JahresVorschau
des BMaA 2005
auf der
Grundlage des
des
OperativeN Jahresprogramms des Rates
sowie
Des
Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission
und
des
Strategieprogramms der Kommission 2005-2009
Am 22. November 2004 wurde vom Ministerrat ein
Bericht zustimmend zur Kenntnis genommen, demzufolge jedes Mitglied der
Bundesregierung dem Parlament u. a. einen Ressortbericht zum jährlichen
Legislativ und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission und zum
Jahresprogramm des Rates übermittelt.
Das Legislativ- und
Arbeitsprogramm der EK für 2005 (COM (2005)15) wurde am 26. Jänner 2005
angenommen. Das operative Jahresprogramm basiert auf dem dreijährigen
Strategieprogramm des Europäischen Rates (Dok. 15896/03).
Das Jahresprogramm 2005 (Dok. 16299/04) wurde beim Rat Allgemeine
Angelegenheiten am 13. 12. 2004 beraten.
1. Das Jahresprogramm des Rates
Das operative Jahresprogramm wird in Umsetzung der Schlussfolgerungen
des ER von Sevilla (Verbesserung
der Arbeitsweise des Rates) erstellt. Es basiert auf dem dreijährigen
Strategieprogramm des Europäischen Rates. Es wird von den jeweiligen
Präsidentschaften in deren Verantwortung erstellt und muss vom Rat nicht
formell angenommen werden.
Das Jahresprogramm 2005 wurde beim Rat Allgemeine Angelegenheiten am 13.
12. 2004 beraten und war Gegenstand einer öffentlichen Aussprache beim Rat
Allgemeine Angelegenheiten am 31. 1. 2005.
Inhalt des operativen
Jahresprogramms 2005:
a) Finanzielle Vorausschau
b) Lissabon Agenda
c) Gemeinsame Agrarpolitik/Fischerei
d) Nachhaltige Entwicklung
e) Freiheit, Sicherheit und Recht
f) Zukünftige Erweiterung
g) Förderung der globalen Stabilität und des
Wohlstands
h) Ratifikation des Verfassungsvertrags
Zu den wichtigsten Punkten:
zu a) Finanzielle Vorausschau: Das Programm sieht folgenden Zeitplan
vor: bis Juni 2005 politische Einigung; bis Ende 2005 Ausarbeitung der
detaillierten Rechtsvorschriften.
zu b) Lissabon-Agenda:
Der Entwurf des Jahresprogramms stellt die im Rahmen der
Lissabon-Strategie bis 2010 festgelegten Ziele wie auch die vorgeschlagenen
Maßnahmen nicht in Frage. Auffallend ist, dass die Nachhaltigkeitsstrategie,
die vom ER von Göteborg als dritte Säule des Lissabon-Prozesses verankert
worden ist, nicht unter dem Titel Lissabon Strategie firmiert.
Der Entwurf des Jahresprogramms enthält einen in drei Bereiche
unterteilten Maßnahmenkatalog:
1. Allgemeiner wirtschaftspolitischer
Kontext/Koordination von Politikbereichen
2. Aktion für Wachstum
3. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
Zu den wichtigsten Themen wäre folgendes festzuhalten:
Zum Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) erwähnt das Programm
nur das Zieldatum „Abschluss vor Mitte 2005“ bzw. dass die EK voraussichtlich
einen Vorschlag zur Umsetzung des im Rat ECOFIN erzielten Einvernehmens
vorlegen wird.
PM Juncker strebt eine Anpassung des Stabilitätspakts beim Frühjahrsgipfel
(ER 22./23.3.05) an.
Stand der Verhandlungen:
·
Beim ECOFIN
am 18.1.05 haben die Finanzminister auf beiden Seiten des Spektrums
Extrempositionen aufgegeben.
·
Die
Eckpunkte des SWP werden nicht in Frage gestellt.
·
Die
Anwendung des SWP soll flexibler gestaltet werden.
·
Wachstumsfördernde
Ausgaben (Forschung,
Entwicklung) sollen bei der Beurteilung der Qualität der Finanzen anders
gewertet werden; z.B. Mitgliedstaaten mit hohen Forschungsausgaben sollten
trotz Überschreitung der Defizitobergrenze von 3% des BIP mit keinen Sanktionen
rechnen müssen. Dzt. wird ein Katalog erstellt mit öffentlichen Kosten, die
weniger kritisch beurteilt werden. Diese noch zu definierenden
Ausgabenkategorien sollen jedoch nicht bei der Berechnung des Defizits
herausgerechnet werden können.
·
Der ECOFIN
wird im Lichte seiner Debatten am 17.2. und 8.3 dem Europäischen Rat am 22./23.
März einen Bericht mit Reformvorschlägen zum SWP vorlegen
Statistiken: Der Wirtschafts- und Finanzausschuss wird dem
ECOFIN einen Bericht über die Erstellung der Daten für die Berechnung der
Haushaltsstatistiken übermitteln.
Im Rahmen der Wachstumsinitiative ist auch eine Überprüfung der
Aktion für Wachstum und der Quick-Start Liste vorgesehen.[1]
Der Abschnitt über die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
konzentriert sich auf die offene Koordinierung bei horizontalen Dossiers wie
Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Forschung und „better regulation“, worunter
nicht nur Vereinfachungen, sondern auch Deregulierung gemeint ist.
Bei der Forschung wird die 3%-Quote für die Wettbewerbsfähigkeit
der Union betont. Die Beratungen zum 7. Forschungsrahmenprogramm werden 2005
beginnen.
zu d) Nachhaltige Entwicklung:
Die EK wird 2005 einen Bericht zur
Halbzeitbewertung der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung veröffentlichen.
Auf dem Frühjahrs-ER 2005 und 2006 soll die Umweltkomponente stärker betont
werden.
zu e) Freiheit, Sicherheit und
Recht:
Das Haager Programm soll durch weitere Maßnahmen den Raum der Freiheit,
der Sicherheit und des Rechts verstärken. Die wichtigsten Punkte sind:
zu f) Künftige Erweiterungen:
Das Programm trifft keine neuen programmatischen Aussagen.
zu g) Förderung der globalen
Stabilität und des Wohlstands:
In weiten Zügen schreibt das Programm den gegenwärtigen Konsens fest:
Akzente setzt das Programm vor allem in Details: So fällt im Abschnitt über die
ESVP die dreimalige Nennung der NATO auf, in mehreren Abschnitten des Programms
die Erwähnung von afrikanischen Regionalorganisationen. Beim Stabilisierungs-
und Assoziierungs-Prozess wird nur Albanien, nicht aber Serbien und Montenegro
oder Bosnien erwähnt. Kroatien wird nur noch im Abschnitt „Künftige
Erweiterungen“ erwähnt. Erfreulich ist die ausdrückliche Nennung des Code of
Conduct zur Meldung von Raketenstarts im Abschnitt über
Massenvernichtungswaffen.
zu h) Ratifikation des
Verfassungsvertrags: Die
Vorbereitungen für den Europäischen Auswärtigen Dienst werden 2005 fortgeführt,
insbes. die Festlegung des Aufgabenbereichs und der Struktur des EAD. Der
Generalsekretär / Hohe Vertreter soll zusammen mit der EK bis spätestens zum ER
im Juni 2005 einen Fortschrittsbericht vorlegen.
2. Das Jahresprogramm der Kommission
Das Jahresprogramm der EK für 2005 basiert auf der bereits im Februar
2004 veröffentlichten jährlichen Strategieplanung der alten Kommission, die im
Lichte des Strategischen Programms 2005-2009 der neuen EK angepasst wurde. Das
Jahresprogramm 2005 wurde am 26. 1. 2005 angenommen und war Gegenstand einer
öffentlichen Aussprache beim Rat Allgemeine Angelegenheiten am 31. 1. 2005.
In Anlehnung an das im Verfassungsvertrag[2]
vorgesehene Verfahren strebt die EK eine Interinstitutionelle Vereinbarung
(d.h. gemeinsame Erklärung von EK, EP und Rat) zur Indorsierung des
Strategieprogramms beim ER im Juni 2005 an.
Das Wirtschaftswachstum der Union soll wesentlich verstärkt werden. Die
Halbzeitbilanz der Lissabonstrategie im März soll der Konkurrenzfähigkeit der
Union neuen Impuls geben. Die Strategie soll durch folgende Aktionen erneuert
werden:
Eine neue Agenda der Sozialpolitik soll die soziale Dimension der
wirtschaftlichen Entwicklung der Union über die nächsten fünf Jahre stärken.
Die Partizipation der Unionsbürger soll mittels Initiativen für die
Jugend gefördert werden, um die kulturelle Vielfalt Europas zu pflegen.
Ein neuer Ansatz sind thematische Strategien, die Zusammenhänge zwischen
Unweltpolitik und anderen Politikbereichen maximieren sollen. Weiters sollen
Strategien entwickelt werden, um auf die kommenden Klimaveränderungen
angemessen zu reagieren.
Die Reform der gemeinsamen Landwirtschafts- und Fischereipolitik soll
durch eine neue Strategie für mehr Kohärenz in der ländlichen Entwicklung
fortgeführt werden.
Im Rahmen des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sind
folgende Punkte prioritär:
Die Kommission wird in zwei Bereichen besonders tätig werden: Auf
regionaler Ebene im Rahmen der Nachbarschaftspolitik (ENP) und auf globaler
Ebene mit dem Schwerpunkt Afrika. Im Rahmen der ENP sollen Aktionspläne für
weitere Staaten ausgearbeitet werden. Insgesamt soll die erweiterte EU mehr
globale Verantwortung übernehmen.
Der Erweiterungsprozess wird fortgeführt (Fortschrittsberichte zu
Kroatien und der Türkei, „monitoring“-Berichte zu Bulgarien und Rumänien). Die
EK wird Fortschrittsberichte zum Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess mit
den Westbalkanstaaten und über den möglichen Beginn von Beitrittsverhandlungen
mit Mazedonien ausarbeiten.
Im Rahmen der globalen Überprüfung der UN Millennium Development Goals
im September 2005 soll die EU eigene Vorschläge einbringen. Die EK
beabsichtigt, eine eigene Strategie für Afrika festzulegen.
Das Ziel, das Gemeinschaftsrecht zu vereinfachen und zu verbessern, soll
durch Schwerpunkte in folgenden Bereichen erreicht werden:
3. Die wichtigsten Prioritäten des
Strategieprogramms der EK 2005-2009
„Europa 2010: Eine Partnerschaft für europäische
Erneuerung
Wohlstand, Solidarität und Sicherheit“
· Definition von drei strategischen
Zielen für die Union bis 2010: Wohlstand, Solidarität und Sicherheit
und Freiheit
· Betont wird Erhöhung der Glaubwürdigkeit
der europäischen Gesetzgebung (Richtlinienumsetzung,
Vertragsverletzungsverfahren), Wettbewerbsfähigkeitstest für Regelungen,
Annahme der Verfassung und der Beschluss der Finanzvorschau
· Ziel der Erarbeitung einer Partnerschaft
für Europäische Erneuerung – diese soll von allen getragen werden
(Institutionen, Mitgliedstaaten, Bürger). Daraus Ableitung der Notwendigkeit
eines Gemeinsamen Aktionsprogramms aller europäischen Institutionen. Die
vorliegenden „Strategischen Ziele 2005 bis 2009“ schlägt die EK als Grundlage für eine „common platform of
action“ für die Arbeit der europäischen Institutionen für die kommenden fünf
Jahre vor.
I. Wohlstand
Unternehmerfreundliches Umfeld
·
Gesundes
makroökonomisches Fundament als Basis: Der Stabilitäts- und Wachstumspakt soll in Hinblick
auf einen gesunden[3] Euro und die
Erweiterung der Euro-Zone verbessert werden, um bei wirtschaftlichem Aufschwung
effektiver, bei Abschwüngen flexibler reagieren zu können.
Vertiefung und
Ausweitung der wirtschaftlichen Integration: Im Vordergrund stehen dabei
für die EK folgenden Bereiche: Recht auf EU-weite Geschäftstätigkeiten,
einheitlicher Rechtsrahmen für Corporate Governance und geistiges Eigentum, faire
Unternehmenssteuerregelungen in den einzelnen MS, sowie Bessere
Gesetzgebung und Reduktion der administrativen Belastungen für Unternehmen. Der
DL-Sektor hat für die EK ein großes Wachstumspotential – die Integration sollte
daher bis 2010 abgeschlossen sein, jedoch die spezielle Rolle der
öffentlichen Dienste erhalten.
Investition in Wohlstand (F&E und Infrastruktur)
Flexibilisierung des Arbeitsmarktes und Immigration
II. Solidarität
Betont wird die Verpflichtung zur Solidarität
gegenüber der derzeitigen und künftigen Generationen, die sich durch konkretes
Handeln in den folgenden Bereichen ausdrückt:
Wirtschaftliche und soziale Kohäsion:
·
Kohäsionspolitik wird als das Kernelement für die
Erweiterung bewertet, das zu wirtschaftlicher Konvergenz und potenziell
höherem Wachstum führen soll und am wirkungsvollsten in Verbindung mit den
Aktionen zur Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit ist. Darüber
hinaus werden insb. die Herausforderungen für ländliche Gemeinden, Küstengebiete
und Regionen in äußersten Randlagen betont. Ländliche Entwicklung kann
gleichzeitig die Kohäsion stärken und zur besseren Nutzung der natürlichen
Ressourcen beitragen.
·
Die demographische
Herausforderung für Europa braucht maßgeschneiderte Antwort sowohl für die
ältere Bevölkerungsgruppe als auch die Jugend. Explizit angeführt wird hier ein
Pakt für die Jugend.
·
Die Sozialagenda
bietet ein „level playing field“ für adäquate Sozialstandards.
Das europäische Sozialmodell kann Wachstum stimulieren, wenn es als
Sicherheitsnetz und Sprungbrett für Wandel wirkt. Notwendige Reformen am
Arbeitsmarkt und bei den Sozialschutzsystemen sollten zeitgerecht
vorgenommen werden.
Solidarität mit künftigen Generationen[4]:
·
Klimaschutz
·
Ressourcenmanagement
·
Notwendigkeit
der Entwicklung einer
umfassenden „Meerespolitik“
Gemeinsame Verantwortung für gemeinsame Werte:
·
Schutz
der „fundamental rights“:
wichtigste Maßnahmen sind neue Anti-Diskriminierungsgesetze und die „European
Agency of Fundamental Rights“. Besonderer Schwerpunkt ist der wirksame Schutz
der Rechte der Kinder (gegen wirtschaftliche Ausbeutung und jegliche Form
des Missbrauchs – EU als „Blaulicht“ gegenüber der restlichen Welt).
·
Schutz
der kulturellen Vielfalt
·
Langfristige
Migrationspolitik:
gemeinsamer Ansatz zu Rechten/Pflichten von Einwanderern, Unterstützung bei der
Integration in die neuen Gesellschaften (unter voller Beachtung der
Menschenwürde)
III. Sicherheit
Die EK hat ihre Prioritäten im JI-Bereich entlang der
Vorgaben des Haager-Programms, der Europäischen Sicherheitsstrategie sowie des
Mehrjahresprogramms.
III.2 Bewältigung des Risikos in der modernen Welt:
Die EK schlägt vor:
Ø
Umwelt-
und Gesundheitsrisiken
durch Einrichtung von Frühwarnsystemen (Einrichtung von
„Überwachungsnetzwerken“), Langzeit-Prävention und „immediate response“ besser
zu managen.
Ø
Die Sicherheit
bei Lufttransporten und Seetransporten zu erhöhen.
Ø
Die Energieversorgung
soll durch die Zusammenarbeit mit Hauptproduzenten und Transitländern sowie die
ernsthafte Förderung erneuerbarer Energieträger sichergestellt werden.
IV. Europa als Partner der Welt
Die EK geht davon aus, dass eine entsprechende positive Entwicklung der
EU-internen Prioritäten nur dann gelingen kann, wenn man auch auf
internationaler Ebene „erfolgreich“ agiert. Die EK formuliert drei spezifische
Ziele:
·
Das
politische Gewicht der EU muss ihrem ökonomischen Gewicht entsprechen. Dazu
bedarf es größerer Kohärenz im auswärtigen Handeln der Union.
·
Europa muss
mit einheitlicher Stimme sprechen und effektive Beziehungen zu
Schlüsselpartnern (insb. transatlantische Beziehungen) etablieren.
Die Union muss ihren Beitrag zu einem effektiven Multilateralismus
leisten; die Architektur internationaler Organisationen muss durch Reformen
gestärkt werden; die UNO bleibt die einzige Organisation die weltweite Probleme
lösen kann.
Legislativvorhaben im EU-Bereich in der
Zuständigkeit des BMaA
1. Ratifikation des EU-Verfassungsvertrags
Ziel: Ratifikation durch Österreich.
Stand: Die Ratifikation des Verfassungsvertrags wird folgende Schritte
erfordern:
·
Erlassung
eines Ermächtigungs-B-VG (Regierungsvorlage am 18.1.05 vom Ministerrat
angenommen; am 20.1.05 im NR eingelangt; am 17. 2. 05 vom Verfassungsausschuss
angenommen).
2. Vertrag über den Beitritt der
Republik Bulgarien und Rumänien zur Europäischen Union; Ratifikation
Ziel:
Beitritt
BG/RO zur Europäischen Union Jänner 2007.
Stand:
Verhandlungen
zum Beitrittsvertrag (BV) Dez. 2004 abgeschlossen, BV-Text im AStV am 3. Feb.
beschlossen, Anfang März finaler Avis der EK, 13. April Zustimmungsvotum des
EP, Unterzeichnung am 25. April beim RAA/AB in Luxemburg.
Ö.
Haltung und Verhandlungsverlauf: Ö hat den Beitritt BG und RO zur EU von Anfang an
unterstützt. Abschluss der Verhandlungen mit BG im Juni 2004, mit RO im
Dezember 2004. Weiteres Monitoring der Beitrittsvorbereitungen durch die EK;
falls diese nach Ansicht der EK nicht ausreichen für Beitritt 2007, ist im BV
eine Verschiebungsklausel vorgesehen (Beitritt dann Jänner 2008).
3. Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen
der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der
arabischen Republik Syrien andererseits
Ziel:
Das Europa-Mittelmeer-Abkommen mit Syrien ist das achte und letzte in
einer Reihe neuer Abkommen mit den Mittelmeerdrittländern, die die Europäische
Gemeinschaft zur Stärkung ihrer Mittelmeerpolitik abgeschlossen hat, um einen
Beitrag zur Schaffung eines Raums des Friedens, der Sicherheit und der
wirtschaftlichen Stabilität im Mittelmeer zu leisten.
Stand:
Der
Text wurde am 19. Oktober 2004 in Brüssel paraphiert. Die EK erarbeitet derzeit
eine Version in allen Amtssprachen der Europäischen Union.
Österreichische
Haltung und Verhandlungsverlauf : Ö steht dem Abkommen im Sinne einer Verbesserung
der Handelsbeziehungen EU-Syrien grundsätzlich positiv gegenüber. Aus dem
Assoziationsabkommen entstehen keine direkten finanziellen Verpflichtungen für
die Republik Österreich.
4. Verordnung zur
Errichtung einer Menschenrechtsagentur
Ziel: Zum Zweck der Schaffung einer Europäischen Menschenrechtsagentur soll
das Mandat der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit in Wien erweitert werden. Hauptaufgabe der
Menschenrechtsagentur wird sein, menschenrechtlich relevante Informationen zu
sammeln, aufzubereiten und damit die EU-Institutionen und Mitgliedstaaten zu
unterstützen.
Stand: Mit einer Mitteilung der EK vom 25. Oktober 2004 wurde ein öffentlicher
Konsultationsprozess eingeleitet, der mit einem öffentlichen Hearing am 25.
Jänner 2005 abgeschlossen wurde. Mit dem Verordnungsvorschlag der EK ist im
Mai/Juni 2005 zu rechnen.
Österreichische Haltung und Verhandlungsverlauf: Österreich begrüßt die Errichtung einer
Europäischen Menschenrechtsagentur als Beratungseinrichtung für die
Institutionen und Mitgliedstaaten der Union. Die Agentur sollte in der Lage
sein, insbesondere Rat, EK und EP menschenrechtliche Expertise zur Verfügung zu
stellen und diese somit bei deren politischen und rechtlichen Entscheidungen in
menschenrechtlichen Belangen zu unterstützen.
5. Abkommen über politischen Dialog und
Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten
einerseits und der Andengemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten (Bolivien,
Ecuador, Kolumbien, Peru und Venezuela) andererseits
Ziel: Die wichtigsten Ziele des Abkommens sind
der Ausbau des politischen Dialogs und die Verstärkung der Zusammenarbeit sowie
die Schaffung der Voraussetzungen für ein mögliches Assoziierungsabkommen
einschließlich eines Freihandelsabkommens.
Stand: Das Abkommen wurde am 15. Dezember 2003 in
Rom unterzeichnet. Zur In-Kraft-Setzung des Abkommens ist der Ministerrat zu
befassen und dieses anschließend dem Nationalrat zur Genehmigung zuzuleiten.
Österreichische
Haltung und Verhandlungsverlauf: Ö hat das Vorhaben stets unterstützt und ist bemüht, das innerstaatliche
Genehmigungsverfahren bis zum EU-Lateinamerika-Gipfel während der öst.
EU-Präsidentschaft abzuschließen.
6. Übereinkommen über das Europäische Forstinstitut (EFI)
Ziel:
Um insbesondere auf die künftige Ausrichtung des EFI vermehrt Einfluss
zu nehmen, soll Österreich die Stellung einer Vertragspartei der geplanten
Konvention übernehmen.
Stand:
Vier
Länder sind bereits Mitglied, Ratifizierung läuft in weiteren 5 EU-MS, Abkommen
tritt mit 8 Ratifizierungen in Kraft.
Österreichische
Haltung: Das am 28. August 2003 in Joensuu / Finnland auch von Österreich
unterzeichnete Übereinkommen über das Europäische Forstinstitut (EFI) verleiht
dem EFI den Status einer internationalen Organisation. Um bestmögliche
Synergien zu erzielen, hat Österreich schon bisher mit dem Europäischen
Forstinstitut zusammengearbeitet.
7. Verordnung zur Schaffung eines
Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit und die
wirtschaftliche Zusammenarbeit
Ziel: Die Verordnung soll die
Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern nach 2007 regeln.
Stand: Die EK hat im Oktober 2004 einen
Vorschlag für dieses Instrument vorgelegt. Die Verhandlungen zu den
Bestimmungen in der zuständigen Ratsarbeitsgruppe hat ebenso wie die Behandlung
im EP begonnen. Da die finanzielle Dotierung des Instruments im Rahmen der
neuen finanziellen Vorausschau geregelt werden muss ist unwahrscheinlich, dass
es schon 2005 zu einer Annahme kommen kann.
Die Frage des geografischen Geltungsraumes dieses
Instruments und die Höhe der Dotierung werden auch von der Entscheidung der EU
zur Budgetisierung des Europäischen Entwicklungsfonds berührt.
Österreichische Haltung: Die Einrichtung eines solchen
Instruments ist unabdingbar. Ö bemüht sich um mehr Klarheit im Bereich der
Zielbestimmungen. Für Österreich besteht außer bei der Finanzdotierung auch im
Bereich der Komitologie Diskussionsbedarf.
Wichtige Daten 2005:
Abschluss des Ratifikationsverfahrens des
Verfassungsvertrags in Ö in zeitlicher Nähe zum 50-jährigen
Jubiläum der Unterzeichnung des Staatsvertrages.
Beim ER im
März soll eine Halbzeitbilanz der Lissabonstrategie stattfinden.
Beim
Europäischen Rat im Juni 2005 ist eine politische Einigung zum EU Finanzrahmen
für den Zeitraum von 2007-2013 geplant.
Der Beitrittsvertrag mit Bulgarien und Rumänien
soll im April 2005 unterzeichnet werden.
EU-Türkei: Verhandlungseröffnung voraussichtlich am 3.10 2005.
EU-Kroatien: Verhandlungseröffnung voraussichtlich am 17. 3. 2005.
Justiz und Inneres: Aktionsplan des „Haager Programms“ soll im Laufe des
Jahres durch die Kommission festgelegt werden.
Europäische Räte:
22/23. März
16/17. Juni
27/28. Oktober
15/16. Dezember
[1] Das
„Schnellstartprogramm" betrifft eine Reihe von Vorhaben in den Bereichen
Verkehr, Energie, Telekommunikation, Forschung, Innovation und Entwicklung. Es
gibt folgende fünf Verkehrsprojekte, die Ö berühren: 1. Brennertunnel bzw.
Schienenverbindung Berlin-Verona; 2.Schienenverbindung Paris-Wien-Bratislava;
3. Binnenwasserstraße Rhein/Main/Donau (Wien/Bratislava); 4. Schienenverbindung
Athen-Budapest-Wien-Prag-Nürnberg (Budapest-Sopron-Wien); 5. Autobahnverbindung
Brünn-Wien (Bratislava).
[2] (Art. I-26 Abs 1)
[3] Keine Erwähnung von „stabil“ und „stark“
[4] In der Einleitung wird unter diesem Punkt auch die Sicherstellung der Energieversorgung erwähnt.