Artikel 7. Mit einer Stellungnahme des Europäischen Parlaments wird im Mai 2005 gerechnet.

 

Österreichische Haltung: Der Entwurf ist in der derzeit vorliegenden Fassung (Dokument 6145/05) akzeptabel.

 

 

 

     Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmes für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EWG des Rates (Eco-Design-Richtlinie)

 

Ziel: Ziel dieser Richtlinie soll ein umfassender und konsistenter Rechtsrahmen für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen sein, um

- den freien Verkehr mit energiebetriebenen Produkten in der Europäischen Union zu gewährleisten,

- die Umweltverträglichkeit dieser Produkte insgesamt zu verbessern und so die Umwelt zu schonen,

- die Sicherheit der Energieversorgung zu erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft zu verbessern sowie

- die Interessen der Industrie und der Verbraucher zu wahren.

 

Stand: Der Richtlinienentwurf zur Eco-Design-Richtlinie wurde am 23.9.2003 in die Ratsarbeitsgruppe "Energie" eingebracht und anlässlich des Rates Verkehr, Telekommunikation und Energie am 15.12.2003 erstmals auf Ratsebene (Orientierungsaussprache) behandelt. Ziel der Präsidentschaft war es, im ersten Halbjahr 2004 eine Einigung mit dem Europäischen Parlament in erster Lesung zu erzielen.

 

Am 17.3.2004 hat der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments 73 Änderungsanträge beschlossen. Da das Europäische Parlament einsehen musste, dass eine derartige Anzahl von Änderungen für eine rasche Einigung kaum hilfreich ist, wurden vom Europäischen Parlament Prioritäten formuliert, welche an die Mitgliedstaaten ausgesandt wurden. Die Präsidentschaft versuchte in der Ratsarbeitsgruppe Energie einen breiten Konsens zu erlangen. Da dieser Versuch scheiterte, wurde am 30.3.2004 ein Statusbericht des Vorsitzes ausgesandt, mit dem sich die Präsidentschaft den Stand der Behandlung des Dossiers in der Ratsarbeitsgruppe Energie und die weitere Vorgehensweise vom AStV am 31.3.2004 absegnen lassen wollte. Der Statusbericht wurde im AStV ohne weitere Diskussion zur Kenntnis genommen. Anlässlich des Rates Verkehr, Telekommunikation und Energie im Juni 2004 konnte eine politische Einigung über den vorliegenden Richtlinienvorschlag erlangt werden. Um dieses Ziel zu erreichen wurde von der Präsidentschaft ein neu überarbeiteter Text vorgelegt, in dem auch Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments aufgenommen wurden.

 

Derzeit findet die zweite Lesung im Europäischen Parlament zu diesem Richtlinienvorschlag statt. Anlässlich des Rates Verkehr, Telekommunikation und Energie am 27./28.6.2005 soll der Richtlinienvorschlag angenommen werden.

 

Österreichische Haltung: Der vorliegende Richtlinienvorschlag wird von Österreich begrüßt, da damit ein gesetzlicher Rahmen geschaffen werden soll, mit dem die Integration von Umweltaspekten in die Entwicklung und das Design von energiebetriebenen Produkten und damit die Verbesserung der Umweltauswirkungen dieser Produkte sowie die Steigerung der Energieeffizienz gefördert werden soll.

 

Trotz der Wichtigkeit dieses Richtlinienentwurfs darf allerdings das in Lissabon 2000 erklärte strategische Ziel, die Europäische Union bis 2010 zur wettbewerbsfähigsten und dynamischsten, wissensbasierten Wirtschaft der Welt zu machen, nicht aus den Augen verloren werden. D.h., dass insbesondere die finanziellen Auswirkungen dieses vorliegenden Richtlinienentwurfs – gerade auf kleine und mittlere Unternehmen – so gering wie nur irgend möglich gehalten werden sollen, da gerade den kleineren und mittleren Unternehmen eine tragende Rolle als Motor für Innovationen und wirtschaftliche Entwicklungen zukommt.

 

Insbesondere die Frage des Anwendungsbereichs der Richtlinie war gerade für Österreich von entscheidender Bedeutung, um eine praktikable Umsetzung sowie die Beibehaltung hoher nationaler Umweltstandards sicherzustellen. Aufgrund des gefundenen Konsenses in dieser Frage werden nun auch strengere innerstaatliche Regelungen - insbesondere auf dem Umweltsektor - in den einzelnen Mitgliedstaaten berücksichtigt. Dies ermöglicht nun, dass bei der Erarbeitung von Durchführungsmaßnahmen somit jedenfalls auf bestehende nationale Regelungen Bedacht genommen wird, damit das erreichte hohe Schutzniveau in den Bereichen Umwelt und Produktsicherheit erhalten bleiben kann.

 

 

 

     Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen

 

Ziel: Diese Verordnung zielt darauf ab, nicht diskriminierende Regeln für den Zugang zu Erdgas-Fernleitungssystemen festzulegen. Dabei werden besondere Merkmale von nationalen und regionalen Märkten berücksichtigt um auf diese Weise das Funktionieren des Erdgasbinnenmarktes sicher zu stellen. Dies beinhaltet die Festlegung von harmonisierten Grundsätzen für Netzzugangstarife, oder der Methoden, die der Berechnung der Tarife zugrunde liegen, weiters die Einführung von Dienstleistungen für den Netzzugang, harmonisierte Prinzipien für Kapazitätszuweisung und Engpassmanagement, die Bestimmung von Transparenzanforderungen, Regelungen für Ausgleichsenergie und diesbezügliche Gebühren und die Erleichterung des Handels mit Kapazitäten.

 

Stand: In zweiter Lesung konnte ein Konsens zwischen Rat und Europäischen Parlament erzielt werden, eine formelle Einigung im AStV dürfte unmittelbar bevorstehen.

 

Österreichische Haltung: Österreich kann dem Verordnungsvorhaben so wie derzeit vorliegend zustimmen.

 

 

 

 

 


BESCHÄFTIGUNG

 

 

 

     Gemeinsamer Beschäftigungsbericht 2004/2005

 

Ziel: Der Gemeinsame Beschäftigungsbericht ist Teil des „Umsetzungs­pakets“ und wird gleichzeitig mit dem Frühjahrsbericht der Europäischen Kommission 2005 im Hinblick auf die Halbzeit­überprüfung der Lissabon-Strategie vorgelegt. Dies geschieht auf die Aufforderung der Frühjahrstagung des Europäischen Rates 2004 an Rat und Europäische Kommission hin, einen kurzen Bericht über die Umsetzung der europäischen beschäf­tigungs­politi­schen Leitlinien und der beschäftigungs­poli­tischen Empfehlun­gen des Rates für die Früh­jahrstagung des Europäischen Rates 2005 vorzulegen.

 

Der Gemeinsame Beschäftigungsbericht 2004/2005 besteht wie in jedem Jahr aus einem allgemeinen Teil und einem Anhang, in welchem detailliert auf die Performance der Europäischen Union gesamt und der einzelnen Mitgliedstaaten eingegangen wird - einschließlich einem statistischen Teil. Der Bericht ist das Ergebnis aus den 25 im Oktober 2004 übermittelten Nationalen Aktionsplänen für Beschäftigung sowie dem Cambridge-Review, der Prüfung der Nationalen Aktionspläne durch die Europäische Kommission und die restlichen Mitgliedsstaaten. Das Abschneiden der Mitgliedstaaten in diesem Bericht dient als Grundlage für das Erteilen neuer beschäftigungspolitischer Empfehlungen, die jedes Jahr vom Europäischen Rat im Juni zusammen mit den beschäftigungspolitischen Leitlinien angenommen werden. Laut Vorschlag der Europäischen Kommission im Frühjahrsbericht sollen die Empfehlungen für 2005 keinen Änderungen unterzogen werden.

 

Stand: Der Gemeinsame Beschäftigungsbericht 2004/2005 wird vom Rat Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Konsumenten­schutz am 3./4.3.2005 angenommen und dem Europäischen Rat am 22./23.3.2005 zugeleitet werden.

 

Zudem werden der Beschäftigungssausschuss und der Sozialschutzausschuss dazu ein Key Issues Paper formulieren, dass dem Rat Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Konsumentenschutz vorgelegt werden soll.

 

Österreichische Haltung: Der Bericht der Europäischen Kommission wird generell begrüßt. Der generellen Bewertung der Europäischen Kommission zu den EU-Fortschritten hinsichtlich der Erreichung der Beschäftigungsziele und der Umsetzung der Leitlinien kann zugestimmt werden.

 

Hinsichtlich der künftigen Rolle der Europäischen Beschäftigungsstrategie sind hingegen noch einige Fragen angesichts des Midterm-Reviews der Lissabon-Strategie - vor allem hinsichtlich des künftigen Verfahrens auf nationaler Ebene - offen. So ist beispielsweise noch offen, welches Format die jährlichen und primärrechtlich-verankerten nationalen Berichte zur Europäischen Beschäftigungsstrategie haben sollen.

 

 


     Beschäftigungspolitischen Leitlinien und Empfehl­ungen

 

Ziel: Die jährliche Verabschiedung der beschäftigungspolitischen Leitlinien, dem Kernelement der Europäischen Beschäf­tigungs­strategie, ist primärrechtlich verankert. Diese werden - gemäß aktuellen Vorschlag der Europäischen Kommission - gemeinsam mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik - am Europäischen Rat im Juni 2005 (nachdem diese in den jeweiligen Ratsformationen behandelt und angenommen wurden) verabschiedet.

 

Stand: Es war geplant, die Leitlinien bis zur Zwischenbewertung der Lissabon­strategie (2006) nicht zu ver­ändern. Davon scheint die Europäische Kommission aufgrund ihrer jüngsten Mitteilung abgegangen zu sein und bereits 2005 neue Leitlinien verabschieden zu wollen. Dies wird unter anderem beim Rat Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Konsumentenschutz am 3./4.3.2005 Thema sein.

 

Die Empfehlungen sollen nach derzeitigem Vorschlag der Europäischen Kommission zwar nicht verändert werden. Sie werden daher aller Voraussicht nach vom Europäischen Rat am 16./17.6.2005 unverändert verabschiedet werden.

 

Österreichische Haltung: Die Vorlage der Leitlinien und Empfehlungen im April 2005 bleibt abzuwarten.

 

 

 

     Vorschlag der Europäischen Kommission für einen Beschluss des Rates betreffend ein Europäisches Jahr der Mobilität von Arbeitnehmern 2006

 

Ziel: Durch die Ausrufung des Jahres der Mobilität soll neben der beruflichen auch die geographische Mobilität der Arbeitnehmer innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten gefördert werden, um im Sinne der Lissabon-Strategie zur Steigerung der Produktivität die bestmögliche Allokation des Faktors Arbeit zu erreichen.

 

Stand: Es gab noch keine Behandlung in einer Ratsarbeitsgruppe.

 

Österreichische Haltung: Auf dem Gebiet der geographischen Mobilität wird für Österreich die Handhabung des Übergangsarrangements mit den neuen Mitgliedstaaten auf den Gebieten der Freizügigkeit und der Entsendung von Arbeitskräften im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit im Vordergrund stehen. Die Situation auf dem Arbeitsmarkt gebietet auch nach Ablauf der ersten beiden Jahre die Weiteführung der arbeitsplatz- und arbeitsmarktorientierten Zulassung von Arbeitskräften aus den neuen Mitgliedstaaten, sodass zur Verlängerung des Übergangsarrangements entsprechende Vorarbeiten für den zwei Jahre nach der Erweiterung stattfindenden ersten Review zu leisten sind. Eine besondere Förderung der Mobilität durch allfällige Schaffung von Anreizen steht für Österreich nicht im Vordergrund, zumal sich schon jetzt zeigt, dass trotz des Übergangsarrangements die Zuwanderung aus den neuen Mitgliedstaaten spürbar (im ersten Halbjahr nach der Erweiterung um 20 %) ansteigt.

 

 

 


     Verordnungsvorschläge der Europäischen Kommission zu den Strukturfonds 2007 bis 2013 insbesondere "Europäischer Sozialfonds (ESF)"

 

Ziel: Der Europäische Sozialfonds trägt zum Ziel der in Artikel 158 des EG-Vertrages festgelegten wirtschaftlichen und sozialen Kohäsion bei, indem er Politiken und Prioritäten unterstütz, die - in Übereinstimung mit den Leitlinien und Empfehlungen unter der Europäischen Beschäftigungsstrategie - auf Fortschritte im Hinblick auf Vollbeschäftigung, verbesserte Qualität und Produktivität der Arbeit abzielt sowie die soziale Einbeziehung Kohäsion fördert.

 

Stand: Der Verordnungsentwurf über den Europäische Sozialfond wurde von der Europäischen Kommission im Juli 2004 veröffentlicht. Die Verhandlung laufen seit November 2004 auf Ratarbeitsgruppenebene "Strukturmaßnahmen".

 

Österreichische Haltung: Österreich begrüßt die in der ESF-Verordnung geplante verstärkte Anbindung des Europäischen Sozialfonds an die Europäische Beschäftigungsstrategie. Der Europäische Sozialfonds ist somit auch nach 2006 ein wichtiges Finanzierungsinstrument, mit dem die Europäische Union die gemeinsamen beschäftigungspolitischen Ziele umsetzt.

 

Wie hoch der zukünftige Beitrag des Europäischen Sozialfonds in Österreich sein wird, ist Gegenstand intensiver Verhandlungen der Mitgliedstaaten (Bundesministerium für Finanzen) mit der Europäischen Kommission und lässt sich derzeit noch nicht voraussagen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass mit der Reform der Strukturfonds und der Konzentration auf die wirtschaftlich schwächsten Regionen Europas ab 2007 deutlich weniger Mittel im Rahmen des Europäischen Sozialfonds für die österreichische Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung stehen werden.

 

 

 

     Haager Programm "Stärkung der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in der Europäischen Union" - „Grünbuch der Europäischen Kommission zur Wirtschafts- und Arbeitsmigration"

 

Ziel: Die Regelungen für die Zuwanderung sollen gemeinschaftsrechtlich vereinheitlicht werden, um faire Voraussetzungen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für potenzielle Einwanderer aus Nicht-EU-Staaten zu schaffen. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beratungen über das Grünbuch zur Wirtschaftsmigration soll ein strategischer Plan zur Regelung der legalen Zuwanderung vor Ende 2005 vorgelegt werden. Teil dieses Vorhabens ist die Erarbeitung einer revidierten Fassung des Richtlinienvorschlages betreffend die Zulassung von Drittstaatsangehörigen zur Erwerbstätigkeit.

 

Stand: Das Grünbuch ist in Diskussion. Es werden sich zu Jahresmitte der Rat Justiz und Inneres und der Rat Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Konsumenten­schutz mit den auf breiter Basis eingeholten Stellungnahmen befassen.

 

Österreichische Haltung: Österreich verhält sich zum Plan der Vereinheitlichung der Arbeitsmigrationspolitik zurückhaltend, da die Interessenlagen und die Organisation der Arbeitsmärkte in den einzelnen Mitgliedstaaten noch zu unterschiedlich sind. Angesichts der steigenden Arbeitslosigkeit sollte die Ausschöpfung des EU-Arbeitskräftepotenzials Vorrang vor der Öffnung für Drittstaaten haben. In diesem Sinne wird das BMWA vorschlagen, die geplante Vereinheitlichung auf eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten zu beschränken, vor Anwerbung aus Drittstaaten die Arbeitsuchenden der anderen Mitgliedstaaten zu berücksichtigen. Dieses Muster liegt dem Übergangsarrangement in Form der "Priorität neuer EU-Bürger" zugrunde und wird von Österreich mit Erfolg praktiziert: Schon im ersten Halbjahr nach der Erweiterung ist festzustellen, dass die Zahl der Drittstaatsausländer sinkt und die der neuen EU-Bürger auf dem österreichischen Arbeitsmarkt steigt.

 

 

 

     External Priorities: EU-Erweiterung Kroatien und Türkei (Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission Punkt II.4)

 

Ziel: Ratsbeschlüsse über das jeweilige Verhandlungsmandat mit Kroatien bzw. der Türkei

 

Österreichische Haltung: Österreich wird lange Übergangsfristen für die Freizügigkeit verlangen.

 

 

 

 


ARBEITNEHMERSCHUTZ

 

 

 

     Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (optische Strahlung)

 

Ziel: Mit dem Richtlinienvorschlag wird die letzte Richtlinie von insgesamt vier Richtlinien über physikalische Einwirkungen behandelt: Die Vibrationen-Richtlinie 2002/44/EG, Lärm-Richtlinie 2003/10/EG und Richtlinie 2004/40/EG über elektromagnetische Felder und Wellen wurden bereits verabschiedet. Der Richtlinienvorschlag optische Strahlung regelt Mindestvorschriften zum Schutz vor der Gefährdung der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer durch optische Strahlung, insbesondere der Schädigung der Augen und Haut. Optische Strahlung ist sichtbares Licht, Ultraviolette Strahlung, Infrarotstrahlung und Laser.

 

Stand: Nachdem eine politische Einigung am Rat Beschäftigung und Soziales am 7.12.2004 erzielt wurde, wird der Richtlinienvorschlag dem Europäischen Parlament zur zweiten Lesung vorgelegt. Das Plenum des Europäischen Parlaments wird wahrscheinlich im Mai 2005 über den Richtlinienvorschlag beraten, sodass die Beratungen im Rat erst am Ende der luxemburgischen bzw. zu Beginn der britischen Präsidentschaft aufgenommen werden können. Sofern der Richtlinienvorschlag nicht von den Vorpräsidentschaften abgeschlossen wird, wird er unter österreichischer Präsidentschaft weiter verhandelt werden.

 

Österreichische Haltung: Der Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (optische Strahlung) wird begrüßt. Die allgemeinen Verpflichtungen des Richtlinienvorschlags optische Strahlung entsprechen den Grundsätzen der bereits verabschiedeten Richtlinien über physikalische Einwirkungen, die Grenzwerte dem in Österreich geltenden Stand der Technik.

 

 

 

     Richtlinien­vorschlag zur Änderung der Richtlinie über Karzinogene (90/394/EWG)

 

Ziel: Die Änderung der bestehenden Richtlinie 90/394/EWG umfasst eine Ausdehnung des Geltungsbereiches auf für die Reproduktion toxische Substanzen sowie eine Revision der Expositionsgrenzwerte für Karzinogene sowie Expositionsgrenzwerte für einige Karzinogene, Mutagene und für die Fortpflanzung schädliche Substanzen, die von der Richtlinie noch nicht erfasst sind. Weiters werden Richtgrenzwerte vorgeschlagen, um die Anpassung an den technischen Fortschritt zu vereinfachen und zu verbessern.

 

Stand: Der Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 90/394/EWG befindet sich derzeit im sozialen Dialog. Sobald die Europäische Kommission den Richtlinienvorschlag, der im Laufe von 2005 erwartet wird, vorlegt, können die Beratungen im Rat aufgenommen werden.

Wenn eine der Vorpräsidentschaften die Beratungen zum Richtlinienvorschlag aufnimmt, plant Österreich, ihn während seiner Präsidentschaft weiter zu behandeln.


ARBEITSRECHT

 

 

 

     Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Arbeitsbedingungen der Leiharbeitnehmer

 

Ziel des Richtlinienvorschlags ist eine Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern/innen hinsichtlich des Entgelts und der Arbeitszeit mit den im Beschäftigerbetrieb vergleichbaren angestellten Arbeitnehmer/innen. Einschränkungen und Verbote der Leiharbeit sind nur aus Gründen des Allgemeininteresses, wie z.B. Schutz der Arbeitnehmer/innen, Funktionieren des Arbeitsmarktes, Verhütung von Missbrauch, erlaubt.

 

Stand: Es gibt eine Blockierung im Rat, da eine Sperrminorität von Mitgliedstaaten eine unbefristete Ausnahme von Leiharbeitsverhältnissen bis zu 6 Monaten verlangt, während die anderen Mitgliedstaaten für die Gleichbehandlung vom ersten Tag der Überlassung an eintreten.

 

Österreichische Haltung: Österreich tritt grundsätzlich - entsprechend der österreichischen Rechtslage - für die Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmer/innen und vergleichbaren Arbeitnehmer/innen vom ersten Tag der Überlassung ein, kann aber im Sinne eines Gesamtkompromisses nicht zu lange Übergangsfristen akzeptieren; keinesfalls aber eine permanente Ausnahme.

 

 

 

     Vorschlag für einen Beschuss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Gemeinschaftsprogramm für Beschäftigung und soziale Solidarität - PROGRESS

 

Ziel: Vier laufende Aktionsprogramme der Gemeinschaft (Anreizmaßnahmen zur Beschäftigung, Aktionsprogramm zu Bekämpfung der sozialen Ausgliederung, Aktionsprogramm für die Chancengleichheit von Frauen und Männern, Aktionsprogramm zur Bekämpfung von Diskriminierungen) und die Haushaltslinie betreffend Arbeitsbedingungen sollen in ein Programm zusammengeführt werden. Laufzeit: 2007-2013; Finanzvolumen: 628,8 Mio. Euro.

 

Stand: Diskussion auf Ratsarbeitsgruppenebene

 

Österreichische Haltung: Österreich begrüßt grundsätzlich die Zusammenlegung der Programme. Allerdings ist auf größtmögliche Transparenz zu achten. Besonders wichtig ist, dass sich auch Nichtregierungsorganisationen auf nationaler und regionaler Ebene an diesem Programm beteiligen können.

 

 

 

 


     Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und der Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (Neufassung)

 

Ziel des Vorschlags ist die bislang geltenden Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Frauen und Männern hinsichtlich Beschäftigung, Arbeitsbedingungen, Entgelt, betrieblicher sozialer Sicherheit in einer einzigen Rechtsvorschrift zusammenzufassen.

 

Stand: Es gibt eine weitgehende Einigung im Rat, keine erste Lesung des Europäischen Parlaments bisher.

 

Österreichische Haltung: Österreich begrüßt die Neufassung, da dadurch die Rechtvorschriften vereinfacht und modernisiert werden und der Zugang zum Recht erleichtert wird.

 

 

 

     Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung

 

Ziel: Der Bezugszeitraum zur Berechnung der wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden kann durch Gesetz von 4 Monaten auf 12 Monate verlängert werden.

- Bereitschaftszeiten, während der der Arbeitnehmer keine Arbeit verrichtet, sich aber am Arbeitsplatz aufhält (inaktive Zeit), sollen nicht als Arbeitszeit angerechnet werden müssen.

- Ausgleichsruhezeiten für die Verkürzung der Ruhezeiten sind binnen einer angemessene Frist von 7 Tagen zu gewähren, Abweichungen sind durch Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung möglich.

- Opt-Out wird neu geregelt.

 

Stand: Weitgehende Einigung über Regelung des Bezugszeitraume, der Bereitschaftsdienste und Ausgleichsruhezeiten im Rat. Für die Regelung des Opt-Out konnte bisher keine Einigung gefunden werden. Es besteht eine Pattstellung:

- Ein Teil der Mitgliedstaaten bezweifeln die Notwendigkeit des Opt-Out, da durch die Verlängerung des Durchrechnungszeitraums auf ein Jahr genügend Flexibilität gegeben ist, als Kompromiss wollen sie sein Auslaufen.

- Ein Teil der Mitgliedstaaten wollen die Beibehaltung des Opt-Out aber unter weniger strengen Bedingungen als der Vorschlag der Europäischen Kommission es vorsieht, vor allem sollen das individuelle und das auf Kollektivverträgen basierende Opt-Out unter den gleichen Voraussetzungen möglich sein.

- Die anderen Mitgliedstaaten nehmen eine offene Haltung ein.

 

Österreichische Haltung: Österreichs Verhandlungsziel ist es, das bestehende Arbeitszeitrecht möglichst unverändert beibehalten zu können. Durch die Judikatur des Europäischen Gerichtshofes widersprechen die Regelungen der Bereitschaftsdienste im Arbeitszeitgesetz und im Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz dem Gemeinschaftsrecht. Durch die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Regelung erscheint die Aufrechterhaltung der österreichischen Rechtslage gesichert. Bei der Regelung der Ausgleichsruhezeiten tritt Österreich für eine flexible Lösung ein. Opt-Out soll weiterhin möglich sein und zwar unter gleichwertigen Bedingungen durch Kollektivvertrag oder Einzelvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

 

 

Folgende Vorschläge sollen im Laufe des Jahres 2005 vorgelegt werden:

 

     Mitteilung zur neuen Sozialpolitischen Agenda (2006-2010)

5-Jahres-Programm zur Erreichung der Ziele der Lissabon-Stratgie in den Bereichen Beschäftigung und Soziales

 

     Mitteilung über Umstrukturierungen und Wandel der Arbeit

Unter Berücksichtigung der von den Sozialpartnern durchgeführten Studien über Europäische Betriebsräte soll die Initiative der Europäischen Kommission den sozialen Dialog fördern und Wege vorschlagen um die besten Bedingungen für den Wandel zu schaffen, insbesondere durch effektive transnationale Information und Konsultation der Arbeitnehmer/innen.

 

     Miteilung zum Bereich Nichtdiskriminierung

Politische Annäherung an den Bereich Nichtdiskriminierung als Nachfolge zum Grünbuch 2004

 

 



[1]  Die Initiative der Präsidentschaften strebt eine Verbesserung der europäischen Regulierungen, in Zusammenarbeit mit Kommission und Europäischem Parlament an, um so die europäische Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und insbesondere Unternehmen zu entlasten. Das Thema wurde vom Europäischen Rat im März und November 2004 unterstützt.