EU-ARBEITSPROGRAMM 2006:

Bericht der Frau Bundesministerin für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

an das österreichische Parlament

 

 

Im Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission für 2006 wird dargelegt, was die Kommission plant, um die Ziele Wohlstand, Solidarität, Sicherheit und Europa als Partner in der Welt im Jahr 2006 zu verwirklichen. Im Jahresprogramm des Rates für 2006 werden die Hauptziele und Schwerpunkte des österreichischen und kommenden finnischen Vorsitzes auf der Grundlage des Mehrjahresprogramms für die Jahre 2004 - 2006 erstellt.

 

Das BMSG ist sowohl horizontal als auch vertikal in den Politikbereichen Soziales, Jugend und Verbraucherschutz mit der Umsetzung der Lissabon Strategie befasst.

In diesem Zusammenhang wird der Arbeit über die europäische Jugendpolitik einschließlich der leistungsfähigen Implementierung des Europäischen Jugendpaktes, der vom Europäischen Frühjahrsrat 2005 angenommen wurde, Priorität eingeräumt. Ein weiterer Schwerpunkt ist die demografische Herausforderung, der sich Europa stellen muss (u.a. „Follow up“ des Europäischen Rats in Hampton Court) sowie die weitere Reform der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit.

Die Gewährleistung von Freiheit, Sicherheit und Recht ist eines der Hauptanliegen der europäi­schen Bürgerinnen und Bürger, wie das auch im 2004 angenommenen Haager Programm dargestellt wird. Von der Umsetzung dieses Programms ist das BMSG durch die Verhandlungen zum neuen Vorschlag für ein Programm zur „Bekämpfung von Gewalt (DAPHNE III)“ für den Zeitraum 2007-2013 befasst, das als Teil des Rahmenprogramms „Grundrechte und Justiz“ von der Kommission vorgeschlagen wurde.

 

 

Lissabon-Strategie

 

Der Europäische Rat von Lissabon im März 2000 setzte der Union ein „neues strategisches Ziel“ für das nächste Jahrzehnt. Die Union soll zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wirtschaftsraum der Welt werden und dabei ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt erzielen.

Der Europäische Rat hat im März 2005 bestätigt, dass die Lissabonner Strategie weiter Geltung hat, und sich darauf geeinigt, dass sie auf eine Steige­rung des nachhaltigen Wirtschaftswachstums und die Schaffung von mehr und besseren Arbeits­plätzen ausgerichtet werden sollte. Europa muss die Grundlagen seiner Wettbewerbsfähigkeit erneuern, sein Wachstumspotenzial und seine Produktivität erhöhen und den sozialen Zusammen­halt stärken, indem es vor allem auf Wissen, Innovation und Aufwertung des Humankapitals setzt.

 

 

Das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz ist in seinem Arbeitsbereich in folgenden Bereichen von der Umsetzung der Lissabon-Strategie betroffen:

 

  1. Soziale Eingliederung/Sozialschutz;
  2. Jugend;
  3. Binnenmarkt/Wettbewerbsfähigkeit.

 

 

1. SOZIALE EINGLIEDERUNG/SOZIALSCHUTZ

 

Die Strategie von Lissabon beruht auf dem wirksamen Zusammenspiel von Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik in Verbindung mit einem Bekenntnis zu einer nachhaltigen Entwicklung. Dabei werden effektive Sozialschutzsysteme, soziale Eingliederung und soziale Kohäsion als produktive Faktoren betrachtet. Die Bereiche soziale Eingliederung und Renten wurden vom Europäischen Rat zu Prioritäten erklärt und die Anwendung der offenen Methode der Koordinierung in diesen beiden Bereichen eingeleitet, die seit 2004 auch im Bereich Gesundheit und Langzeitpflege zum Einsatz kommt.

Um die verschiedenen Prozesse im Sozialbereich besser aufeinander abzustimmen, wird bis zur Frühjahrstagung des Europäischen Rates eine Zusammenlegung („Streamlining“) durchgeführt, mit dem Ziel, auf der Grundlage eines gemeinsamen Zielekatalogs nationale Strategien für Sozialschutz und soziale Eingliederung bis September 2006 zu erstellen.

Die neue Partnerschaft für Wachstum und Arbeitsplätze soll durch den eigenständigen Prozess Sozialschutz und soziale Eingliederung ergänzt und gestärkt werden.

 

Laut Vorschlag der Europäischen Kommission  soll es künftig drei horizontale Ziele und je drei Ziele in den drei Bereichen des gestrafften Prozesses geben.

 

Horizontale Ziele:

  1. Den sozialen Zusammenhalt und die Chancengleichheit für alle fördern durch angemessene, leicht zugängliche, finanziell nachhaltige, anpassungsfähige und effiziente Sozialschutzsysteme und Prozesse der sozialen Eingliederung.
  2. Enge Wechselwirkung mit den Lissabonner Zielen, das Wirtschaftswachstum zu stärken und mehr und bessere Arbeitsplätze zu schaffen, und mit der EU-Strategie der nachhaltigen Entwicklung.
  3. Die Governance, Transparenz und Einbeziehung von Stakeholdern bei Gestaltung, Durchführung und Monitoring der Politik verbessern.

 

Die drei Bereiche des gestrafften Prozesses sind:

 

1.1 Beseitigung von Armut und sozialer Ausgrenzung entscheidend voranbringen:

 

 

1.2 Eine angemessene und tragfähige Altersversorgung sicherstellen:

 

 

1.3 Eine für alle zugängliche, qualitativ hochwertige und nachhaltige 

      Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege sicherstellen:

 

 

Auf Basis der gemeinsamen Ziele sollen nationale Strategien für Sozialschutz und soziale Eingliederung entwickelt werden, die aus einem gemeinsamen Teil zur Bewertung der sozialen Lage sowie thematischen Plänen zur Umsetzung der nationalen Politiken bestehen.

 

Die ersten Berichte sollen bis September 2006 vorgelegt werden und den Zeitraum bis 2008 umfassen. Anschließend soll eine Anpassung an den 3-Jahres-Rhythmus der Lissabon-Strategie erfolgen. In den Zwischenjahren können die Mitgliedstaaten über neue Entwicklungen und Umsetzung berichten, ansonsten soll in diesen Jahren der Schwerpunkt auf eingehenden Analysen einzelner Fragestellungen, der Verbreitung von Ergebnissen und der Förderung der Sichtbarkeit des Prozesses liegen.

Die Kommission wird im Frühjahr 2007 einen Entwurf für den Gemeinsamen Bericht zu Sozialschutz und sozialer Eingliederung vorlegen, der auch die Wechselwirkung mit der Lissabon-Strategie analysieren soll.

 

Österreich wird in der Vorbereitung der Frühjahrstagung des Europäischen Rates im März 2006 eine wichtige Rolle bei der Durchführung der Zusammenführung der Koordinierungsprozesse im Sozialbereich zukommen. Das Thema wurde beim informellen Ministertreffen „Beschäftigung und Soziales“ vom 19. – 21. Jänner 2006 in Villach diskutiert und im Sozialschutzausschuss behandelt.

 

Beim EU-Ministerrat „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ am 10. März 2006 in Brüssel sollen die neuen Arbeitsmethoden und Ziele angenommen werden. Die gemeinsamen Ziele sollen anschließend dem Europäischen Rat zugeleitet und damit ein klares Bekenntnis zur sozialen Dimension der neuen Partnerschaft für Wachstum und Arbeitsplätze abgelegt werden.

 

Im Rahmen der europäischen Strategie der sozialen Eingliederung wird der österreichische Vorsitz mit Unterstützung der Kommission und des Wirtschafts- und Sozialausschusses in enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Armutsnetzwerk vom 12. – 13. Mai 2006 das fünfte Treffen der von Armut betroffenen Menschen in Brüssel durchführen. Das Treffen unter österreichischem Vorsitz soll dem Informationsaustausch zum Thema „Bewältigung des Alltags“ gewidmet werden und den Dialog zwischen den Betroffenen fortführen und vertiefen. Dabei soll die Frage im Mittelpunkt stehen, wie der Alltag mit einem Einkommen in der Höhe der jeweiligen nationalen Armutsgefährdungsgrenze bewältigt werden kann.

 

 

2. Jugend

 

2.1. Der Europäische Jugendpakt

 

Teil der Reformprogramme der Lissabon Strategie ist auch der „Europäische Jugendpakt“, der die Integration von Anliegen der Jugendlichen in allen Lebensbereichen, Bildung, Ausbildung, Mobilität, soziale Eingliederung, Vereinbarkeit von Familien und Berufsleben, verbessern und alle relevanten Akteure auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene, einbinden soll. Die Mitgliedstaaten werden aufgerufen, im Rahmen der Beschäftigungsstrategie und des EU-Prozesses zur sozialen Eingliederung folgende Vorhaben zu unterstützen:

 

Beschäftigung, Integration und sozialer Aufstieg:

·        Förderung der arbeitsmarktpolitischen Integration von Jugendlichen;

·        Priorität für die soziale Integration von benachteiligten, insbesondere von armutsgefährdeten Jugendlichen;

·        Stärkung der sozialen Verantwortung der Unternehmen zur beruflichen Integration von Jugendlichen;

·        Förderung des Unternehmergeistes von Jugendlichen.

 

 

Allgemeine und berufliche Bildung und Mobilität:

·        Stärkung der Kenntnisse im Bereich der wissensbasierten Wirtschaft und Konzentration auf die Probleme im Schulbereich, insbesondere auf Schulabbrecher;

·        Verbesserung der Möglichkeiten von Auslandsaufenthalten für Student/innen;

·        Beseitigung von Hindernissen und Unterstützung bei der Mobilität von Jugendlichen bei Auslandspraktika;

·        Stärkung der Zusammenarbeit bei der gegenseitigen Anerkennung der beruflichen Qualifikationen und Ausbildungen und Anerkennung des nicht-formalen und informellen Lernens;

 

Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben

·        Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Schaffung von Kinderbetreuungseinrichtungen und Entwicklung von innovativen Modellen bei der Arbeitsorganisation;

·        Überprüfung der Strategie der Kinderbetreuung auf Basis des Grünbuchs der EU-Kommission zur Demographie.

 

Der österreichische Vorsitz wird im Zeichen des Europäischen Jugendpaktes stehen. Die Kommission hat am 26. Jänner 2006 ihren Synthesebericht zur Umsetzung der nationalen Lissabon-Programme vorgelegt, der auch eine Bewertung über die Einbeziehung der Jugendbelange in die Programme enthält. Es ist geplant, dass unter österreichischem Vorsitz der EU-Ministerrat „Bildung, Jugend und Kultur“ am 23. Februar 2006 Schlussfolgerungen zur Umsetzung des Jugendpaktes verabschiedet, die in der Folge an den Europäischen Rat weitergeleitet werden.

 

Während des österreichischen Vorsitzes werden die zuständigen Ministerinnen und Minister bei einer Konferenz in Bad Ischl Ende März gemeinsam mit Jugendlichen aus allen Mitgliedstaaten über den Europäischen Jugendpakt, insbesondere über die Beschäftigung von Jugendlichen, die Zukunft der Jugend in Europa und das Thema der Anerkennung des informellen und nicht-formalen Lernens beraten.

 

 

2.2. Anerkennung des Wertes von nicht-formalem und informellem Lernen

 

Im Rahmen der Lissabon-Strategie ist es ein wichtiges Anliegen, diese strategischen Ziele im Bereich der außerschulischen Bildung weiterhin zu fördern. Die Qualität und Effizienz der Bildungssysteme ist in einer wissensbasierten Gesellschaft die grundlegende Voraussetzung für sozialen Zusammenhalt, aktive Bürgerschaft und das Erreichen von mehr Wachstum und Beschäftigung in Europa. Die berufliche und allgemeine Bildung sowie das lebensbegleitende Lernen spielen eine zentrale Rolle. Im Rahmen der Strategie des lebensbegleitenden Lernens und des Weißbuches „Ein neuer Schwung für die Jugend Europas“ und dem Europäischen Jugendpakt wurde dem nicht-formalen und informellen Lernen ein wichtiger Stellenwert eingeräumt.

 

Im Bereich des Lernens im Jugendbereich können drei Bereiche unterschieden werden.

Das nichtformale Lernen unterscheidet sich vom formalen Lernen darin, dass das Lernen außerhalb des schulischen Rahmens stattfindet, wobei Ziele, Zeit und Struktur größtenteils vorgegeben sind, es aber nicht unbedingt zu einem offiziell anerkannten Abschluss führt. Das informelle Lernen findet im Rahmen verschiedener Aktivitäten in den Bereichen Freizeit, Arbeit, Familie oder anderen freiwilligen Tätigkeiten statt. Das Lernen ist nicht strukturiert und führt auch nicht zu einem Abschluss.

 

Die nicht-formale und informelle Bildung stellt auch einen produktiven Faktor dar, da Jugendlichen arbeitsmarktrelevante Fähigkeiten und wichtige soziale Kompetenzen vermittelt werden. Dadurch werden auch die Partizipation, die aktive Bürgerschaft und die politische Verantwortung von Jugendlichen gefördert.

 

Während des österreichischen Vorsitzes im 1. Halbjahr 2006 plant das BMSG im Jugendbereich eine Entschließung zur Anerkennung des Wertes des nicht-formalen und informellen Lernens im europäischen Jugendbereich beim EU-Ministerrat „Bildung, Jugend und Kultur“ am 18./19. Mai 2006 zu verabschieden.

 

 

2.3.  Programm Jugend in Aktion

 

Das Ziel des Programms „JUGEND IN AKTION“, welches das Programm „JUGEND“ nach 2007 ablösen soll, ist der Ausbau der Politik der Zusammenarbeit im Jugendbereich in der Europäischen Union.

 

Zur Verwirklichung der Zielsetzungen des Programms sollen folgende Aktionen durchgeführt werden:

 

·        „Jugend für Europa“: Diese Aktion soll den Jugendaustausch und somit die Mobilität von jungen Menschen verbessern sowie Jugendinitiativen und Projekte zur Beteiligung am demokratischen Leben unterstützen;

·        Europäischer Freiwilligendienst: Ziel dieser Aktion ist die stärkere Beteiligung Jugendlicher an verschiedenen Arten von Freiwilligentätigkeiten innerhalb und außerhalb der EU;

·        „Jugend in der Welt“: Mit dieser Aktion sollen Projekte und Initiativen in Partnerländern unterstützt werden, die den Austausch von Jugendlichen und sozialpädagogischen Betreuer/innen unterstützen;

·        Unterstützung für Jugendeinrichtungen: Ziel dieser Aktion ist die Unterstützung der auf europäischer Ebene im Jugendbereich tätigen Einrichtungen (insb. NGOs) und die Vernetzung der qualifizierten Aktiven in der Jugendarbeit und in den Jugendorganisationen;

·        Unterstützung für die europäische Zusammenarbeit im Jugendbereich: Ziel ist die Förderung der Zusammenarbeit und des Dialogs zwischen den Akteuren des Jugendbereichs.

 

Am Programm können sich die EU-Mitgliedstaaten, die EFTA-Staaten, die Kandidatenländer und die mittel- und osteuropäischen Länder, westliche Balkanländer sowie die Schweiz beteiligen. Im Rahmen des Programms kann mit anderen internationalen Organisationen, wie z.B. dem Europarat, zusammengearbeitet werden.

Die Zielgruppe des Programms sind junge Menschen, Jugendgruppen, sozialpädagogische Betreuer/innen, Jugendorganisationen und sonstige im Jugendbereich tätige Partner. Die Altersgrenze soll laut Vorschlag der Kommission zwischen 13 und 30 Jahren liegen.

Die Laufzeit des Programms beginnt am 1. Jänner 2007 und endet am 31. Dezember 2013. Nach der Einigung zur Finanziellen Vorausschau sind das Budget sowie die Altersgrenzen im Programm offen.

 

Unter österreichischem Vorsitz wird eine politische Einigung beim EU-Ministerrat „Bildung, Jugend und Kultur“ am 18. – 19. Mai 2006 angestrebt.

 

 

3. Binnenmarkt/Wettbewerbsfähigkeit

 

3.1. Aktionsprogramm in den Bereichen Gesundheit und Verbraucherschutz

 

Unter dem Titel „Mehr Gesundheit, Sicherheit und Zuversicht für die Bürger – Eine Gesundheits- und Verbraucherschutzstrategie“ legte die Kommission am 6. April 2005 eine neue Strategie für den Gesundheits- und Konsumentenschutzbereich vor.

Gemeinsam mit der neuen Strategie hat die Kommission ihren Vorschlag für ein integriertes Aktionsprogramm in den Bereichen Gesundheit und Verbraucherschutz vorgelegt.

Der Vorschlag definiert sowohl gemeinsame Ziele für die Bereiche Gesundheit und Verbraucherschutz als auch spezifische Ziele für die einzelnen Bereiche.

 

Gemeinsame Ziele:

·        Schutz der Bürger vor Risiken und Gefahren, auf die der einzelne keinen Einfluss
 hat;

·        Stärkung der Entscheidungsfähigkeit der Bürger;

·        Einbeziehung aller Ziele der Gesundheits- und Verbraucherpolitik in alle Bereiche der Gemeinschaftspolitik.

 

Für den Verbraucherschutz werden 4 Aktionsbereiche definiert:

·        besseres Verständnis von Verbrauchern und Märkten;

·        bessere Regelung des Verbraucherschutzes;

·        bessere Durchsetzung, Überwachung und besserer Rechtsschutz;

·        bessere Information und Weiterbildung.

 

Zusätzlich zu den bestehenden mittelfristigen Zielen wird der Schwerpunkt auf „Hilfe zur Selbsthilfe“ gelegt. Der Beschluss bringt insbesondere Neuerungen mit sich, als er die Schaffung eines Verbraucherinstituts vorsieht. Die Zusammenlegung der Programme ist zwar aus österreichischer Sicht inhaltlich unbefriedigend, kann aber, wenn die Transparenz der budgetären Mittel und eine getrennte Behandlung der Bereiche ausreichend sichergestellt werden, akzeptiert werden.

 

Der österreichische Vorsitz wird die neue Gemeinschaftsstrategie zu Gesundheits- und Verbraucherschutz weiter verfolgen und zusammen mit dem Europäischen Parlament die Beratungen zum Vorschlag für ein Gemeinschaftsaktionsprogramm fortführen bzw. abschließen.

 

 

3.2. Richtlinienvorschlag zum Verbraucherkredit

 

Die Kommission hat nach umfassenden Studien zur Anwendung der geltenden Verbraucherkreditrichtlinien und der Verschuldung in Europa im Herbst 2002 einen neuen Richtlinienvorschlag zum Verbraucherkredit vorgelegt, der den aktuellen Entwicklungen im Bereich der Kreditinstrumente Rechnung tragen sollte. Die innerstaatliche legistische Zuständigkeit liegt zu einem großen Teil beim BMJ (zivilrechtliche Vorschriften), für die verwaltungsrechtlichen Belange sind das BMF und das BMWA zuständig. Das BMSG hat die Koordinierung für das Dossier übernommen.

 

Aufgrund der massiven Ablehnung des (ursprünglichen) Vorschlags durch das Europäische Parlament hat die Kommission am 7. Oktober 2005 einen geänderten Vorschlag vorgelegt, der unter britischem Vorsitz in drei Ratsarbeitsgruppentagungen einer allgemeinen Einschätzung unterzogen wurde. Eine detaillierte Behandlung des Dossiers wird unter österreichischem Vorsitz erfolgen.

 

Der vorliegende Vorschlag bezieht sich auf bestimmte Aspekte der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend Verbraucherkreditverträge.

Er enthält:

 

Wie der Vorentwurf und entgegen dem Vorschlag des Europäischen Parlaments sieht er jedoch wieder eine Maximalharmonisierung vor, die diesmal noch ergänzt wird durch das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung.

 

Grundsätzliche Problembereiche:

und hinsichtlich des Rücktrittsrechts durch das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung ergänzt wird.

·      Anwendungsbereich: Der neue Vorschlag sieht die vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Obergrenze von 50.000 € und eingeschränkte Informationsbedingungen für Kredite bis 300 €, sowie weitere Ausnahmen vor.

 

 

Österreich steht, wie viele andere Mitgliedstaaten auch, der Maximalharmonisierung und dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung kritisch gegenüber.

Hinsichtlich des Anwendungsbereichs wird die Herausnahme der Sicherungsgeschäfte begrüßt. Kritisch gesehen wird die Begrenzung des Anwendungsbereichs mit 50.000 €, da der Verbraucher nicht weniger Informationen oder Rechte braucht, je höher der Kreditbetrag ist. Die Zweckmäßigkeit bzw. Sinnhaftigkeit des im Richtlinienvorschlag vorgesehenen Widerrufsrecht wird bezweifelt.

 

Die Verhandlungen zu diesem Vorschlag werden unter österreichischem Vorsitz intensiv weitergeführt werden. Da vor kurzem erst mit den Verhandlungen über den geänderten Vorschlag begonnen wurde, ist derzeit nicht absehbar, ob unter österreichischem Vorsitz eine politische Einigung erreicht werden kann.

 

 

 

DEMOGRAFISCHER WANDEL

 

 

Solidarität und soziale Gerechtigkeit sind für das Funktionieren der EU von grundlegender Bedeutung. Es geht darum, die Gesellschaft aufzubauen, die wir uns für uns selbst und für die künftigen Generationen wünschen. Da die Alterung und das langsamere Wachstum der Bevölkerung die Alterspyramide in immer rasanterem Tempo verändern, gewinnen demografische Herausforderungen immer mehr an Bedeutung. Die Folgen dieser gravierenden Verschiebung der Alterspyramide nach oben werden bis zur Mitte des Jahrhunderts bemerkbar. Ob es nun um Sozialschutz, Beschäftigung, Gesundheit, Wanderungen oder Strukturpolitik geht, die demografische Variable ist ein wesentlicher Faktor bei der Analyse von wirtschaftlichen und sozialen Fragen und bei der Entwicklung von geeigneten politischen Maßnahmen. Die Lissabonner Strategie widmete der demografischen Herausforderung besondere Aufmerksamkeit bei der Festlegung eines mittelfristigen strategischen Ansatzes für Wirtschaftswachstum und sozialen Zusammenhalt.

Die Kommission hat am 16. März 2005 das Grünbuch zum demografischen Wandel vorgelegt und einen  bis Ende des Jahres 2005 laufenden Konsultationsprozess in Gang gesetzt. Die Europäische Union sieht sich demografischen Veränderungen gegenüber, die auf drei Grundtendenzen zurückzuführen sind:

 

 

Diese Entwicklungen haben gravierende Auswirkungen auf Bevölkerungsentwicklung, Wirtschaftswachstum, Arbeitsmärkte, Sozialschutzsysteme, Familienstrukturen und das Verhältnis der Generationen zueinander. Die meisten Fragen im Zusammenhang mit der demografischen Entwicklung fallen in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten. Es geht aber auch um Fragen von gemeinsamem Interesse, zu denen alle Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft Beiträge leisten können.

 

Die Kommission formulierte in ihrem Grünbuch zur Demografie Fragen zu folgenden Themenbereichen:

 

Als Prioritäten für die EU werden vorgeschlagen:

 

Beim informellen Treffen der Staats- und Regierungschefs am 27. Oktober 2005 wurde die demografische Entwicklung als eine der Herausforderungen für Europa hervorgehoben und als ein Schwerpunkt für die weiteren Arbeiten auf europäischer Ebene ausgewählt. Auch im Zwischenbericht der Europäischen Kommission zum Follow-up über Hampton Court für den Europäischen Rat am 15./16. Dezember 2005 wurde die Bewältigung des demografischen Wandels als eine Priorität für die Europäische Union betont. Die Europäische Kommission plant weiters die Vorlage einer eigenen Mitteilung zu Fragen der demografischen Herausforderungen voraussichtlich mit einem Schwerpunkt auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Februar 2006.

 

Das BMSG hat mit einer hochrangigen Expertenkonferenz mit dem Titel „Demografische Herausforderungen – Familie braucht Partnerschaft“  vom 2. – 4.  Februar 2006 in Wien den Diskussionsprozess auf EU-Ebene weiter fortgesetzt. Die Konferenz hat die innerfamiliäre Partnerschaft, die Beziehungen zwischen Familie und Arbeitswelt und die Auswirkungen der Mobilität auf die Familie beleuchtet und den diesbezüglichen Know-How-Transfer zwischen den Mitgliedstaaten gefördert.

 

 

 

Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit

Systeme des sozialen Schutzes sind innerhalb der Europäischen Union hoch entwickelt und schützen Personen gegen das Risiko der Verarmung, das einhergeht mit Arbeitslosigkeit, Gesundheitsproblemen und Invalidität, Elternpflichten, hohem Alter oder mit dem Verlust des Partners oder eines Elternteils. Sie garantieren ebenfalls den Zugang zu den Diensten, die für ein Leben in Würde wesentlich sind. Für die Organisation und die Finanzierung der Systeme des sozialen Schutzes sind die Mitgliedstaaten verantwortlich. Der Europäischen Union kommt jedoch die besondere Rolle zu, durch Gesetzgebung zur Koordinierung der nationalen Sozialschutzsysteme sicher zu stellen, dass Personen, die sich über die Landesgrenzen bewegen und somit in den Geltungsbereich anderer Sozialschutzsysteme kommen, hinreichend geschützt sind. Diese Gesetzgebung betrifft hauptsächlich die gesetzlichen Systeme der sozialen Sicherheit.

Die Verordnung 1408/71 und die Durchführungsverordnung 574/72 bieten praktische und befriedigende Lösungen für die meisten der grenzüberschreitenden Probleme, die im Bereich der sozialen Sicherheit auftreten können. Diese Verordnungen harmonisieren nicht etwa die Sozialversicherungssysteme der EU Mitgliedstaaten, d.h. sie ersetzen nicht die verschiedenen nationalen Systeme durch ein einheitliches europäisches System, sondern sie koordinieren sie.

Da die Verordnung 1408/71 zu einem äußerst komplizierten Regelwerk geworden war, wurde sie in den Vorjahren überarbeitet und als Verordnung 883/04 vom Rat und vom Europäischen Parlament angenommen. Die Verordnung 883/04 kann aber erst in Kraft treten, wenn auch die Überarbeitung der Anhänge und der Durchführungsverordnung abgeschlossen sein werden.

 

Am 24. Januar legte die Kommission ihren Vorschlag zu Anhang XI vor. Anhang XI der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 entspricht dem Anhang VI der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71. Beide Anhänge enthalten besondere Vorschriften für die Anwendung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten. In dem allgemeinen Streben nach Vereinfachung umfasst Anhang XI weniger Einträge als der bestehende Anhang VI. Einige Einträge in Anhang XI wurden während der Verhandlungen über die aktualisierte Verordnung ausdrücklich vereinbart, z.B. Ausnahmeregelungen betreffend das Wohnortkriterium für Sozialrentenansprüche in Dänemark sowie betreffend die Höhe der wohnsitzabhängigen staatlichen Renten in Finnland.

Für Österreich ist in diesem Zusammenhang beispielsweise von Interesse, dass beim Knappschaftssold nach § 275 ASVG die Berechnungsmethode nach der Verordnung zu einer überproportionalen Leistungskürzung führen würde. Daher soll in den Anhang XI eine Sonderregelung aufgenommen werden. Hinsichtlich der Begünstigten nach den §§ 500 ff ASVG (Begünstigungen für Geschädigte aus politischen oder religiösen Gründen oder aus Gründen der Abstammung) soll durch eine entsprechende Anhangseintragung verhindert werden, dass eine Verdrängung von Ersatzzeiten eintritt und damit eine Schlechterstellung für diesen Personenkreis eintritt.

Die neuen Koordinierungsregeln der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 können jedoch erst dann greifen, wenn die entsprechende Durchführungsverordnung verabschiedet ist, die die Verordnung (EWG) Nr. 574/72 ersetzen wird. Am 31. Januar 2006 legte die Kommission ihren Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit vor.

Formal entsprechen die vorgeschlagenen Rechtsvorschriften den gegenwärtigen. Inhaltlich wird eine Modernisierung und Vereinfachung der bestehenden Regeln angestrebt. Die Durchführungsverordnung legt die Ausführungsbestimmungen für die einzelnen Leistungsbereiche der Verordnung fest und enthält z.B. nähere Begriffsbestimmungen, konkretisiert die zuständigen Behörden, Verbindungsstellen und Träger in den einzelnen Mitgliedstaaten und regelt in den Finanzvorschriften die Erstattungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten. Konkret geht es darum, die Verfahren für die Versicherten zu erleichtern und die Antwort- und Bearbeitungsfristen für grenzübergreifende Sachverhalte bei den Trägern der verschiedenen Zweige der sozialen Sicherheit zu verkürzen (Krankheit, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, Invalidität, Alter, Arbeitslosigkeit, Familienleistungen).

Außerdem sind die Vorschläge im Zusammenhang mit der E-Verwaltung zu sehen, denn der Einsatz elektronischer Mittel für den Informationsaustausch zwischen Trägern der sozialen Sicherheit ist ein wichtiger Aspekt bei der beschleunigten Abwicklung. Da die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 nunmehr für alle EU-Bürger gilt, da sie auch die Nichterwerbstätigen erfasst, muss dies bei der Modernisierung der Verfahren für die Zusammenarbeit zwischen den Trägern der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten berücksichtigt werden.

Unter österreichischem Vorsitz sollen (auch im Kontext des Jahres der Mobilität der Arbeitnehmer) möglichst große Fortschritte zu den Vorschlägen der EK betreffend die Reform der Durchführungsverordnung und den Anhang XI erzielt werden.

 

Die derzeit geltende Verordnung 1408/71 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit sowie die dazugehörige derzeit geltende Durchführungsverordnung 574/72 müssen regelmäßig an die Rechtsentwicklung in den Mitgliedstaaten, die Rechtssprechung des EuGH und sonstige Entwicklungen angepasst werden. Am 21. Dezember 2005 legte die Kommission dazu einen Vorschlag betreffend „verschiedene Änderungen 2005“ vor.

Ziel des vorliegenden Vorschlags ist die Aktualisierung einiger Anhänge der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71, um den in den nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten im Bereich der sozialen Sicherheit erfolgten Änderungen Rechnung zu tragen. Insbesondere angesichts der grundlegenden Rentenreformen in Schweden und Finnland, der Reform des niederländischen Krankenversicherungssystems, der Gesetzesänderung über Sozialrenten in Litauen  sowie kleinerer Gesetzesänderungen in Spanien, der Slowakei und in Estland  muss die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 so schnell wie möglich aktualisiert werden.

Österreichische  Rechtsvorschriften sind  nicht betroffen.

Sobald das Europäische Parlament den Berichterstatter bestimmt hat, wird der österreichische Vorsitz mit ihm/ihr Kontakt aufnehmen, um auf eine Einigung bereits in erster Lesung hinzuwirken.

 

 

 

SICHERHEIT UND RECHT

 

 

Die Gewährleistung von Freiheit, Sicherheit und Recht ist eines der Hauptanliegen der europäi­schen Bürger. Das im Jahr 2004 angenommene Haager Programm stellt den Rahmen für die Berücksichtigung dieser Anliegen dar. Die Umsetzung dieses Programms wird daher eine der Prio­ritäten des Jahres 2006 sein.

Für jeden der drei Schwerpunkte Freiheit, Sicherheit und Justiz hat die Kommission  ein Rahmenprogramm vorgeschlagen. Als Teil des Rahmenprogramms „Grundrechte und Justiz“ wird unter österreichischem Vorsitz seitens des  BMSG der Vorschlag für eine Neuauflegung des Programms „Bekämpfung von Gewalt (DAPHNE III) sowie

Drogenprävention und –aufklärung“ für den Zeitraum 2007-2013 verhandelt. Das BMSG ist federführend für DAPHNE III zuständig. Als Programmziel ist die Verhütung und Bekämpfung jeglicher Form von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen im öffentlichen oder privaten Bereich mittels Präventionsmaßnahmen und Unterstützung von Opfern und gefährdeten Gruppen genannt. Die EK wird so bald als möglich einen neuen Text vorlegen, in dem „Daphne III“ und „Drogenprävention“ getrennt und mit eigenen Budgetartikeln ausgestattet sein werden. Die EK rechnet diesbezüglich mit keiner wesentlichen Verzögerung, die beiden Programme sollten nach wie vor Anfang 2007 anlaufen können.


 

Wichtige EU-Vorsitztermine im 1. Halbjahr 2006

 

DATUM

ORT

 

VERANSTALTUNG

 

19. bis 21. Jänner

Villach

Informelles Treffen der Beschäftigungs- und SozialministerInnen (gemeinsam mit dem BMWA)

2.,3.,4. Februar

Wien, Hofburg

Konferenz: „Demografische Herausforderungen – Familie braucht Partnerschaft“

24. Februar

Wien, Hofburg

Konferenz „Effektiver Rechtsschutz – Die verbraucherrechtlichen Instrumente der Unterlassungsklage und der Gruppenklage“

23. Februar

Brüssel

EU-Ministerrat

Bildung/Jugend/Kultur

10. März

Brüssel

EU-Ministerrat

Beschäftigung, Soziales, Gesundheit, Konsumentenschutz

13. März

Brüssel

EU-Ministerrat

Wettbewerbsfähigkeit

15. März

Wien

Europäischer Konsumententag

28. – 31. März

Bad Ischl

Konferenz der JugendministerInnen und Jugendevent

20. April

Wien

Konferenz über soziale Dienstleistungen von allgemeinem Interesse

12. – 13. Mai

Brüssel

Fünftes Treffen der von Armut betroffenen Menschen

18. - 19 Mai

Brüssel

EU-Ministerrat

Bildung/Jugend/Kultur

29./30. Mai

Brüssel

EU-Ministerrat

Wettbewerbsfähigkeit

1. - 2. Juni

Luxemburg

EU-Ministerrat

Beschäftigung, Soziales, Gesundheit, Konsumentenschutz