JAHRESVORSCHAU DES BMLFUW 2006

AUF DER GRUNDLAGE DES

LEGISLATIV- UND ARBEITSPROGRAMMS DER KOMMISSION

SOWIE

DES OPERATIVEN JAHRESPROGRAMMS DES RATES

 

 

 

                                                Wien, am 31.1.2006

 

 

A)                LEGISLATIV- UND ARBEITSPROGRAMM DER KOMMISSION

 

1) Verfahren:

 

Die EK legte dem Rat am 27. Oktober 2005 ihr „Legislativ- und Arbeitsprogramm für 2006“ vor. Bei der Ausarbeitung des Programms konnte die EK auf die Reaktionen des Europäischen Parlaments und des Rates auf ihre jährliche Strategieplanung für 2006 zurückgreifen. Die Auffassungen der anderen Institutionen wurden bei der Ausarbeitung des vorliegenden Programms voll berücksichtigt.

 

2) Aufbau des Arbeitsprogramms der EK für 2006

 

Das Programm besteht aus einem zusammenfassenden Überblick der Prioritäten sowie einem Anhang. Im Anhang sind jene Vorschläge aufgelistet, welche die EK im Rahmen des Arbeitsprogramms prioritär erlassen wird.

 

3) Prioritäten für 2006 im Umweltbereich

 

·                    Nachhaltige Entwicklung: Review EU SDS + Lissaboner-Strategie (s. auch S. 20)

 

Die nachhaltige Entwicklung ist ein grundlegendes Ziel im Rahmen der Verträge, mit dem sichergestellt werden soll, dass die Erfüllung der Bedürfnisse der gegenwärtigen Generation nicht zu einer Gefährdung für künftige Generationen führt.

 

Im Jahr 2005 wurde sowohl die „Lissabonner Strategie zur ökonomischen, sozialen und ökologischen Erneuerung der EU“ als auch die EU-Nachhaltigkeitsstrategie aus dem Jahr 2001 (Göteborg) einer Überprüfung unterzogen (Lissabonner Strategie: Halbzeitüberprüfung; EU-Nachhaltigkeitsstrategie: Komplett-Review). Beide Strategien sind wichtig, um die EU zu einer „Nachhaltigkeitsunion Europa“ zu machen. Die Lissabonner Strategie ist bis 2010 angelegt und konzentriert sich auf die Themen Wachstum und Beschäftigung. Bei der längerfristig angelegten EU-Nachhaltigkeitsstrategie, die auch die globale Dimension (WSSD/Johannesburg Follow-up) umfasst, stehen nicht-nachhaltige Trends sowie Strategien und Maßnahmen zu deren Bekämpfung im Mittelpunkt.

 

Zum Abschluss des ausführlichen Review-Prozesses zur EU-Nachhaltigkeitsstrategie hat die EK Ende Dezember 2005 eine Mitteilung vorgelegt, die die Grundlage für die weiteren Verhandlungen darstellt. Die Mitteilung enthält 6 Schlüsselthemen:

 

-          Klima/Energie

-          Gesundheit

-          Soziale Ausgrenzung/Demografie, Migration

-          Management natürlicher Ressourcen

-          Verkehr

-          Globale Herausforderung Armut und Entwicklung

 

Der österreichische Vorsitz plant die Annahme der überarbeiteten EU-Nachhaltigkeitsstrategie am Europäischen Rat im Juni 2006 (s. S. 20)

 

Im Hinblick auf die Lissabon-Strategie wird die EK im Jahr 2006 verstärkt die Durchführung der überarbeiteten Lissabon-Strategie auf Ebene der Mitgliedstaaten und auf Gemeinschaftsebene überwachen. Aus Umweltsicht ist auf die integrierten Leitlinien für makroökonomische Politik, mikroökonomische Reformen und Beschäftigung, insbesondere aber Leitlinie 11 hinzuweisen, welche festlegt, dass die Union nur dann erfolgreich sein wird, wenn sie eine Reihe von Ressourcen- und Umweltproblemen bewältigt, die andernfalls zur Wachstumsbremse werden könnten.

 

Zur Förderung einer nachhaltigen Ressourcennutzung und zur Stärkung der Synergien zwischen Umwelt und Wachstum sollten die Mitgliedstaaten lt. Leitlinie 11 auf eine Steigerung der Energieeffizienz und der Kraft-Wärme-Kopplung hinarbeiten, nachhaltige (auch erneuerbare) Energien entwickeln sowie für die rasche Verbreitung umweltfreundlicher und ökoeffizienter Technologien sorgen.  Darüber hinaus sollen die Mitgliedstaaten die Internalisierung externer Umweltkosten und die Entkoppelung von Wirtschaftswachstum und Umweltschädigung fördern. Bei der Umsetzung dieser Prioritäten ist auf Kohärenz mit den Gemeinschaftsvorschriften – insbesondere mit dem Aktionsplan für Umwelttechnologien (ETAP) - zu achten. In Anbetracht der Bedeutung der biologischen Vielfalt für bestimmte Wirtschaftszweige sollen die Mitgliedstaaten das Ziel verfolgen, bis 2010 dem Verlust der biologischen Vielfalt Einhalt zu gebieten. Dies soll insbesondere durch die Einbeziehung dieser Belange in andere Politikbereiche erreicht werden. Leitlinie 11 erwähnt auch die Problematik des Klimawandels und betont die Notwendigkeit, die Kyoto-Ziele kosteneffizient – und unter besonderer Berücksichtigung der kleinen und mittleren Unternehmen -umzusetzen.

 

·                    Thematische Strategien (s. auch S. 8)

 

Basierend auf den Prioritäten des 6. Umweltaktionsprogramms hat die Europäische Kommission im Laufe des Jahres 2005 fünf der insgesamt sieben thematischen Strategien in den Bereichen Meeresumwelt, Luft, Abfälle, nachhaltige Ressourcennutzung und städtische Umwelt vorgelegt. Mit der Vorlage der thematischen Strategien zu Boden und Pestizide ist im 1. Quartal 2006 zu rechnen.

 

Mit Ausnahme der thematischen Strategie zu Ressourcen und städtischer Umwelt enthalten diese Strategien auch Legislativvorschläge. Die thematische Strategie zur Luft enthält auch Emissionsgrenzwerte für leichte Nutzfahrzeuge (Euro V-Standards). Der österreichische Vorsitz wird die thematischen Strategien zu Luft, Abfällen und städtischer Umwelt prioritär behandeln.

 

·                    Klimawandel  und Luftverschmutzung (s. auch S. 9)

 

Der Schutz des globalen Klimas vor gefährlicher anthropogener Veränderung ist eines der wichtigsten Umweltthemen der Gegenwart. Mit der Klimarahmenkonvention und dem Kyoto-Protokoll ist es gelungen, ein Regelwerk zu schaffen, das erste Schritte in Richtung einer Reduktion der Treibhausgasemissionen vorsieht. Das In-Kraft-Treten des Kyoto-Protokolls am 16. Februar 2005 hat dem Klimaprozess neue Impulse gegeben.

 

Im Mittelpunkt der Verhandlungen steht nun das u.a. von der EU intensiv verfolgte Ziel der Festlegung von Regeln für die Zeit nach der ersten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls nach 2012 sowie die Weiterentwicklung und Stärkung der Klimarahmenkonvention. 

 

Die britische Präsidentschaft hat sich bei der 11. Vertragsparteienkonferenz der Konvention im Dezember 2005 (COP 11) in Montreal, die gleichzeitig die 1. Vertragsparteienkonferenz des Kyoto-Protokolls (COP/MOP 1) war, sowohl für eine unveränderte Annahme der Beschlüsse von Marrakesch als Regelwerk unter dem Kyoto-Protokoll als auch für den Start des Verhandlungsprozesses über die 2. Kyoto-Verpflichtungsperiode und eine politische Aussage des Hochrangigen Segments über einen Dialog unter der Rahmenkonvention zur Einbindung aller großen Emittenten eingesetzt.

 

Nach dem Aktionsplan von Montreal sollen die künftigen Klimagespräche nunmehr zweigleisig geführt werden. Zum einen werden die Vertragsparteien, die das Kyoto-Protokoll ratifiziert haben, Verhandlungen über die verbindlichen Emissionsziele für die entwickelten Länder im zweiten Verpflichtungszeitraum aufnehmen. Zum anderen haben alle Vertragsparteien des Klimarahmenübereinkommens – einschließlich der USA und der größten Entwicklungsländer – vereinbart, in eine globale Diskussion über langfristige koordinierte Maßnahmen in Bezug auf Klimaänderungen einzutreten. Trotz ihrer Bereitschaft zur Teilnahme an diesem Dialog schließen die USA allerdings neue Verpflichtungen aus.

 

Die EU muss sich auch weiterhin um Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Klimawandel bemühen, um ihre Emissionsreduktionsziele unter dem Kyoto-Protokoll zu erreichen. Die EK verweist in dieser Hinsicht insbesondere auf die Bedeutung der nationalen Allokationspläne. Die Mitgliedstaaten sind gemäß der Richtlinie über den Emissionshandel (RL 2003/87/EG) verpflichtet, bis 30.6.2006 ihre nationalen Pläne betreffend die Zuteilung von Emissionszertifikaten für die 2. Handelperiode 2008-2012 an die EK zu übermitteln. 

 

Darüber hinaus überlegt die EK die Aufnahme des Luftfahrtsektors in das EU-Emissionshandelssystem. Mit einem diesbezüglichen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG  ist allerdings – im weiteren Rahmen der Überprüfung dieser Richtlinie - erst in der 2. Jahreshälfte 2006 zu rechnen.

 

Im Rahmen des Europäischen Klimaschutzprogramms (European Climate Change Programme – ECCP) plant die EK in der 2. Jahreshälfte 2006 die Vorlage eines Grünbuchs zur Anpassung an den Klimawandel. Das Grünbuch soll jene Bereiche identifizieren, in denen Handlungsbedarf auf EU-Ebene besteht, um die negativen Auswirkungen des Klimawandels in der EU durch Anpassungsmaßnahmen zu reduzieren.

 

Die EK wird überdies auch eine Bilanz über die bisherigen, freiwilligen Vereinbarungen mit der Industrie im Hinblick auf die Reduktion von CO2-Emissionen aus Fahrzeugen ziehen. Die EK plant die Verabschiedung einer Mitteilung in der 2. Jahreshälfte 2006. Darin sollen die Ergebnisse der durchgeführten Überprüfung der Gemeinschaftsstrategie zur Reduktion von CO2-Emissionen aus Fahrzeugen aufgezeigt und weitere mögliche Schritte (insbesondere weitere freiwillige Vereinbarungen) angedacht werden.

 

Die EK möchte auch den Kampf gegen die Luftverschmutzung intensivieren. Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang der Überprüfung der Richtlinie 2001/81/EG über nationale Emissionshöchstmengen zu. Die Überprüfung wird wesentlich dazu beitragen, die im Rahmen der Thematischen Strategie Luft gesteckten Umwelt- und Gesundheitsziele zu erreichen. 

 

·                    Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Biokraftstoffe (s. auch S. 10)

 

Die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energieträger und die Steigerung der Energieeffizienz zählt schon seit langem zu den wichtigsten Zielen der gemeinschaftlichen Energiepolitik. Basierend auf dieser langfristigen Gemeinschaftsstrategie und den jüngsten Vorfällen rund um den Gasstreit zwischen der Russischen Föderation und der Ukraine stellt die europäische Energieversorgung einen Schwerpunkt während der österreichischen Präsidentschaft dar. Die verstärkte Energieeffizienz ist auch eines der erklärten Ziele der Lissabon-Strategie.

 

Die EK plant in der 2. Jahreshälfte 2006 die Vorlage eines Aktionsplans für Energieeffizienz, welchem unter Umständen Ende 2006 auch Legislativvorschläge folgen könnten.

 

Der Aktionsplan für Energieeffizienz ist Teil des Grünbuches über Energieeffizienz der EK, welches zum Ziel hat, auf eine erneuerte Energieeffizienz-Initiative auf allen Ebenen der europäischen Gesellschaft hinzuwirken. Nach Abschluss der derzeit stattfindenden Konsultationsphase zum Grünbuch über Energieeffizienz wird die EK in der Lage sein, fundierte, nützliche und umsetzbare Vorschläge in einen Aktionsplan aufzunehmen. Die Mitgliedstaaten können bis März 2006 Vorschläge zum Aktionsplan einbringen.

 

Der Aktionsplan für Energieeffizienz hat zum Ziel, die Nachfrage in der EU zu stabilisieren und in der Folge zu reduzieren. Der Aktionsplan soll zu einer verstärkten Wettbewerbsfähigkeit sowie zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen. Neben einer geringeren Abhängigkeit von externer Energieversorgung soll - auf möglichst kostenwirksame Weise - auch ein Umweltnutzen erzielt werden.

 

Die EK hat überdies angekündigt, bis zum Herbst 2006 ein Grünbuch über eine erneuerte, kohärente Energiepolitik der EU („Grünbuch über eine sichere, wettbewerbsfähgie und nachhaltige Energiepolitik für Europa“) auf der Basis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates im März 2006 erstellen zu wollen. Vorbereitend für den Frühjahrsgipfel soll Ende Februar 2006 eine Kurzfassung zum Grünbuch und eine Mitteilung zur Energiesicherheit (möglicherweise Teil des Grünbuchs) von der EK vorgelegt werden.

 

Als primäre Zielsetzungen des Grünbuches wurden in der Diskussion bislang vor allem genannt:

 

·         Gewährleistung der Versorgungssicherheit

·         Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit

·         Ausrichtung am Grundsatz Nachhaltiger Entwicklung

 

Es ist nach derzeitigem Kenntnisstand damit zu rechnen, dass auf der Basis dieses Grünbuches beim Europäischen Rat im Dezember 2006 Schlussfolgerungen über die Neuausrichtung der Energiepolitik der EU verabschiedet werden.

 

Darüber hinaus ist die Vorlage der endgültigen Mitteilung betreffend eine EU-Strategie für Biotreibstoffe seitens der EK ist für Anfang Februar 2006 geplant.

 

Ziel der Strategie ist, die erste Generation von Biokraftstoffen weiter zu optimieren und zu forcieren und die Entwicklung der Biokraftstoffe der zweiten Generation voranzutreiben.

 

Die Strategie gliedert sich in 7 politische Achsen:

 

-      Nachfrage für Biokraftstoffe stimulieren

-      Sicherstellung der positiven Umweltauswirkungen

-      Weiterentwicklung der Produktion und der Verbreitung von Biokraftstoffen

-      Ausweitung der Bereitstellung des Rohmaterials

-      Möglichkeiten für den Handel erweitern

-      Unterstützung von Entwicklungsländern

-      Unterstützung der Forschung und Entwicklung

 

Die EK will untersuchen, wie die Verwendung von Biokraftstoffen auf das CO2-Ziel für den Flottenverbrauch anzurechnen ist und überlegt ein Zertifizierungssystem hinsichtlich Mindestnormen für Nachhaltigkeit für den Anbau der Energiepflanzen. Überdies plant die EK, die Beimischungsgrenzen für Ethanol, Ether und andere sauerstofforganische Komponenten in Benzin sowie die Beimischungsgrenzen für Biodiesel in Diesel sowie für den Dampfdruck der Kraftstoffe mit biogenem Anteil zu hinterfragen.

 

Österreich liegt mit einem Anteil von 2,5 % hinsichtlich der Substitution herkömmlicher Kraftstoffe durch Biokraftstoffe gemeinsam mit Schweden (3 %) an der Spitze der EU 25 und nimmt somit eine Vorreiterrolle ein.

 

Die geplanten Initiativen der EK hinsichtlich einer technischen Anpassung der Kraftstoffnormen (insbesondere im Hinblick auf die Erhöhung der Beimischungsgrenzen) werden aus Sicht des BMLFUW begrüßt, da dies einen wertvollen Beitrag zu den Zielen der Klimastrategie und der Feinstaubproblematik leisten könnte. Ein Zertifizierungssystem im Hinblick auf Mindestnormen für Nachhaltigkeit für den Anbau der Energiepflanzen wird ebenfalls begrüßt, da Österreich mit seinen hohen Umweltstandards in der landwirtschaftlichen Produktion eine Vorreiterrolle einnehmen kann.

 

Aus Sicht des BMLFUW wäre es allerdings kontraproduktiv, die Verwendung von Biokraftstoffen auf das CO2-Ziel für den Flottenverbrauch anzurechnen, da die Selbstverpflichtung der Automobilindustrie (Senkung des Flottenverbrauchs auf 140g/km bis 2008) dadurch stark aufgeweicht würde.

 

·                    Biodiversität (s. auch S. 19)

 

Angesichts des stetigen Rückgangs der Biodiversität sind neue Maßnahmen erforderlich, um das Ziel zu erreichen, den Verlust an Biodiversität in Europa bis 2010 zu stoppen. Die EK hat daher eine Mitteilung zur Biodiversität für Ende April/Anfang Mai 2006 angekündigt. Diese soll die Ziele und Maßnahmen zur Erreichung des 2010-Ziels in der EU festlegen.

 

Ausgangspunkt für Initiativen in diesem Bereich bilden die im Jahr 1998 von der Europäischen Gemeinschaft verabschiedete Biodiversitätsstrategie zur Umsetzung des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt sowie die im Jahr 2002 beschlossenen vier Aktionspläne (zu Landwirtschaft, Fischerei, Entwicklungszusammenarbeit, natürliche Ressourcen).

 

Im Jahr 2001 beschloss der europäische Rat von Göteborg, den Verlust der biologischen Vielfalt in Europa bis zum Jahr 2010 zu stoppen. Auch auf globaler Ebene haben sich die Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt im Jahr 2002 dazu verpflichtet, bis 2010 eine signifikante Reduktion des Verlustes der biologischen Vielfalt herbeizuführen. Auf dem Weltgipfel zur nachhaltigen Entwicklung (2002, Johannesburg) haben sich die Staats- und Regierungschefs aller Länder zu diesem Ziel bekannt.

 

In den Jahren 2003/2004 wurde eine Überprüfung der Umsetzung der Strategie sowie der Aktionspläne durchgeführt, bei welcher die EU-Mitgliedstaaten sowie andere Stakeholder im Rahmen der BiodiversitätsexpertInnengruppe der EK einbezogen wurden. In Ratsschlussfolgerungen vom Juni 2004 wurde die EK ersucht, den Bericht darüber bis spätestens Ende 2004 dem Rat sowie Parlament vorzulegen.

 

Am 15. November 2005 wurde von der EK ein erster grober Entwurf für eine Biodiversitäts-Mitteilung der ExpertInnengruppe Biodiversität vorgelegt, die sich aus einem Ziel- und Maßnahmendokument sowie einer dazugehörigen Road map (Aktivitäten zu den Zielen und Maßnahmen bis 2010 und darüber hinaus) zusammensetzt. Der in der Mitteilung eingeschlagene Weg wird aus Sicht des BMLFUW grundsätzlich begrüßt, allerdings wären konkretere, stärker aktionsorientierte Maßnahmen in die Road map aufzunehmen. Der Entwurf wird derzeit einer breiten Internetkonsultation unterzogen, welche noch bis 6. Februar 2006 läuft.

 

Die EK hat die diesjährige Grüne Woche (30. Mai - 2. Juni 2006) dem Thema Biodiversität gewidmet und auch angekündigt, die Biodiversitätsmitteilung dort zu präsentieren. 

 

·                     Rechtsvereinfachung („Better Regulation“)

 

Die EK hat im Jahr 2005 eine Reihe von Initiativen zur besseren Rechtsetzung, insbesondere auch für die Arbeiten im Rat und im EP gesetzt, die 2006 weitergeführt werden.

 

- Folgenabschätzung

 

Die EK hat im Juni 2005 eine aktualisierte Version ihrer Leitlinien zur Durchführung von Folgeabschätzungen herausgegeben. Die Leitlinien verfolgen ein integriertes Konzept, wonach Vorschläge für Verordnungen, Richtlinien bzw. auch Strategien der Gemeinschaft in Hinblick auf ihre wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen zu überprüfen sind. In erster Linie liegt die Verantwortung zur Durchführung bei der EK: Diese hat sich verpflichtet, Folgenabschätzungen für alle wichtigen legislativen und grundsatzpolitischen Vorschläge durchzuführen, die in ihren jährlichen Legislativ- und Arbeitsprogrammen enthalten sind.

 

Die Ergebnisse der Folgenabschätzung sollen auch in den Arbeiten des Rates berücksichtigt werden. Der Rat soll auf Ebene der RAGs eine Diskussion über die Folgenabschätzungen begleitend zum Legislativvorschlag führen. Der Rat bzw. das EP haben sich im Rahmen einer inter-institutionellen Vereinbarung von November 2005 auch zur Durchführung einer solchen Abschätzung verpflichtet. Danach haben Rat und EP die Folgenabschätzung zu prüfen, wobei sie ihrerseits die Folgen ihrer eigenen wesentlichen Änderungen abzuschätzen haben. Was als "wesentliche" Änderung zu betrachten ist, wird von Fall zu Fall in der jeweiligen RAG zu diskutieren, letztendlich aber vom RAG-Vorsitzenden zu entscheiden sein.

 

- Vereinfachung

 

Die für 2005 geplanten Vorhaben zur Vereinfachung des Gemeinschaftsrechts im Umweltbereich konzentrierten sich auf die Vorlage der Thematischen Strategien Luft und Abfall, die von Legislativvorschlägen begleitet sind.

 

Im Oktober 2005 stellte die EK ihr Programm zur Vereinfachung des Gemeinschaftsrechts für die kommenden Jahre vor. Nachdem in einer ersten Phase der Automobil-, Bau- und Abfallsektor Ziel war, beabsichtigt die EK bis zum Jahr 2008 weitere Rechtsakte aus dem Umweltbereich, wie Abfall, das Genehmigungsregime (IPPC-Richtlinie, EMAS-Verordnung, Großfeuerungsanlagenrichtlinie) und auch den Strahlenschutz, zu vereinfachen.

 

- Verwaltungskosten

 

Die EK hat einen eigenen Mechanismus zur Messung des (Netto)Verwaltungsaufwands erarbeitet, dieser wurde im Rahmen von 8 Pilotprojekten  als positiv bewertet. Die einheitliche EU-Methode soll in die interinstitutionelle Vereinbarung aufgenommen werden.

 

Auf der Grundlage einer Reihe von Pilotprojekten (im Umweltbereich: Luftstrategie, Meeresstrategie, Pestizidstrategie, Bodenschutzstrategie, Grundwasserrichtlinie) hat die EK eine einheitliche EU-Methode zur Bewertung der durch Rechtsvorschriften bedingten Verwaltungskosten erarbeitet. Die EK ist nun im Rahmen der Initiative der 3 Präsidentschaften von GB, Ö und FIN aufgefordert, Optionen zur Festlegung quantifizierbarer Ziele bei der Reduktion von Verwaltungskosten in bestimmten Sektoren zu evaluieren.

 

Die EG-Umweltgesetzgebung stellt einen der prioritären Bereiche für Vereinfachungsvorhaben sowie für die Durchführung von Folgenabschätzungen dar. Das BMLFUW unterstützt die Vorhaben auf europäischer Ebene für eine bessere Rechtsetzung insb. der Vereinfachung, die zu einer Verwirklichung ökologischer Ziele beitragen, ohne die ökonomischen Interessen zu vernachlässigen. Maßnahmen für eine bessere Rechtsetzung dürfen nicht zu einer Minderung von Umweltstandards führen. Im Umweltbereich werden Folgenabschätzungen, die in integrierter Weise die Auswirkungen beleuchten, mit großer Sorgfalt durchgeführt. Folgenabschätzungen bilden eine wichtige Grundlage für die Entscheidung des Rates und des Europäischen Parlaments im Gesetzgebungsverfahren. Folgenabschätzungen sind wesentlich als Ausgangspunkt für Vorschläge der Kommission und sollen daher in der Phase der Ausarbeitung eines Vorschlags erstellt werden. Zusätzliche Folgenabschätzungen während des Gesetzgebungsverfahrens sollten nur bei entscheidenden und wesentlichen Änderungen im Vergleich zum Vorschlag der Kommission durchgeführt werden. Zudem sollte im Rat Einigkeit darüber bestehen, so dass eine weitere Folgenabschätzung nur dann auszuarbeiten ist, wenn sie tatsächlich erforderlich und auch verhältnismäßig zum Aufwand ist.

 

- Behandlung während österreichischer Präsidentschaft:

 

Im Umweltbereich stellt die Behandlung der Thematischen Strategien Luft und Abfall und insbesondere der Legislativvorschläge, die auf eine Vereinfachung abzielen, einen Beitrag zu better regulation dar. Zudem wird auf Ebene der Ratsarbeitsgruppe auch eine Diskussion und Bewertung der Folgenabschätzungen der EK und deren Ergebnisse durchgeführt.

 

·                     Internationale Umwelt

 

Die Bedrohungen für die Umwelt Europas haben eine übernationale und globale Dimension und benötigen eine starke, leitende Hand auf EU-Ebene. Unter österreichischem und finnischem Vorsitz werden zahlreiche internationale Konferenzen im Umweltbereich abgehalten werden (s. auch Arbeitsprogramm des Rates, S. 8 ff.).

 

4) Vorschläge zur Annahme der EK im Umweltbereich:

 

Neben den thematischen Strategien zu Boden und Pestiziden werden hier insbesondere folgende Vorschläge genannt:

 

-          Mitteilung über die Zukunft von Biokraftstoffen (s. S. 4 )

-          Mitteilung zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bis 2010 (s. S. 5)

-          Grünbuch zur Anpassung an den Klimawandel (s. S. 3 )

-          Mitteilung betreffend die Resultate der Überprüfung der Gemeinschaftsstrategie zur Reduktion von CO2-Emissionen aus Fahrzeugen (s. S. 3)

-          Überprüfung von Richtlinie 2001/81/EG über nationale Emissionshöchstmengen (s.  S. 3 )

-          Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zur Einbeziehung des Luftverkehrs in das EU-Emissionshandelssystem (s.  S. 3)

-          Aktionsplan für Energieeffizienz (s. S. 4)

-          Grünbuch für eine sichere, wettbewerbsfähige und nachhaltige Energiepolitik in Europa (s. S. 4 )

 

 

 

 

 

B)               OPERATIVES JAHRESPROGRAMM DES RATES

 

1)                 Verfahren

 

Die Geschäftsordnung des Rates bestimmt folgende Modalitäten für die Festlegung des operativen Jahresprogramms (eine formale Annahme des Programms durch den Rat allgemeine Angelegenheiten ist dabei nicht vorgesehen):

 

„Auf der Grundlage dieses mehrjährigen Strategieprogramms und entsprechenden Konsultationen legen die beiden MS, die im folgenden Jahr den Vorsitz innehaben, gemeinsam einen Entwurf eines operativen Jahresprogramms für die Tätigkeit des Rates im folgenden Jahr vor. Dieser Programmentwurf wird dem RAA/AB jedes Jahr im Dezember unterbreitet. Dieser Entwurf berücksichtigt unter anderem auch die einschlägigen Ergebnisse des Dialogs über die für das jeweilige Jahr geltenden politischen Prioritäten, der auf Initiative der Kommission stattfindet. Auf der Grundlage der Beratungen des (...) RAA wird dieses Programm von den beiden betreffenden Vorsitzen endgültig festgelegt.“

 

Die beiden Vorsitze Österreich (AT) und Finnland (FIN) präsentierten ihr gemeinsames Jahresprogramm für 2006 am 22.12.2005 (Dok. 16065/05). AT und FIN planen, während ihrer aufeinander folgenden Präsidentschaften eng zusammenzuarbeiten. AT und FIN werden dem reibungslosen und wirksamen Funktionieren des Rates sowie der Sicherstellung von möglichst viel Transparenz bei der Ausübung der Funktionen des Vorsitzes besondere Aufmerksamkeit zukommen lassen.

 

2)                 Inhalt des operativen Jahresprogramms 2006 im Umweltbereich

 

Im Jahresprogramm für 2006 sind die wichtigsten Arbeiten aufgeführt, die die beiden Vorsitze voranbringen werden. Im Umweltbereich sind dies insbesondere:

 

·                     6. Umweltaktionsprogramm/Thematische Strategien (s. auch S. 2)

 

Im 6. Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft – welches im Jahr 2002 von Parlament und Rat mit einer Laufzeit von 10 Jahren verabschiedet wurde – ist eine Halbzeitüberprüfung der Umsetzung im vierten Durchführungsjahr (2006) vorgesehen. Da jedoch mit der Prüfung der thematischen Strategien – welche das Kernstück des 6. UAP darstellen – später als ursprünglich erwartet begonnen wurde, muss der Zeitrahmen für die Halbzeitüberprüfung entsprechend angepasst werden.

 

Beide Vorsitze streben an, diese Überprüfung so weit wie möglich voranzubringen.

 

In der ersten Jahreshälfte 2006 werden alle sieben von der EK im Rahmen des Sechsten Umweltaktionsprogramms vorzulegenden thematischen Strategien beim Rat eingegangen sein: Luftqualität, Vermeidung und Recycling von Abfall, nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressour­cen, Schutz und Erhaltung der Meeresumwelt, städtische Umwelt, Bodenschutz und nach­haltige Nutzung von Pestiziden. Mehrere dieser Strategien werden zusammen mit Legislativ­vorschlägen vorgelegt werden. Für Strategien, die nicht mit Legislativvorschlägen einhergehen, wird der Rat geeignete Wege wählen, um die politische Diskussion zu fokussieren und voran­zubringen.

 

Von den sieben thematischen Strategien werden diejenigen zu Luft, Abfall, natürlichen Ressour­cen, städtischer Umwelt und Meeresumwelt Vorrang erhalten. Der Rat wird die entsprechenden Legislativvorschläge zusammen mit dem Europäischen Parlament im Mitentschei­dungsverfahren so weit wie möglich voranbringen.

 

 

 

·                     Klimawandel/Kyoto-Protokoll (s. auch S. 2)

 

Das Thema Klimaänderungen hat weiterhin hohe Priorität für den Rat.

 

Im Anschluss an die Klimakonferenz in Montreal im Dezember 2005 (s.o.) fällt nun der österreichischen Präsidentschaft die Aufgabe zu, erste Schritte sowohl im Prozess unter Artikel 3.9 des Kyoto-Protokolls zu zukünftigen Verpflichtungen als auch im Dialog unter der Klimarahmenkonvention in die Wege zu leiten. Dieser Dialog betrifft das Bemühen, eine globale Teilnahme zu erreichen, wobei besonders die Einbeziehung der USA in das künftige System von Bedeutung ist. Eine Teilnahme der Entwicklungsländer wird ebenfalls angestrebt.

 

Während der neu eingeleitete Prozess unter Artikel 3.9 des Kyoto-Protokolls zu zukünftigen Verpflichtungen ab 2012 im Rahmen einer Ad-hoc-Gruppe weitergeführt werden soll, wird der Dialog unter dem Klimarahmenübereinkommen in Workshops geführt werden. 

 

Vom 15. bis 26. Mai 2006 tagen in Bonn die Unterorgane der Klima-Konvention. Als Grundlage dafür sowie für die Ad-hoc-Gruppe zu Post-2012-Verpflichtungen und zu einer Position der EU im Dialog unter der Konvention wird es unter Ö-Vorsitz Ratsschlussfolgerungen geben, die sich vor allem mit dem Dialog zu „long term cooperative action“ unter der Klimarahmenkonvention und dem Prozess für die Erwägung von Verpflichtungen für Industriestaaten nach 2012 (2. Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls) befassen werden.

 

Die wichtigste Aufgabe für die Ö-Präsidentschaft wird daher die Vorbereitung der Zusammenkünfte – und Teilnahme an diesen – sein, die im Rahmen der Konferenz der Vertragsparteien (COP 12) des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und der Konferenz/dem Treffen der Vertragsparteien (COP/MOP 2) des Kyoto-Protokolls und ihrer untergeordneten Gremien stattfinden.

 

·                     Luftqualität/Atmosphäre

 

-          Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa

 

Der österreichische Vorsitz wird sich um eine politische Einigung im Hinblick auf die neue Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa bemühen.

 

Die EK legte ihren Vorschlag für eine neue Richtlinie zur Luftqualität am 21.9.2005 vor. Darin werden die bestehende Rahmen-Richtlinie und die Tochter-Richtlinien 1–3 (Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel, Blei; Benzol, Kohlenmonoxid; Ozon) zusammengefasst.

 

Die neue Richtlinie bringt eine Vereinheitlichung der Bestimmungen bzw. Texte zu den verschiedenen Schadstoffen und Änderungen bei den Berichtspflichten mit sich. Neu ist die die Möglichkeit eines einmaligen befristeten Aufschubs der Einhaltung von Grenzwerten und Regelungen für PM2,5 (Staubpartikel mit kleinerer Korngröße). Diese umfassen einen ab 2010 einzuhaltenden Grenzwert für PM2,5 sowie die Verpflichtung zur Reduktion der PM2,5-Immissionskonzentrationen zwischen 2010 und 2020 um 20 % „soweit wie möglich“.

 

Der Richtlinienvorschlag ist im weiteren Kontext der thematischen Strategie zur Luftreinhaltung zu sehen, welche von der EK im September 2005 vorgelegt wurde. Diese enthält insbesondere:

 

 

-          Strengere Abgasnormen für Personen- und Lastkraftwagen (EURO 5)

 

Der österreichische Vorsitz wird sich um eine politische Einigung zum Verordnungsvorschlag zu EURO 5 bemühen. Im Rahmen des Umweltrates vom 9. März 2006 ist eine Aussprache zu diesem Thema geplant.

 

Die EK legte ihren Vorschlag am 21.12.2005 vor. Ziel ist eine weitere Verschärfung hinsichtlich der Abgasgrenzwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge von EURO 4 auf EURO 5 für den Bereich der Partikel- und NOx-Emissionen, sowie von Treibstoffverbrauch und CO2 Emissionen.

 

Die Euro 5 Normen sollen zu einer deutlichen Verbesserung der Luftqualität in Europa beitragen, indem neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge umweltfreundlicher werden. Dazu werden strengere Grenzwerte für PM, NOx und HC eingeführt.

 

Der Vorschlag sieht vor, dass bei Pkw mit Dieselmotoren die Partikelemissionen um 80 % gesenkt werden sollen. Solche Grenzwerte erfordern die Ausrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern. Die Stickoxidemissionen (NOx) sollen um 20% vermindert werden. Bei Fahrzeugen mit Ottomotor sollen die Stickoxid-Emissionen (NOx) und die Kohlenwasserstoffemissionen (HC) um 25% gesenkt werden.

 

Mit der Verordnung wird auch eine Harmonisierung der zulässigen Emissionen für Kraftfahrzeuge bewirkt; zudem soll die europäische Automobilindustrie wettbewerbsfähig bleiben.

 

Mit der Euro 5-Verordnung werden auch die EG-Rechtsvorschriften im Bereich der Typengenehmigung für Kraftfahrzeuge vereinfacht, indem eine Reihe von Richtlinien aufgehoben werden und deren Anhänge im Rahmen des Komitologieverfahrens angepasst werden.

 

-          Überarbeitung der Richtlinie über Kraftstoffqualität (s. auch S. 4)

 

Die Arbeiten zur Überarbeitung der Richtlinie über Kraftstoffqualität sollen unter österreichischem und FIN-Vorsitz vorangebracht werden.

 

Die Vorlage der endgültigen Mitteilung betreffend eine EU-Strategie für Biotreibstoffe – in deren Rahmen voraussichtlich die Überarbeitung der Kraftstoff-Richtlinie festgelegt werden wird - seitens der EK ist für Anfang Februar 2006 geplant.

 

Die neue EU-Strategie für Biotreibstoffe wird am Landwirtschaftsministerrat behandelt werden. Die UmweltministerInnen sollen regelmäßig über die neuesten Entwicklungen informiert werden.

 

 

 

 

 

-          18. Konferenz der Vertragsparteien des Montrealer Protokolls

 

Die EU wird sich darum bemühen, die positive Dynamik der internationalen Zusammenarbeit zum Schutz der Ozonschicht während der 18. Konferenz der Vertragsparteien des Montrealer Protokolls im Herbst 2006 zu erhalten.

 

Auf der vergangenen Vertragsstaatenkonferenz konnten die Ausnahmen für die kritischen Verwendungszwecke von Methylbromid deutlich reduziert werden. Die Vertragsstaaten, insbesondere EU und USA arbeiten zurzeit an Strategien zur Erreichung eines Totalausstieges im Laufe der nächsten Jahre.

 

Gleiches gilt für die Verwendung von FCKW für Asthmasprays, welche die letzte verbliebene Ausnahme für den Einsatz dieser Stoffe darstellt. Weitere Bemühungen gelten der Bekämpfung des illegalen Handels und der Umsetzung des Totalausstiegs aller Entwicklungsländer aus FCKW, Halone und Tetrachlorkohlenstoff bis zum Jahr 2010.

 

·                     Abfall

 

Das wichtigste Ziel in Bezug auf Abfall besteht darin, die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften klarer zu gestalten und zu konsolidieren, um die Umsetzung zu verbessern. Eine wesentliche Rolle spielen in diesem Zusammenhang die Thematische Strategie zu Abfall sowie der Richtlinienvorschlag zur Überarbeitung der 30 Jahre alten Abfallrahmen-Richtlinie.

 

Am 21. Dezember 2005 hat die EK gemeinsam mit der Thematischen Strategie für Abfallvermeidung und Recycling den Vorschlag für eine Revision der Abfallrahmenrichtlinie vorgelegt.

 

Ziel der Revision ist insbesondere die Überarbeitung der Definition für die Verwertung und für das Ende der Abfalleigenschaft, Abfallvermeidungspläne und das Zusammenführen der Richtlinie mit der Altölrichtlinie und der Richtlinie gefährliche Abfälle.

 

Das Abfallvolumen in der EU ist in den letzten Jahren stark angestiegen und hat das Wirtschaftswachstum bereits überholt (z. B. 19 % Anstieg bei Siedlungsmüll seit 1995). Die EU-Rechtsvorschriften haben zwar beigetragen, die Abfallbeseitigung und das Recycling spezifischer Abfallströme (Siedlungsmüll, Altfahrzeuge, Verpackungen) zu verbessern, dennoch nimmt die Deponierung von Abfällen nur langsam ab. Aus diesem Grund schlägt die EK eine Modernisierung des Abfallrechts unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse vor.

 

Eckpunkte der Revision der Abfallrahmenrichtlinie sind:

 

- Verbesserte Nutzung der Ressourcen

- Aufhebung der Altölrichtlinie und der Richtlinie gefährliche Abfälle und Integration in die Abfallrichtlinie

- Vereinfachung der Rechtsvorschriften durch Änderungen/Klarstellungen bei den Definitionen, die sich aufgrund der EuGH-Rechtsprechung ergeben („Beseitigung, Verwertung, Recycling)

- Klärung des „Abfallende“ durch Festlegung von Umweltstandards, wodurch spezifiziert wird, welche recycelte Abfälle nicht mehr als Abfall zu betrachten sind

- Verpflichtung für die MS, alle drei Jahre Abfallvermeidungspläne vorzulegen

 

Die Revision der bereits 30jährigen Abfallrahmenrichtlinie stellt auch einen Beitrag unter österreichischer Präsidentschaft zu „better regulation“ und der Vereinfachung im Umweltbereich dar.

 

Der strategische Ansatz der EK im Rahmen der thematischen Strategie zu Abfall ist, dass die Abfallpolitik zu einer besseren Nutzung der Ressourcen beitragen soll. Aufgrund des ansteigenden Abfallvolumens in der EU sollen sich Unternehmen wie Behörden das Lebenszykluskonzept zu Eigen machen. Durch die Förderung der Abfallvermeidung, das Recycling und die Wiederverwertung der Abfälle soll es gelingen, die negativen Auswirkungen der Nutzung der Ressourcen auf die Umwelt so effizient wie möglich zu reduzieren.

 

Eckpunkte der Abfallstrategie sind:

 

- Reduzierung der negativen Auswirkungen auf die Umwelt insbesondere durch effizientere Ressourcennutzung

- EU soll Recyclinggesellschaft werden, d. h. mehr und besseres Recycling durch Standards für die Verwertung

- Weniger Deponierung und mehr Kompostierung und energetische Verwertung

 

Die EU wird sich auch darum bemühen, die positive Dynamik der internationalen Zusammenarbeit bei der Abfallbewirtschaftung während der 8. Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens im Herbst 2006 zu erhalten.

 

Für die COP 8 sind vier Themenbereiche als Schwerpunkte zu erwarten:

 

1) Die Bemühungen des Basler Übereinkommens, gemeinsam mit ILO und IMO die umweltgerechte Verwertung von Hochseeschiffen sicher zu stellen;

2) Die Kooperation mit anderen MEAs (Multilateral Environment Agreements), insbesondere der Stockholm-Konvention (Richtlinien zur Beseitigung von POPs, Programme zur Erfassung und Beseitigung von POPs in G77 Ländern).

3) Die weitere Umsetzung des im Jahr 2000 beschlossenen 10-Jahresplan für die Konvention (Schwerpunkt Technologietransfer und Förderung der umweltgerechten Abfallbehandlung in den G77 Staaten). Dieser Plan sieht auch eine Zusammenarbeit mit der Industrie vor, Modell dafür ist ein Partnership Programm für Mobiltelefone, weitere Projekte (insbesondere im Bereich Elektronik  und POPs) werden angestrebt.

4) Die Frage einer nahhaltigen Finanzierung der unter 2 und 3 genannten Aktivitäten (Öffnung eines eigenen Fensters im GEF (Global Environment Facility), Kooperation mit existierenden Programmen)

 

·                     Wasser

 

- Hochwasserrisikomanagement

 

Nachdem die EK den Vorschlag über Hochwasserrisikomanagement am 18.1.2006 vorgelegt hat, werden sich beide Vorsitze – in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament im Mitentscheidungsverfahren - mit diesem Richtlinienvorschlag auseinandersetzen.

 

Der Vorschlag für eine Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Hochwasser (Hochwasser-Richtlinie) soll den Mitgliedstaaten dabei helfen, Hochwasser und  insbesondere dessen negative Folgen für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, Infrastrukturen und Eigentum zu vermeiden und zu begrenzen. Der Vorschlag schafft einen europaweiten Rahmen für das Hochwasserrisikomanagement, welcher mit den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie abgestimmt ist und damit auf dem Grundstein der gemeinschaftlichen europäischen Gewässerpolitik aufbaut.

 

Die Hochwasser-Richtlinie beinhaltet ein Vorgehen der Mitgliedstaaten in drei Phasen:

 

(1)             die vorläufige Abschätzung der relevanten Risiken, also die vorausschauende Bewertung des Hochwasserrisikos

(2)           besteht ein echtes Risiko für Hochwasserschäden, so haben die Mitgliedstaaten Hochwasserrisikokarten zu erstellen

(3)           für diese Gebiete, in denen ein echtes Risiko für Hochwasserschäden besteht, müssen von den Mitgliedstaaten Pläne für das Hochwasserrisikomanagement ausgearbeitet werden; diese Pläne umfassen Maßnahmen zur Verringerung der Wahrscheinlichkeit von Hochwasser und sollen zur Minderung potentieller Folgen beitragen

 

Die Pläne für das Hochwasserrisikomanagement erfassen alle Phasen des Hochwasserrisikomanagements, wobei der Schwerpunkt

 

(1)         auf der Vermeidung (zB durch die Vermeidung des Baus von Häusern in aktuellen und zukünftigen Risikogebieten oder durch Berücksichtigung des Hochwasserrisikos bei künftigen Entwicklungen),

(2)         dem Schutz (zB Maßnahmen zur Verringerung der Wahrscheinlichkeit von Hochwasser und/oder seiner Auswirkungen an einem bestimmten Standort, zum Beispiel durch Wiederherstellung von Überschwemmungs- und Feuchtgebieten)

(3)          und der Bereitschaft (zB Hilfe für das Verhalten der Bevölkerung beim Umgang mit Hochwasser)

 

liegt.

 

Bei internationalen Einzugsgebieten müssen die oben genannten Schritte – analog zur Wasserrahmenrichtlinie – zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten koordiniert werden. Bei der Erstellung und Aktualisierung der Pläne ist weiters eine aktive Einbeziehung der interessierten Kreise zu gewährleisten. Ebenso werden die Hochwasserrisikopläne, die Risikobewertungen und die Karten öffentlich zugänglich gemacht.

 

Flankierend zu den Diskussionen und Arbeiten in den Ratsarbeitsgruppen wird am 17. und 18. Mai 2006 eine Europäische Konferenz zum Thema Hochwasserrisikomanagement stattfinden, die vom BMLFUW in Zusammenarbeit mit der EK in Wien veranstaltet wird. Die Ergebnisse der Konferenz sollen einen Input für die weitere Arbeit auf Ratsebene zum Richtlinienvorschlag bringen.

 

Der österreichische Vorsitz strebt – sofern möglich - eine politische Einigung zu diesem Vorschlag beim Umweltrat im Juni 2006 an.

 

-          Prioritäre Stoffe

 

Die beiden Vorsitze werden die Arbeit an einem neuen Vorschlag der EK über prioritäre Stoffe (Wasserqualität) aufnehmen. Allerdings ist die EK mit der Vorlage säumig.

 

Gemäß Artikel 16 der Wasser-Rahmenrichtlinie (2000/60/EG) hat die EK Vorschläge für Qualitätsziele und emissionsbegrenzende Maßnahmen für alle prioritären Stoffe (Anhang X der RL 2000/60/EG) vorzulegen. Die Gespräche auf Expertenebene wurden Mitte 2004 beendet, der erste offizielle Vorschlag ist nach mehrfacher Verschiebung nunmehr frühestens für den Jahresbeginn 2006 zu erwarten.

 

-          4. Weltwasserforum (16.-22. März 2006/Mexico City)

 

Die EU wird eine proaktive Rolle beim 4. Weltwasserforum im Frühjahr 2006 übernehmen, um ihr umfassendes Engagement für Fragen in Verbindung mit dem Thema Wasser deutlich zu machen.

 

Das Weltwasserforum ist eine Initiative des Weltwasserrates, welche darauf abzielt, das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Thematik Wasser zu wecken und dadurch zur Erreichung der am Weltgipfel von Johannesburg im Wasserbereich vereinbarten Ziele beizutragen. Hauptthema des 4. Weltwasserforums ist „Lokale Aktionen für eine globale Herausforderung“.

 

·                    Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung

 

Österreich plant unter seinem Vorsitz die Abhaltung der 2. Lesung zur neuen Richtlinie über den Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung.

 

Der Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung wird derzeit nach der Richtlinie 80/68/EWG, die 2013 aufgehoben wird, und nach der Richtlinie 2000/60/EC, der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) geregelt. Mit der neuen Grundwasserrichtlinie soll der allgemeinen Anforderung gemäß Artikel 17 der WRRL entsprochen werden, dem zufolge das Europäische Parlament und der Rat auf Vorschlag der Kommission spezielle Maßnahmen zur Verhinderung und Begrenzung der Grundwasserverschmutzung erlassen, um sicherzustellen, dass die ökologischen Ziele der Rahmenrichtlinie für Grundwasser erreicht werden.

 

Beim Umweltrat am 24. Juni 2005 konnte unter luxemburgischer Präsidentschaft eine politische Einigung mit qualifizierter Mehrheit erreicht werden. Wesentliche Inhalte der politischen Einigung sind:

 

-          EU-weit gleiche Grenzwerte für Nitrat (50 mg/l) und Pestizide (0.1 µg/l) und die Festlegung weiterer Schwellenwerte auf Ebene der Mitgliedstaaten bis Ende 2008, wobei die Notwendigkeit von Schwellenwerten insbesondere für Arsen, Cadmium, Blei, Quecksilber, Ammonium, Chlorid, Sulfat, Tri- und Tetrachlorethen zu prüfen ist.

 

-          Bezüglich Nitrat wird festgelegt, dass notwendige Maßnahmen zufolge der Grundwasserrichtlinie in Einklang mit den Aktionsprogrammen der Nitratrichtlinie stehen müssen. Die ablehnenden Mitgliedstaaten waren gegen diese Einschränkung, weil dadurch die Kohärenz vor allem mit den Fristen der WRRL nicht gegeben sei. Für die Mehrheit der Mitgliedstaaten war jedoch entscheidend, Widersprüche zu den Aktionsprogrammen der Nitratrichtlinie zu vermeiden. Die EK hat schriftlich erklärt, weiterhin danach zu streben, dass die Nitratrichtlinie in den Mitgliedstaaten vollständig und korrekt umgesetzt wird und dass bei der Umsetzung der Nitratrichtlinie, der Wasserrahmenrichtlinie und der vorliegenden Grundwasserrichtlinie eine größtmögliche Kohärenz erreicht wird.

 

-          Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, aufwärtsgerichtete Trends bei den Konzentrationen zu erfassen und bei Erreichen von (in der Regel) 75% des Grenzwertes/ Schwellenwertes umzukehren.

 

Der gemeinsame Standpunkt des Rates berücksichtigt zahlreiche Änderungsanträge des Europäischen Parlaments aus 1. Lesung, die zu einer Verbesserung bzw. Klärung des Textes führen.

 

Soweit möglich wird sich der österreichische Vorsitz um einen Abschluss dieses Dossiers (Einigung in 2. Lesung) bemühen.

 

·                    Finanzierungsinstrument für die Umwelt („LIFE+“)

 

Die Verhandlungen zu LIFE+ wurden unter britischer Präsidentschaft am 2. Dezember 2005 mit einer partiellen politischen Einigung abgeschlossen. Der Rat beabsichtigt, die Arbeiten zu LIFE+ abzuschließen.

 

Das Finanzierungsinstrument LIFE+ schließt an die Vorgängerprogramme LIFE I – III an. Es umfasst eine Geltungsdauer von 2007 – 2013 und sieht Gesamtmittel von ca. 2, 2 Mrd. € vor. Tatsächlich jedoch weist LIFE+ wesentliche Veränderungen zu den Vorgängerprogrammen auf:

 

·         Finanzierung von Natura 2000 Maßnahmen unter LIFE+ sind  nur mehr komplementär zur Ländlichen Entwicklung und zum Strukturfonds (EFRE-VO) möglich;

·         Keine Finanzierung von gewerblichen Umwelttechnologieprojekten, sondern aus CIP;

·         Zusammenführung mit anderen Programmen wie NGO, Forest Focus, Städteprogramm;

·         Programmverwaltung und – durchführung wird auf die Mitgliedstaaten übertragen; Basis dafür sind 3-Jahresprogramme der Kommission und jährliche Durchführungsprogramme

·         Förderung in nationalen Programmen statt wie bisher Projektauswahl durch die EK

·         Abwicklung kann auf Abwicklungsstellen („Nationale Verwaltungsstellen“)in den MS übertragen werden.

 

Hauptpunkt der politischen Einigung ist, dass Natura 2000 nunmehr zusammen mit Biodiversität weiterhin unter LIFE+ kofinanziert werden soll und neben Konzepten auch konkrete Projekte möglich sind. Geeinigt hat man sich insbesondere auf die Kriterien zur Aufteilung des Budgets auf die Mitgliedstaaten: diese sind Bevölkerung, Bevölkerungsdichte, anteilige Natura 2000-Fläche und Grad der Natura 2000-Ausweisung. Das Budget ist zwischen EK und Mitgliedstaaten im Verhältnis 20 % zu 80 % aufgeteilt. Die EK hat erklärt, dass ihr endgültiger Standpunkt zu dieser Aufteilung vom Verhandlungsergebnis der Finanziellen Vorausschaue 2007-2013 abhängt.

 

Als weiterer Schritt ist nun das Gesamtbudget festzulegen. Die Umwelttechnologien für Betriebe sollen wie geplant im neuen Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (Competitiveness and Innovation Programm – CIP) aufgenommen werden. Die EK wird einen Vorschlag bezüglich mehrjähriger Programme vorlegen und die bilateralen Diskussionen zwischen EK und Mitgliedstaaten bezüglich Abwicklungsstellen der nationalen Programme werden beginnen.

 

Die EK ist derzeit dabei, das Budget für das CIP-Programm zu berechnen. Hier könnte es möglicherweise zu einer Kürzung des Gesamtbudgets und damit u. U. zu einer Kürzung der für Umwelttechnologien vorgesehenen Budgetmittel kommen.

 

Das Parlament fordert zum Unterschied von der EK 9,5 Mrd. €. Das EP sprach sich in 1. Lesung für folgende, wesentliche Punkte aus:

 

·                     Ko-finanzierung für Natura 2000-Maßnahmen 50 – 75 %

·                     Finanzrahmen 9,5 Mrd. € statt 2,2 Mrd. €

·                     Unterstützung der EK durch Einbindung des Habitatausschusses

·                     Bewertung von Mehrjahresprogrammen

·                     Überwachung des Erhaltungszustandes und Aktionspläne für Natura 2000

·                     Küsten-, Meer- und Süßwasserlebensräume erfasst

·                     Natura 2000-Landerwerb unter bestimmten Umständen möglich

·                     Aufnahme von UNESCO-Gebieten in die VO

 

·                    Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Gemeinschaft („INSPIRE“)

 

Die Politische Einigung zu INSPIRE konnte am Umweltministerrat vom 24. Juni 2005 einstimmig gegen die EK erzielt werden. Österreich wird unter seinem Vorsitz die 2. Lesung zum Richtlinienvorschlag zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Gemeinschaft durchführen und sich um einen Abschluss des Dossiers (Einigung in 2. Lesung) bemühen.

 

Der Vorschlag hat zum Ziel, umweltrelevante Geodaten für politische Maßnahmen der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten im Bereich der Umwelt verfügbar zu machen. Darüber hinaus soll der Zugang der Öffentlichkeit zu diesen Informationen ermöglicht bzw. verbessert werden.

 

Bei den von INSPIRE umfassten, umweltrelevanten Geodaten handelt es sich um Informationen, die sich auf einen bestimmten Raum beziehen und für die Überwachung und Verbesserung des Zustandes der Umwelt, einschließlich Luft, Wasser, Boden und natürlicher Landschaft, benötigt werden. Als Beispiele sind u.a. Daten betreffend das Verkehrs- und Gewässernetz, ausgewiesene Schutzgebiete, die Bodenbedeckung- bzw. –nutzung, Produktions- und Industriestandorte sowie meteorologisch-geographische Merkmale zu nennen.

 

Zugang und Nutzung von Geodaten bereiten in Europa nach wie vor Probleme (Datenlücken, fehlende Dokumentation, technische Inkompabilität). Dies ist insbesondere auf unterschiedliche Vorschriften sowie Hindernisse für die gemeinsame Nutzung und Weiterverwendung von Geodaten zurückzuführen.

 

INSPIRE verlangt daher von den Mitgliedstaaten, vorhandene umweltrelevante Geodaten zu dokumentieren, die Nutzung bereits verfügbarer Daten zu optimieren sowie Dienste zu fördern, die Geodaten besser zugänglich und interoperabel machen. INSPIRE soll den Weg zu einer schrittweisen Harmonisierung von Geodaten in den Mitgliedstaaten ebnen.

 

Der Schwerpunkt des Vorschlages liegt an sich auf der Umweltpolitik, lässt aber die Möglichkeit einer künftigen Erweiterung auf andere Bereiche - wie Landwirtschaft, Verkehr und Energiepolitik - offen.

 

Der Vorschlag soll insbesondere jenen Kreisen zugute kommen, die auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene an der Formulierung, Durchführung, Überwachung und Auswertung politischer Maßnahmen beteiligt sind - d.h. insbesondere Behörden, Gesetzgeber und Bürger sowie deren Organisationen. Unter Umständen könnten auch der Privatsektor, Universitäten, Forscher und Medien davon profitieren.

 

Knackpunkte der Politischen Einigung vom 24. Juni 2005 waren die Frage des geistigen Eigentums beim Zugang der Öffentlichkeit zu Geodaten sowie der Gebührenverrechnung für den Datenaustausch zwischen Behörden. Der Text der Politischen Einigung überlässt es nun den Mitgliedstaaten, ein eher liberal oder restriktiv gestaltetes System für den Datenaustausch zwischen Behörden bzw. den Zugang der Öffentlichkeit zu Geodaten anzuwenden. In den Ausnahmekatalog für die Gewährung des Zugangs zu Geodaten für die Öffentlichkeit wurde zusätzlich das geistige Eigentum eingefügt und damit jenem der Umweltinformationsrichtlinie angepasst.

 

Die Übermittlung des Gemeinsamen Standpunktes an das Europäische Parlament ist für Februar 2006 geplant. Die 2. Lesung im EP (Plenarabstimmung) wird voraussichtlich im Juni 2006 stattfinden.

 

·                    Fluorierte Treibhausgase

 

Der österreichische Vorsitz konnte die Verhandlungen zur Verordnung über fluorierte Treibhausgase sowie zur Richtlinie über Emissionen aus Autoklimaanlagen im Rahmen des Vermittlungsverfahrens am 31.1.2006 erfolgreich abschließen.

 

Im  August 2003 präsentierte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Verord­nung zur Regelung der fluorierten Treibhausgase.

 

Der Verordnungsentwurf der Kommission umfasste folgende Bereiche: Emissionskontrolle, Rückgewinnung, Ausbildung und Zertifizierung von Fachkräften, Be­richts­­pflichten, Verwendungsbeschränkungen für die fluorierten Treibhausgase und Be­schrän­­kungen des Inverkehrbringens von Produkten, die diese Gase enthalten. Weiters ist ein Review durch die Kommission vorgesehen. Für die Automobilklimaanlagen, die durch hohe Leckageraten klimawirksam sind, wurde ein Quotensystem entworfen, nach dem während der kommenden Jahre die Verwendung von HFC-134a reduziert werden sollte.

 

Da die von der EK vorgeschlagene Rechtsgrundlage Artikel 95 des Vertrages unter den Mitgliedstaaten mehrere Gegner fand, wurde der ursprüngliche Vorschlag der EK in zwei Teile aufgespalten – die Automobil­klimaanlagen werden nicht mehr mittels Quotensystems, sondern in Form einer sepa­ra­ten Richtlinie auf Basis Artikel 95 zur Änderung der Zulassungsrichtlinie (70/156/ EWG) gere­gelt, während der Rest, also die überwiegende Zahl der Verwendungs­sektoren, in der Verordnung zusammengefasst bleiben.

 

Der Gemeinsame Standpunkt, der im Oktober 2004 durch den Umweltministerrat beschlossen wurde, gliedert sich dementsprechend in diese beiden Normen, wobei die Verordnung eine geteilte Rechtsgrundlage (175+95) besitzt, und die Richtlinie auf Art. 95 basiert.

 

Österreich hatte hier, wie auch Dänemark, bereits viel früher eine Ver­ordnung zum Chemikaliengesetz erlassen, die das prognostizierte, starke Wachstum verhindern und damit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des nationalen Reduktionsziels liefern soll. Diese Verordnung wurde unter inten­siver Beteiligung der betroffenen Wirt­schafts­kreise ausverhandelt. Sie spiegelt in einzelnen Sektoren (z.B. Kältetechnik, Schaumstoffe, Löschmittel, Elek­tro­nik­­industrie) den Stand der Technik wider. Die im Rahmen des Notifizierungsver­fahrens einge­lang­ten Einwände der EK und einiger Mitgliedstaaten wurden berücksichtigt und dem­ent­­spre­chend das Konzept der Verordnung angepasst. Die Verordnung wurde Ende 2002 im Einvernehmen mit dem Wirt­schaftsminister erlassen.

 

Gegen den gemeinsamen Standpunkt – welcher die Aufrechterhaltung dieser österreichischen Bestimmung aufgrund der Rechtsgrundlage des Art. 95 gefährdet - stimmten daher Dänemark und Österreich. Belgien, Portugal und Schweden enthielten sich der Stimme.

 

In 2. Lesung sprach sich das Europäische Parlament im Oktober 2005 für die Beibehaltung der doppelten Rechtsgrundlage für die VO aus, forderte gleichzeitig aber die Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, strengere Maßnahmen beizubehalten bzw. neu einzuführen. Hinsichtlich der Autoklimaanlagen-Richtlinie wurde lediglich 1 Änderungsantrag angenommen.

 

Nach Scheitern einer Einigung in 2. Lesung und zur Vorbereitung des Vermittlungsverfahrens wurde dem EP Ende 2005 von Seiten des Rates ein erster Kompromissvorschlag unterbreitet.

 

Im Hinblick auf die politisch sensible Frage der Beibehaltung bzw. Neueinführung strengerer Maßnahmen ist es dem österreichischen Vorsitz am 31.1.2006 im Rahmen des Vermittlungsausschusses gelungen, eine auch für Österreich zufrieden stellende Lösung zu finden. Demgemäß soll es den Mitgliedstaaten – über eine in der VO verankerte Schutzklausel - möglich sein, strengere Maßnahmen zumindest vorübergehend (bis 2012) beizubehalten.

 

Auch im Hinblick auf die Autoklimaanlagen-Richtlinie konnte am 31.1.2006 ein Kompromiss gefunden werden. Auch dieses Dossier wurde daher unter österreichischem Vorsitz erfolgreich zum Abschluss gebracht.

 

 

·                    Batterien

 

Der österreichische Vorsitz wird sich bemühen, das Vermittlungsverfahren zur Richtlinie über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren erfolgreich zum Abschluss zu bringen. 

 

Die EK legte im Dezember 2003 einen Entwurf einer Richtlinie vor, die nunmehr alle Batterien und Akkumulatoren ganzheitlich erfasst und die eine Sammlung und stoffliche Verwertung aller Batterien sowie zur Überprüfung Müllanalysen vorsieht.

 

Hauptpunkt der Diskussion im Rat war das Cadmiumverbot für Gerätebatterien und Geräteakkumulatoren („portable batteries“). Im Kommissionsvorschlag ist kein Cadmiumverbot enthalten, da die EK von einer mindestens 80%igen Erfassung aller Nickel-Cadmium (NiCd)-Akkus ausgeht. Dieses soll durch jährliche Müllanalysen in allen Mitgliedstaaten kontrolliert und verifiziert werden.

 

Seitens des Parlaments wurden in 2. Lesung 23 Änderungsvorschläge angenommen. Neben kleineren problemlosen „kosmetischen“ Korrekturen im RL-Text sind im Rat daher nur noch wenige strittige Punkte offen und im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens mit dem EP zu verhandeln:

 

·         Ausnahmen für kleine Herstellerbetriebe von der Registrierungs- und Finanzierungspflicht

·         Ausbaufähigkeit der Batterien aus Geräten (mit Ausnahmen)

·         Kostenlose Rücknahmepflicht des Handels

·         Finanzierung der Öffentlichkeitsarbeit durch Hersteller

·         Kennzeichnung der Kapazität der Batterien

 

·                    Übereinkommen von Aarhus

 

Der österreichische Vorsitz wird sich bemühen, das Vermittlungsverfahren betreffend die Verordnung über die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten auf die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaftsorgane abzuschließen.

 

Der Verordnungsvorschlag sieht vor, dass die 3 Säulen der Aarhus Konvention – Zugang zu Umweltinformationen, Öffentlichkeitsbeteiligung an umweltrelevanten Verfahren und Rechtsdurchsetzung in Umweltangelegenheiten – auch auf die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft Anwendung finden sollen, wo das noch nicht der Fall ist. Die Angleichungen sind bzw. waren für eine Ratifikation der Aarhus Konvention durch die Gemeinschaft notwendig.

 

Wichtigster Punkt ist, dass NGOs einen Antrag auf interne Überprüfung von Verwaltungsakten an den EuGH stellen dürfen (Zugang zu Gerichten).

 

Der Gemeinsame Standpunkt des Rates vom 18.7.2005 stellt eine ausgewogene Kompromisslösung dar (insb. zum Zugang zu Gerichten).

 

Eine Einigung zum VO-Vorschlag ist auch wichtig, um die Glaubwürdigkeit der EU als Vertragspartei der Aarhus Konvention zu stärken (politische Einigung des Rates erfolgte im Hinblick auf das 2. Vertragsparteientreffen im Mai 2005).

 

 

·                    Biologische Vielfalt (s. auch S. 5)/COP 8 zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD; 20-31. März 2006/Curitiba) und MOP 3 zum Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit (13.-17. März 2006/Curitiba)

 

Die beiden Vorsitze werden sich für Folgemaßnahmen zur Mitteilung über die biologische Vielfalt einsetzen. Damit unterstützen sie das Ziel der EU, dem Rückgang der biologischen Vielfalt bis 2010 Einhalt zu gebieten (s.o).

 

Eine Behandlung der Mitteilung der Kommission zur Biodiversitätsstrategie (s.o.), welche voraussichtlich im April oder Mai 2006 veröffentlicht wird, wird sich aufgrund der späten Vorlage unter österreichischer Präsidentschaft nicht mehr ausgehen. FIN wird die Mitteilung im 2. Halbjahr 2006 aufnehmen. Die Strategie wird auch Thema des Naturschutzdirektorentreffens sein, das unter gemeinsamem Vorsitz von FIN und AT durchgeführt wird.

 

Darüber hinaus sind Vorbereitungsarbeiten für die 8. Konferenz der Vertragsparteien (COP 8) des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) und für das 3. Treffen der Vertragsparteien (MOP 3) des Protokolls von Cartagena über die biologische Sicherheit im Frühjahr 2006 in Brasilien erforderlich.

 

Um die führende Rolle der EU in diesem Bereich auf globaler Ebene weiter zu festigen, werden sich die beiden Vorsitze bemühen, die Prioritäten der EU auf der COP 8 und der MOP 3 durchzusetzen, bei denen es um entscheidende Fragen für die erfolgreiche Umsetzung der beiden Verträge und die globale Einhaltung der Zielmarke 2010 für die biologische Vielfalt geht.

 

Im Rahmen des 3. Treffens der Vertragsparteien des Protokolls von Cartagena über die biologische Sicherheit wird – nach Scheitern der Verhandlungen bei der vergangenen COP/MOP 2 – insbesondere nach Lösungen im Hinblick auf die Dokumentationserfordernisse für genetisch veränderte Organismen gesucht werden. Unter anderem sollen auch Fortschritte im Bereich der Haftung bzw. des Regress sowie des Aufbaus von Verwaltungskapazitäten erzielt werden.

 

Die 8. Konferenz der Vertragsparteien zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt stellt eine der größten, internationalen Konferenzen unter österreichischem Vorsitz dar. Im Jahr 2002 haben sich die Staats- und Regierungschefs am Gipfel von Johannesburg (Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung) dazu verpflichtet, den fortschreitenden Rückgang der biologischen Vielfalt bis 2010 signifikant zu reduzieren. Im Rahmen der COP 8 werden wesentliche Entscheidungen im Hinblick auf die Erzielung bzw. Bewertung von Fortschritten bei der Erreichung des 2010-Biodiversitätszieles erwartet.

 

·                    Umwelttechnologien

 

Die beiden Vorsitze werden in enger Zusammenarbeit mit der EK danach streben, Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsplans für Umwelttechnologie (ETAP) zu erzielen, der auch Gegenstand des informellen Treffens der Umweltminister (19.-21. Mai 2006/Eisenstadt u. Rust) sein wird. Außerdem werden die beiden Vorsitze die laufenden Arbeiten zur Anbindung der Umwelttechnologien an das öffentliche Beschaffungswesen, einschließlich der Erörterung von Leistungszielen, fortsetzen.

 

In diesem Zusammenhang veranstaltet der österreichische Vorsitz einen Workshop zum Thema “ETAP – Umweltleistungsziele im umweltfreundlichen Beschaffungswesen” am 3. und 4. April 2006 in Graz.

 

 

·                    Globales Umweltmanagement/9. Sondertagung des UNEP-Verwaltungsrats (7.-9. Februar 2006/Dubai)

 

Der Rat wird sich weiterhin für ein besseres Umweltmanagement auf globaler Ebene einsetzen, um dem Beschluss des Europäischen Rates vom Juni 2005 und den Ergebnissen des Gipfeltreffens zur Über­prüfung der Millenniums-Entwicklungsziele vom September 2005 Folge zu leisten.

 

Die EU wird auf der 9. Sondertagung des UNEP-Verwaltungsrats vom 7. bis 9. Februar 2006 in Dubai eine führende Rolle bei der Förderung von Umweltfragen auf globaler Ebene übernehmen; die im Zuge des Gipfeltreffens zur Überprüfung der Millenniums-Entwicklungsziele vom September 2005 geforderten Folgemaß­nah­men werden der EU die Gelegenheit bieten, ihre Bemühungen in diesem Bereich fortzusetzen.

 

Im Rahmen des zur gleichen Zeit stattfindenden globalen Umweltministerforums werden insbesondere die Themen Energie, Chemikalien und Tourismus auf der Tagesordnung stehen. Darüber hinaus werden die UmweltministerInnen über die Möglichkeiten beraten, das UN-Umweltprogramm (UNEP) im Rahmen der Vereinten Nationen institutionell zu stärken. Im Rahmen der Diskussion über Chemikalien wird der Verwaltungsrat die Ergebnisse der internationalen Konferenz über Chemikalienmanagement (welche unmittelbar vor der Sondertagung des UNEP-Verwaltungsrates stattfindet, s. auch S. 22)  verabschieden.

 

·                     Nachhaltige Entwicklung (s. auch S. 1) + 14. Tagung der Kommission für nachhaltige Entwick­lung der Vereinten Nationen (UNCSD; 1.-12. Mai 2006/New York)

 

Der Europäische Rat wird auf der Grundlage der vom Europäischen Rat auf seiner Tagung im Juni 2005 angenommenen Erklärung über die Leitprinzipien der nachhaltigen Entwicklung sowie der Mitteilung der Kommission im Juni 2006 eine erneuerte, ehrgeizige und umfassende Strategie, die Ziele, Indikatoren und ein wirksames Beobachtungsverfahren enthält, annehmen. Die Strategie sollte interne und externe Aspekte einbeziehen und auf einer positiven langfristigen Perspektive beruhen. Diese erneuerte Strategie sollte die Prioritäten und Ziele der Gemeinschaft für eine nachhal­tige Entwicklung in einer klaren und kohärenten Strategie zusammenfassen, die den Bürgern einfach und wirksam vermittelt werden kann.

 

Im Bewusst­sein um die vielfältigen Interessen wird sich der Europäische Rat bei seiner Entschei­dung über die erneuerte Strategie auf die Vorberei­tungs­arbeiten der betreffenden Ratsformationen stützen. Unter österreichischem Vorsitz sind daher politische Debatten in 9 Ratsformationen (Umwelt, Landwirtschaft, ECOFIN, Bildung, Soziales/Beschäftigung, Gesundheit, etc.) geplant. Zur Koordinierung der Beiträge der unterschiedlichen Ratsformationen wird unter österreichischem Vorsitz eine spezielle Ratsarbeitsgruppe „Freunde der Präsidentschaft“ eingerichtet.

 

Ferner wird der Europäische Rat den Stellungnahmen des Europäischen Parla­ments, des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen gebührend Rechnung tragen. In diesem Zusammenhang wird unter österreichischem Vorsitz eine von Europäischem Parlament, Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie Ausschuss der Regionen in Zusammenarbeit mit der EK und der Präsidentschaft getragene Stakeholder-Konferenz abgehalten werden. 

 

Die beiden Vorsitze AT und FIN werden ihre Bemühungen fortsetzen, die Fragen der Nachhaltigkeit in allen internen und externen Politikbereichen der Gemeinschaft angemessen zu berücksichtigen, und sie werden sich mit übergreifenden Themen wie nachhaltige Produktion und nachhaltiger Verbrauch beschäftigen. Die Öffnung nach außen und die gemeinsame Nutzung von Informationen wird durch das Netz der Umweltdiplomatie unterstützt.

 

Auf globaler Ebene wird der Rat die nächsten Tagungen der Kommission für nachhaltige Entwick­lung der Vereinten Nationen (UNCSD) im Frühjahr 2006 und im Jahr 2007 aktiv vorbereiten, bei denen der Schwerpunkt auf den strategischen Themen Energie für nachhaltige Entwicklung, Klima­ände­rungen, Luftverschmutzung/Umgebungsluft und industrielle Entwicklung liegen wird. Die Querschnittsmaterien dieses Zyklus werden auch nachhaltige Produktion und Konsum umfassen. Die EU wird eine führende Rolle bei der Behandlung dieser wichtigen Fragen übernehmen.

 

·                     Chemikalienpolitik  - „REACH“ (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals)

 

Der Wettbewerbsrat hat am 13.12.2006 eine politische Einigung zu REACH erzielt und damit eine komplette Neuausrichtung der europäischen Chemiepolitik beschlossen.

 

Unter Österreichischer Präsidentschaft wird die politische Einigung zum formalen gemeinsamen Standpunkt überführt werden. Die zweite Lesung im Europäischen Parlament ist unter FIN-Präsidentschaft vorgesehen.

 

Eine der Hauptaufgaben des österreichischen Vorsitzes wird die Vorbereitung der 2. Lesung im Sinne einer inhaltlichen Annäherung der Standpunkte von Rat und Parlament zu REACH  darstellen. Diesem Vorhaben wird eine eigene REACH – Konferenz, welche am 30./31. März 2006 in Wien stattfindet, dienen.

 

Das zukünftige, per EU-Verordnung vorgeschriebene „REACH-System“ (Registration-Evaluation and Authorisation of Chemicals) der EU soll jene Informationsbasis zu Industriechemikalien sicherstellen, die vorsorgeorientiertes Handeln möglich macht. Im Gegensatz zur derzeitigen Situation, wo die Chemiepolitik – von der grundsätzlichen Einstufungs- und Kennzeichnungspflicht abgesehen – eher anlassbezogen eingreift und dem Vorsorgegedanken nur bedingt entsprechen kann, soll nach Umsetzung des REACH-Systems eine gesicherte Datenbasis zugleich Bedingung für den Marktverbleib und Grundlage zum sicheren Management des Umgangs mit chemischen Substanzen sein. Das neue System soll einen permanenten Informationsfluss generieren, dessen Inhalte nicht nur von den Herstellern sondern teilweise auch von den Anwendern von Chemikalien geliefert werden sollen.

 

Das „REACH - System" für marktübliche und neu entwickelte chemische Substanzen bezweckt die amtliche Registrierung der chemischen Stoffe ab einer Unterschwelle (Produktionsvolumen von mehr als einer Tonne pro Jahr und Hersteller). Die Registrierung soll ca. 30.000 der 100.000 bekannten chemischen Stoffe erfassen. Bei der Registrierung sollen die Identität des Stoffes, die Namen der Verantwortlichen sowie physikalisch-chemische, toxikologische und ökotoxikologische Informationen zum jeweiligen Stoff elektronisch gespeichert werden. Wie genau die vorzulegenden Daten sein sollten, hängt von den Produktionsvolumina ab – bis zu 10 Tonnen jährlich ist der vorgesehene Datensatz beschränkt, nimmt aber stufenweise (10/100/1000 Tonnen) zu.

 

Evaluierung: Der Bedarf an zusätzlichen Tests (Erforschung von gefährlichen Eigenschaften und Risikopotentialen) soll für alle Stoffe, deren Produktion 100 Tonnen pro Jahr übersteigt, erhoben werden. Eine inhaltlich adäquate, teilweise auch von den Behörden überwachte  Risikobewertung soll in Abhängigkeit von bestimmten Risikokriterien und Tonnagen - von der EK geschätzt – für rund 4.500 Stoffe erfolgen.

 

Dem Zulassungsverfahren sollen (nach langen Übergangsfristen) nur einzelne, besonders gefährliche Chemikalien - etwa krebserzeugende, das Erbgut verändernde, fortpflanzungs­gefährdende oder bestimmte Stoffe, die irreversible und besonders gravierende Umweltschäden verursachen – unterzogen werden.

 

Die Verbots- und Beschränkungsmaßnahmen sollen im Wesentlichen wie im derzeit geltenden EU-Recht beibehalten werden, ebenso die grundsätzlichen Kriterien für die Beurteilung der gefährlichen Eigenschaften von Chemikalien, nur die Entscheidungsfindungsprozesse sollen beschleunigt werden.

 

Bei der EU-Koordination des REACH-Systems soll die zukünftige Europäische Chemikalienagentur (Helsinki) die wesentliche Rolle übernehmen. Sie soll Adressat für die Registrierung sein und die Arbeiten den Mitgliedstaaten zuteilen, Unterlagen weiterleiten, etc. Die entsprechenden Gremien (Verwaltungsrat, Expertenausschüsse, etc.) werden von den MS zu beschicken sein.

 

Parlament und Rat hatten sich bereits vor der politischen Einigung inhaltlich deutlich angenähert. Das Europäische Parlament nahm bei der Abstimmung im Plenum am 17. November 2005 von den über 1000 Anträgen 430 Abänderungen an, von denen ein guter Teil in der Folge bereits in den Text der politischen Einigung zu REACH aufgenommen wurde. Die Inhalte eines „Kompromisspakets der Fraktionen EPP/ED, SPE und ALDE“ betreffend die Registrierung sind somit vollständig in den REACH-Entwurf eingeflossen.

 

Abweichende Standpunkte zwischen Rat und der EP bestehen derzeit im Hinblick auf den Chemikaliensicherheitsbericht sowie das Zulassungsverfahren.

 

Die EK wird voraussichtlich Mitte 2006 einen Vorschlag für eine Verordnung über die Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische vorlegen, mit der ein weltweit harmonisiertes System der Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien umgesetzt wird. Dieser Vorschlag hängt eng mit der REACH-Verordnung zusammen und sollte daher 2006 angenommen werden, damit er gleichzeitig mit der REACH-Verordnung in Kraft treten kann.

-          SAICM/Internationale Konferenz über Chemikalienmanagement (4.-6. Februar 2006/Dubai) + POPs/2. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe (1.-5. Mai 2006/Genf) + PIC/Konferenz der Vertragsparteien des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung

Die EU, die sich der globalen Bedeutung einer erfolgreichen EU-Chemikalienpolitik bewusst ist, wird bei den Bemühungen um einen umfassenden Abschluss des Strategischen Konzepts für ein internationales Chemikalienmanagement (SAICM) auf der Internationalen Konferenz über Chemi­kalienmanagement eine führende Rolle übernehmen und sich sorgfältig auf die Konferenz der Ver­tragsparteien des Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe (POP) im Frühjahr 2006 sowie die für Herbst 2006 anberaumte Konferenz der Vertragsparteien des Rotterdamer Über­einkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC) vor­bereiten.

 

SAICM (Strategic Approach to International Chemicals Management) ist ein Instrument zur globalen Verbreitung und Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung der von Chemikalien ausgehenden Gefährdung für Gesundheit und Umwelt. 

 

Grundlage dafür ist der Johannesburger Implementierungsplan des Weltgip­fels für Nachhaltigkeit,  der SAICM explizit aufführt und die Minimierung der negativen Auswirkungen von Chemikalien im obigen Sinn  bis 2020 als  politische Zielvorgabe festschreibt. Bei der 1. Internationalen Chemikalienkonferenz (ICCM) von 4. - 6. Februar 2006 soll SAICM abgeschlossen werden. Die EU, die sich der globalen Bedeutung einer aktiven EU-Chemikalienpolitik bewusst ist, wird sich für einen erfolgreichen Abschluss dieses Instrumentes einsetzen.

 

Im Mai 2006 wird die zweite Vertragsstaatenkonferenz (COP2) des Stockholmer Übereinkommens über langlebige organische Schadstoffe (POPs) stattfinden. Diese spezielle Schadstoffgruppe stellt durch ihre Eigenschaften - POPs sind schwer abbaubar, toxisch und werden in Organismen stark angereichert - eine globale Bedrohung dar. Bei COP2 wird unter anderem über ein Nichteinhaltungsverfahren sowie über die Nominierung zusätzlicher Stoffe für die POPs-Liste verhandelt werden. Es ist Ziel der EU, vor allem auf diesen Gebieten weitere Fortschritte zu erzielen.

 

Gemeinsam mit FIN wird Österreich als Ratspräsidentschaft auch die dritte Vertragsstaatenkonferenz des Rotterdamer Übereinkommens zu PIC vorbereiten.

 

·                      Nuklearenergie

 

Österreich wird während seiner Präsidentschaft seine betont kritische Haltung gegenüber der Nutzung der Kernenergie als Energiequelle weiterhin vertreten. Kernenergie ist eine risikoreiche und nicht nachhaltige Energiequelle. Darüber hinaus ist das Problem der Endlagerung nicht gelöst, sondern belastet nachfolgende Generationen.

Die Rechtslage der Europäischen Union sieht vor, dass die Wahl der Energiequelle der jeweiligen nationalen Entscheidung der Mitgliedstaaten obliegt. Entscheidet sich ein Land für die Nutzung der Kernenergie, muss jedoch ein höchstmögliches Sicherheitsniveau eingehalten werden. Darauf wird Österreich während seiner Präsidentschaft besonders achten. Österreich tritt für die Erarbeitung EU-weiter Sicherheitsstandards für Kernkraftwerke ein.

Österreich wird auch Möglichkeiten sondieren, den Euratom Vertrag zu reformieren, und diese Möglichkeiten gegebenenfalls nutzen. Derzeit wird die Möglichkeit geprüft, eine Veranstaltung zur Zukunft des Euratom-Vertrags im Europäischen Parlament abzuhalten. In diesem Zusammenhang ist Österreich bemüht, Akzente betreffend die demokratische Legitimation nuklearpolitischer Entscheidungen in der Europäischen Union zu setzen.

Es sei auch in Erinnerung gerufen, dass sich die Katastrophe von Tschernobyl vom 26. April 1986 während der österreichischen Präsidentschaft zum 20. Mal jährt. Auch auf diesen Umstand wird Österreich während seiner Präsidentschaft in geeigneter Weise Rechnung hinweisen.

Es ist allerdings anzunehmen, dass – soweit derzeit absehbar – nur wenige Legislativakte im Nuklearsektor zu verhandeln sein werden.

Vorhaben der Präsidentschaft

Die Kommission hat bereits am 29. September 2004 Vorschläge für mehrere Verordnungen betreffend die neuen Außenhilfeinstrumente im Rahmen der zukünftigen finanziellen Vor­schau der EU (2007 bis 2013) vorgelegt. Von nuklearpolitischem Interesse ist insbesondere das Stabilitätsinstrument, welches u.a. Projekte im Bereich der nuklearen Sicherheit und nuklearen Sicherheitsüberwachung in Drittländern finanzieren und somit auch die Nuklear­programme, die derzeit über PHARE und TACIS finanziert werden, fortführen soll.

Dieser ursprüngliche Kommissionsvorschlag zum Stabilitätsinstrument sollte aus formaljuristischen Gründen geteilt werden. Die UK Präsidentschaft hat nunmehr einen Diskussionsvorschlag für ein eigenes Nuklearhilfeinstrument (Nuclear Assistance Instrument) vorgelegt. Die österreichische Präsidentschaft hat dieses Dossier in der Ratsarbeitsgruppe Atomfragen weiter zu betreuen. Dieses Dossier muss auch in Zusammenhang mit den anderen Außenhilfeinstrumenten sowie mit der interinstitutionellen Einigung über die Finanzielle Vorausschau 2007-2013 gesehen werden.

Die Vorschläge der EK vom 9. September 2004 für die Verordnungen des Rates über die Durchführung des Protokolls Nr. 4 der Beitrittsakte über das KKW Ignalina und über die Durchführung des Protokolls Nr. 9 der Beitrittsakte über das KKW Bohunice V-1, welche die finanziellen Mittel der EU für die Jahre 2007 bis 2013 konkretisieren, wurden auf EU-Ratsarbeitsgruppenebene inhaltlich bereits verhandelt. Die noch offenen finanziellen Aspekte sind im Zusammenhang mit der interinstitutionellen Einigung über die Finanzielle Vorausschau zu sehen.

Die österreichische Präsidentschaft wird des Weiteren bemüht sein, eine zufrieden stellende Lösung für einen neuen Safeguards-Ansatz zu finden, der die Rolle von Euratom, den Mitgliedstaaten sowie der IAEO klar definiert.

Die ursprünglichen Richtlinienvorschläge der EK vom Jänner 2003 für Sicherheitsstandards im Nuklearbereich (Nuklearpaket) fanden nicht die nötige Mehrheit im Rat. Dieser nahm am 28. Juni 2004 Schlussfolgerungen zum Thema an. Österreich gab zusammen mit Italien und Luxemburg eine gemeinsame Erklärung zu den Schlussfolgerungen ab, wonach die Kommission aufgefordert wird, rasch neue Vorschläge vorzulegen. Des Weiteren wird in der Erklärung ein rechtlich bindendes Instrument verlangt, das höchstes Niveau beim Gesundheits- und Umweltschutz gewährleistet.

In einer weiteren Protokollerklärung kündigte die EK geänderte Vorschläge an, welche am 8. September 2004 vorgelegt wurden. Im Dezember 2004 wurde in Umsetzung der Schlussfolgerungen ein Arbeitsprogramm (Aktionsplan, laufend bis Ende 2006) für eine technische ad hoc Arbeitsgruppe Nukleare Sicherheit (WPNS) beschlossen.

Diese Gruppe hat, Anfang 2005, unter luxemburgischer Präsidentschaft ihre Arbeiten aufgenommen. Drei Untergruppen (Nukleare Sicherheit, Radioaktiver Abfall, Dekommissionierung) sollen bis Ende des Jahres 2006 zu den einzelnen Themen Berichte vorlegen. Österreich ist in all diesen Gruppen aktiv vertreten.

Für Österreich geht es in den Beratungen darum, den Prozess auf europäischer Ebene weiter voranzutreiben. Dazu soll ein erster Entwurf für einen Endbericht der WPNS unter österreichischer Präsidentschaft erarbeitet werden. Ziel bleibt aus nationaler österreichischer Sicht eine Harmonisierung durch rechtlich verbindliche Sicherheitsstandards auf höchstem Niveau. Unbeschadet dessen ist eine Beratung der geänderten EK-Vorschläge im Rat vor Vorliegen der Endberichte der WPNS nicht zielführend. Die österreichischen Handlungsoptionen während der Präsidentschaft werden insbesondere vom Fortschritt der Umsetzung des Aktionsplanes auf Ratsebene sowie von den für Anfang 2006 erwarteten Berichten der WENRA (Western European Nuclear Regluatory Authorities) bestimmt sein.

Weiters seien die Abkommen der EU (Euratom) mit Russland, China, Japan und Kasachstan sowie die Verhandlungen betreffend die begrenzte Weiterführung der Beteiligung der EU (Euratom) an der Organisation zur Entwicklung der Energiewirtschaft auf der koreanischen Halbinsel (KEDO) erwähnt. Die Verhandlungen werden derzeit auf Basis eines vom Rat erteilten Mandats von der Kommission geführt. Die EK ist angehalten, über den Fortgang der Verhandlungen regelmäßig zu berichten. Ein Abschluss des einen oder anderen Dossiers unter österreichischer Präsidentschaft ist vorstellbar.

Die EK hat am 21. Dezember 2005 einen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Überwachung und Kontrolle der Verbringungen radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente vorgelegt. Österreich begrüßt diese Richtlinie sehr, da das bisher komplexe Bewilligungsverfahren vereinfacht und der Geltungsbereich auf abgebrannte Brennelemente (für Zwecke der Wiederaufarbeitung) ausgedehnt wird. Die Richtlinie stellt darüber hinaus die Untersagungsgründe klar, stärkt die Rechte von Transitländern und berücksichtigt insbesondere die Situation von Mitgliedstaaten mit geringen Abfallmengen. Die europäische Atomindustrie (EP, EWSA) ist der Auffassung, dass die Ausweitung des Anwendungsbereiches auf zur Wiederaufbereitung bestimmte abgebrannte Brennelemente vor allem wegen einer nunmehr genehmigungspflichtigen Durchfuhr ein Hindernis für den Warenverkehr darstellt.

Da es aus österreichischer Sicht jedoch nicht zielführend und unlogisch wäre, Gemeinschaftsrecht bloß aufgrund des beabsichtigten Zwecks einer Verbringung anzuwenden oder nicht anzuwenden, fordert Österreich gegenüber den Gegnern des erweiterten Geltungsbereiches, dass für die Verbringung von abgebrannten Brennelementen dasselbe Genehmigungsverfahrens angewandt wird, wie es für die Verbringung von radioaktiven Abfällen und abgebrannten Brennelementen, die als radioaktiver Abfall eingestuft werden, schon derzeit besteht. Diese Richtlinie wird unter österreichischer Präsidentschaft beraten und voraussichtlich abgeschlossen werden können.

Die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) trat dem Gemeinsamen Übereinkommen  über die Sicherheit der Behandlung radioaktiven Abfalls und über die Sicherheit abgebrannter Brennelemente am 2. 1. 2006 bei. In Erfüllung des Übereinkommens muss die Kommission bis 14. Februar 2006 als Vertreterin der Gemeinschaft einen Bericht über die Erfüllung der Verpflichtungen des Übereinkommens zur Überprüfung bei der zweiten Überprüfungstagung von 15. bis 24. Mai 2006 in Wien vorlegen. Dieser Bericht wird während der österreichischen Präsidentschaft auf EU Ratsebene beraten und dann von der Kommission im Namen von Euratom an die IAEO in Wien übermittelt. Die Österreichische Präsidentschaft bietet den Mitgliedstaaten die Gelegenheit, im Rahmen der Ratsarbeitsgruppe Fragen zum Bericht zu stellen, die von der Kommission zu beantworten sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3)                 Inhalt des operativen Jahresprogramms 2006 im Bereich Land- und   Forstwirtschaft sowie Fischerei

 

·                     Landwirtschaft – GAP Reform / Märkte

 

Das übergeordnete Ziel des Jahres 2006 im Bereich Land- und Forstwirtschaft ist, ein innovatives, wettbewerbsfähiges und nachhaltiges europäisches Landwirtschaftsmodell zu erhalten und zu schaffen. Die Konsolidierung der jüngst reformierten GAP stellt dabei eine Priorität dar. Es ist wichtig, der europäischen Landwirtschaft ein Signal der Stabilität und Verlässlichkeit zu geben und gleichzeitig anzuerkennen, dass es an der Zeit ist, über die Herausforderungen nachzudenken, mit denen die GAP in den letzten Jahren des Jahrzehnts konfrontiert sein wird.

 

Dabei spielt der Beitrag des europäischen Landwirtschaftsmodells zur Lissabonner Strategie eine übergeordnete Rolle. Die reformierte GAP trägt zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum bei, da sie wettbewerbsfähiger und marktorientierter ist; sie unterstützt Innovation, fördert den Umweltschutz und schafft neue Beschäftigungsmöglichkeiten und Stabilität in den ländlichen Gebieten Europas.

 

Die Vereinfachung der GAP ist ein weiteres wichtiges Anliegen, wobei sich der Rat 2006 mit Legislativvorschlägen insbesondere einem Vorschlag zur Eierkennzeichnung befassen wird. Weitere Vorhaben im Bereich der Marktorganisationen sind der Abschluss der GMO Zucker und der Spirituosenverordnung im Rahmen des Mitentscheidungsverfahren sowie die Bearbeitung der Vorschläge zu Obst und Gemüse, Wein und Bananen. Der Rat wird ferner über Vorschläge der Kommission zur Anpassung der Regelungen für den Flachs- und den Hanfsektor befinden. Die Vorschläge zur Förderung des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse wird der Rat vor Ende 2006 behandeln. Landwirtschaftsrelevante WTO-Aspekte wird der Rat im Rahmen eines Dialogs mit den interessierten Kreisen und einer transparenten Einbindung dieser Kreise begleiten.

 

Für Österreich von besonderem Interesse sind nachfolgende Themenbereiche = Prioritäten unter österreichischem Vorsitz:

 

·         Biomasse/Biotreibstoffe

 

Der von der EK bereits im Frühjahr 2005 angekündigte Aktionsplan für Biomasse (BAP) wurde am 07.12.2005 als Mitteilung der Kommission vorgelegt. Kommissionsintern liegt die Verantwortung dazu bei der GD TREN.

 

Der BAP ist ressortübergreifend angelegt. Aufgrund inhaltlicher Aspekte kann das Dossier in den Räten Energie, Landwirtschaft oder Umwelt behandelt werden. Nachdem der BAP auf eine forcierte Nutzung von Biomasse-Energie aus Holz, Abfällen und landwirtschaftlichen Kulturpflanzen unter Berücksichtigung von ökologischen Aspekten abzielt, scheint eine Behandlung im Rat Landwirtschaft und Umwelt nahe liegend. Folgend auf die grundsätzlichen Überlegungen und Vorschläge im BAP wird die EK auch eine Mitteilung betreffend eine EU-Strategie für Biotreibstoffe (Anfangs Februar) vorlegen. Kommissionsintern liegt die Federführung dazu bei der GD AGRI.

 

Bereits beim Rat Landwirtschaft im Jänner wurde der BAP vorgestellt und die landwirtschaftlichen Aspekte diskutiert. Die Mitteilung zu den Biokraftstoffen soll beim Rat Landwirtschaft im Februar(20.02.2006) von der EK vorgestellt und diskutiert werden. Eine RAG „horizontale landwirtschaftliche Fragen“ befasst sich auf technischer Ebene mit der Thematik, außerdem sollen Schlussfolgerungen des Rates zu den agrarischen Aspekten des BAP gezogen werden, die auch in den Frühjahrsgipfel zum Thema Energiepolitik einfließen sollen.

 

·          GVO Koexistenz

 

Der Rat wird sich unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die GVO ein besonders heikles Thema darstellen, um Fortschritte in der Frage der Koexistenz der biologischen, der konventionellen und der GVO nutzenden landwirtschaftlichen Erzeugung bemühen. Es wird ein Bericht der Kommission zu diesem Thema erwartet. Während der österreichischen Präsidentschaft wird im Frühjahr eine Konferenz zur Koexistenz in Wien stattfinden (4.-6. April 2006), um allen Stakeholdern die Möglichkeit zu geben, sich zum Bericht zu äußern und gemeinsame Wege im Hinblick auf eine mögliche, gemeinschaftliche Regelung zu diskutieren.

 

Im Mairat soll über die Ergebnisse der Konferenz berichtet sowie eine Diskussion zum EK Koexistenz Bericht abgeführt werden.

 

·         Bio Landbau

 

Die neue Verordnung soll sich grundsätzlich an der „alten“ orientieren, jedoch sollen die Forderungen des Europäischen Aktionsplans für ökologische Landwirtschaft und ökologisch erzeugte Lebensmittel eingearbeitet werden, vor allem die allgemeinen Prinzipien und Kriterien für die Erzeugung, Verarbeitung und Zulassung von Erzeugnissen, Betriebsmitteln und Zusatzstoffen. Neben der Einbeziehung von anderen Bereichen wie der Aquakultur werden die Probleme der Vermarktung angesprochen, sowie die Koordination zwischen den Kontrolleinrichtungen verbessert. Ebenso soll die Regelung für Einzelimporte neu gestaltet werden. Somit kommt es zu einer Vereinfachung, Kodifizierung und Überarbeitung der Verordnung. Der Vorschlag soll im ersten Halbjahr 2006 vom Rat verabschiedet werden.

 

·         Förderung von Lebensmittelsicherheit, artgerechter Tierhaltung, Tiergesundheit, Pflanzenschutz und Tierernährung

 

Der Schwerpunkt des Jahres 2006 im Phytosanitär- und Veterinärbereich wird nachdrücklich auf die Prävention von Tierseuchen gelegt werden, um Fortschritte bei der Überprüfung der BSE-Politik und den Gemeinschaftsmaßnahmen zur Bekämpfung der Vogelgrippe und von Tierseuchen in der Aquakultur zu erzielen. Ferner wird der Rat Überlegungen über europäische Strategien zur artgerechten Tierhaltung und zur Tiergesundheit anstellen. Die EK hat dem Rat bereits einen Aktionsplan zum Tierschutz vorgelegt, welcher auch bei der in Brüssel stattfindenden Tierschutzkonferenz im März 2006 der Öffentlichkeit vorgestellt werden soll.

 

Der Rat wird sich für ein reibungsloses Funktionieren der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) einsetzen. Dies betrifft unter anderem die Frage der Finanzierung, den Verwaltungsrat der EFSA und den in Kürze erwarteten Bericht, in dem die Ergebnisse der unabhängigen externen Evaluierung der EFSA dargelegt werden.

 

Der Rat wird ausgehend von zwei eng miteinander verknüpften Vorschlägen der Kommission eine aktive Rolle bei der Überarbeitung der Rechtsvorschläge über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln sowie bei der Ausarbeitung einer thematischen Strategie (bis 2012) zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden spielen. Dabei gilt es, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen der Verbrauchersicherheit, dem Umweltschutz und den Bedürfnissen der betroffenen Wirtschaftszweige zu finden.

 

Außerdem werden die vorgeschlagenen Änderungen der Verordnung über geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen vor dem Hintergrund der Schlussfolgerungen des WTO-Panels zu geografischen Angaben Gegenstand von Beratungen sein und sollen zeitgerecht vor Ablaufen der Frist des WTO-Schiedsspruches beschlossen werden. Die Verordnung zu den traditionellen Spezialitäten wird ebenfalls klarer gefasst, vereinfacht und WTO-konform gemacht.

 

Der Rat wird seine Arbeiten betreffend die Beziehungen zwischen der EU und Drittländern fortsetzen, wobei er besonderes Augenmerk auf die Verhandlungen über ein Veterinärabkommen zwischen der EU und Russland und das Funktionieren des Veterinärabkommens zwischen der EU und den USA legen wird.

 

Auf internationaler Ebene wird sich der Rat weiterhin an den Arbeiten im Rahmen des Codex Alimentarius beteiligen und dabei die Haltung der EG zu den vorgeschlagenen weltweiten Lebensmittelsicherheitsstandards koordinieren. Außerdem wird der Rat weiterhin aktiv in anderen internationalen Foren mitwirken und die Haltung der EG im Hinblick auf die Sitzungen des Interimsausschusses für Pflanzenschutzmassnahmen (ICPM) und des Internationalen Verbands zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) koordinieren.

 

·                     Forstwirtschaftliche Fragen

 

Der Rat wird seine Arbeiten zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung fortsetzen, indem er die Umsetzung des Aktionsplans "Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor" (FLEGT) voran bringt und sich im multilateralen Rahmen des Waldforums der Vereinten Nationen für ein internationales Instrument zum Schutz der Wälder weltweit einsetzt.

 

Der Rat wird über den EU‑Forstaktionsplan beraten, den die Kommission voraussichtlich bis spätestens Mitte 2006 vorlegen wird; außerdem betont der Rat die soziale, wirtschaftliche und ökologische Bedeutung der Forstwirtschaft und die Notwendigkeit, in allen für den Forstsektor relevanten Politikbereichen die Koordinierung, die Kommunikation und die Zusammenarbeit zu verbessern.

 

·                     Fischereisektor

 

Der Rat wird alle erdenklichen Bemühungen unternehmen, um die Arbeiten betreffend den neuen Europäischen Fischereifonds sowie die finanziellen Maßnahmen der Gemeinschaft zur Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik und im Bereich des Seerechts abzuschließen. Vor diesem Hintergrund wird der Rat sich darauf konzentrieren, den neuen Politikrahmen umzusetzen, der zu mehr Nachhaltigkeit im Fischereisektor führen soll, indem er eine Reihe von Vorschlägen zu Erhaltungsmaßnahmen (Wiederauffüllungs- und Bewirtschaftungspläne), verstärkten Kontrollen zur Durchsetzung und Inspektion (unter anderem durch Fernerkundung) und zu Partnerschaftsabkommen mit Drittländern im Fischereisektor fertig stellt bzw. voranbringt. Der Rat sieht der Vorlage des Grünbuchs über eine zukünftige EU‑Meerespolitik durch die Kommission erwartungsvoll entgegen.

 

Außerdem wird der Rat unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, sozialer, ökologischer und nachhaltigkeitsrelevanter Erwägungen die TAC und Quoten für 2007 festlegen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4)                 Wichtige Termine 2006 im Bereich Umwelt, Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei:

 

·                     Tagungen des Rates der Europäischen Union

 

10. Jänner 2006                evtl. Landwirtschaft und Fischerei

23./24. Jänner 2006                Landwirtschaft und Fischerei

20./21. Februar 2006              Landwirtschaft und Fischerei

9. März 2006                           Umwelt

20./21. März 2006                Landwirtschaft und Fischerei

25. April 2006                          Landwirtschaft und Fischerei

19./20./21. Mai 2006                Umwelt (informell, Eisenstadt/Rust)

22./23. Mai 2006                Landwirtschaft und Fischerei

28./29./30. Mai 2006                Landwirtschaft und Fischerei (informell, Krems)

19./20. Juni 2006                Landwirtschaft und Fischerei

26./27. Juni 2006                Umwelt

 

14./15./16. Juli 2006                Umwelt (informell, Turku)

17./18. Juli 2006                Landwirtschaft und Fischerei

18./19. September 2006            Landwirtschaft und Fischerei

24/25/26 September 2006            Landwirtschaft und Fischerei (informell, Oulu)

23./24. Oktober 2006              Umwelt           

30/31. Oktober 2006                Landwirtschaft und Fischerei

26./27. November 2006            Landwirtschaft und Fischerei

18. Dezember 2006                Umwelt           

19./20./21. Dezember 2006            Landwirtschaft und Fischerei

 

·                     Präsidentschaftsveranstaltungen im 1. Halbjahr 2006

 

16./17. Jänner 2006                Konferenz “Greening Events”, Wien

18./19./20. Jänner 2006            Workshop “Klimaänderungen”, Semmering

30./31. Jänner 2006                Konferenz “Umweltfreundlich Reisen in Europa –
                                                Herausforderungen und Innovationen für Umwelt, Verkehr
                                                und Tourismus”, Wien

2./3. März 2006                Konferenz „Wasserrahmenrichtlinie und ländliche
                                                Entwicklung“, Wien

30. März 2006                         Tierschutzkonferenz, Brüssel

3./4. April 2006                         Workshop “ETAP – Umweltleistungsziele im
                                                umweltfreundlichen Beschaffungswesen”, Graz

4./5./6. April 2006                Konferenz „Genetisch veränderte Organismen -
                                                Koexistenz“, Wien

18./19. April 2006                Konferenz “Vorsorgeprinzip und genetisch veränderte
                                                Organismen”, Wien

20./21. April 2006                Internationaler LA 21 Round Table, Wien

27./28./29. April 2006                    Konferenz “Umweltmanagement und Innovation”, Wien

3./4./5. Mai 2006                Wissenschaft Technologieplattform „Woodbased
                                                Industries“, Stift Admont

16.-17. Mai 2006 Vorbereitung zum 7. F&E-Programm u. Partnersuche f. die Lebensmittel-, Agrar- und Biotechnologie-Forschung, Wien

17./18. Mai 2006 Hochwasserkonferenz “Recent floods – lessons learnt”,
Wien

31. Mai – 2. Juni 2006            IMPEL Plenum, Pörtschach

31. Mai – 2. Juni 2006            Workshop “LISSTRA – Linking Sustainable Development
                                               
Strategies”, Salzburg

1./2. Juni 2006                        Treffen der EU-Generaldirektoren “Wasser”, Salzburg

 

·                     Gemeinsame Konferenzen (AT und FIN)

 

Zur Darstellung der Zusammenarbeit und Kontinuität der Präsidentschaften sowie zur Einsparung von Ressourcen haben sich Österreich und Finnland darauf geeinigt, Generaldirektorentreffen im Jahr 2006 unter gemeinsamen Vorsitz zu führen. Damit wird bei den folgenden Generaldirektorentreffen -statt zwei Treffen - jeweils nur ein Treffen stattfinden:

 

7./8./9. Juni 2006                Treffen der EU-Naturschutzdirektoren, Alpbach

29./30. Juni 2006                Treffen der EU-Generaldirektoren “Forstwirtschaft”,
                                                Gmunden

30. Juni – 1. Juli 2006            Treffen der EU-Generaldirektoren “Fischerei”, Vasa
5./6./7. Juli 2006                Treffen der EU-Zahlstellendirektoren, Rujienemi
                                               

·                     Internationale Termine

 

5.-8. Februar 2006                Internationale Konferenz zum Chemikalienmanagement
                                                (SAICM), Ministersegment, und UNEP Globales
                                                Umweltministerforum, Ministersegment; Dubai

13.-24. Februar 2006              UNFF United Nations Forum on Forests, New York

13.-17. März 2006                COP/MOP3 zur biologischen Sicherheit (Cartagena
                                                Protokoll), Brasilien

16.-22. März 2006                4. Weltwasserforum, Mexico City

20.-31. März 2006                8. Vertragsparteienkonferenz zur biologischen Vielfalt,
                                                Curitiba (Brasilien)

1.-12. Mai 2006                CSD14 – 14. Treffen der Kommission für nachhaltige
                                                Entwicklung, New York

15.-26. Mai 2006                Unterorgane der Rahmenkonvention über
                                                Klimaänderungen, Bonn